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DE - EUR-Lex - Europa

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ANHANG IV<br />

MIN<strong>DE</strong>STANGABEN IN <strong>DE</strong>R PRÜFBESCHEINIGUNG<br />

Die infolge der Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung ausgestellte Prüfbescheinigung<br />

enthält mindestens folgende Angaben:<br />

1) Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)<br />

2) Amtliches Kennzeichens des Fahrzeugs und Länderkennzeichen des Staats der<br />

Zulassung<br />

3) Ort und Datum der Prüfung<br />

4) Kilometerstand zum Zeitpunkt der Prüfung (falls bekannt)<br />

5) Fahrzeugklasse (falls bekannt)<br />

6) Festgestellte Mängel und deren Kategorie<br />

7) Messergebnisse:<br />

– Siedetemperatur oder Wassergehalt der Bremsflüssigkeit<br />

– Bremskraft pro Rad, Eingangsluftdruck bei Luftbremssystemen und<br />

Berechnungsergebnis für die Bremswirksamkeit<br />

– Abgaskonzentrationen und berechneter λ-Wert bei Ottomotoren oder<br />

Abgastrübungswerte bei Dieselmotoren<br />

8) Gesamtbewertung des Fahrzeugs<br />

9) Datum der nächsten Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung (falls nicht<br />

anderweitig angegeben)<br />

10) Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift bzw. Identifikation des<br />

für die Prüfung verantwortlichen Prüfers.<br />

<strong>DE</strong> 59 <strong>DE</strong>

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