Leitfaden zur Marktbeherrschung in der ... - Bundeskartellamt
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daher nicht isoliert betrachtet werden. So ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> Marktzutritt auf beiden<br />
betroffenen Märkten notwendig.<br />
62 Strukturelle Marktzutrittsschranken, die auf <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Stellung e<strong>in</strong>es<br />
Unternehmens im Markt beruhen, können z.B. dar<strong>in</strong> bestehen, dass e<strong>in</strong> etabliertes<br />
Unternehmen e<strong>in</strong>en bevorzugten Zugang zu Vorprodukten, Investitionsgütern 93 bzw.<br />
bestimmten personellen Ressourcen o<strong>der</strong> zu Absatzwegen 94 hat o<strong>der</strong> persönliche<br />
Netzwerke nutzen kann 95 , auf die e<strong>in</strong> außenstehendes Unternehmen nicht <strong>zur</strong>ückgreifen<br />
kann. Die Kosten des Markzutritts können zudem durch nachfrageseitige<br />
Faktoren erhöht werden; <strong>in</strong> diesem Zusammenhang s<strong>in</strong>d sämtliche Kosten zu berücksichtigen,<br />
die e<strong>in</strong> Unternehmen aufwenden muss, um z.B. e<strong>in</strong>e hohe Markentreue<br />
<strong>der</strong> Kunden, 96 hohe Reputation e<strong>in</strong>es etablierten Anbieters 97 o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e, so<br />
genannte Lock-<strong>in</strong>-Effekte, 98 zu überw<strong>in</strong>den.<br />
63 Strategische Marktzutrittsschranken können bestehen, wenn die am Markt<br />
etablierten Unternehmen Markte<strong>in</strong>trittsversuche dadurch abwehren bzw. diesen<br />
vorbeugen können, 99 dass sie E<strong>in</strong>fluss auf die Kosten des Marktzutritts bzw. die<br />
erwarteten Erlöse nehmen. So können z.B. die etablierten Unternehmen ihre Produktionsmenge<br />
gezielt ausweiten, um die Gew<strong>in</strong>nmöglichkeiten von potentiellen<br />
93 Vgl. z.B. BKartA, Beschl. v. 30.9.2005, B9-50/05 – Railion/RBH, S. 43 (überlegener Zugang<br />
zu Waggons für schüttfähiges Massengut als Marktzutrittsschranke zum Markt für<br />
den Transport von schüttfähigem Massengut); o<strong>der</strong> vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v.<br />
15.6.2005, VI-Kart 25/04 (V) – G+J/RBA, Rn. 64, <strong>in</strong>soweit nicht abgedruckt <strong>in</strong> WuW/E<br />
DE-R 1501 (Herausgabe e<strong>in</strong>es neuen populären Wissensmagaz<strong>in</strong>s erfor<strong>der</strong>t den E<strong>in</strong>satz<br />
nicht unbedeuten<strong>der</strong> personeller und f<strong>in</strong>anzieller Mittel).<br />
94 So können auch Verflechtungen mit wichtigen Auftragnehmern o<strong>der</strong> -gebern e<strong>in</strong>e<br />
Marktzutrittsschranke begründen. Zu Verflechtungen mit an<strong>der</strong>en Unternehmen als<br />
Marktzutrittsschranke vgl. BGH, Beschl. v. 7.2.2006, WuW/E DE-R 1681, 1688 – DB<br />
Regio/üstra, Rn. 51; BKartA, Beschl. v. 9.6.2004, B9-16/04 – ÖPNV Saarland, Rn. 56<br />
(Verflechtungen von Nahverkehrsunternehmen mit Auftraggebern begründen<br />
Marktzutrittsschranke zum Markt für l<strong>in</strong>iengebundene Nahverkehrsdienstleistungen im<br />
ÖPNV).<br />
95 Beispielsweise kann <strong>der</strong> etablierte Kontakt zu (regionalen) Anzeigenkunden die Akquise<br />
erleichtern; vgl. z.B. BKartA, Beschl. v. 29.08.2008, B6-52/08 – Intermedia/ Health &<br />
Beauty, S. 60ff.<br />
96 Da <strong>der</strong> Aufbau e<strong>in</strong>er Marke auf e<strong>in</strong>e Strategie <strong>der</strong> Produktdifferenzierung <strong>zur</strong>ückgeht,<br />
könnte dieser Fall auch den strategischen Marktzutrittsschranken zugeordnet werden.<br />
97 Reputation stellt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann e<strong>in</strong>e Hürde dar, wenn lange Entwicklungszeiten,<br />
kritische Bauteile, langjährige Vertragsb<strong>in</strong>dungen o<strong>der</strong> hohe Folgekosten bei Fehlern betroffen<br />
s<strong>in</strong>d, so dass Nachfrager <strong>zur</strong> Risikom<strong>in</strong>imierung lieber auf etablierte Anbieter <strong>zur</strong>ückgreifen.<br />
Dies zeigt sich z.B. bei Cabriodächern, vgl. BKartA, Beschl. v. 22.12.2009,<br />
B9-84/09 – Webasto/Edscha, S. 44; sowie BKartA, Beschl. v. 21.5.2010, B9-13/10 –<br />
Magna/Karmann, S. 52.<br />
98 E<strong>in</strong> Lock-<strong>in</strong>-Effekt besteht, wenn für die Kunden e<strong>in</strong> Anbieterwechsel mit Wechselkosten<br />
verbunden ist, die diesen unwirtschaftlich machen. Diese Wechselkosten müssen nicht<br />
unbed<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em f<strong>in</strong>anziellen Aufwand bestehen, son<strong>der</strong>n sie können auch <strong>in</strong> dem<br />
adm<strong>in</strong>istrativen o<strong>der</strong> sonstigen Aufwand bestehen, <strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em Wechsel verbunden<br />
ist. Vgl. BKartA, Beschl. v. 25.10.2006, B7-97/06 – Coherent/Excel, Rn. 145.<br />
99 Vgl. z.B. BKartA, Beschl. v. 2.8.2004, B6-26/04 – G+J/RBA, S. 32f.<br />
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