Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV
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7. Die Mitgliedschaft endet:<br />
7.1 durch Tod des Mitglieds<br />
7.2 durch freiwilligen Austritt (Kündigung). Eine Kündigung kann<br />
nur zum Jahresende erfolgen und ist bis spätestens 30.<br />
September per Einschreiben an den KJM zu richten.<br />
7.3 durch Ausschluss . Ein Mitglied kann durch den<br />
Geschäftsführenden Vorstand ausgeschlossen werden, wenn<br />
Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass es gegen die<br />
Interessen des Vereins oder die <strong>Satzung</strong> verstoßen hat oder<br />
durch Handlungen das Ansehen des Vereins beschädigt hat<br />
oder wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein<br />
trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.<br />
§ 7 – Rechnungsprüfer<br />
1. Zwei Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der<br />
Buchführung und der Belege sachlich und rechnerisch und<br />
bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Sie legen der<br />
Mitgliederversammlung hierüber einen Prüfungsbericht vor.<br />
2. Rechnungsprüfer haben das Recht die Kasse und alle dazu<br />
gehörenden Unterlagen jederzeit zu prüfen. Sie haben dem<br />
Vorstand hierüber unverzüglich das Ergebnis der Prüfung<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
3. Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.<br />
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