VLD-Tarif - Die VG Landkreis Deggendorf
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Abschnitt IV: Fahrpreisermäßigungen<br />
§ 22 <strong>Landkreis</strong>zehnerkarte<br />
In <strong>Landkreis</strong>en, in denen vom Fahrpreis für ermäßígte <strong>Landkreis</strong>zehnerkarten<br />
vom Initiator Fahrpreisanteile übernommen werden, bestimmt sich der<br />
Fahrpreis nach der Preistafel (Anlage 1) und den nachstehenden Bedingungen:<br />
(1) <strong>Die</strong> Ausgabe von <strong>Landkreis</strong>zehnerkarten ist zwischen dem jeweiligen<br />
<strong>Landkreis</strong> und der <strong>VLD</strong> in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln.<br />
(2) <strong>Die</strong> Zehnerkarten werden im Bus ausgegeben.<br />
(3) <strong>Landkreis</strong>zehnerkarten werden an Jedermann ausgegeben. Weitere<br />
Einzelheiten werden in der im Absatz (1) genannten Vereinbarung<br />
geregelt.<br />
<strong>Landkreis</strong>zehnerkarten sind übertragbar.<br />
Sie können auch von mehreren Personen gleichzeitig gegen entsprechende<br />
Entwertung der Fahrtenfelder benutzt werden.<br />
<strong>Landkreis</strong>zehnerkarten gelten ab dem Lösungstag drei Monate. Für<br />
nicht benutzte Fahrtenfelder besteht kein Erstattungsanspruch.<br />
Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.<br />
Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />
wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.<br />
<strong>VLD</strong>-<strong>Tarif</strong> (B9)<br />
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