IDEALE REALITÃTEN - Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin eV
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Wettbewerbsverfahren<br />
AIV<br />
Schinkel-Wettbewerb<br />
2012<br />
für jede Fächerkombination jeweils ein Schinkelpreis verliehen werden. Weitere<br />
Anerkennungspreise wie auch Sonderpreise der Förderer (Ministerium für<br />
Infrastruktur <strong>und</strong> Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Förderverein des<br />
Verbandes Beratender <strong>Ingenieur</strong>e, Deutscher Beton- <strong>und</strong> Bautechnikverein, Restauratoren<br />
im Handwerk e.V., Schwäbischer AIV Augsburg, Lenné-Akademie für<br />
Gartenbau <strong>und</strong> Gartenkultur e.V. u.a) sind möglich. Das Reisestipendium der Pysall-Stiftung<br />
wird <strong>zu</strong>sätzlich verliehen, ist aber an einen Schinkelpreis geb<strong>und</strong>en.<br />
Die Fachbereiche empfehlen die Verleihung des Schinkelpreises oder von Anerkennungs-<br />
<strong>und</strong> Sonderpreisen mit Mehrheit. Der Schinkelausschuss entscheidet<br />
mit Mehrheit über die Verleihung von Schinkel-, Anerkennungs- <strong>und</strong> Sonderpreisen<br />
unter Ausschluss des Rechtsweges. Er kann auch eine andere Verteilung beschließen.<br />
Die Preise <strong>und</strong> Anerkennungen werden nach Entscheidung des Schinkel-Ausschusses<br />
unter Ausschluss des Rechtsweges <strong>zu</strong>geteilt.<br />
Insgesamt stehen für Schinkelpreise, Sonder- <strong>und</strong> Anerkennungspreise in Höhe<br />
von ca. € 20.000 <strong>zu</strong>r Verfügung. Die Zusagen der öffentlichen Förderer stehen<br />
unter haushaltsrechtlichen Vorbehalten. Müssen diese Vorbehalte bestätigt bzw.<br />
Zusagen <strong>zu</strong>rückgenommen werden, stehen somit weniger Fördermittel als angegeben<br />
<strong>zu</strong>r Verfügung. Hierauf würde der Schinkelausschuss bei der Vergabe der<br />
Schinkel- <strong>und</strong> Anerkennungspreise kurzfristig im Rahmen der dann verfügbaren<br />
Fördermittel reagieren. Dies bedeutet, dass Preise möglicherweise nur im eingeschränkten<br />
Maß gezahlt, ggf. Anerkennungspreise nur mit Urk<strong>und</strong>en ausgezeichnet<br />
werden können. Über die Preise <strong>und</strong> Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung<br />
nicht vorgesehen. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den<br />
genannten Beträgen enthalten.<br />
Eigentum <strong>und</strong> Urheberrecht<br />
Sämtliche Wettbewerbsarbeiten der Preisträger gehen in den Besitz des AIV <strong>zu</strong><br />
<strong>Berlin</strong> über <strong>und</strong> werden archiviert. Das Urheberrecht <strong>und</strong> das Recht der Veröffentlichung<br />
der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten. Der AIV ist berechtigt,<br />
die <strong>zu</strong>r Beurteilung <strong>zu</strong>gelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs<br />
ohne weitere Vergütung <strong>zu</strong> dokumentieren, aus<strong>zu</strong>stellen <strong>und</strong> (auch über Dritte)<br />
<strong>zu</strong> veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Andere Arbeiten<br />
sollten am Ende der Ausstellung abgeholt werden. Nach Ablauf von sechs<br />
Wochen (nach Beendigung der Ausstellung) werden nicht abgeholte oder nicht<br />
rückgeforderte Wettbewerbsarbeiten entsorgt.<br />
Verfassererklärung<br />
Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbewerbsteilnehmer,<br />
dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten <strong>und</strong> gemäß<br />
den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt sind. Die Verfassererklärung<br />
liegt als Formular unter www.aiv-berlin.de.<br />
AUSSCHREIBUNG 26. SEPTEMBER 2011<br />
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