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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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Der Vorstand besteht aus:<br />

§ 5 – Vorstand<br />

1. Geschäftsführendem Vorstand<br />

1.1 Kreisjägermeister (KJM)<br />

1.2 Stellvertretender Kreisjägermeister (Stv. KJM)<br />

1.3 Schatzmeister<br />

1.4 Schriftführer<br />

2. Gesamtvorstand, bestehend aus<br />

2.1 Geschäftsführendem Vorstand<br />

2.2 Obleuten für<br />

a) Biotophege<br />

b) Jagdgebrauchshundewesen<br />

c) Jagdhornblasen<br />

d) Jugendarbeit<br />

e) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

f) Schiesswesen<br />

2.3 Leitern der Hegeringe<br />

2.4 Beigeordneten als<br />

a) Beauftragte nach §§ 58/60 BNatG<br />

b) Koordinatoren/Leitern ständiger Arbeitskreise<br />

c) Leitern der Jungjägerausbildung<br />

d) Technischen Leitern des Schießstandes<br />

3. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der Vorstand bei<br />

Bedarf Sachverständige berufen, sowie weitere<br />

Funktionsträger in den Hegeringen zulassen.<br />

4. Der Kreisjägermeister und sein Stellvertreter sind<br />

Vereinsvorstand im Sinne von § 26 BGB jeweils mit<br />

Einzelvertretungsbefugnis. Er führt die laufenden Geschäfte.<br />

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