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VLD-Tarif - Die VG Landkreis Deggendorf

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Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 2 Anspruch auf Beförderung<br />

(1) Personen haben Anspruch auf Beförderung, soweit nach den Vorschriften<br />

des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den auf<br />

Grund dieses Gesetzes erlassen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht<br />

gegeben ist.<br />

(2) Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich auch bei Mitnahme<br />

von Kindern in Kinderwagen. Eine Zurückweisung ist nur in<br />

besonderen Ausnahmefällen möglich. <strong>Die</strong> Entscheidung trifft das<br />

Fahr- oder Aufsichtspersonal.<br />

(3) Sachen werden nur nach Maßgabe des Abschnitts III befördert.<br />

<strong>VLD</strong>-<strong>Tarif</strong> Seite 7

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