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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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5. Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Auslagen,<br />

Fachseminare und Reisekosten werden im Rahmen des<br />

Budgets auf Antrag erstattet.<br />

6. Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes sollen<br />

jagdpachtfähig sein.<br />

§ 6 – Mitgliedschaft<br />

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische<br />

Personen sein, die die Ziele des Vereins anerkennen.<br />

2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben.<br />

Über die Annahme entscheidet der Geschäftsführende<br />

Vorstand nach Rücksprache mit dem zuständigen<br />

Hegeringleiter.<br />

3. Der Jahresbeitrag wird per Bankeinzugsverfahren erhoben.<br />

4. Neue Mitglieder haben ihren Jahresbeitrag unabhängig<br />

vom Zeitpunkt des Beitritts in voller Höhe zu entrichten. Eine<br />

Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.<br />

5. Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein mitzutragen und die<br />

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu<br />

beachten.<br />

6. Die Mitglieder sind berechtigt die vereinseigenen Anlagen zu<br />

benützen.<br />

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