2. Klausur â Auflösungs- und Bewertungsschema - wirtschaftsrecht ...
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5. Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Art 10a StGG); Achtung des Privatlebens <strong>und</strong> des Briefverkehrs<br />
(Art 8 EMRK)<br />
E-Mails unterliegen dem Fernmeldegeheimnis; Eingriff ausnahmslos nur aufgr<strong>und</strong> richterlichen Befehls<br />
zulässig, keine Notkompetenz der Kriminalpolizei vorgesehen, auch nicht bei Gefahr im Verzug ........................ (3) ___<br />
E-Mails unterliegen dem Recht auf Achtung des Privatlebens <strong>und</strong> insb des Briefverkehrs; Schutz der Privatheit<br />
des Lebens gegen unnötige Kenntnisnahme durch den Staat; Bescheidprüfungsformel: UVS wendet<br />
§§ 135, 137 StPO denkunmöglich an .................................................................................................................... (3) ___<br />
6. Unverletzlichkeit des Eigentums (Art 5 StGG; Art 1 1. ZP EMRK)<br />
Eingriffe in die Eigentumsfreiheit durch Beschädigungen im Zuge der (rechtswidrigen) Hausdurchsuchung<br />
(Eintreten der Türe, Couch) sowie durch Beschlagnahme des Laptops; Bescheid wendet gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
denkunmöglich an (§§ 115, 121 StPO) ........................................................................................................ (4) ___<br />
7. Achtung des Privatlebens (Art 8 EMRK)<br />
Art 8 EMRK schützt die körperliche Integrität des Menschen; zwangsweise Blutabnahme Eingriff in den<br />
Schutzbereich; Bescheidprüfungsformel: UVS wendet § 123 StPO denkunmöglich an ........................................ (4) ___<br />
8. Gleichheit vor dem Gesetz (Art 7 B-VG; Art 2 StGG)<br />
Bescheid verletzt Gleichheitssatz, wenn die Behörde Willkür übt. Willkür stellt eine Form qualifizierter<br />
Rechtswidrigkeit dar, zB dann, wenn die Behörde die Rechtslage gehäuft oder gröblich verkennt; wiederholt<br />
<strong>und</strong> qualifiziert fehlerhaftes Vorgehen des UVS (mehrfache denkunmögliche Gesetzesanwendung) ist mit<br />
Gesetzlosigkeit auf eine Stufe zu stellen. . ............................................................................................................. (3) ___<br />
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