VLD-Tarif - Die VG Landkreis Deggendorf
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Preistafel gültig ab 01.01.2014<br />
für den Linienverkehr in der Verkehrsgemeinschaft <strong>Landkreis</strong> <strong>Deggendorf</strong> (<strong>VLD</strong>)<br />
Anlage 1<br />
Vorbemerkungen<br />
I. <strong>Die</strong> in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte gelten für den <strong>VLD</strong>-Linienverkehr, soweit die <strong>VLD</strong> in den Linienbestimmungen (LiB) für<br />
eine <strong>VLD</strong>-Linie nicht abweichende Preise festgesetzt hat.<br />
II. Fahrpreise nach Haltestellen, die nicht in den LiB enthalten sind, werden bis zur nächstfolgenden <strong>Tarif</strong>haltestelle, Fahrpreise von solchen Haltestellen<br />
von der zurückliegenden <strong>Tarif</strong>haltestelle berechnet. Bei Fahrten zwischen den zu einer <strong>Tarif</strong>haltestelle gehörenden Haltestellen wird für<br />
Regelfahrscheine der Mindestfahrpreis erhoben und für Zeitkarten als Mindestentfernung 1 Wabe zugrunde gelegt.<br />
<strong>Die</strong> Gebühr für eine Fahrpreisbescheinigung beträgt: 2,00 €<br />
Bei Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen werden erhoben: 30,00 €<br />
Das Entgelt für die Beförderung eines Fahrrades beträgt: 3,00 €<br />
Das Beförderungsentgelt für Bus-Kuriergut beträgt für jedes Stück: 3,80 €<br />
<strong>VLD</strong>-<strong>Tarif</strong> (B13)<br />
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