Satzung AAO Dienstanweisungen - Freiwillige Feuerwehr Bad ...
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11. Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)<br />
Die Jahreshauptversammlung wird mind. einmal pro Kalenderjahr abgehalten.<br />
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind möglichst 14 Tage, mindestens<br />
jedoch 8 Tage vor Beginn der Jahreshauptversammlung in formloser schriftlicher<br />
Form an den Ortsbrandmeister oder seinem Stellvertreter im Amt zu ü-<br />
berreichen. Alles weitere ist in der <strong>Satzung</strong> der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Harzburg vom 21.11.1995 geregelt.<br />
Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 02.09.2006 in Kraft. 1. Änderung am 24.08.2007. 2.<br />
Änderung am 11.05.2011<br />
Fricke<br />
–Ortsbrandmeister<br />
Stand: 24.08.2007 - Allgemeine DA - Seite: 5