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Teakinvestment

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Vorzeitige Vertragsauflösung<br />

Ihr Forstinvestment kann vorzeitig beendet werden, indem<br />

Sie Ihren Dienstleistungsvertrag auflösen. Um das Gleichgewicht<br />

der Plantage nicht zu gefährden, behalten wir uns für<br />

diesen Fall ein Vorkaufsrecht für die Teaks vor. Sollten wir<br />

hiervon keinen Gebrauch machen, werden innerhalb eines<br />

Zeitraums von sechs Monaten nach der Kündigung Ihre<br />

Bäume von uns geerntet und Ihnen übergeben. Die Verkaufserlöse<br />

erhalten Sie zu 100 Prozent. Management-, Bewirtschaftungs-<br />

und Verarbeitungsgebühren in Höhe von 20 Prozent des<br />

Kaufpreises sowie die Schlagungs kosten werden vorgängig<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Die genauen Renditen bei einem vorzeitigen Ausstieg aus<br />

dem Forstinvestment können nicht angegeben werden. Es ist<br />

jedoch davon auszugehen, dass diese deutlich unter den<br />

Renditen eines planmässig verlaufenden Engagements liegen.<br />

Übertragung<br />

Auch eine Übertragung der Verträge sowie der AGBs an<br />

einen Dritten ermöglicht Ihnen, das Forstinvestment vorzeitig<br />

zu beenden. Die Verkaufserlöse erhalten Sie zu 100 Prozent.<br />

Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, Ihre Bestände zu<br />

verschenken oder zu vererben.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die steuerliche Behandlung von Forstinvestments gestaltet sich<br />

in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich.<br />

Es ist steuerlich weiter zwischen Forstinvestments des Privatvermögens<br />

und des Geschäftsvermögens zu unterscheiden.<br />

54<br />

Für Privatpersonen gelten folgende steuerliche<br />

Regelungen (ohne Gewähr)<br />

Deutschland und Österreich<br />

» Der Kaufpreis für Teakbäume kann in Deutschland und Österreich<br />

nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das heisst, das<br />

zu versteuernde Einkommen kann nicht um den Kaufpreis<br />

gemindert werden.<br />

» Teakbaum-Käufe bei LFS sind steuerlich als Anlage im Rahmen<br />

Ihrer privaten Vermögensverwaltung zu sehen. Damit sind<br />

die Erlöse steuerfrei.<br />

» Bei einem vorzeitigen Verkauf sind gegebenenfalls Spekulationsfristen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Schweiz<br />

» Der Gewinn aus dem Verkauf der Teakbäume gilt als<br />

privater Kapitalgewinn und ist somit einkommenssteuerfrei.<br />

Die Life Forestry Switzerland AG empfiehlt in allen Fällen<br />

den Beizug eines Steuerberaters welcher die steuerlichen<br />

Bedingungen im Einzelfall aufzeigen kann. In der Schweiz ist<br />

überdies eine Rücksprache mit der kantonalen Steuerverwaltung<br />

angezeigt.

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