Steuerleitfaden 2012.pdf - Pharmazeutische Gehaltskasse
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Belastungen<br />
mit Selbstbehalt<br />
Freibeträge<br />
für Behinderung etc.<br />
Freibetrags-<br />
bescheid<br />
Einkommensteuertarif<br />
in allen anderen Fällen, bzw bei Übernahme derartiger Kosten für die<br />
Angehörigen. Ferner Begräbnis- und Grabsteinkosten, etc.<br />
Freibeträge bei eigener Behinderung, des Kindes, Ehepartners oder<br />
eingetragenen Partners, Freibeträge für Landarbeiter und Inhaber von<br />
Amtsbescheinigungen/Opferausweisen 89 .<br />
Auf Antrag des Arbeitnehmers oder im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung<br />
hat das Finanzamt dem Arbeitnehmer einen Freibetragsbescheid<br />
auszustellen, welcher die im betreffenden Jahr angefallenen<br />
abzugsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen<br />
Belastungen des Arbeitnehmers enthält.<br />
Dieser Freibetragsbescheid ist dem Arbeitgeber vorzulegen, wenn der<br />
monatliche Freibetrag bereits bei der laufenden Lohnverrechnung<br />
berücksichtigt werden soll.<br />
Der Freibetragsbescheid gilt immer für das dem Veranlagungszeitraum<br />
zweitfolgende Jahr. Für Jahre, in denen aufgrund eines<br />
Freibetragsbescheides eine Steuerentlastung stattgefunden hat, ist<br />
eine Arbeitnehmerveranlagung zwingend vorgeschrieben, da<br />
nachträglich ermittelt werden muss, ob die berücksichtigten Abzüge<br />
auch tatsächlich angefallen sind (bzw ob noch mehr zu<br />
berücksichtigen gewesen wäre - dementsprechend Nachzahlung oder<br />
Gutschrift).<br />
Auf die Ausfertigung eines Freibetragsbescheides kann verzichtet<br />
werden bzw muss dieser dem Arbeitgeber nicht vorgelegt werden.<br />
Das wie oben ermittelte Einkommen stellt die Bemessungsgrundlage<br />
für die Einkommensteuer dar. Die Steuer errechnet sich nach dem<br />
Einkommensteuertarif, einem progressiven Stufentarif.<br />
Die jährliche Einkommensteuer beträgt:<br />
bei einem Einkommen Grenzsteuersatz 90<br />
Durchschnittssteuersatz<br />
unter € 11.000,- 0 % 0 %<br />
über € 11.000,- bis<br />
25.000,-<br />
über € 25.000,- bis<br />
60.000,-<br />
über € 60.000,- 50 %<br />
36,50 % 20,44 %<br />
43,214 % 33,73 %<br />
Die Berechnungsformel sieht folgendermaßen aus:<br />
Einkommen Einkommensteuer in €<br />
über € 11.000,- bis 25.000,-<br />
über € 25.000,- bis 60.000,-<br />
über € 60.000,-<br />
(Einkommen – 11.000) x 5.110<br />
14.000<br />
(Einkommen – 25.000) x 15.125<br />
35.000<br />
(Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235<br />
89 Steuerpflichtige, die in der Zeit von 1938 bis 1945 eine politische Verfolgung erlitten haben.<br />
+ 5.110<br />
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