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Satzung AAO Dienstanweisungen - Freiwillige Feuerwehr Bad ...

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1.3 Verantwortlichkeiten<br />

Die grundsätzliche Verantwortung im Rahmen der Fachgruppenausbildung und im Rahmen der<br />

Einsatztätigkeit liegt bei der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld. Die Kameradinnen und Kameraden<br />

der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg haben sich nach den <strong>Dienstanweisungen</strong> und der Alarmund<br />

Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld und den Weisungen der dortigen<br />

Verantwortlichen zu richten, sofern diese nicht der Dienstanweisung DA-06-FF 60 widersprechen.<br />

Für die Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg besteht keine Verpflichtung zur Entsendung von ausgebildeten<br />

Fachgruppenpersonal beim Einsatz- und Übungsdienst, ebenso besteht keine Verpflichtung<br />

zur Vorhaltung von entsprechend ausgebildetem Personal.<br />

1.4 Teilnahmevoraussetzungen<br />

Damit die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> Harzburg an der Fachgruppenausbildung<br />

Wasserrettung teilnehmen können, müssen die nachfolgend unter Punkt 1.5 aufgeführten<br />

Kriterien zwingend eingehalten werden. Beim Fehlen einer dieser Kriterien, bzw. bei Nichteinhaltung<br />

der Vorgaben der FwDV 8 dürfen die Kameradinnen und Kameraden nicht an der Ausbildung<br />

/ Einsatz teilnehmen, bzw. müssen die Tätigkeiten solange einstellen, bis die geforderten<br />

Kriterien wieder erfüllt werden.<br />

1.5 Teilnahmekriterien<br />

Bei den verwendeten Tauchgeräte und Zusatzausrüstungen müssen:<br />

• die Tauchgeräte der EN 250 entsprechen,<br />

• zwei voneinander UNABHÄNGIGE Restdruckwarneinrichtungen (Tauchcomputer zählt<br />

nicht!) besitzen,<br />

• vom Taucher bedienbare Flaschenventile haben,<br />

• eine Vollmaske für Taucheinsätze zur Verfügung stehen,<br />

• ein Rettungsgerät (Tariermittel oder Rettungskragen nach EN 12628 oder EN 1809) besitzen.<br />

• Das Gewichtssystem muss mit einer Schnellabwurfmöglichkeit versehen sein,<br />

• Es dürfen nur schnittfeste Füßlinge verwendet werden.<br />

• Es müssen immer mindestens 4 gemäß der FwDV 8 zugelassene <strong>Feuerwehr</strong>tauchgeräte<br />

am Einsatz- oder Ausbildungsort vorhanden sein.<br />

Sicherungseinrichtungen:<br />

• Die Signalleine muss vorhanden sein und verwendet werden.<br />

• Ein Notfallkoffer mit Sauerstoff-Atemgerät und O2-Vorrat für >3Std. muss einsatzbereit vorgehalten<br />

werden.<br />

• Messer etc. müssen vorhanden sein.<br />

Taktische Einheit:<br />

• Es müssen mindestens 4 ausgebildete <strong>Feuerwehr</strong>taucher (FwT), davon 2 "aktive" FwT als<br />

Rettungstaucher und Sicherheitstaucher einsatzbereit vorhanden sein.<br />

Erforderliche Funktionen im "Background":<br />

• Der Leiter des Tauchwesens muss vor Ort anwesend sein<br />

• Ein Tauchgerätewart muss vorhanden sein.<br />

• Leinenführer / Signalmann, Bootspersonal und weitere Hilfskräfte<br />

Stand: 30.10.2006 - Wasserrettung - Seite: 2

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