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Satzung AAO Dienstanweisungen - Freiwillige Feuerwehr Bad ...

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1.3 Sonderrechte<br />

Zur Erfüllung dringend gebotener hoheitlicher Aufgaben<br />

sind <strong>Feuerwehr</strong> und Katastrophenschutz<br />

gemäß § 35 Abs. 1 der StVO von den Vorschriften<br />

befreit.<br />

Nach § 35 Abs. Sa der StVO trifft dies auch für<br />

Fahrzeuge des Rettungsdienstes zu, wenn höchste<br />

Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder<br />

schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.<br />

Die Befreiung von den Regeln beinhaltet aber<br />

gleichzeitig die Einhaltung mehrerer Pflichten:<br />

• Sonderrechte dürfen nur unter gebührender<br />

Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung ausgeübt werden.<br />

• Je weiter ein Kraftfahrer sich von den Regeln<br />

entfernt, umso größer wird seine Sorgfaltspflicht<br />

gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern.<br />

Dies gilt insbesondere im Bereich<br />

von Kreuzungen, Lichtzeichenanlagen, Fußgängerzonen<br />

und bei Fahrten entgegen der<br />

Fahrtrichtung.<br />

• Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften<br />

eingehalten werden können, sollte, wenn möglich<br />

und zulässig, die Inanspruchnahme von<br />

Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen<br />

mit dem Einsatzhorn angezeigt<br />

werden.<br />

• Der Kraftfahrer sowie der taktische Fahrzeugführer<br />

entscheiden über den Einsatz der akustischen<br />

Warneinrichtung.<br />

• Nach § 38 Abs. 1 der StVO ordnet blaues<br />

Blinklicht mit dem Einsatzhorn an:<br />

Alle übrigen Verkehrteilnehmer haben sofort<br />

freie Bahn zu schaffen.<br />

• Auch unter Berücksichtigung des § 35 Abs.1<br />

der StVO ist das Fahren in einem geschlossenen<br />

Verband mit mehr als 30 Fahrzeugen genehmigungspflichtig<br />

(Verkehrsbehörde).<br />

1.4 Unfallverhütung<br />

In jedem Fall ist die UVV für <strong>Feuerwehr</strong> und Fahrzeuge<br />

zu beachten. Zusätzlich wird folgendes angeordnet:<br />

• Vorgesetzte der Kraftfahrer haben bei sicherheitsrelevanten<br />

Belangen Weisungsbefugnis.<br />

• Auf allen Sitzplätzen sind die vorhandenen<br />

Sicherheitsgurte und- Systeme (z.B. PA-Sitz)<br />

ohne Ausnahme anzulegen, erst beim Erreichen<br />

der Einsatzstelle dürfen sie wieder abgelegt<br />

werden.<br />

• Bei Fahrten mit Inanspruchnahme der Sonderrechte<br />

ist der <strong>Feuerwehr</strong>helm zu tragen. Der<br />

Kinnriemen muss geschlossen werden. Bei<br />

Kleinfahrzeugen mit Rückhaltesystemen und<br />

Fahrer-, Beifahrer-sowie Seitenairbags besteht<br />

keine Helmtragepflicht.<br />

Beim Rückwärtsfahren oder Rangieren in engen,<br />

unübersichtlichen Bereichen muss mindestens<br />

ein anderer <strong>Feuerwehr</strong>mann (SB) als<br />

Sicherungsposten fungieren.<br />

Das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von<br />

Alkohol, Drogen oder Medikamenten wird<br />

strengstens untersagt.<br />

1.5 Verhalten bei Verkehrsunfällen<br />

Nach einem Unfall (§ 34 StVO) hat jeder Beteiligte<br />

1. unverzüglich zu halten,<br />

2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem<br />

Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,<br />

3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,<br />

4. Verletzten zu helfen (§ 323 StGB),<br />

5. anderen am Unfall beteiligten Personen und Geschädigten,<br />

a) anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war<br />

und<br />

b) auf Verlangen seinen Namen und die Anschrift<br />

(Forstwiese 5; 38667 <strong>Bad</strong> Harzburg)<br />

anzugeben, sowohl den Führerschein und<br />

den Fahrzeugschein vorzuweisen als auch<br />

Angaben über die Haftpflichtversicherung<br />

(KSA Hannover) zu machen,<br />

6. a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten<br />

aller Beteiligten und der Geschädigten<br />

die Feststellung seiner Person, seines<br />

Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung<br />

durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder<br />

b) eine nach den Umständen angemessene Zeit<br />

gewartet hat und am Unfallort Namen und Anschrift<br />

(s.o.) hinterlassen hat, wenn niemand<br />

bereit war, die Feststellung zu treffen,<br />

7. der nächstgelegenen Polizeidienststelle ist nach<br />

Ablauf der Wartezeit unter Angabe der persönlichen<br />

Anschrift (s.o.) und des Kennzeichens<br />

Meldung zu machen.<br />

8. Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen<br />

Verhalten nach den Umständen zum Unfall<br />

beigetragen haben kann.<br />

9. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor<br />

die notwendigen Feststellungen getroffen worden<br />

sind.<br />

Zusätzlich muss umgehend die FERLS informiert<br />

werden. Diese entscheidet in Absprache mit<br />

dem zuständigen Einsatzleiter über die Wahrnehmung<br />

des Einsatzauftrages oder die Entsendung<br />

eines Ersatzfahrzeuges.<br />

1.6 Sonstiges Verhalten<br />

1. Die Fahrgeschwindigkeit vor dem <strong>Feuerwehr</strong>haus<br />

auch im Alarmfall - ist so einzurichten,<br />

dass keinerlei Gefährdung für Personen,<br />

Geräte oder Sachwerte entstehen<br />

kann.<br />

2. Gemäß der Allgemeinen Dienstanweisung<br />

(ADA) der Stadt <strong>Bad</strong> Harzburg ist das<br />

Rauchen in Dienstkraftwagen verboten.<br />

Stand: 10.10.2010 - Führen von KFZ - Seite: 2

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