24.11.2014 Aufrufe

Hausarbeit - Lösung

Hausarbeit - Lösung

Hausarbeit - Lösung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lösungsskizze Ferienhausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene WS 2012/2013<br />

Weitung durch den EuGH, allerdings nur auf Fälle der mittelbaren<br />

Diskriminierung, 14 die hier nicht vorliegt.<br />

I.Ü. kein zwingender Allgemeinwohlgrund ersichtlich, Traditionspflege auf<br />

Kirchweih genügt nicht [a.A. vertretbar, allerdings ist zu bedenken, dass eine<br />

klare wirtschaftliche Motivation dahintersteht, die im Unionsrecht nicht als<br />

Allgemeinwohlgrund akzeptiert wird].<br />

bb) Zwischenergebnis<br />

‣ Bevorzugung lokaler Metzgereien kein zulässiges Kriterium<br />

‣ Auswahlentscheidung nicht ermessensfehlerfrei<br />

‣ Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung<br />

2. Anspruch auf Zulassung bei Reduzierung des Ermessens auf Null<br />

Anspruch auf Zulassung nur, wenn Ermessensreduzierung auf Null, d.h. wenn die<br />

Zulassung des F (auf Kosten eines anderen Bewerbers) die einzige rechtmäßige<br />

Entscheidung wäre.<br />

a) Aus Grundrechten (‐), die übrigen Bewerber, die ihre Bewerbung noch<br />

aufrechterhalten möchten, sind gleichermaßen in Art. 12 I und Art. 3 I GG betroffen. Es<br />

könnte auch bei einer willkürfreien Vergabeentscheidung bessere Gründe geben, die<br />

übrigen Bewerber auszuwählen.<br />

b) Aus Unionsrecht: Ermessensreduzierung, wenn nur durch die Zulassung des F ein<br />

Verstoß gegen Unionsrecht verhindert werden könnte und damit der effektiven<br />

Befolgung des Unionsrechts (Art. 4 III EUV) und der Rechtseinheit bei Errichtung eines<br />

Binnenmarktes Rechnung getragen werden könnte. (Parallelargumentation zur<br />

Ermessensreduzierung auf Null bei der Rücknahme von unionsrechtswidrigen Beihilfen<br />

nach Art. 48 BayVwVfG)<br />

Unionsrechtswidriger Zustand (Verstoß gegen die Grundfreiheit) entsteht durch<br />

protektionistisches Vergabekriterium. Allerdings ist eine Vergabe nach Kriterien<br />

vorstellbar, die nicht protektionistisch gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen (z.B.<br />

unterschiedslos anwendbare Kriterien wie Eingang der Bewerbung oder Losverfahren, die<br />

über das Erfordernis gerechtfertigt werden können, dass eine Auswahl getroffen werden<br />

muss), die trotzdem nicht zwangsläufig zur Auswahl des F führen.<br />

14 Vgl. z.B. Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 7. Aufl. 2011, Rn. 844.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!