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Aktiv im Leben - Mit dem Kolostoma - Hollister Incorporated

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Soziale Absicherung<br />

Für die Wiedereingliederung von Stomapatienten in Beruf und Gesellschaft stehen von<br />

staatlicher Seite umfassende soziale Hilfen zur Verfügung. Es gibt keinen Grund, darauf<br />

zu verzichten.<br />

Nutzen Sie das soziale Netz<br />

Stomaträger können unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Ausweis<br />

haben. Dieser kann in <strong>dem</strong> für den jeweiligen Wohnort zuständigen Versorgungsamt<br />

beantragt werden.<br />

Lassen Sie sich durch den Begriff „schwerbehindert“ nicht schrecken. Immerhin sichert Ihnen<br />

dieses „Etikett“ eine Reihe wichtiger Rechte und finanzieller Vorteile.<br />

Um eine Unterstützung nach <strong>dem</strong> Schwerbehinderten-Gesetz zu erhalten, ist vorab die<br />

Feststellung des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt erforderlich. Sie erhalten<br />

darüber einen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind,<br />

können Sie dagegen Einspruch einlegen. Der Schwerbehinderten-Ausweis enthält u. a. einen<br />

Vermerk über den Grad der Behinderung.<br />

Liegen weitere Behinderungen vor, so ist eine Steigerung des Prozentsatzes möglich. In<br />

diesem Fall wird ein Grad der Behinderung für die Gesamtbehinderung festgesetzt. Patienten,<br />

die bereits vor einer Stomaoperation behindert waren, sollten deshalb be<strong>im</strong> Versorgungsamt<br />

einen Antrag auf Neufestlegung des Grades der Behinderung einreichen. Schwerbehinderte<br />

können je nach ihrer individuellen Situation zahlreiche Vergünstigungen erhalten.<br />

Dazu zählen u. a.:<br />

steuerliche Vorteile bei der Lohn- und Einkommensteuer<br />

Zusatzurlaub (in der Regel fünf Tage)<br />

erweiterter Kündigungsschutz<br />

Des Weiteren sollte die Möglichkeit zum Erhalt folgender Leistungen abgeklärt werden:<br />

Senkung der Kfz-Steuer (nähere Informationen: Finanzamt)<br />

Befreiung von Rundfunkgebühren<br />

Ermäßigung der Telefongebühren<br />

(nähere Informationen: Sozialamt, Post- und Fernmeldeämter)<br />

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