Leitfaden zur Marktbeherrschung in der ... - Bundeskartellamt
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B. Horizontale Zusammenschlüsse<br />
18 Bei e<strong>in</strong>em horizontalen Zusammenschluss s<strong>in</strong>d die beteiligten Unternehmen auf<br />
dem gleichen sachlich und räumlich relevanten Markt tätig und somit direkte Wettbewerber.<br />
E<strong>in</strong>e vergleichbare Analyse ist auch dann vorzunehmen, wenn die beteiligten<br />
Unternehmen bislang lediglich als potentielle Wettbewerber auf sachlich o<strong>der</strong><br />
räumlich benachbarten Märkten tätig s<strong>in</strong>d. Infolge e<strong>in</strong>er horizontalen Fusion steigt<br />
regelmäßig die Konzentration im betroffenen Markt und <strong>der</strong> von den beteiligten Unternehmen<br />
aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> ausgeübte Wettbewerbsdruck entfällt. Dies kann dazu beitragen,<br />
dass die beteiligten Unternehmen Marktmacht erlangen bzw. bestehende<br />
Marktmacht absichern o<strong>der</strong> ausbauen, wodurch sich ihnen e<strong>in</strong> größerer Verhaltensspielraum<br />
gegenüber Wettbewerbern, Lieferanten und Nachfragern eröffnet. Je<br />
nach Art und Ausmaß <strong>der</strong> Marktmachtverän<strong>der</strong>ung und des Wettbewerbsumfeldes<br />
kann e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelmarktbeherrschung (I.) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same <strong>Marktbeherrschung</strong><br />
(II.) begründet o<strong>der</strong> verstärkt werden. Neben e<strong>in</strong>er <strong>Marktbeherrschung</strong> auf <strong>der</strong> Angebotsseite,<br />
kann es auch <strong>zur</strong> Entstehung o<strong>der</strong> Verstärkung nachfrageseitiger<br />
<strong>Marktbeherrschung</strong> kommen (III.).<br />
I. E<strong>in</strong>zelmarktbeherrschung<br />
19 Der Begriff E<strong>in</strong>zelmarktbeherrschung bezeichnet e<strong>in</strong>e Situation, <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes<br />
Unternehmen über so viel Marktmacht verfügt, dass se<strong>in</strong>e Verhaltensspielräume<br />
vom Wettbewerb nicht h<strong>in</strong>reichend kontrolliert werden. Das Unternehmen kann dadurch<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend se<strong>in</strong>e Preise zu erhöhen, die produzierte<br />
Menge o<strong>der</strong> Auswahl zu verr<strong>in</strong>gern, die Qualität se<strong>in</strong>er Produkte 18 zu verschlechtern<br />
o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Innovations-Anstrengungen e<strong>in</strong>zuschränken. Dass solche o<strong>der</strong> ähnliche<br />
Strategien profitabel s<strong>in</strong>d, setzt voraus, dass ke<strong>in</strong>e Reaktionen <strong>der</strong> Wettbewerber<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Marktgegenseite <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art und e<strong>in</strong>em Ausmaß zu erwarten s<strong>in</strong>d, die den<br />
wirtschaftlichen Vorteil <strong>der</strong> genannten Verhaltensweisen zunichtemachen würden.<br />
20 Die wettbewerbliche Analyse e<strong>in</strong>es Zusammenschlusses umfasst grundsätzlich alle<br />
relevanten Marktstrukturfaktoren und Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen. Die durch den Zusammenschluss<br />
verursachten Verän<strong>der</strong>ungen werden bei <strong>der</strong> Beurteilung des E<strong>in</strong>zelfalls<br />
stets im Rahmen e<strong>in</strong>er Gesamtbewertung gewürdigt. Gegebenenfalls ist<br />
e<strong>in</strong>e Gesamtbetrachtung auch <strong>in</strong> dem S<strong>in</strong>ne vorzunehmen, dass die relevanten<br />
Märkte nicht nur e<strong>in</strong>zeln beurteilt werden, son<strong>der</strong>n dass das betroffene Marktumfeld<br />
18 Der Begriff „Produkt“ steht im Folgenden für das jeweilige Angebot e<strong>in</strong>es Unternehmens.<br />
Dabei kann es sich auch um e<strong>in</strong>e Dienstleistung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> aus mehreren Teilen bestehendes<br />
Sortiment handeln.<br />
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