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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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§ 10 – Auflösung des Vereins<br />

1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer<br />

außerordentlichen Mitgliederversammlung, die mit dieser<br />

Tagesordnung von drei Viertel der Mitglieder oder vom<br />

Vorstand einberufen wurde, beschlossen werden.<br />

2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter<br />

Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu<br />

verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des<br />

Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br />

ausgeführt werden.<br />

3. Der Verein besteht im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

als nichtrechtsfähiger Verein fort.<br />

§ 11 – Erfüllungsort, Gerichtsstand und<br />

Inkrafttreten<br />

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Angelegenheiten der<br />

<strong>Badische</strong>n <strong>Jäger</strong> <strong>Überlingen</strong> e.V. ist <strong>Überlingen</strong>.<br />

2. Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit ihrer letzten Änderung und deren<br />

Eintragung ins Vereinsregister am 17.07 2006 in Kraft.<br />

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