GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner
GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner
GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Foto: Fotolia/Wolfgang-S<br />
Wahltarife – eine interessante<br />
Mehrleistung bei der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Prämie bei Leistungsfreiheit, Selbstbehalt oder Kostenerstattung – gestalten Sie Ihren<br />
individuellen Versicherungsschutz mit der Vielfalt unserer Wahltarife selbst<br />
Die Gesundheitsreform hat uns leider<br />
einen einheitlichen Beitragssatz gebracht,<br />
aber auch neue Möglichkeiten<br />
für Ihren Versicherungsschutz. Mit<br />
Wahltarifen können alle Versicherten<br />
– egal ob pflicht- oder freiwillig versichert<br />
– Geld sparen oder Ihren Versicherungsschutz<br />
variieren. Damit werden<br />
Wahltarife zu einem wesentlichen<br />
Unterscheidungsmerkmal zwischen den<br />
Krankenkassen und im Vergleich zur<br />
privaten Krankenversicherung.<br />
Seit mehreren Jahren bieten wir unseren<br />
Versicherten diverse Wahltarife an.<br />
Kennen Sie die Wahltarife Ihrer <strong>BKK</strong><br />
<strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong> schon? Hier möchten wir<br />
Ihnen einen Tarif vorstellen:<br />
Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit –<br />
Stichtag 31.12. und kein finanzielles Risiko<br />
Bei dem Tarif mit Beitragsrückerstattung<br />
bleibt Ihr voller Versicherungsschutz<br />
uneingeschränkt erhalten.<br />
Die Erstattungen von Beiträgen sind<br />
an das Einkommen gebunden und<br />
dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.<br />
Beispiele:<br />
Ihr monatliches beitragspflichtiges<br />
Einkommen beträgt 2.000,01 € bis<br />
3.000,00 € – dann erhalten Sie eine<br />
jährliche Prämie von 250 €; bei einem<br />
monatlichen beitragspflichtigen Einkommen<br />
über 3.000,00 € erhalten Sie<br />
eine jährliche Prämie von 350 €.<br />
Die Prämie wird dann gezahlt, wenn<br />
das Mitglied und die mitversicherten<br />
Familienangehörigen ab 18 Jahren in<br />
einem Kalenderjahr keine Leistungen<br />
zu Lasten der <strong>BKK</strong> in Anspruch genommen<br />
haben. Alle Vorsorgeuntersuchungen<br />
sowie alle Leistungen, die für<br />
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren<br />
erbracht werden, zählen nicht dazu.<br />
Sie haben im Jahr 2011 keine<br />
Leistungen benötigt?<br />
Probieren Sie es aus!<br />
Dann gilt es schnell zu handeln! Denn<br />
das Mitglied muss der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong><br />
die schriftliche Teilnahmeerklärung<br />
spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres<br />
vorlegen, für das die Prämienzahlung<br />
erstmals erfolgen soll, also<br />
am 31.12.2011 rückwirkend für das<br />
Jahr 2011. Die Teilnahmeerklärung und<br />
alle Informationen finden Sie unter<br />
www.bkk-zf-partner.de/Leistungen/<br />
Wahltarife oder Sie erhalten diese in<br />
unseren Geschäftsstellen.<br />
8