KAMMEREINSTIEG - Architektenkammer Sachsen-Anhalt
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Welche Vorsorgemaßnahmen brauche<br />
ich für die Tätigkeit nach<br />
meinem Studienabschluss?<br />
Altersvorsorge/Berufsunfähigkeit<br />
Absolventen haben nicht die Möglichkeit, Mitglied im Versorgungswerk<br />
zu werden. Erst mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, also der Mitgliedschaft in der <strong>Architektenkammer</strong>, wird<br />
man Mitglied im Versorgungswerk der <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>, dem<br />
auch die <strong>Architektenkammer</strong>n der Länder <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Thüringen<br />
und Mecklenburg-Vorpommern per Staatsvertrag beigetreten sind. Das<br />
Versorgungswerk sichert Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente<br />
ab.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Versorgungswerk der<br />
<strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong> Tel. (0351) 318240 oder über E-Mail:<br />
versorgungswerk@vwaks.de.<br />
Kranken-/Pflegeversicherung<br />
Zur Zeit ist davon auszugehen, dass Absolventen in Bezug auf die<br />
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung regelmäßig Einkünfte unter<br />
den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen erzielen werden. Wer für die<br />
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aufkommt,<br />
hängt davon ab, ob ein Dienstvertrag (Angestellter) oder eine Beschäftigung<br />
als freier Mitarbeiter besteht bzw. eine andere selbstständige Tätigkeit<br />
ausgeübt wird. Im Rahmen des Angestelltenvertrages kommen der Arbeitnehmer<br />
und der Arbeitgeber je zur Hälfte für die Beiträge zur Krankenund<br />
Pflegeversicherung auf. Freie Mitarbeiter und sonstige freiberuflich<br />
Tätige sind für ihren Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.<br />
Wird neben der angestellten Beschäftigung eine freie Tätigkeit ausgeübt,<br />
empfiehlt sich eine kurze Beratung bei der jeweiligen Krankenversicherung.<br />
Für Mitglieder hat die <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> einen Gruppenvertrag<br />
mit der DKV abgeschlossen.<br />
Unfall- und Berufsunfähigkeit<br />
Um eine eigene ausreichende Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
sollte man sich vor allem als Freiberufler – auch wenn es in weiter Ferne<br />
zu sein scheint – unbedingt kümmern.