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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es Çocuğum engelli – bu ...

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Der Sozialle<strong>ist</strong>ungsträger wird die Sach- und Rechtslage<br />

unter Berücksichtigung d<strong>es</strong> Widerspruchs erneut<br />

überprüfen. Entweder wird dann den Einwänden<br />

d<strong>es</strong> Widerspruchs Rechnung getragen oder der<br />

Widerspruch wird durch einen sogenannten Widerspruchsb<strong>es</strong>cheid<br />

zurückgewi<strong>es</strong>en.<br />

II) Dava<br />

İtiraz kararları karşısında, mali sorumlu durumdaki<br />

sosyal yardım kurumuna karşı Sosyal Mahkeme`de<br />

(Sozialgericht) dava açılabilir. İtiraz kararı içerisinde<br />

yasal haklar bildirimi içermiyorsa, dava açmak için<br />

bir sene süre vardır. Ancak itiraz kararı içerisinde yasal<br />

haklar bildirimi <strong>bu</strong>lunuyorsa, dava bir ay içerisinde<br />

açılmalıdır. Bu süre, kararın alıcıya tebligatı ile<br />

birlikte başlar.<br />

Sosyal Mahkeme`lerde ilk dava aşamasında avukat<br />

mec<strong>bu</strong>riyeti olmadığı için, herk<strong>es</strong> kendi dava açabilir<br />

ve sözlü müzakereye katılabilir. Kanuni v<strong>es</strong>ayet durumunda,<br />

vasi kişi devreye girer.<br />

II) Klage<br />

Gegen Widerspruchsb<strong>es</strong>cheide von Sozialle<strong>ist</strong>ungsträgern<br />

kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben.<br />

Enthält der Widerspruchsb<strong>es</strong>cheid keine Rechtsmittelbelehrung,<br />

hat man für die Klage ein Jahr Zeit.<br />

Ist der Widerspruchsb<strong>es</strong>cheid hingegen mit einer<br />

Rechtsmittelbelehrung versehen, muss die Klage innerhalb<br />

ein<strong>es</strong> Monats erhoben werden. Die Monatsfr<strong>ist</strong><br />

beginnt mit der Zustellung d<strong>es</strong> Widerspruchsb<strong>es</strong>cheids.<br />

Da <strong>es</strong> vor den Sozialgerichten in der ersten<br />

Instanz keinen Anwaltszwang <strong>gibt</strong>, kann jede/r Betroffene<br />

selbst Klage einreichen und auch alleine zur<br />

mündlichen Verhandlung erscheinen. Im Fall von g<strong>es</strong>etzlicher<br />

Betreuung muss der/die BetreuerIn tätig<br />

werden.<br />

O) G<strong>es</strong>etzliche Betreuung<br />

Solange das <strong>Kind</strong> minderjährig <strong>ist</strong>, steht das Sorgerecht<br />

im Regelfall den Eltern zu. Das Sorgerecht beinhaltet<br />

das Recht, das <strong>Kind</strong> in allen, auch rechtlichen,<br />

Angelegenheiten zu vertreten. Das Sorgerecht<br />

endet mit Eintritt der Volljährigkeit, also mit Vollendung<br />

d<strong>es</strong> 18. Lebensjahr<strong>es</strong>. Ab <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Zeitpunkt b<strong>es</strong>orgt<br />

der erwachsene <strong>behindert</strong>e Mensch seine Angelegenheiten<br />

grundsätzlich selbst. Er entscheidet<br />

z.B. selbst darüber, ob er einen b<strong>es</strong>timmten ärztlichen<br />

Eingriff vornehmen lässt und schließt den Mietvertrag<br />

mit dem/der VermieterIn ab, wenn er in eine<br />

eigene Wohnung zieht.<br />

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