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Ein Leitfaden zum Wettbewerbsrecht

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IV<br />

Innerbetriebliche Vereinbarungen<br />

Vereinbarungen zwischen Konzerngesellschaften unterliegen grundsätzlich nicht<br />

den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Deshalb finden die oben erwähnten<br />

wettbewerbsrechtlichen Vorgaben auf das Verhältnis der Muttergesellschaften zu<br />

ihren Tochtergesellschaften oder zwischen mehreren Tochtergesellschaften untereinander<br />

keine Anwendung.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass sämtliche Informationen, die von der Muttergesellschaft<br />

an ihre Tochtergesellschaften mit der Zielsetzung weitergeleitet werden, diese<br />

an Kunden auszuhändigen, den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen<br />

müssen. Hiervon sind insbesondere Werbematerial, Broschüren, Preislisten, interne<br />

Kalkulationsgrundlagen, Vertriebspläne usw. betroffen.<br />

22 Verhalten im Wettbewerb

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