Teakinvestment
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Vorzeitige Vertragsauflösung<br />
Ihr Forstinvestment kann vorzeitig beendet werden, indem<br />
Sie Ihren Dienstleistungsvertrag auflösen. Um das Gleichgewicht<br />
der Plantage nicht zu gefährden, behalten wir uns für<br />
diesen Fall ein Vorkaufsrecht für die Teaks vor. Sollten wir<br />
hiervon keinen Gebrauch machen, werden innerhalb eines<br />
Zeitraums von sechs Monaten nach der Kündigung Ihre<br />
Bäume von uns geerntet und Ihnen übergeben. Die Verkaufserlöse<br />
erhalten Sie zu 100 Prozent. Management-, Bewirtschaftungs-<br />
und Verarbeitungsgebühren in Höhe von 20 Prozent des<br />
Kaufpreises sowie die Schlagungs kosten werden vorgängig<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Die genauen Renditen bei einem vorzeitigen Ausstieg aus<br />
dem Forstinvestment können nicht angegeben werden. Es ist<br />
jedoch davon auszugehen, dass diese deutlich unter den<br />
Renditen eines planmässig verlaufenden Engagements liegen.<br />
Übertragung<br />
Auch eine Übertragung der Verträge sowie der AGBs an<br />
einen Dritten ermöglicht Ihnen, das Forstinvestment vorzeitig<br />
zu beenden. Die Verkaufserlöse erhalten Sie zu 100 Prozent.<br />
Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, Ihre Bestände zu<br />
verschenken oder zu vererben.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die steuerliche Behandlung von Forstinvestments gestaltet sich<br />
in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich.<br />
Es ist steuerlich weiter zwischen Forstinvestments des Privatvermögens<br />
und des Geschäftsvermögens zu unterscheiden.<br />
54<br />
Für Privatpersonen gelten folgende steuerliche<br />
Regelungen (ohne Gewähr)<br />
Deutschland und Österreich<br />
» Der Kaufpreis für Teakbäume kann in Deutschland und Österreich<br />
nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das heisst, das<br />
zu versteuernde Einkommen kann nicht um den Kaufpreis<br />
gemindert werden.<br />
» Teakbaum-Käufe bei LFS sind steuerlich als Anlage im Rahmen<br />
Ihrer privaten Vermögensverwaltung zu sehen. Damit sind<br />
die Erlöse steuerfrei.<br />
» Bei einem vorzeitigen Verkauf sind gegebenenfalls Spekulationsfristen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Schweiz<br />
» Der Gewinn aus dem Verkauf der Teakbäume gilt als<br />
privater Kapitalgewinn und ist somit einkommenssteuerfrei.<br />
Die Life Forestry Switzerland AG empfiehlt in allen Fällen<br />
den Beizug eines Steuerberaters welcher die steuerlichen<br />
Bedingungen im Einzelfall aufzeigen kann. In der Schweiz ist<br />
überdies eine Rücksprache mit der kantonalen Steuerverwaltung<br />
angezeigt.