Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV
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5. Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Auslagen,<br />
Fachseminare und Reisekosten werden im Rahmen des<br />
Budgets auf Antrag erstattet.<br />
6. Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes sollen<br />
jagdpachtfähig sein.<br />
§ 6 – Mitgliedschaft<br />
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische<br />
Personen sein, die die Ziele des Vereins anerkennen.<br />
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben.<br />
Über die Annahme entscheidet der Geschäftsführende<br />
Vorstand nach Rücksprache mit dem zuständigen<br />
Hegeringleiter.<br />
3. Der Jahresbeitrag wird per Bankeinzugsverfahren erhoben.<br />
4. Neue Mitglieder haben ihren Jahresbeitrag unabhängig<br />
vom Zeitpunkt des Beitritts in voller Höhe zu entrichten. Eine<br />
Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.<br />
5. Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein mitzutragen und die<br />
Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu<br />
beachten.<br />
6. Die Mitglieder sind berechtigt die vereinseigenen Anlagen zu<br />
benützen.<br />
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