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DE - EUR-Lex - Europa

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Position Methode Mängel<br />

9.11.3 Signaleinrichtungen<br />

und Sonderausstattung<br />

9.12 Sonstige Sonderausstattungen (X) (2)<br />

9.12.1 Einrichtungen für<br />

Nahrungszubereitung<br />

9.12.2 Sanitäre<br />

Einrichtungen<br />

9.12.3 Andere<br />

Einrichtungen (z. B.<br />

audiovisuelle<br />

Systeme)<br />

ANMERKUNGEN:<br />

d) Nicht vorschriftsgemäß (1) .<br />

Sichtprüfung Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt<br />

oder ist nicht vorschriftsgemäß (1) .<br />

Sichtprüfung a) Einrichtung nicht vorschriftsgemäß (1) .<br />

b) Einrichtung derart beschädigt, dass eine<br />

Benutzung gefährlich wäre.<br />

Sichtprüfung Einrichtung nicht vorschriftsgemäß (1) .<br />

Sichtprüfung Nicht vorschriftsgemäß (1) .<br />

„Vorschriften“ bzw. „vorschriftsgemäß“ bezieht sich auf die Typgenehmigungsvorschriften<br />

zum Zeitpunkt der Genehmigung, Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme sowie auf<br />

Nachrüstbestimmungen oder nationale Vorschriften des Zulassungsstaats.<br />

„(X)“ zeigt Positionen an, die den Zustand des Fahrzeugs und dessen Gebrauchsfähigkeit im<br />

Straßenverkehr anbelangen, für die Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung jedoch nicht als<br />

wesentlich erachtet werden.<br />

<strong>DE</strong> 33 <strong>DE</strong>

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