Vortrag - kassenverwalter.de
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Fachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> e.V.<br />
Bun<strong>de</strong>sarbeitstagung 2011<br />
- bei Beträgen bis 1.000,00 € zwei Jahre,<br />
- mit Gegenzeichnung <strong>de</strong>s Kämmerers, Beträgen bis 5.000,00 €, fünf<br />
Jahre vergangen sind und davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann, dass<br />
weitere Vollstreckungsversuche dauernd ohne Erfolg bleiben.<br />
O<strong>de</strong>r man überlässt die Nie<strong>de</strong>rschlagung von For<strong>de</strong>rungen unbegrenzt <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>kasse. Dies kann damit gerechtfertigt wer<strong>de</strong>n, dass es zur<br />
Verwaltungsvereinfachung führt, die Richtigkeit <strong>de</strong>r Feststellungen vom<br />
Sachverhalt nur vom Kassenpersonal beurteilt wer<strong>de</strong>n kann und eine<br />
sachbezogene Verantwortlichkeit für die buchungstechnische Abwicklung zu<br />
beachten ist (Trennungsgrundsatz).<br />
Referenten: Rolf Sturme und Werner Mallinger<br />
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