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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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§ 1 – Name und Sitz<br />

1. Der Verein führt den Namen: <strong>Badische</strong> <strong>Jäger</strong> <strong>Überlingen</strong> e.V.<br />

2. Der Verein ist ordentliches Mitglied des Landesjagdverbandes<br />

Baden-Württemberg e.V.; er ist damit seit 1988 Mitglied eines<br />

gemäß § 59 BNatG anerkannten Naturschutzverbandes.<br />

3. Sitz des Vereins ist <strong>Überlingen</strong>/Bodensee. Der Verein ist im<br />

Vereinsregister beim Amtsgericht <strong>Überlingen</strong> eingetragen.<br />

4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 – Aufgaben und Ziele<br />

1. Der Verein bezweckt die gemeinsame Vertretung seiner<br />

Mitglieder zur Förderung des deutschen Waidwerks.<br />

Insbesondere betrachtet er als seine Aufgaben:<br />

1.1 Schutz und Förderung der Jagd, Pflege waidgerechter<br />

Jagdausübung.<br />

1.2 Die Erhaltung und Entwicklung eines gesunden und<br />

artenreichen Wildbestandes unter Berücksichtigung der<br />

Belange der Land- und Forstwirtschaft.<br />

1.3 Die Beratung und Unterstützung der Forst- und Landwirtschaft<br />

zur Verhütung von Wildschäden.<br />

1.4 Die Förderung des Naturschutzes und des Tierschutzes.<br />

1.5 Die Pflege des jagdlichen Brauchtums und der allgemein<br />

anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit sowie<br />

die Förderung des Jagdhornblasens, jagdkultureller<br />

Einrichtungen und der jagdlichen Forschung.<br />

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