Satzung AAO Dienstanweisungen - Freiwillige Feuerwehr Bad ...
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1.3 Verantwortlichkeiten<br />
Die grundsätzliche Verantwortung im Rahmen der Fachgruppenausbildung und im Rahmen der<br />
Einsatztätigkeit liegt bei der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld. Die Kameradinnen und Kameraden<br />
der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg haben sich nach den <strong>Dienstanweisungen</strong> und der Alarmund<br />
Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld und den Weisungen der dortigen<br />
Verantwortlichen zu richten, sofern diese nicht der Dienstanweisung DA-06-FF 60 widersprechen.<br />
Für die Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg besteht keine Verpflichtung zur Entsendung von ausgebildeten<br />
Fachgruppenpersonal beim Einsatz- und Übungsdienst, ebenso besteht keine Verpflichtung<br />
zur Vorhaltung von entsprechend ausgebildetem Personal.<br />
1.4 Teilnahmevoraussetzungen<br />
Damit die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg an der Fachgruppenausbildung<br />
Wasserrettung teilnehmen können, müssen die nachfolgend unter Punkt 1.5 aufgeführten<br />
Kriterien zwingend eingehalten werden. Beim Fehlen einer dieser Kriterien, bzw. bei Nichteinhaltung<br />
der Vorgaben der FwDV 8 dürfen die Kameradinnen und Kameraden nicht an der Ausbildung<br />
/ Einsatz teilnehmen, bzw. müssen die Tätigkeiten solange einstellen, bis die geforderten<br />
Kriterien wieder erfüllt werden.<br />
1.5 Teilnahmekriterien<br />
Bei den verwendeten Tauchgeräte und Zusatzausrüstungen müssen:<br />
• die Tauchgeräte der EN 250 entsprechen,<br />
• zwei voneinander UNABHÄNGIGE Restdruckwarneinrichtungen (Tauchcomputer zählt<br />
nicht!) besitzen,<br />
• vom Taucher bedienbare Flaschenventile haben,<br />
• eine Vollmaske für Taucheinsätze zur Verfügung stehen,<br />
• ein Rettungsgerät (Tariermittel oder Rettungskragen nach EN 12628 oder EN 1809) besitzen.<br />
• Das Gewichtssystem muss mit einer Schnellabwurfmöglichkeit versehen sein,<br />
• Es dürfen nur schnittfeste Füßlinge verwendet werden.<br />
• Es müssen immer mindestens 4 gemäß der FwDV 8 zugelassene <strong>Feuerwehr</strong>tauchgeräte<br />
am Einsatz- oder Ausbildungsort vorhanden sein.<br />
Sicherungseinrichtungen:<br />
• Die Signalleine muss vorhanden sein und verwendet werden.<br />
• Ein Notfallkoffer mit Sauerstoff-Atemgerät und O2-Vorrat für >3Std. muss einsatzbereit vorgehalten<br />
werden.<br />
• Messer etc. müssen vorhanden sein.<br />
Taktische Einheit:<br />
• Es müssen mindestens 4 ausgebildete <strong>Feuerwehr</strong>taucher (FwT), davon 2 "aktive" FwT als<br />
Rettungstaucher und Sicherheitstaucher einsatzbereit vorhanden sein.<br />
Erforderliche Funktionen im "Background":<br />
• Der Leiter des Tauchwesens muss vor Ort anwesend sein<br />
• Ein Tauchgerätewart muss vorhanden sein.<br />
• Leinenführer / Signalmann, Bootspersonal und weitere Hilfskräfte<br />
Stand: 30.10.2006 - Wasserrettung - Seite: 2