Ein Leitfaden zum Wettbewerbsrecht
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IV<br />
Innerbetriebliche Vereinbarungen<br />
Vereinbarungen zwischen Konzerngesellschaften unterliegen grundsätzlich nicht<br />
den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Deshalb finden die oben erwähnten<br />
wettbewerbsrechtlichen Vorgaben auf das Verhältnis der Muttergesellschaften zu<br />
ihren Tochtergesellschaften oder zwischen mehreren Tochtergesellschaften untereinander<br />
keine Anwendung.<br />
Allerdings ist zu beachten, dass sämtliche Informationen, die von der Muttergesellschaft<br />
an ihre Tochtergesellschaften mit der Zielsetzung weitergeleitet werden, diese<br />
an Kunden auszuhändigen, den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen<br />
müssen. Hiervon sind insbesondere Werbematerial, Broschüren, Preislisten, interne<br />
Kalkulationsgrundlagen, Vertriebspläne usw. betroffen.<br />
22 Verhalten im Wettbewerb