Mein Kind ist behindert â diese Hilfen gibt es ÃocuÄum engelli â bu ...
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Der Sozialle<strong>ist</strong>ungsträger wird die Sach- und Rechtslage<br />
unter Berücksichtigung d<strong>es</strong> Widerspruchs erneut<br />
überprüfen. Entweder wird dann den Einwänden<br />
d<strong>es</strong> Widerspruchs Rechnung getragen oder der<br />
Widerspruch wird durch einen sogenannten Widerspruchsb<strong>es</strong>cheid<br />
zurückgewi<strong>es</strong>en.<br />
II) Dava<br />
İtiraz kararları karşısında, mali sorumlu durumdaki<br />
sosyal yardım kurumuna karşı Sosyal Mahkeme`de<br />
(Sozialgericht) dava açılabilir. İtiraz kararı içerisinde<br />
yasal haklar bildirimi içermiyorsa, dava açmak için<br />
bir sene süre vardır. Ancak itiraz kararı içerisinde yasal<br />
haklar bildirimi <strong>bu</strong>lunuyorsa, dava bir ay içerisinde<br />
açılmalıdır. Bu süre, kararın alıcıya tebligatı ile<br />
birlikte başlar.<br />
Sosyal Mahkeme`lerde ilk dava aşamasında avukat<br />
mec<strong>bu</strong>riyeti olmadığı için, herk<strong>es</strong> kendi dava açabilir<br />
ve sözlü müzakereye katılabilir. Kanuni v<strong>es</strong>ayet durumunda,<br />
vasi kişi devreye girer.<br />
II) Klage<br />
Gegen Widerspruchsb<strong>es</strong>cheide von Sozialle<strong>ist</strong>ungsträgern<br />
kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben.<br />
Enthält der Widerspruchsb<strong>es</strong>cheid keine Rechtsmittelbelehrung,<br />
hat man für die Klage ein Jahr Zeit.<br />
Ist der Widerspruchsb<strong>es</strong>cheid hingegen mit einer<br />
Rechtsmittelbelehrung versehen, muss die Klage innerhalb<br />
ein<strong>es</strong> Monats erhoben werden. Die Monatsfr<strong>ist</strong><br />
beginnt mit der Zustellung d<strong>es</strong> Widerspruchsb<strong>es</strong>cheids.<br />
Da <strong>es</strong> vor den Sozialgerichten in der ersten<br />
Instanz keinen Anwaltszwang <strong>gibt</strong>, kann jede/r Betroffene<br />
selbst Klage einreichen und auch alleine zur<br />
mündlichen Verhandlung erscheinen. Im Fall von g<strong>es</strong>etzlicher<br />
Betreuung muss der/die BetreuerIn tätig<br />
werden.<br />
O) G<strong>es</strong>etzliche Betreuung<br />
Solange das <strong>Kind</strong> minderjährig <strong>ist</strong>, steht das Sorgerecht<br />
im Regelfall den Eltern zu. Das Sorgerecht beinhaltet<br />
das Recht, das <strong>Kind</strong> in allen, auch rechtlichen,<br />
Angelegenheiten zu vertreten. Das Sorgerecht<br />
endet mit Eintritt der Volljährigkeit, also mit Vollendung<br />
d<strong>es</strong> 18. Lebensjahr<strong>es</strong>. Ab <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Zeitpunkt b<strong>es</strong>orgt<br />
der erwachsene <strong>behindert</strong>e Mensch seine Angelegenheiten<br />
grundsätzlich selbst. Er entscheidet<br />
z.B. selbst darüber, ob er einen b<strong>es</strong>timmten ärztlichen<br />
Eingriff vornehmen lässt und schließt den Mietvertrag<br />
mit dem/der VermieterIn ab, wenn er in eine<br />
eigene Wohnung zieht.<br />
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