Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV
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§ 10 – Auflösung des Vereins<br />
1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer<br />
außerordentlichen Mitgliederversammlung, die mit dieser<br />
Tagesordnung von drei Viertel der Mitglieder oder vom<br />
Vorstand einberufen wurde, beschlossen werden.<br />
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter<br />
Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu<br />
verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des<br />
Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br />
ausgeführt werden.<br />
3. Der Verein besteht im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
als nichtrechtsfähiger Verein fort.<br />
§ 11 – Erfüllungsort, Gerichtsstand und<br />
Inkrafttreten<br />
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Angelegenheiten der<br />
<strong>Badische</strong>n <strong>Jäger</strong> <strong>Überlingen</strong> e.V. ist <strong>Überlingen</strong>.<br />
2. Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit ihrer letzten Änderung und deren<br />
Eintragung ins Vereinsregister am 17.07 2006 in Kraft.<br />
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