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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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5. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist<br />

ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig. Bei<br />

Beschlüssen entscheidet einfache Stimmenmehrheit; im Falle<br />

von Stimmengleichheit gibt der Kreisjägermeister den<br />

Stimmentscheid. Bei Wahlen, die auf Mehrheitsbeschluss der<br />

Stimmberechtigten geheim stattfinden müssen, entscheidet<br />

einfache Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung, für die Ziffer 5<br />

entsprechend gilt, ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand<br />

beschließt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder einen mit<br />

Gründen versehenen schriftlichen Antrag beim Vorstand<br />

einbringt.<br />

7. Bei Wahlen bestimmt die Mitgliederversammlung aus ihrer<br />

Mitte einen Wahlleiter, der selbst für ein Vorstandsamt oder als<br />

Rechnungsprüfer/stv. Rechnungsprüfer nicht kandidiert.<br />

8. Die Ergebnisse werden vom Schriftführer/Protokollführer<br />

protokolliert.<br />

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