ZL - AKTUELL 3/95 - Fachverband Zusatzleistungen
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aus. Sie lebt in ärmlichen Verhältnissen Das<br />
Haus, das sie bewohnt, ist stark verlottert und<br />
ist Eigentum der Erben Frau S hat jedoch<br />
das Wohn- und Nutzniessungsrecht"<br />
16.11.44: Der Gesuchsteller (Jg 1870)<br />
stammt aus einer einfachen Familie Der Vater<br />
hatte in S. ein Kuttlereigeschäft und es<br />
waren 3 Kinder vorhanden Nach der Schulzeit<br />
machte A. eine Lehre als kaufm Angestellter,<br />
In der Folge eröffnete er mit einem<br />
Mitbeteiligten ein Mehlhandelsgeschäft. Im<br />
ersten Weltkrieg war jedoch der Bezug unmöglich<br />
und so wurde dieses Geschäft auf<br />
Kolonialwaren umgestellt. 1918 musste jedoch<br />
die Ware für billiges Geld verkauft werden<br />
und so wurde alles Ersparte verloren.<br />
Damals gab es auch die Geschäftstrennung<br />
1922 kam er nach I und übernahm das kleine<br />
Geschäft an der Forchstrasse Das Haus ist<br />
sehr stark belastet und das kleine Einkommen<br />
geht restlos im Haushalt auf. Besonders seit<br />
dem Kriege, bzw der Rationierung ist sozusagen<br />
nichts aus dem Geschäft zu holen A.<br />
gibt sich jedoch alle Mühe sich ehrlich durchs<br />
Leben zu bringen,"<br />
Geordnete Verhältnisse<br />
26.6.46: "Der Gesuchsteller Paul E (Jg 1872)<br />
stammt aus geordneten Verhältnissen. Der<br />
Vater war Lehrer in Württemberg. Nach dem<br />
Wunsche des Vaters sollte der Sohn Theologie<br />
studieren So kam Paul E. mit 11 Jahren<br />
ins Gymnasium Im Obergymnasium<br />
strauchelte er jedoch bei den Sprachen und<br />
trat aus" "Am 1.1.41 trat er als Insasse in<br />
das Altersheim ein. Seit einigen Jahren macht<br />
er nun die Pilzkontrolle in der Gemeinde Auf<br />
den 1.7.46 trat er jedoch aus dem Altersheim<br />
aus, da er der Auffassung ist, dass er sich nun<br />
mit der Bundesrente und der Altersbeihilfe<br />
selbst durchzubringen vermag."<br />
28 12.46: "Der Gesuchsteller stammt aus geordneten<br />
Verhältnissen. Der Vater war Kesselinspektor<br />
und in der Familie waren 2 Kinder<br />
vorhanden. Im Jahre 1916 starb der Vater.<br />
Nach der Schulzeit war er an verschiedenen<br />
Orten als Hilfsarbeiter, da er geistig<br />
nicht auf der Höhe ist. Teilweise musste er<br />
auch in Arbeitsheimen versorgt werden. Im<br />
Jahre 1927 zog die Mutter mit dem Sohn<br />
nach F Nach dem Tode der Mutter zog der<br />
Gesuchsteller wieder im Kanton herum Er<br />
wurde durch die Amtsvormundschaft P bevormundet.<br />
Mit dem Wegzug nach Z. wurde<br />
irrtümlicherweise diese Vormundschaft aufgehoben,<br />
so dass sie in nächster Zeit in Z<br />
wieder neu durchgeführt werden muss Gegenwärtig<br />
besorgt die Armengutsverwaltung<br />
Z die finanziellen Angelegenheiten Mit der<br />
Gewährung der Altersbeihilfe kann er von der<br />
Armengenössigkeit befreit werden "<br />
Gegen die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges<br />
bekannt<br />
23.549: "Gegen die Gesuchstellerin (Jg<br />
1882) ist nichts Nachteiliges bekannt""Der<br />
Ehemann wurde wegen einem<br />
Vergehen ins Gefängnis eingeliefert und während<br />
dieser Zeit wurde dann die Ehe geschieden<br />
(1929). Altershalber wurde sie auf<br />
Ende 1949 von ihrer Arbeitgeberin entlassen."<br />
Ein Sohn interniert, ein Sohn unbekannt<br />
abwesend<br />
l 4 57: "Aus der im Jahre 18<strong>95</strong> geschlossenen<br />
Ehe entsprangen 13 Kinder Davon leben<br />
heute noch 9. Ein Sohn ist geisteskrank und<br />
auf Kosten der Heimatgemeinde in Königsfelden<br />
interniert Ein Sohn ist seit Jahren unbekannt<br />
abwesend. Im Jahre 1932 trennten sich<br />
die Eheleute freiwillig Der Mann wohnte<br />
beim Sohn W in S. und die Frau bei der<br />
Tochter V. in Z. Per 1.4.57 zog die Frau nun<br />
zu ihrer verwitweten Tochter K. nach U Der<br />
Mann ist im Jahre 1936 gestorben "<br />
Einfache, solide und rechtschaffene Leute<br />
15.5.63: "Die Eheleute S. (Jg 1890 und 1891)<br />
sind einfache, solide und rechtschaffene<br />
Leute Infolge häufiger Krankheit der Ehefrau<br />
war es ihnen nicht möglich, mehr zu ersparen.<br />
Herr S arbeitet noch bis am 20.6.63. Er gibt<br />
seine Arbeit wegen Pensionierung auf. Da er<br />
von der Firma nur eine Sparrente bezieht, ist<br />
sein Einkommen für Lebensunterhalt und<br />
grössere Auslagen für die kranke Frau zu<br />
gering."<br />
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