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Schulordnung für die Fachakademien für Fremdsprachenberufe in ...

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(3) Den Stu<strong>die</strong>renden ist auf Antrag Gelegenheit zu geben, nach Abschluss des<br />

Aufnahmeverfahrens, der Abschlussprüfung oder anderer Prüfung E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> <strong>die</strong><br />

Leistungsnachweise zu nehmen.<br />

§ 19 Nachholung von Leistungsnachweisen<br />

(1) 1Versäumt e<strong>in</strong> Stu<strong>die</strong>render e<strong>in</strong>en angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender<br />

Entschuldigung, so erhält er e<strong>in</strong>en Nachterm<strong>in</strong>. 2Versäumt e<strong>in</strong> Stu<strong>die</strong>render mehrere<br />

angekündigte Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung, so kann je Fach e<strong>in</strong><br />

Nachterm<strong>in</strong> <strong>für</strong> mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden.<br />

(2) 1Versäumt der Stu<strong>die</strong>rende den Nachterm<strong>in</strong> mit ausreichender Entschuldigung, so kann<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche Ersatzprüfung angesetzt werden. 2E<strong>in</strong>e schriftliche Ersatzprüfung kann auch<br />

angesetzt werden, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fach ohne Klausuren oder Kurzarbeiten ke<strong>in</strong>e<br />

h<strong>in</strong>reichenden Leistungsnachweise durch Stegreifaufgaben vorliegen und der Stu<strong>die</strong>rende<br />

wegen se<strong>in</strong>er Versäumnisse auch mündlich nicht h<strong>in</strong>reichend geprüft werden konnte. 3E<strong>in</strong>e<br />

mündliche Ersatzprüfung kann angesetzt werden, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fach mit Klausuren oder<br />

Kurzarbeiten <strong>die</strong> mündlichen Leistungen des Stu<strong>die</strong>renden wegen se<strong>in</strong>er Versäumnisse nicht<br />

h<strong>in</strong>reichend beurteilt werden können.<br />

(3) 1E<strong>in</strong>e Ersatzprüfung kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fach nur e<strong>in</strong>mal im Stu<strong>die</strong>nhalbjahr stattf<strong>in</strong>den. 2Sie<br />

kann sich über den gesamten bis dah<strong>in</strong> behandelten Unterrichtsstoff des Stu<strong>die</strong>njahres<br />

erstrecken. 3Der Term<strong>in</strong> der Ersatzprüfung und der Prüfungsstoff s<strong>in</strong>d dem Stu<strong>die</strong>renden<br />

spätestens e<strong>in</strong>e Woche vorher mitzuteilen.<br />

(4) 1Nimmt der Stu<strong>die</strong>rende an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teil, so muss <strong>die</strong><br />

Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. 2Die Fachakademie kann <strong>die</strong><br />

Vorlage e<strong>in</strong>es schulärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />

§ 20 Bewertung der Leistungen<br />

(1) 1Den Noten s<strong>in</strong>d folgende Wortbedeutungen zugrunde zu legen:<br />

1.sehr gut (1)<br />

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn <strong>die</strong> Leistung den Anforderungen <strong>in</strong> besonderem<br />

Maße entspricht.<br />

2.gut (2)<br />

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn <strong>die</strong> Leistung den Anforderungen voll entspricht.<br />

3.befriedigend (3)<br />

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn <strong>die</strong> Leistung im Allgeme<strong>in</strong>en den<br />

Anforderungen entspricht.<br />

4.ausreichend (4)<br />

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn <strong>die</strong> Leistung zwar Mängel aufweist, aber im<br />

Ganzen den Anforderungen noch entspricht.<br />

5.mangelhaft (5)<br />

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn <strong>die</strong> Leistung den Anforderungen nicht<br />

entspricht, jedoch erkennen lässt, dass <strong>die</strong> notwendigen Grundkenntnisse vorhanden s<strong>in</strong>d<br />

und <strong>die</strong> Mängel <strong>in</strong> absehbarer Zeit behoben werden können.<br />

6.ungenügend (6)<br />

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn <strong>die</strong> Leistung den Anforderungen nicht<br />

entspricht, jedoch erkennen lässt, dass <strong>die</strong> notwendigen Grundkenntnisse vorhanden s<strong>in</strong>d<br />

und <strong>die</strong> Mängel <strong>in</strong> absehbarer Zeit behoben werden können.<br />

2Der Begriff „Anforderungen“ bezieht sich auf den Umfang sowie auf <strong>die</strong> selbstständige<br />

und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf <strong>die</strong> Art der<br />

Darstellung.<br />

(2) 1Zwischennoten werden nicht erteilt. 2Erläuterungen e<strong>in</strong>schließlich eventueller<br />

Notentendenzen und Schlussbemerkungen können auf den Arbeiten angebracht werden.<br />

(3) 1Bei der Bewertung e<strong>in</strong>er schriftlichen Arbeit kann <strong>die</strong> äußere Form mit berücksichtigt<br />

werden. 2Hat sich <strong>die</strong> Form auf <strong>die</strong> Benotung ausgewirkt, so ist <strong>die</strong>s <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bemerkung<br />

zum Ausdruck zu br<strong>in</strong>gen.<br />

(4) Versäumt e<strong>in</strong> Stu<strong>die</strong>render ohne ausreichende Entschuldigung e<strong>in</strong>en angekündigten<br />

Leistungsnachweis oder verweigert er e<strong>in</strong>e Leistung, so wird <strong>die</strong> Note 6 erteilt.

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