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KAMMEREINSTIEG - Architektenkammer Sachsen-Anhalt

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6<br />

Werden Studienabschlüsse,<br />

die ich im Ausland erworben<br />

habe, bei der Eintragung berücksichtigt?<br />

Die Anerkennung ist generell möglich, wenn eine so genannte<br />

„Gleichwertigkeit“ des im Ausland erworbenen Abschlusses zu einem<br />

deutschen Abschluss besteht. Das ist bei vielen europäischen<br />

Abschlüssen der Fall. Darüber entscheidet der Eintragungsausschuss<br />

bei der <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in jedem Einzelfall. Er<br />

hat dabei die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung<br />

von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 zu<br />

berücksichtigen. Durch den Anhang V Nr. 7.1 und VI Nr. 6 dieser<br />

Richtlinie wird beispielsweise für konkret bezeichnete Abschlüsse,<br />

die in einem europäischen Mitgliedsstaat erworben wurden, eine so<br />

genannte „automatische Gleichwertigkeit“ gewährleistet.<br />

7<br />

Was muss ich bei einem Wechsel<br />

in ein anderes Bundesland beachten?<br />

Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland hat eine eigene<br />

<strong>Architektenkammer</strong>. Diese sind dem jeweiligen Landesarchitektengesetz<br />

unterworfen und weisen überwiegend einheitliche, teilweise<br />

aber auch differenzierte Regelungen auf. Deshalb ist es vor dem<br />

Wechsel in ein anderes Bundesland ratsam, sich mit den dort<br />

geltenden Berufsregelungen der jeweiligen Kammer bekannt zu<br />

machen.<br />

Unter www.ak-lsa.de >> Kontakt >> Links findet man Adressen der<br />

Kammern in den anderen Bundesländern. Auch bei bereits erworbener<br />

Mitgliedschaft in der <strong>Architektenkammer</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist es bei<br />

einem Wechsel ratsam, sich vorab dort zu informieren.

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