Vortrag - kassenverwalter.de
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Fachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> e.V.<br />
Bun<strong>de</strong>sarbeitstagung 2011<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagung ist die Zurückstellung <strong>de</strong>r Weiterverfolgung eines<br />
fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf <strong>de</strong>n Anspruch selbst.<br />
Die Nie<strong>de</strong>rschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, die<br />
keines Antrags bedarf.<br />
Sie wird <strong>de</strong>m Schuldner nicht mitgeteilt.<br />
Ansprüche dürfen nie<strong>de</strong>rgeschlagen wer<strong>de</strong>n, wenn feststeht, dass die<br />
Einziehung keinen Erfolg haben wird, o<strong>de</strong>r wenn die Kosten <strong>de</strong>r Einziehung<br />
außer Verhältnis zur Höhe <strong>de</strong>s Anspruchs stehen.<br />
Referenten: Rolf Sturme und Werner Mallinger<br />
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