dazu - Haus Hall
dazu - Haus Hall
dazu - Haus Hall
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der Vorstand der Stiftung <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong><br />
Nach langer Vorbereitungszeit wurde 1995 ein ehrenamtlicher Vorstand für die Bischöfliche Stiftung<br />
<strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong> ernannt. Es schien einfach nicht mehr in die Zeit zu passen, dass ein Direktor ganz alleine,<br />
unterstützt von der <strong>Haus</strong>konferenz, aber ohne Aufsichtsgremium, alle Entscheidungen treffen können<br />
sollte.<br />
Der Vorstand hat nun die Funktionen eines Aufsichtsrates: Wir treffen uns etwa sechs Mal pro Jahr,<br />
um als Außenstehende (im positiven Sinne) einen Blick zu werfen auf die Entwicklungen, die die<br />
Stiftung nimmt und natürlich auch lenkend einzugreifen. Da wir nicht mit dem täglichen Geschäft<br />
verbunden sind und auch niemand von uns persönliche wirtschaftliche Interessen an <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong> haben<br />
darf, können wir dies sicher mit einem anderen Blick, aber darum nicht weniger leidenschaftlich leisten<br />
als jemand, der im <strong>Haus</strong> arbeitet.<br />
Wer aber sind „wir“? Gemäß der ursprünglichen Idee des damaligen Direktors Robert Lenfers soll im<br />
Vorstand Sachverstand aus unterschiedlichen Fakultäten vereint sein. Dafür stehen als Personen:<br />
o Hubertus Eing, Unternehmer<br />
o Renate Kemper, Lehrerin (Vorsitzende).<br />
o Derk Röttgering, Jurist<br />
o Stefan Sühling aus Münster, Priester und Hauptabteilungsleiter im Bischöflichen<br />
o<br />
Generalvikariat<br />
Andrea Suttorp-Vieth, Dipl.-Psychologin.<br />
Uns alle verbindet eins: das Interesse an <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong>, an den Menschen, die dort arbeiten und leben.<br />
Wie bei jedem anderen Ehrenamt auch setzen wir für die Vorstandsarbeit unsere Freizeit ein. Die<br />
Ernennung erfolgt jeweils für fünf Jahre; Wiederberufung ist möglich.<br />
Es ist sicher wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir nicht der „Vorstand von <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong>“ sind,<br />
obwohl dies umgangssprachlich meistens so ausgedrückt wird, sondern der Vorstand der<br />
Bischöflichen Stiftung. Wir sind bei unseren Tätigkeiten mithin der Stiftungssatzung und vor allem dem<br />
Willen des Stifters verpflichtet. §3 der Stiftungssatzung vom 14.12.1995 nennt als Zweck der Stiftung:<br />
„Die Stiftung ist eine nach den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche geleitete Einrichtung<br />
christlicher Liebestätigkeit und unterhält als solche insbesondere unterschiedliche und umfassende<br />
Angebote der Hilfe für Behinderte.“ In §6 der Satzung heißt es dann: „Dem Willen des Stifters<br />
entsprechend hat der Vorstand die Stiftung so zu führen, dass sie die Stiftungszwecke möglichst gut<br />
erfüllt.“ Damit ist die Leitlinie für unser Handeln soweit gegeben, dass wir uns bei unseren<br />
Entscheidungen daran orientieren können.<br />
Unter den in der Satzung explizit genannten Aufgaben des Vorstandes sind einige von eher<br />
theoretischem Interesse, andere aber wirklich handfest und von praktischer Bedeutung wie besonders<br />
die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der bindenden Verabschiedung von<br />
<strong>Haus</strong>haltsplan und Stellenplan sowie die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des<br />
Stiftungsvermögens und der Zuwendungen. Damit liegen alle übergeordneten finanziellen
Entscheidungen beim Vorstand – wohlgemerkt alle übergeordneten, nicht die Detailentscheidungen.<br />
So haben wir z.B. beim Neubau der Küche den Rahmenplan festgelegt und die zur Verfügung<br />
stehende Investitionssumme, aber wir haben nicht entschieden, welcher Herd oder welcher<br />
Kühlschrank gekauft werden soll. Solche Entscheidungen müssen und sollen von denjenigen<br />
getroffen werden, die dann auch damit arbeiten müssen. Genauso war es auch beim Umbau der<br />
Werkstatt: Die Mitarbeiter dort mussten klären, was wo und in welcher Menge gebraucht wird (welche<br />
Räume von welcher Größe, welche Maschinen in welcher Anzahl usw.), dann kommt der Vorstand<br />
zum Zuge, lässt sich die Planung erläutern, berät und beschließt schließlich den Umfang der<br />
Maßnahme.<br />
Die Umsetzung der Planung in die Realität ist dann wieder Sache der Mitarbeiter – dem Vorstand<br />
bleibt noch, die Abrechnung zu prüfen und hoffentlich feststellen zu können, dass die zur Verfügung<br />
gestellten Mittel ausgereicht haben.<br />
Ein ganz wichtige weitere Aufgabe sind die so genannten Personalmaßnahmen bei leitenden<br />
Mitarbeitern. Wir haben uns darauf beschränkt - neben der in der Satzung geregelten Bestellung des<br />
Direktors - die Bereichsleiter zu berufen. Wohnen, Werkstatt, Schule, Verwaltung, EuLe und jetzt neu<br />
Altenhilfe – wenn diese Bereiche, die die Säulen des Lebens in <strong>Haus</strong> <strong>Hall</strong> darstellen, von Personen<br />
geleitet werden, die sich dem Leitbild verpflichtet fühlen und sich voll für die ihnen anvertrauten<br />
Menschen einsetzen, dann haben wir damit das uns Mögliche in die Wege geleitet.<br />
Renate Kemper<br />
Vorsitzende des Stiftungsvorstandes<br />
Stand: 27.03.09 MH