KAMMEREINSTIEG - Architektenkammer Sachsen-Anhalt
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6<br />
Werden Studienabschlüsse,<br />
die ich im Ausland erworben<br />
habe, bei der Eintragung berücksichtigt?<br />
Die Anerkennung ist generell möglich, wenn eine so genannte<br />
„Gleichwertigkeit“ des im Ausland erworbenen Abschlusses zu einem<br />
deutschen Abschluss besteht. Das ist bei vielen europäischen<br />
Abschlüssen der Fall. Darüber entscheidet der Eintragungsausschuss<br />
bei der <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in jedem Einzelfall. Er<br />
hat dabei die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung<br />
von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 zu<br />
berücksichtigen. Durch den Anhang V Nr. 7.1 und VI Nr. 6 dieser<br />
Richtlinie wird beispielsweise für konkret bezeichnete Abschlüsse,<br />
die in einem europäischen Mitgliedsstaat erworben wurden, eine so<br />
genannte „automatische Gleichwertigkeit“ gewährleistet.<br />
7<br />
Was muss ich bei einem Wechsel<br />
in ein anderes Bundesland beachten?<br />
Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland hat eine eigene<br />
<strong>Architektenkammer</strong>. Diese sind dem jeweiligen Landesarchitektengesetz<br />
unterworfen und weisen überwiegend einheitliche, teilweise<br />
aber auch differenzierte Regelungen auf. Deshalb ist es vor dem<br />
Wechsel in ein anderes Bundesland ratsam, sich mit den dort<br />
geltenden Berufsregelungen der jeweiligen Kammer bekannt zu<br />
machen.<br />
Unter www.ak-lsa.de >> Kontakt >> Links findet man Adressen der<br />
Kammern in den anderen Bundesländern. Auch bei bereits erworbener<br />
Mitgliedschaft in der <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist es bei<br />
einem Wechsel ratsam, sich vorab dort zu informieren.