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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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§ 4 – Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung des Vereins besteht aus den<br />

Mitgliedern des Vereins. Aufgaben sind insbesondere:<br />

1.1 Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts und<br />

des Kassenberichtes.<br />

1.2 Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes.<br />

1.3 Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes, zweier<br />

Rechnungsprüfer und eines stellvertretenden<br />

Rechnungsprüfers für jeweils vier Jahre.<br />

1.4 Festsetzung der Beiträge und Umlagen<br />

1.5 Genehmigung von <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />

1.6 Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern.<br />

2. Die Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung wird<br />

jährlich vom Kreisjägermeister einberufen. Die Einladung<br />

ergeht mindestens zwei Wochen vorher im Mitteilungsblatt<br />

des Landesjagdverbandes, in der Tageszeitung oder durch<br />

Einzelschreiben an die Mitglieder.<br />

3. Ein Antrag auf <strong>Satzung</strong>sänderung ist nur zulässig, wenn er von<br />

mindestens 10 % der Mitglieder unterzeichnet ist oder<br />

vom Vorstand zur Mitgliederversammlung zugelassen wird.<br />

4. Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme. Das Stimmrecht ruht bei<br />

solchen Mitgliedern, die den Beitrag des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres trotz Erinnerung nicht bezahlt haben.<br />

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