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Stadt und Land - Betreuungsvereine

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Service<br />

Berufsunfähigkeit<br />

Service<br />

KOBLENZ. Jeder dritte Arbeitnehmer<br />

hat im Laufe seines Berufslebens<br />

mit dem Problem Berufsunfähigkeit<br />

zu tun. „Dann wird´s<br />

finanziell eng,“ sagt Bernd Wangelin<br />

von der Württembergischen<br />

– einem Partner des AWO Bezirksverbandes.<br />

Wie eng, das wissen<br />

die wenigsten.<br />

Wangelin: „Das Thema geht<br />

wegen der Diskussion um Rentenkürzungen<br />

ein wenig unter.<br />

Dabei ist es durch die Neuregelung<br />

zur Berufsunfähigkeit <strong>und</strong><br />

zur Erwerbsminderung zu gravierenden<br />

Einschnitten gekommen.<br />

Seit 2001 gibt es nur noch halbe<br />

oder volle Erwerbsminderungsrenten.<br />

Wer noch teilweise arbeiten<br />

kann - der Gesetzgeber spricht<br />

von drei bis sechs St<strong>und</strong>en täglich<br />

-, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.<br />

Diese liegt im<br />

Schnitt 25 Prozent niedriger als<br />

die bisherige Berufsunfähigkeitsrente<br />

<strong>und</strong> beträgt für Arbeitnehmer<br />

mit Durchschnittseinkommen<br />

gerade einmal 393 EUR. Das reicht<br />

höchstens für die Miete. Nur wer<br />

weniger als drei St<strong>und</strong>en arbeiten<br />

kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.<br />

Aber auch diese<br />

liegt niedriger als die vorige<br />

Erwerbsunfähigkeitsrente - je<br />

nach Alter um bis zu 10,8 Prozent.<br />

Nach dem 1. Januar 1961 Geborene<br />

verlieren ihren Berufsschutz.<br />

Ausbildung <strong>und</strong> früherer Verdienst<br />

zählen nicht mehr. Entscheidend<br />

ist, ob jemand noch irgendeine (!)<br />

Tätigkeit ausführen kann.“<br />

Informationen zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen:<br />

0261-77288, Bernd Wangelin,<br />

Württembergische, Koblenz.<br />

Neue Regeln im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

KOBLENZ. Lorenz Illy aus Bingen, AWO Mitglied <strong>und</strong> Versicherten-Ältester der <strong>Land</strong>esversicherungsanstalt,<br />

informiert über Änderungen im Ges<strong>und</strong>heitswesen. Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2004 in Kraft.<br />

Teil I, Zuzahlungen:<br />

1. Arztbesuch: 10 Euro pro Quartal zahlt, wer zum Arzt oder Zahnarzt geht. Ausnahmen: Wer von einem<br />

Arzt zu einem anderen überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch<br />

ins selbe Quartal fällt. Außerdem: Bei Kontrollbesuchen beim Zahnarzt, bei Vorsorge- <strong>und</strong> Früherkennungsterminen<br />

sowie Schutzimpfungen ist keine Praxisgebühr zu zahlen.<br />

2. Verschreibungspflichtige Arznei <strong>und</strong> Verbandsmittel: Der Patient zahlt zehn Prozent des Preises selbst –<br />

mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro pro Mittel. In keinem Fall wird mehr bezahlt als das Mittel<br />

kostet.<br />

3. Heilmittel <strong>und</strong> häusliche Krankenpflege: Zehn Prozent der Kosten für das Mittel (zum Beispiel: Massage)<br />

trägt der Patient; außerdem zahlt er pro Verordnung (zum Beispiel: 15 Massagen) 10 Euro. Wer als<br />

Patient zu Hause gepflegt wird, zahlt pro Jahr für höchstens 28 Verordnungen die 10-Euro-Gebühr.<br />

4. Hilfsmittel: Wer Hilfsmittel braucht, zahlt zehn Prozent des Preises – mindestens 5 Euro <strong>und</strong> höchstens<br />

10 Euro, aber in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Bei zum Verbrauch bestimmten<br />

Hilfsmitteln (zum Beispiel Windeln) sind zehn Prozent des Preises zu zahlen, aber höchstens 10 Euro<br />

pro Monat.<br />

5. Soziotherapie <strong>und</strong> Haushaltshilfe: Zehn Prozent der Kosten pro Tag zahlt der Patient, jedoch nicht mehr<br />

als 10 Euro <strong>und</strong> mindestens 5 Euro.<br />

6. Stationäre Vorsorge <strong>und</strong> Rehabilitation: Der Patient zahlt 10 Euro pro Tag – begrenzt auf 28 Tage.<br />

7. Medizinische Rehabilitation für Mütter <strong>und</strong> Väter: Der Patient zahlt 10 Euro pro Tag.<br />

8. Krankenhaus: Der Patient zahlt 10 Euro pro Tag – höchstens jedoch für 28 Tage pro Jahr.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> <strong>Land</strong> 4/2003 11

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