Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV
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§ 4 – Mitgliederversammlung<br />
1. Die Mitgliederversammlung des Vereins besteht aus den<br />
Mitgliedern des Vereins. Aufgaben sind insbesondere:<br />
1.1 Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts und<br />
des Kassenberichtes.<br />
1.2 Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes.<br />
1.3 Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes, zweier<br />
Rechnungsprüfer und eines stellvertretenden<br />
Rechnungsprüfers für jeweils vier Jahre.<br />
1.4 Festsetzung der Beiträge und Umlagen<br />
1.5 Genehmigung von <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />
1.6 Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern.<br />
2. Die Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung wird<br />
jährlich vom Kreisjägermeister einberufen. Die Einladung<br />
ergeht mindestens zwei Wochen vorher im Mitteilungsblatt<br />
des Landesjagdverbandes, in der Tageszeitung oder durch<br />
Einzelschreiben an die Mitglieder.<br />
3. Ein Antrag auf <strong>Satzung</strong>sänderung ist nur zulässig, wenn er von<br />
mindestens 10 % der Mitglieder unterzeichnet ist oder<br />
vom Vorstand zur Mitgliederversammlung zugelassen wird.<br />
4. Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme. Das Stimmrecht ruht bei<br />
solchen Mitgliedern, die den Beitrag des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres trotz Erinnerung nicht bezahlt haben.<br />
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