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Leitfaden zur Marktbeherrschung in der ... - Bundeskartellamt

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a) Koord<strong>in</strong>ationserzielung<br />

88 Koord<strong>in</strong>iertes Verhalten ist umso wahrsche<strong>in</strong>licher, je weniger Beteiligte notwendig<br />

s<strong>in</strong>d, um e<strong>in</strong>e nachhaltige Koord<strong>in</strong>ierung aufrechtzuerhalten. E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Anzahl<br />

von Wettbewerbern erleichtert sowohl das Erzielen e<strong>in</strong>er Übere<strong>in</strong>stimmung als<br />

auch <strong>der</strong>en Überwachung, gerade weil die Koord<strong>in</strong>ierung im Regelfall nicht explizit<br />

verhandelt wird, son<strong>der</strong>n implizit erreicht werden muss. Dieser Zusammenhang<br />

spiegelt sich auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Vermutungsregelung des § 19 Abs. 3 Satz 2<br />

GWB wi<strong>der</strong>, die an die Zahl <strong>der</strong> Oligopolmitglie<strong>der</strong> und den geme<strong>in</strong>samen Marktanteil<br />

anknüpft.<br />

89 Auf Märkten mit homogenen Produkten ist e<strong>in</strong>e Verhaltenskoord<strong>in</strong>ierung leichter<br />

zu erzielen, weil nur wenige Wettbewerbsparameter zu koord<strong>in</strong>ieren s<strong>in</strong>d. 135 S<strong>in</strong>d<br />

die Produkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Markt dagegen vertikal o<strong>der</strong> horizontal differenziert, 136 kann<br />

dies unter Umständen e<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ierung erschweren. Auch <strong>in</strong> diesen Situationen<br />

s<strong>in</strong>d aber grundsätzlich Koord<strong>in</strong>ierungsmechanismen möglich. Verfügen die Oligopolisten<br />

beispielsweise jeweils über e<strong>in</strong> vertikal differenziertes Produktportfolio, wird<br />

die Verhaltensabstimmung ähnlich wie bei homogenen Produkten wie<strong>der</strong> wahrsche<strong>in</strong>licher.<br />

Gleiches gilt, wenn <strong>der</strong> Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern<br />

durch detaillierte Vorgaben des Nachfragers im Rahmen von Ausschreibungen<br />

weitgehend ausgeschaltet wird. 137 E<strong>in</strong>e horizontale Produktdifferenzierung kann<br />

unter Umständen auch stabilisierend auf e<strong>in</strong> nicht-wettbewerbliches Parallelverhalten<br />

wirken. Beispielsweise ist <strong>der</strong> Anreiz zu e<strong>in</strong>er Preissenkung ger<strong>in</strong>ger, wenn wegen<br />

starker Kundenpräferenzen nur wenige neue Kunden gewonnen werden<br />

könnten.<br />

90 Darüber h<strong>in</strong>aus erleichtert e<strong>in</strong>e weitgehende Symmetrie <strong>der</strong> Oligopolmitglie<strong>der</strong><br />

aufgrund ähnlicher Interessen und Anreize e<strong>in</strong>e Verständigung auf die Koord<strong>in</strong>ierungsmodalitäten.<br />

Die Symmetrie kann sich auf verschiedene Faktoren beziehen,<br />

die im E<strong>in</strong>zelfall von unterschiedlicher Bedeutung se<strong>in</strong> können. 138 Zu betrachten s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> diesem Zusammenhang nicht nur die Marktanteile, son<strong>der</strong>n auch alle an<strong>der</strong>en<br />

135 Vgl. z.B. BKartA, Beschl. v. 17.2.2009, B2-46/08 – Nordzucker/Danisco, Rn. 225, 267ff.;<br />

BKartA, Beschl. v. 29.4.2009, B8-175/08 – Total/OMV, Rn. 38, 55f.<br />

136 Von vertikaler Produktdifferenzierung spricht man, wenn unter den Nachfragern E<strong>in</strong>igkeit<br />

darüber besteht, welches Produkt (qualitativ) besser ist. Bei gleichem Preis würden sich<br />

z.B. (nahezu) alle Nachfrager für e<strong>in</strong>en schnelleren anstelle e<strong>in</strong>es langsameren Computers<br />

entscheiden.<br />

137 Vgl. dazu BKartA, Beschl. v. 21.5.2010, B9-13/10 – Magna/Karmann, S. 72f.; sowie<br />

BKartA, Beschl. v. 22.12.2009, B9-84/09 – Webasto/Edscha, S. 55.<br />

138 Vgl. zu Aspekten <strong>der</strong> Symmetrie BKartA, Beschl. v. 11.4.2007, B3-578/06 – Phonak/GN<br />

ReSound, Rn. 135ff.; BKartA, Beschl. v. 17.2.2009, B2-46/08 – Nordzucker/Danisco, Rn.<br />

225, 286ff.; BKartA, Beschl. v. 16.11.2004, B10-74/04 – Rethmann/Tönsmeier/GfA Köthen,<br />

Rn. 81ff.<br />

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