Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV
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5. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist<br />
ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig. Bei<br />
Beschlüssen entscheidet einfache Stimmenmehrheit; im Falle<br />
von Stimmengleichheit gibt der Kreisjägermeister den<br />
Stimmentscheid. Bei Wahlen, die auf Mehrheitsbeschluss der<br />
Stimmberechtigten geheim stattfinden müssen, entscheidet<br />
einfache Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung, für die Ziffer 5<br />
entsprechend gilt, ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand<br />
beschließt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder einen mit<br />
Gründen versehenen schriftlichen Antrag beim Vorstand<br />
einbringt.<br />
7. Bei Wahlen bestimmt die Mitgliederversammlung aus ihrer<br />
Mitte einen Wahlleiter, der selbst für ein Vorstandsamt oder als<br />
Rechnungsprüfer/stv. Rechnungsprüfer nicht kandidiert.<br />
8. Die Ergebnisse werden vom Schriftführer/Protokollführer<br />
protokolliert.<br />
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