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Satzung BJÜ [64.0 KB] - Badische Jäger Überlingen eV

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7. Die Mitgliedschaft endet:<br />

7.1 durch Tod des Mitglieds<br />

7.2 durch freiwilligen Austritt (Kündigung). Eine Kündigung kann<br />

nur zum Jahresende erfolgen und ist bis spätestens 30.<br />

September per Einschreiben an den KJM zu richten.<br />

7.3 durch Ausschluss . Ein Mitglied kann durch den<br />

Geschäftsführenden Vorstand ausgeschlossen werden, wenn<br />

Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass es gegen die<br />

Interessen des Vereins oder die <strong>Satzung</strong> verstoßen hat oder<br />

durch Handlungen das Ansehen des Vereins beschädigt hat<br />

oder wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein<br />

trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.<br />

§ 7 – Rechnungsprüfer<br />

1. Zwei Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Buchführung und der Belege sachlich und rechnerisch und<br />

bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Sie legen der<br />

Mitgliederversammlung hierüber einen Prüfungsbericht vor.<br />

2. Rechnungsprüfer haben das Recht die Kasse und alle dazu<br />

gehörenden Unterlagen jederzeit zu prüfen. Sie haben dem<br />

Vorstand hierüber unverzüglich das Ergebnis der Prüfung<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.<br />

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