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VLD-Tarif - Die VG Landkreis Deggendorf

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Abschnitt IV: Fahrpreisermäßigungen<br />

§ 22 <strong>Landkreis</strong>zehnerkarte<br />

In <strong>Landkreis</strong>en, in denen vom Fahrpreis für ermäßígte <strong>Landkreis</strong>zehnerkarten<br />

vom Initiator Fahrpreisanteile übernommen werden, bestimmt sich der<br />

Fahrpreis nach der Preistafel (Anlage 1) und den nachstehenden Bedingungen:<br />

(1) <strong>Die</strong> Ausgabe von <strong>Landkreis</strong>zehnerkarten ist zwischen dem jeweiligen<br />

<strong>Landkreis</strong> und der <strong>VLD</strong> in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln.<br />

(2) <strong>Die</strong> Zehnerkarten werden im Bus ausgegeben.<br />

(3) <strong>Landkreis</strong>zehnerkarten werden an Jedermann ausgegeben. Weitere<br />

Einzelheiten werden in der im Absatz (1) genannten Vereinbarung<br />

geregelt.<br />

<strong>Landkreis</strong>zehnerkarten sind übertragbar.<br />

Sie können auch von mehreren Personen gleichzeitig gegen entsprechende<br />

Entwertung der Fahrtenfelder benutzt werden.<br />

<strong>Landkreis</strong>zehnerkarten gelten ab dem Lösungstag drei Monate. Für<br />

nicht benutzte Fahrtenfelder besteht kein Erstattungsanspruch.<br />

Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.<br />

Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />

wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.<br />

<strong>VLD</strong>-<strong>Tarif</strong> (B9)<br />

Seite 30

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