Risiken der Kapitalverwendung
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Kriterium<br />
Zu übernehmende Musterangaben<br />
Umformulierungen<br />
Hervorhebungen/Textanordnung<br />
Format<br />
Zusatztexte<br />
Steuerbegünstigte Zwecke<br />
Zuwendungsbetrag<br />
Vermerk auf Erstattungsverzicht<br />
Formulierungsvorgabe zum Mitgliedsbeitrag<br />
Maschinelle Erstellung<br />
Aufbewahrungspflicht<br />
Ausprägung<br />
Aus den veröffentlichten Mustern müssen im Einzelfall nur die Angaben<br />
übernommen werden, die für den jeweiligen Sachverhalt einschlägig sind.<br />
… sind unzulässig. Das bedeutet, dass sowohl die Wortwahl als auch die<br />
Reihenfolge <strong>der</strong> vorgeschriebenen Textpassagen in den Mustern beizubehalten<br />
sind.<br />
Dem Zuwendungsempfänger bleibt es aber freigestellt, ob er Textpassagen<br />
optisch hervorhebt und/o<strong>der</strong> vorangestellte Ankreuzkästchen wählt.<br />
Name und Adresse des Zuwendenden können untereinan<strong>der</strong> angeordnet<br />
sein und als Anschriftenfeld genutzt werden.<br />
Die Zuwendungsbestätigung darf nicht größer als eine DIN A4-Seite sein.<br />
Zusätzliche Texte (wie z. B. Danksagungen o<strong>der</strong> Werbung für die begünstigte<br />
Einrichtung) dürfen nicht auf <strong>der</strong> Zuwendungsbestätigung enthalten<br />
sein. Auf <strong>der</strong> Rückseite sind dagegen entsprechende Texte zulässig.<br />
Der Zuwendungsempfänger kann in seiner Bestätigung alle ihn betreffenden<br />
steuerbegünstigten Zwecke nennen. Eine Konkretisierung auf den<br />
jeweils durch die Spende bedachten Zweck ist nicht notwendig.<br />
Der zugewendete Betrag ist in Ziffern und in Buchstaben zu benennen.<br />
Dabei kann <strong>der</strong> Betrag sowohl in einem Wort als auch durch Buchstabenbenennung<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Ziffern genannt werden. Im Fall <strong>der</strong> Buchstabennennung<br />
(wie z. B. „Eins – Zwei – Vier – Sechs“ von 1.246 €) müssen die<br />
Leerräume vor <strong>der</strong> ersten Ziffer und <strong>der</strong> letzten Ziffer entwertet werden, wie<br />
z. B. durch „xxx“.<br />
In <strong>der</strong> Bestätigung ist stets zu vermerken, ob es sich bei <strong>der</strong> Zuwendung<br />
um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt.<br />
Bei den Mustern für die Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge<br />
im Sinne des § 10b EStG an eine <strong>der</strong> in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG<br />
bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen o<strong>der</strong> Vermögensmassen<br />
muss die Formulierung „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um<br />
einen Mitgliedsbeitrag im Sinne von § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz<br />
handelt“ durch die Formulierung „Es wird bestätigt, dass es sich um<br />
einen <strong>der</strong> Art nach abziehbaren Mitgliedsbeitrag im Sinne von § 10 b Abs. 1<br />
des Einkommensteuergesetzes handelt“ ersetzt werden.<br />
Eine maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung ohne eigenhändige<br />
Unterschrift reicht grundsätzlich aus, wenn <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger<br />
die Nutzung eines maschinellen Verfahrens dem zuständigen Finanzamt<br />
angezeigt hat.<br />
Der Zuwendungsempfänger muss eine Zweitschrift <strong>der</strong> Bestätigung aufbewahren,<br />
wobei eine Speicherung in elektronischer Form zulässig ist.<br />
Tab. 1: Empfänger haben verschärfte Formalismen zu beachten<br />
PKF Themen Non-Profit-Organisationen | Juli 2011 | 15