GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner
GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner
GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Neuerungen bei Präve<br />
Gesundheitswochen<br />
Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung<br />
der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer<br />
Versicherten zur erhalten. Der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong> ist viel daran gelegen, ihre Versicherten<br />
dabei zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre Gesundheit<br />
zu stärken. Im letzten Jahr investierten die Betriebskrankenkassen daher rund 82 Mio. €<br />
in die Gesundheit ihrer Mitglieder.<br />
Um sicherzustellen, dass alle Anbieter<br />
von Präventionskursen die gleichen<br />
Ziele verfolgen und die gleiche Qualität<br />
nachweisen, wurde – entsprechend<br />
der gesetzlichen Regelungen – vom<br />
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen<br />
ein Leitfaden zur Prüfung<br />
von Präventionskursen erstellt.<br />
Auch wie lange und wie oft ein Präventionskurs<br />
erstattet werden darf, ist<br />
seit August 2010 im überarbeiteten<br />
„Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes<br />
geregelt und für alle<br />
Krankenkassen bindend.<br />
Zwei wichtige Änderungen, die sich<br />
besonders ab 1.1.2012 bemerkbar machen,<br />
haben wir Ihnen hier zusammengestellt<br />
und genauer erläutert:<br />
1. Bezuschussung von gleichartigen<br />
Maßnahmen im Folgejahr<br />
Ab 2011 ist die Kostenübernahme einer<br />
gleichen Maßnahme im folgenden<br />
Kalenderjahr nicht mehr möglich. Dies<br />
gilt sowohl für wohnortnahe Präventionskurse<br />
als auch für wohnortferne<br />
Gesundheitswochen.<br />
Gleiche Maßnahmen sind Kurse, die<br />
auf einem identischen Konzept beruhen,<br />
unabhängig davon, wie der Kurs<br />
benannt ist. Kurse, die lediglich umbenannt<br />
wurden, jedoch einen identischen<br />
Inhalt aufweisen, sind ebenfalls als<br />
gleiche Maßnahme anzusehen. Sogenannte<br />
Folgekurse (z. B. Wirbelsäulengymnastik<br />
II usw.) fallen ebenfalls unter<br />
den Begriff der „gleichen Maßnahme“<br />
und können im Folgejahr nicht mehr<br />
bezuschusst werden.<br />
Beispiel:<br />
Rückenschule:<br />
1.5.2011–31.7.2011<br />
Wirbelsäulengymnastik:<br />
1.5.2012–31.7.2012<br />
Eine Kostenübernahme des Kurses<br />
„Wirbelsäulengymnastik“ ist nicht<br />
möglich, da es die gleiche Maßnahme<br />
wie 2011 ist. 2013 wäre eine Kostenübernahme<br />
wieder möglich.<br />
Wird im Folgejahr ein Präventionskurs<br />
mit einem anderen thematischen<br />
Schwerpunkt gewählt als im laufenden<br />
Jahr, ist dies zulässig, selbst wenn beide<br />
Themen demselben Handlungsfeld und<br />
Präventionsprinzip zuzuordnen sind,<br />
z. B.: Wurde im laufenden Jahr ein Kurs<br />
zur „progressiven Relaxation“ belegt,<br />
kann im Folgejahr ein Kurs zum „Autogenen<br />
Training“ gewählt werden. Obwohl<br />
beide Kurse dem Präventionsprinzip<br />
„Förderung von Entspannung“ zuzuordnen<br />
sind, unterscheiden sie sich thematisch<br />
eindeutig.<br />
2. Gesundheitswochen<br />
Auch bei Gesundheitswochen hat jedes<br />
Programm einen bestimmten Themenschwerpunkt<br />
(z. B. Herz-Kreislauf-Training).<br />
Eine Bezuschussung einer Gesundheitswoche<br />
in 2012 ist also grundsätzlich<br />
nur dann möglich, wenn ein Programm<br />
mit einem anderen Themenschwerpunkt<br />
als in 2011 gewählt wird.<br />
6