VLD-Tarif - Die VG Landkreis Deggendorf
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Abschnitt IV: Fahrpreisermäßigungen<br />
§ 28 Reisegruppen<br />
(1) Für Personen, die sich zu einem gemeinsamen Reisezweck zusammengeschlossen<br />
haben (Reisegruppen), wird für jede Person mindestens<br />
der halbe Preis des Regelfahrscheins erhoben. Der ermäßigte<br />
Fahrpreis ist für mindestens 10 Personen zu zahlen. Zwei Kinder<br />
vom vollendeten 6. bis zum vollendeten<br />
15. Lebensjahr zählen als eine Person.<br />
(2) Bei Kinder-Reisegruppen in Begleitung Erwachsener, zählen ebenfalls<br />
zwei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr als eine Person.<br />
<strong>Die</strong> Mindestaltersgrenze von 6 Jahren gilt hier jedoch nicht.<br />
(3) Bei Senioren-Reisegruppen zählen ebenfalls zwei Senioren ab vollendetem<br />
65. Lebensjahr tarifmäßig als eine Person.<br />
(4) <strong>Die</strong> Ermäßigung wird nur nach vorheriger Anmeldung gewährt und<br />
wenn die Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen<br />
befördert werden kann.<br />
<strong>VLD</strong>-<strong>Tarif</strong> (B10)<br />
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