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Die Zukunft der Mitarbeiterkommunikation: Wie ... - HR ROUNDTABLE

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ó magazin > Kurz notiert<br />

EntsEndung<br />

Geschäftliche Auslandreisen sind riskant –<br />

Krankenversicherungsschutz allein genügt nicht<br />

In Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung gehören Geschäftsreisen zum Berufsalltag.<br />

Der persönliche Kontakt zum Geschäftspartner stellt einen wesentlichen<br />

Schlüssel zum Erfolg dar. Allerdings sind damit diverse Risiken verbunden.<br />

Geschäftsreisen beeinträchtigen die Life-Work-Balance <strong>der</strong> Reisenden. Mitarbeiter,<br />

die häufig im Jahr beruflich unterwegs sind, sehen darin eine hohe<br />

Belastung; mit möglichen Auswirkungen auf Psyche und Gesundheit.<br />

Weitere Gefahrenquellen sind zum Beispiel schlechte hygienische Verhältnisse,<br />

fehlende Sicherheitsvorschriften, Naturkatastrophen, Terrorismus,<br />

Krieg und politische Unruhen. Erkrankungen o<strong>der</strong> Verletzungen führen in<br />

<strong>der</strong> Folge zu kostenintensiven Heilbehandlungen; unter Umständen werden<br />

aufwendige Rücktransporte notwendig. Im schlimmsten Fall drohen die Berufsunfähigkeit<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tod des Mitarbeiters. <strong>Die</strong> konventionellen Versicherungen<br />

weisen angesichts dieser Risiken oft erhebliche Deckungslücken auf.<br />

Ein Beispiel:<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Errichtung eines Kraftwerkes wurde <strong>der</strong> 44-jährige<br />

Ingenieur Uwe S. von seinem deutschen Arbeitgeber für drei Monate zur<br />

Projektbetreuung nach Abu Dhabi versetzt.<br />

Erste Probleme mit seiner Gesundheit führte <strong>der</strong> Ingenieur auf die immensen<br />

beruflichen Anfor<strong>der</strong>ungen und die beson<strong>der</strong>en klimatischen Verhältnisse<br />

in <strong>der</strong> Wüstenstadt zurück. Während einer Baustellenbesichtigung hatte er<br />

plötzlich ein Taubheitsgefühl in den unteren Extremitäten. Zur Abklärung <strong>der</strong><br />

Beschwerden wurde ein CT des Brustkorbes sowie des Abdomens durchgeführt.<br />

Als Befund wurden ein Aneurysma unterhalb <strong>der</strong> Nieren sowie eine 90<br />

prozentige Verengung <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong> festgestellt. Es bestand akute Lebensgefahr.<br />

Herr S. musste umgehend operiert werden.<br />

Am Tag nach <strong>der</strong> Operation erlitt <strong>der</strong> Mitarbeiter einen Herzinfarkt. Damit<br />

nicht genug: Kurz darauf wurde bei einer kurzfristig angesetzten CT ein<br />

Schlaganfall diagnostiziert. Mangels medizintechnischer Möglichkeiten war<br />

eine Weiterbehandlung in Abu Dhabi nicht möglich. Der Mitarbeiter wurde<br />

per Rettungsflug nach Deutschland transportiert.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften des § 17 Ziffer 1 SGB V ist <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

dazu verpflichtet, Heilbehandlungskosten, die während eines beruflichen<br />

Auslandsaufenthaltes entstehen, zu erstatten. <strong>Die</strong>se Vorschriften<br />

gelten auch für den Ehepartner sowie die Kin<strong>der</strong> des Mitarbeiters, die ihn<br />

begleiten o<strong>der</strong> besuchen. Außergewöhnlich hohe Kosten, wie im vorliegenden<br />

Fall, können beim Arbeitgeber zu finanziellen Engpässen führen –<br />

schlimmstenfalls bis hin zum geschäftlichen Ruin.<br />

Der Arbeitgeber des Herrn S. hatte vorsorglich eine Auslandsreiseversicherung<br />

abgeschlossen, die die immensen Kosten für die ärztliche Behandlung<br />

und den Rücktransport erstattet hat. Auch an den Aufwendungen für die private<br />

Anschlussheilbehandlung (REHA) hat sich <strong>der</strong> Versicherer beteiligt.<br />

Trotz intensiver medizinischer Betreuung verschlechterte sich <strong>der</strong> Gesundheitszustand<br />

des Patienten. Eine eingeschränkte Nierenfunktion führte zu<br />

einer Erwerbsmin<strong>der</strong>ung; mittlerweile ist er Dialyse-Patient.<br />

Gerade bei jüngeren Mitarbeitern reicht <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Renten-<br />

JÜRGEN ANDERNACH<br />

HDI-Gerling Lebensversicherung AG, Auslandreise-Versicherung<br />

E-Mail: Juergen.An<strong>der</strong>nach@hdi-gerling.de<br />

Tel.: 0221/144-2762<br />

enTsendung ó<br />

versicherung nicht aus. Insbeson<strong>der</strong>e bei Personen die nach 1960 geboren<br />

sind ist <strong>der</strong> Lebensunterhalt, aufgrund <strong>der</strong> niedrigen Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente,<br />

nicht gesichert. <strong>Die</strong> staatlichen Leistungen liegen oft unter dem Niveau<br />

von Hartz-IV-Leistungen.<br />

Um seiner Fürsorgepflicht bei beruflichen Auslandsreisen nachzukommen<br />

– aber auch aus Gründen <strong>der</strong> Mitarbeitermotivation und <strong>der</strong> Mitarbeiterbindung<br />

– entschied sich <strong>der</strong> Arbeitgeber des Herrn S. für eine umfassende<br />

und maßgeschnei<strong>der</strong>te Versicherungslösung aus einer Hand. Außer den Heilbehandlungskosten<br />

sind in diesem Produktbündel auch Leistungen bei Tod<br />

o<strong>der</strong> Berufsunfähigkeit vorgesehen.<br />

In unserem Fall erhält <strong>der</strong> Arbeitnehmer hohe Berufsunfähigkeitsrenten, die<br />

aufgrund <strong>der</strong> Schwere seiner Erkrankungen lebenslänglich gezahlt werden.<br />

Der Versicherungsschutz ist so konstruiert, dass zusätzlich ein Todesfallkapital<br />

prämienfrei weiter versichert ist. Somit wird sichergestellt, dass auch die<br />

Familie des Herrn S. für den schlimmsten Fall ausreichend versorgt ist.<br />

Fazit<br />

Eine angemessene und bedarfsgerechte Absicherung <strong>der</strong> Mitarbeiter bei<br />

geschäftlichen Reisen ins Ausland ist aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Verpflichtungen<br />

des § 17 Ziffer 1 SGB V und <strong>der</strong> Fürsorgepflicht unerlässlich. Ein<br />

kompletter Versicherungsschutz sollte deshalb grundsätzlich folgende Leistungsbausteine<br />

enthalten:<br />

• ein Todesfallkapital<br />

• prämienfreie Weiterversicherung des Todesfallkapitals bei Berufsunfähigkeit<br />

• Berufsunfähigkeitsrenten, gegebenenfalls lebenslang<br />

• Heilkostenersatz (Krankenversicherungsschutz)<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl des Versicherungsschutzes sollte darauf geachtet werden, dass<br />

auch mögliche gesundheitliche Folgen von Terrorismus, Entführung und<br />

Krieg eingeschlossen sind. Optimal ist ein Produktbündel, das in modularer<br />

Form alle Risiken, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> individuellen Bedürfnisse des<br />

Unternehmens, umfassend absichert.<br />

> April 2012

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