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2. Klausur – Auflösungs- und Bewertungsschema - wirtschaftsrecht ...

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5. Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Art 10a StGG); Achtung des Privatlebens <strong>und</strong> des Briefverkehrs<br />

(Art 8 EMRK)<br />

E-Mails unterliegen dem Fernmeldegeheimnis; Eingriff ausnahmslos nur aufgr<strong>und</strong> richterlichen Befehls<br />

zulässig, keine Notkompetenz der Kriminalpolizei vorgesehen, auch nicht bei Gefahr im Verzug ........................ (3) ___<br />

E-Mails unterliegen dem Recht auf Achtung des Privatlebens <strong>und</strong> insb des Briefverkehrs; Schutz der Privatheit<br />

des Lebens gegen unnötige Kenntnisnahme durch den Staat; Bescheidprüfungsformel: UVS wendet<br />

§§ 135, 137 StPO denkunmöglich an .................................................................................................................... (3) ___<br />

6. Unverletzlichkeit des Eigentums (Art 5 StGG; Art 1 1. ZP EMRK)<br />

Eingriffe in die Eigentumsfreiheit durch Beschädigungen im Zuge der (rechtswidrigen) Hausdurchsuchung<br />

(Eintreten der Türe, Couch) sowie durch Beschlagnahme des Laptops; Bescheid wendet gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

denkunmöglich an (§§ 115, 121 StPO) ........................................................................................................ (4) ___<br />

7. Achtung des Privatlebens (Art 8 EMRK)<br />

Art 8 EMRK schützt die körperliche Integrität des Menschen; zwangsweise Blutabnahme Eingriff in den<br />

Schutzbereich; Bescheidprüfungsformel: UVS wendet § 123 StPO denkunmöglich an ........................................ (4) ___<br />

8. Gleichheit vor dem Gesetz (Art 7 B-VG; Art 2 StGG)<br />

Bescheid verletzt Gleichheitssatz, wenn die Behörde Willkür übt. Willkür stellt eine Form qualifizierter<br />

Rechtswidrigkeit dar, zB dann, wenn die Behörde die Rechtslage gehäuft oder gröblich verkennt; wiederholt<br />

<strong>und</strong> qualifiziert fehlerhaftes Vorgehen des UVS (mehrfache denkunmögliche Gesetzesanwendung) ist mit<br />

Gesetzlosigkeit auf eine Stufe zu stellen. . ............................................................................................................. (3) ___<br />

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