24.11.2014 Aufrufe

Hausarbeit - Lösung

Hausarbeit - Lösung

Hausarbeit - Lösung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lösungsskizze Ferienhausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene WS 2012/2013<br />

c) Kapazitätseinschränkungen<br />

Allerdings nur nach „bestehenden allgemeinen Vorschriften“ und im Rahmen der<br />

Kapazität 11 Zulassungsanspruch wandelt sich in Anspruch auf ermessensfehlerfreie<br />

Entscheidung unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (Art. 3 I GG).<br />

aa) Ermessensfehlerfreiheit der Vergabeentscheidung?<br />

Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, d.h. Ungleichbehandlung wesentlich<br />

Gleichens?<br />

aaa) Wesentlich Gleiches? Frage der Gruppenziehung. Zwischen fränkischen<br />

Bratwürsten und anderen Bratwürsten (aus anderen Regionen Deutschlands, aber<br />

auch des Rests der Welt) existiert weder in der Zubereitung, noch in Geschmack,<br />

Aussehen und Verzehrweise ein wesentlicher Unterschied. Alle Bratwurstsorten sind<br />

deshalb wesentlich gleich. [aA vertretbar]<br />

bbb) Ungleichbehandlung? (+), da nur fränkische Bratwürste von Metzgereien aus E<br />

angeboten werden können.<br />

ccc) Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund?<br />

(1) Ortsansässigkeit: zulässig, allerdings schon über Art. 21 I GemO abgedeckt und<br />

von F i.Ü. erfüllt.<br />

(2) Erhalt des Aussehens als fränkische Kirchweih, Nachfrage/Attraktivität des<br />

Angebots für Besucher: grundsätzlich taugliche (sachliche) Kriterien, allerdings<br />

werden so alle Veränderungen, Innovationen, Neuzugänge ausgeschlossen. Als<br />

alleiniger Maßstab problematisch (vgl. auch die Diskussion zu „bekannt und<br />

bewährt“), Kirchweih braucht auch Vielfalt, dies steigert die Attraktivität. Angebote,<br />

deren Ablehnung bei der Bevölkerung nicht von Anfang an offensichtlich ist oder die<br />

gleich attraktiv sind wie traditionelle Essensangebote, müssen eine Chance haben.<br />

(3) Förderung lokaler Metzgereien: ebenfalls grundsätzlich zulässiges Anliegen, aber<br />

möglicherweise Verstoß gegen Unionsrecht, Art. 34 AEUV 12 ?<br />

(a) Anwendungsbereich<br />

‣ Ware: körperlicher Gegenstand, der Gegenstand von Handelsbeziehungen<br />

sein kann: Wurst (+)<br />

11 Str., ob ungeschriebenes Zulassungskriterium, eine konkludente Widmungsbegrenzung oder Fall der<br />

Anspruchsbegrenzung „nach den allgemeinen Vorschriften“, ist aber letztlich für die Prüfung unerheblich und<br />

sollte deshalb höchstens kurz abgehandelt werden, vgl. Seidl/Reimer/Möstl, Beck’sches Examinatorium, 2.<br />

Aufl., S. 166.<br />

12 Kann alternativ auch bei der Ermessensreduzierung auf Null geprüft werden.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!