Leitfaden zur Marktbeherrschung in der ... - Bundeskartellamt
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verstärkt werden, wenn die bereits e<strong>in</strong> hohes Maß an Marktmacht vermittelnde<br />
Marktstellung auf an<strong>der</strong>e Weise abgesichert o<strong>der</strong> verbessert und die Marktmacht so<br />
weiter gesteigert wird. 13<br />
14 H<strong>in</strong>tergrund und Begründung für diesen Ansatz ist zum e<strong>in</strong>en, dass auf bereits<br />
beherrschten Märkten <strong>der</strong> noch vorhandene aktuelle o<strong>der</strong> <strong>der</strong> potentielle Wettbewerb<br />
vor weiteren (durch den Zusammenschluss zu erwartenden) Beschränkungen<br />
geschützt werden soll 14 und die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e mögliche mittel- bis langfristige<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Wettbewerbsverhältnisse nicht weiter verschlechtert werden<br />
sollen. E<strong>in</strong>e weitere Begründung liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gefahr, dass Unternehmen, die<br />
bereits über e<strong>in</strong> hohes Maß an Marktmacht verfügen, schrittweise aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgende<br />
Akquisitionen vornehmen, die jede für sich genommen nur e<strong>in</strong>e vergleichsweise<br />
ger<strong>in</strong>gfügige, bei e<strong>in</strong>er Gesamtbetrachtung <strong>der</strong> Akquisitionsstrategie aber<br />
nachhaltig negative Marktwirkung haben. Der ohneh<strong>in</strong> bereits geschwächte Restwettbewerb<br />
kann durch e<strong>in</strong>e solche Strategie nachhaltig geschädigt 15 und das Potential<br />
des Marktes, wettbewerbliche Strukturen wie<strong>der</strong>zuerlangen, weiter verr<strong>in</strong>gert<br />
werden.<br />
III. Fusionstypen<br />
15 Fusionen können danach unterschieden werden, ob die beteiligten Unternehmen<br />
auf demselben Markt (horizontale Fusion), auf jeweils vor- o<strong>der</strong> nachgelagerten<br />
Märkten (vertikale Fusion) o<strong>der</strong> auf sachlich verschiedenen und nicht vertikal verbundenen<br />
Märkten (konglomerate Fusion) tätig s<strong>in</strong>d. Je nachdem, welcher Fusionstyp<br />
vorliegt, stehen bei <strong>der</strong> wettbewerblichen Analyse an<strong>der</strong>e Problemfel<strong>der</strong> im<br />
Vor<strong>der</strong>grund. 16<br />
16 Bei horizontalen Zusammenschlüssen werden durch die Verb<strong>in</strong>dung zweier bislang<br />
eigenständiger Wettbewerber auf Absatzmärkten die Ausweichmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
13 So wurde es z.B. als ausreichend angesehen, dass nach <strong>der</strong> Übernahme alle<strong>in</strong>iger Kontrolle<br />
über e<strong>in</strong> zuvor geme<strong>in</strong>sam kontrolliertes Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen e<strong>in</strong>e gewisse<br />
Begrenzung des Handlungsspielraums durch den Mitgesellschafter nach dem Zusammenschluss<br />
wegfällt. Vgl. BGH, Beschl. v. 16.1.2007, WuW/E DE-R 1925 – National<br />
Geographic II, Rn. 8f.; sowie BGH, Beschl. v. 10.12.1991, WuW/E BGH 2731, 2737 – Inlandstochter,<br />
Rn. 24 m.w.N.<br />
14 Vgl. BGH, Beschl. v. 29.9.1981, WuW/E BGH 1854, 1861 – Straßenverkaufszeitungen,<br />
Rn. 27.<br />
15 Vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.2008, WuW/E DE-R 2451, 2461 – E.ON/Stadtwerke<br />
Eschwege, Rn. 63.<br />
16 In <strong>der</strong> Praxis weisen Zusammenschlüsse nicht selten sowohl horizontale als auch nichthorizontale<br />
Elemente auf. Es ist somit nicht immer möglich, aber auch nicht notwendig<br />
e<strong>in</strong> Vorhaben e<strong>in</strong>er Fusionsart (horizontal, vertikal, konglomerat) e<strong>in</strong>deutig zuzuordnen.<br />
Die <strong>in</strong> den Kapiteln B.-D. dargestellten Prüfkriterien wären im E<strong>in</strong>zelfall entsprechend zu<br />
komb<strong>in</strong>ieren.<br />
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