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dazu - Haus Hall

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Der Vorstand der Stiftung <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong><br />

Nach langer Vorbereitungszeit wurde 1995 ein ehrenamtlicher Vorstand für die Bischöfliche Stiftung<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong> ernannt. Es schien einfach nicht mehr in die Zeit zu passen, dass ein Direktor ganz alleine,<br />

unterstützt von der <strong>Haus</strong>konferenz, aber ohne Aufsichtsgremium, alle Entscheidungen treffen können<br />

sollte.<br />

Der Vorstand hat nun die Funktionen eines Aufsichtsrates: Wir treffen uns etwa sechs Mal pro Jahr,<br />

um als Außenstehende (im positiven Sinne) einen Blick zu werfen auf die Entwicklungen, die die<br />

Stiftung nimmt und natürlich auch lenkend einzugreifen. Da wir nicht mit dem täglichen Geschäft<br />

verbunden sind und auch niemand von uns persönliche wirtschaftliche Interessen an <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong> haben<br />

darf, können wir dies sicher mit einem anderen Blick, aber darum nicht weniger leidenschaftlich leisten<br />

als jemand, der im <strong>Haus</strong> arbeitet.<br />

Wer aber sind „wir“? Gemäß der ursprünglichen Idee des damaligen Direktors Robert Lenfers soll im<br />

Vorstand Sachverstand aus unterschiedlichen Fakultäten vereint sein. Dafür stehen als Personen:<br />

o Hubertus Eing, Unternehmer<br />

o Renate Kemper, Lehrerin (Vorsitzende).<br />

o Derk Röttgering, Jurist<br />

o Stefan Sühling aus Münster, Priester und Hauptabteilungsleiter im Bischöflichen<br />

o<br />

Generalvikariat<br />

Andrea Suttorp-Vieth, Dipl.-Psychologin.<br />

Uns alle verbindet eins: das Interesse an <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong>, an den Menschen, die dort arbeiten und leben.<br />

Wie bei jedem anderen Ehrenamt auch setzen wir für die Vorstandsarbeit unsere Freizeit ein. Die<br />

Ernennung erfolgt jeweils für fünf Jahre; Wiederberufung ist möglich.<br />

Es ist sicher wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir nicht der „Vorstand von <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong>“ sind,<br />

obwohl dies umgangssprachlich meistens so ausgedrückt wird, sondern der Vorstand der<br />

Bischöflichen Stiftung. Wir sind bei unseren Tätigkeiten mithin der Stiftungssatzung und vor allem dem<br />

Willen des Stifters verpflichtet. §3 der Stiftungssatzung vom 14.12.1995 nennt als Zweck der Stiftung:<br />

„Die Stiftung ist eine nach den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche geleitete Einrichtung<br />

christlicher Liebestätigkeit und unterhält als solche insbesondere unterschiedliche und umfassende<br />

Angebote der Hilfe für Behinderte.“ In §6 der Satzung heißt es dann: „Dem Willen des Stifters<br />

entsprechend hat der Vorstand die Stiftung so zu führen, dass sie die Stiftungszwecke möglichst gut<br />

erfüllt.“ Damit ist die Leitlinie für unser Handeln soweit gegeben, dass wir uns bei unseren<br />

Entscheidungen daran orientieren können.<br />

Unter den in der Satzung explizit genannten Aufgaben des Vorstandes sind einige von eher<br />

theoretischem Interesse, andere aber wirklich handfest und von praktischer Bedeutung wie besonders<br />

die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der bindenden Verabschiedung von<br />

<strong>Haus</strong>haltsplan und Stellenplan sowie die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des<br />

Stiftungsvermögens und der Zuwendungen. Damit liegen alle übergeordneten finanziellen


Entscheidungen beim Vorstand – wohlgemerkt alle übergeordneten, nicht die Detailentscheidungen.<br />

So haben wir z.B. beim Neubau der Küche den Rahmenplan festgelegt und die zur Verfügung<br />

stehende Investitionssumme, aber wir haben nicht entschieden, welcher Herd oder welcher<br />

Kühlschrank gekauft werden soll. Solche Entscheidungen müssen und sollen von denjenigen<br />

getroffen werden, die dann auch damit arbeiten müssen. Genauso war es auch beim Umbau der<br />

Werkstatt: Die Mitarbeiter dort mussten klären, was wo und in welcher Menge gebraucht wird (welche<br />

Räume von welcher Größe, welche Maschinen in welcher Anzahl usw.), dann kommt der Vorstand<br />

zum Zuge, lässt sich die Planung erläutern, berät und beschließt schließlich den Umfang der<br />

Maßnahme.<br />

Die Umsetzung der Planung in die Realität ist dann wieder Sache der Mitarbeiter – dem Vorstand<br />

bleibt noch, die Abrechnung zu prüfen und hoffentlich feststellen zu können, dass die zur Verfügung<br />

gestellten Mittel ausgereicht haben.<br />

Ein ganz wichtige weitere Aufgabe sind die so genannten Personalmaßnahmen bei leitenden<br />

Mitarbeitern. Wir haben uns darauf beschränkt - neben der in der Satzung geregelten Bestellung des<br />

Direktors - die Bereichsleiter zu berufen. Wohnen, Werkstatt, Schule, Verwaltung, EuLe und jetzt neu<br />

Altenhilfe – wenn diese Bereiche, die die Säulen des Lebens in <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong> darstellen, von Personen<br />

geleitet werden, die sich dem Leitbild verpflichtet fühlen und sich voll für die ihnen anvertrauten<br />

Menschen einsetzen, dann haben wir damit das uns Mögliche in die Wege geleitet.<br />

Renate Kemper<br />

Vorsitzende des Stiftungsvorstandes<br />

Stand: 27.03.09 MH

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