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GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner

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Foto: Fotolia/Wolfgang-S<br />

Wahltarife – eine interessante<br />

Mehrleistung bei der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Prämie bei Leistungsfreiheit, Selbstbehalt oder Kostenerstattung – gestalten Sie Ihren<br />

individuellen Versicherungsschutz mit der Vielfalt unserer Wahltarife selbst<br />

Die Gesundheitsreform hat uns leider<br />

einen einheitlichen Beitragssatz gebracht,<br />

aber auch neue Möglichkeiten<br />

für Ihren Versicherungsschutz. Mit<br />

Wahltarifen können alle Versicherten<br />

– egal ob pflicht- oder freiwillig versichert<br />

– Geld sparen oder Ihren Versicherungsschutz<br />

variieren. Damit werden<br />

Wahltarife zu einem wesentlichen<br />

Unterscheidungsmerkmal zwischen den<br />

Krankenkassen und im Vergleich zur<br />

privaten Krankenversicherung.<br />

Seit mehreren Jahren bieten wir unseren<br />

Versicherten diverse Wahltarife an.<br />

Kennen Sie die Wahltarife Ihrer <strong>BKK</strong><br />

<strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong> schon? Hier möchten wir<br />

Ihnen einen Tarif vorstellen:<br />

Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit –<br />

Stichtag 31.12. und kein finanzielles Risiko<br />

Bei dem Tarif mit Beitragsrückerstattung<br />

bleibt Ihr voller Versicherungsschutz<br />

uneingeschränkt erhalten.<br />

Die Erstattungen von Beiträgen sind<br />

an das Einkommen gebunden und<br />

dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.<br />

Beispiele:<br />

Ihr monatliches beitragspflichtiges<br />

Einkommen beträgt 2.000,01 € bis<br />

3.000,00 € – dann erhalten Sie eine<br />

jährliche Prämie von 250 €; bei einem<br />

monatlichen beitragspflichtigen Einkommen<br />

über 3.000,00 € erhalten Sie<br />

eine jährliche Prämie von 350 €.<br />

Die Prämie wird dann gezahlt, wenn<br />

das Mitglied und die mitversicherten<br />

Familienangehörigen ab 18 Jahren in<br />

einem Kalenderjahr keine Leistungen<br />

zu Lasten der <strong>BKK</strong> in Anspruch genommen<br />

haben. Alle Vorsorgeuntersuchungen<br />

sowie alle Leistungen, die für<br />

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren<br />

erbracht werden, zählen nicht dazu.<br />

Sie haben im Jahr 2011 keine<br />

Leistungen benötigt?<br />

Probieren Sie es aus!<br />

Dann gilt es schnell zu handeln! Denn<br />

das Mitglied muss der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong><br />

die schriftliche Teilnahmeerklärung<br />

spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres<br />

vorlegen, für das die Prämienzahlung<br />

erstmals erfolgen soll, also<br />

am 31.12.2011 rückwirkend für das<br />

Jahr 2011. Die Teilnahmeerklärung und<br />

alle Informationen finden Sie unter<br />

www.bkk-zf-partner.de/Leistungen/<br />

Wahltarife oder Sie erhalten diese in<br />

unseren Geschäftsstellen.<br />

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