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KAMMEREINSTIEG - Architektenkammer Sachsen-Anhalt

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Welche Vorsorgemaßnahmen brauche<br />

ich für die Tätigkeit nach<br />

meinem Studienabschluss?<br />

Altersvorsorge/Berufsunfähigkeit<br />

Absolventen haben nicht die Möglichkeit, Mitglied im Versorgungswerk<br />

zu werden. Erst mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, also der Mitgliedschaft in der <strong>Architektenkammer</strong>, wird<br />

man Mitglied im Versorgungswerk der <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>, dem<br />

auch die <strong>Architektenkammer</strong>n der Länder <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Thüringen<br />

und Mecklenburg-Vorpommern per Staatsvertrag beigetreten sind. Das<br />

Versorgungswerk sichert Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente<br />

ab.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Versorgungswerk der<br />

<strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong> Tel. (0351) 318240 oder über E-Mail:<br />

versorgungswerk@vwaks.de.<br />

Kranken-/Pflegeversicherung<br />

Zur Zeit ist davon auszugehen, dass Absolventen in Bezug auf die<br />

gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung regelmäßig Einkünfte unter<br />

den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen erzielen werden. Wer für die<br />

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aufkommt,<br />

hängt davon ab, ob ein Dienstvertrag (Angestellter) oder eine Beschäftigung<br />

als freier Mitarbeiter besteht bzw. eine andere selbstständige Tätigkeit<br />

ausgeübt wird. Im Rahmen des Angestelltenvertrages kommen der Arbeitnehmer<br />

und der Arbeitgeber je zur Hälfte für die Beiträge zur Krankenund<br />

Pflegeversicherung auf. Freie Mitarbeiter und sonstige freiberuflich<br />

Tätige sind für ihren Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.<br />

Wird neben der angestellten Beschäftigung eine freie Tätigkeit ausgeübt,<br />

empfiehlt sich eine kurze Beratung bei der jeweiligen Krankenversicherung.<br />

Für Mitglieder hat die <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> einen Gruppenvertrag<br />

mit der DKV abgeschlossen.<br />

Unfall- und Berufsunfähigkeit<br />

Um eine eigene ausreichende Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

sollte man sich vor allem als Freiberufler – auch wenn es in weiter Ferne<br />

zu sein scheint – unbedingt kümmern.

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