Hausarbeit - Lösung
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Lösungsskizze Ferienhausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene WS 2012/2013<br />
c) Kapazitätseinschränkungen<br />
Allerdings nur nach „bestehenden allgemeinen Vorschriften“ und im Rahmen der<br />
Kapazität 11 Zulassungsanspruch wandelt sich in Anspruch auf ermessensfehlerfreie<br />
Entscheidung unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (Art. 3 I GG).<br />
aa) Ermessensfehlerfreiheit der Vergabeentscheidung?<br />
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, d.h. Ungleichbehandlung wesentlich<br />
Gleichens?<br />
aaa) Wesentlich Gleiches? Frage der Gruppenziehung. Zwischen fränkischen<br />
Bratwürsten und anderen Bratwürsten (aus anderen Regionen Deutschlands, aber<br />
auch des Rests der Welt) existiert weder in der Zubereitung, noch in Geschmack,<br />
Aussehen und Verzehrweise ein wesentlicher Unterschied. Alle Bratwurstsorten sind<br />
deshalb wesentlich gleich. [aA vertretbar]<br />
bbb) Ungleichbehandlung? (+), da nur fränkische Bratwürste von Metzgereien aus E<br />
angeboten werden können.<br />
ccc) Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund?<br />
(1) Ortsansässigkeit: zulässig, allerdings schon über Art. 21 I GemO abgedeckt und<br />
von F i.Ü. erfüllt.<br />
(2) Erhalt des Aussehens als fränkische Kirchweih, Nachfrage/Attraktivität des<br />
Angebots für Besucher: grundsätzlich taugliche (sachliche) Kriterien, allerdings<br />
werden so alle Veränderungen, Innovationen, Neuzugänge ausgeschlossen. Als<br />
alleiniger Maßstab problematisch (vgl. auch die Diskussion zu „bekannt und<br />
bewährt“), Kirchweih braucht auch Vielfalt, dies steigert die Attraktivität. Angebote,<br />
deren Ablehnung bei der Bevölkerung nicht von Anfang an offensichtlich ist oder die<br />
gleich attraktiv sind wie traditionelle Essensangebote, müssen eine Chance haben.<br />
(3) Förderung lokaler Metzgereien: ebenfalls grundsätzlich zulässiges Anliegen, aber<br />
möglicherweise Verstoß gegen Unionsrecht, Art. 34 AEUV 12 ?<br />
(a) Anwendungsbereich<br />
‣ Ware: körperlicher Gegenstand, der Gegenstand von Handelsbeziehungen<br />
sein kann: Wurst (+)<br />
11 Str., ob ungeschriebenes Zulassungskriterium, eine konkludente Widmungsbegrenzung oder Fall der<br />
Anspruchsbegrenzung „nach den allgemeinen Vorschriften“, ist aber letztlich für die Prüfung unerheblich und<br />
sollte deshalb höchstens kurz abgehandelt werden, vgl. Seidl/Reimer/Möstl, Beck’sches Examinatorium, 2.<br />
Aufl., S. 166.<br />
12 Kann alternativ auch bei der Ermessensreduzierung auf Null geprüft werden.<br />
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