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Satzung AAO Dienstanweisungen - Freiwillige Feuerwehr Bad ...

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11. Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)<br />

Die Jahreshauptversammlung wird mind. einmal pro Kalenderjahr abgehalten.<br />

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind möglichst 14 Tage, mindestens<br />

jedoch 8 Tage vor Beginn der Jahreshauptversammlung in formloser schriftlicher<br />

Form an den Ortsbrandmeister oder seinem Stellvertreter im Amt zu ü-<br />

berreichen. Alles weitere ist in der <strong>Satzung</strong> der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Harzburg vom 21.11.1995 geregelt.<br />

Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 02.09.2006 in Kraft. 1. Änderung am 24.08.2007. 2.<br />

Änderung am 11.05.2011<br />

Fricke<br />

–Ortsbrandmeister<br />

Stand: 24.08.2007 - Allgemeine DA - Seite: 5

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