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Satzung AAO Dienstanweisungen - Freiwillige Feuerwehr Bad ...

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Stadtjugendfeuerwehrwart und Stellvertreterin oder Stellvertreter werden auf Vorschlag des Ortskommandos<br />

der Ortswehr <strong>Bad</strong> Harzburg nach Anhörung des Stadtkommandos von der Stadtbrandmeisterin<br />

oder dem Stadtbrandmeister für die Dauer von drei Jahren bestellt.<br />

(2) Der Stadtjugendfeuerwehrwart leitet die Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Bad</strong><br />

Harzburg nach Maßgabe dieser Grundsätze. Er ist insbesondere zuständig für die<br />

− Durchführung der dienstlichen Veranstaltungen,<br />

− Aufstellung des Dienstplanes,<br />

− Führung des Mitgliedsverzeichnisses und Dienstbuches,<br />

− Vorbereitung und Leitung der Mitgliedsversammlungen,<br />

− Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten,<br />

− Vertretung der Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Bad</strong> Harzburg, soweit hierfür nicht<br />

die Stadtbrandmeisterin oder der Stadtbrandmeister zuständig ist.<br />

§ 4<br />

Mitgliedsversammlung der Jugendabteilung<br />

(1) Die Mitgliedsversammlung ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, vom Stadtjugendfeuerwehrwart<br />

im Einvernehmen mit der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister der<br />

Ortswehr <strong>Bad</strong> Harzburg einzuberufen. An der Mitgliederversammlung können die Eltern bzw.<br />

Erziehungsberechtigten der Angehörigen der Jugendabteilung sowie die Mitgliedspersonen des<br />

Stadtkommandos mit beratender Stimme teilnehmen. Zu der Mitgliedsversammlung ist mindestens<br />

zwei Wochen vorher schrifltich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.<br />

(2) Die Versammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br />

− Vorschlag des Stadtjugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartes,<br />

− Genehmigung des Jahresberichtes des Stadtjugendfeuerwehrwartes,<br />

− Entgegennahme des Berichts über die Dienstbeteiligung,<br />

− Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge.<br />

(3) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitgliedspersonen anwesend<br />

ist.<br />

(4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitgliedspersonen der Jugendabteilung<br />

gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Es wird offen abgestimmt. Abweichend davon wird,<br />

wenn eine Mitgliedsperson es verlangt, schriftlich abgestimmt.<br />

(5) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Stadtjugendfeuerwehrwart und der<br />

Sprecherin oder dem Sprecher der Mitgliedspersonen (§ 5) zu unterzeichnen ist. Eine Ausfertigung<br />

der Niederschrift ist der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg und der Stadtbrandmeisterin oder dem<br />

Stadtbrandmeister zuzuleiten.<br />

§ 5<br />

Sprecherin oder Sprecher der Jugendlichen<br />

Die Angehörigen der Jugendabteilung wählen jeweils für die Dauer eines Jahres aus ihrer Mitte<br />

eine Sprecherin oder einen Sprecher. Aufgabe dieses gewählten Mitgliedes ist es, die Belange der<br />

Mitgliedspersonen der Jugendabteilung gegenüber dem Stadtjugendfeuerwehrwart zu vertreten.

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