DE - EUR-Lex - Europa
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ANHANG IV<br />
MIN<strong>DE</strong>STANGABEN IN <strong>DE</strong>R PRÜFBESCHEINIGUNG<br />
Die infolge der Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung ausgestellte Prüfbescheinigung<br />
enthält mindestens folgende Angaben:<br />
1) Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)<br />
2) Amtliches Kennzeichens des Fahrzeugs und Länderkennzeichen des Staats der<br />
Zulassung<br />
3) Ort und Datum der Prüfung<br />
4) Kilometerstand zum Zeitpunkt der Prüfung (falls bekannt)<br />
5) Fahrzeugklasse (falls bekannt)<br />
6) Festgestellte Mängel und deren Kategorie<br />
7) Messergebnisse:<br />
– Siedetemperatur oder Wassergehalt der Bremsflüssigkeit<br />
– Bremskraft pro Rad, Eingangsluftdruck bei Luftbremssystemen und<br />
Berechnungsergebnis für die Bremswirksamkeit<br />
– Abgaskonzentrationen und berechneter λ-Wert bei Ottomotoren oder<br />
Abgastrübungswerte bei Dieselmotoren<br />
8) Gesamtbewertung des Fahrzeugs<br />
9) Datum der nächsten Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung (falls nicht<br />
anderweitig angegeben)<br />
10) Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift bzw. Identifikation des<br />
für die Prüfung verantwortlichen Prüfers.<br />
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