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GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner

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Neuerungen bei Präve<br />

Gesundheitswochen<br />

Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung<br />

der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer<br />

Versicherten zur erhalten. Der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong> ist viel daran gelegen, ihre Versicherten<br />

dabei zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre Gesundheit<br />

zu stärken. Im letzten Jahr investierten die Betriebskrankenkassen daher rund 82 Mio. €<br />

in die Gesundheit ihrer Mitglieder.<br />

Um sicherzustellen, dass alle Anbieter<br />

von Präventionskursen die gleichen<br />

Ziele verfolgen und die gleiche Qualität<br />

nachweisen, wurde – entsprechend<br />

der gesetzlichen Regelungen – vom<br />

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen<br />

ein Leitfaden zur Prüfung<br />

von Präventionskursen erstellt.<br />

Auch wie lange und wie oft ein Präventionskurs<br />

erstattet werden darf, ist<br />

seit August 2010 im überarbeiteten<br />

„Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes<br />

geregelt und für alle<br />

Krankenkassen bindend.<br />

Zwei wichtige Änderungen, die sich<br />

besonders ab 1.1.2012 bemerkbar machen,<br />

haben wir Ihnen hier zusammengestellt<br />

und genauer erläutert:<br />

1. Bezuschussung von gleichartigen<br />

Maßnahmen im Folgejahr<br />

Ab 2011 ist die Kostenübernahme einer<br />

gleichen Maßnahme im folgenden<br />

Kalenderjahr nicht mehr möglich. Dies<br />

gilt sowohl für wohnortnahe Präventionskurse<br />

als auch für wohnortferne<br />

Gesundheitswochen.<br />

Gleiche Maßnahmen sind Kurse, die<br />

auf einem identischen Konzept beruhen,<br />

unabhängig davon, wie der Kurs<br />

benannt ist. Kurse, die lediglich umbenannt<br />

wurden, jedoch einen identischen<br />

Inhalt aufweisen, sind ebenfalls als<br />

gleiche Maßnahme anzusehen. Sogenannte<br />

Folgekurse (z. B. Wirbelsäulengymnastik<br />

II usw.) fallen ebenfalls unter<br />

den Begriff der „gleichen Maßnahme“<br />

und können im Folgejahr nicht mehr<br />

bezuschusst werden.<br />

Beispiel:<br />

Rückenschule:<br />

1.5.2011–31.7.2011<br />

Wirbelsäulengymnastik:<br />

1.5.2012–31.7.2012<br />

Eine Kostenübernahme des Kurses<br />

„Wirbelsäulengymnastik“ ist nicht<br />

möglich, da es die gleiche Maßnahme<br />

wie 2011 ist. 2013 wäre eine Kostenübernahme<br />

wieder möglich.<br />

Wird im Folgejahr ein Präventionskurs<br />

mit einem anderen thematischen<br />

Schwerpunkt gewählt als im laufenden<br />

Jahr, ist dies zulässig, selbst wenn beide<br />

Themen demselben Handlungsfeld und<br />

Präventionsprinzip zuzuordnen sind,<br />

z. B.: Wurde im laufenden Jahr ein Kurs<br />

zur „progressiven Relaxation“ belegt,<br />

kann im Folgejahr ein Kurs zum „Autogenen<br />

Training“ gewählt werden. Obwohl<br />

beide Kurse dem Präventionsprinzip<br />

„Förderung von Entspannung“ zuzuordnen<br />

sind, unterscheiden sie sich thematisch<br />

eindeutig.<br />

2. Gesundheitswochen<br />

Auch bei Gesundheitswochen hat jedes<br />

Programm einen bestimmten Themenschwerpunkt<br />

(z. B. Herz-Kreislauf-Training).<br />

Eine Bezuschussung einer Gesundheitswoche<br />

in 2012 ist also grundsätzlich<br />

nur dann möglich, wenn ein Programm<br />

mit einem anderen Themenschwerpunkt<br />

als in 2011 gewählt wird.<br />

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