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GEMEINDE ZUFIKON

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KANZLEI <strong>ZUFIKON</strong><br />

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES <strong>GEMEINDE</strong>RATES<br />

Beschwerde Dierks<br />

Frau Jirina Dierks hat mit Datum vom 21.1.2013 beim Departement Volkswirtschaft und<br />

Inneres des Kantons Aargau (DVI) eine Beschwerde betreffend Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse<br />

vom 29.11.2012 eingereicht. Sie wollte damit erreichen, dass<br />

die Änderungen der Gemeindeordnung nochmals behandelt werden und am 3. März 2013<br />

nicht zur Abstimmung gelangen.<br />

Der Gemeinderat hat aufgrund der Aufforderung des Rechtsdienstes der Gemeindeabteilung<br />

des DVI eine kurze Vernehmlassung eingereicht und die Abweisung der Beschwerde<br />

unter Kostenfolge beantragt.<br />

Am 11. Februar 2013 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres über die Beschwerde<br />

entschieden. Auf die Gemeinde- resp. Abstimmungsbeschwerde wird nicht eingetreten.<br />

Verfahrenskosten werden keine erhoben.<br />

Unterhalt Zurich Vitaparcours im Emauswald<br />

Der TV Zufikon wird auch in diesem Jahr die Instandstellungsarbeiten am Zurich Vitaparcours<br />

im Emauswald ausführen. Gemäss der Planung werden die Arbeiten am Samstag,<br />

27. April 2013, erledigt.<br />

Witterungsbedingt können die anfallenden Unterhaltsarbeiten erst später bei einer Begehung<br />

aufgelistet werden. Fest steht bereits, dass der Posten Nr. 8 "Step" und der Posten<br />

Nr.13 "Slalom" komplett erneuert werden müssen.<br />

Dieses Jahr steht auch wieder die periodische Kontrolle durch die Stiftung Vitaparours an.<br />

Der Gemeinderat hat wie in den Vorjahren zugesichert, dass der Werkhof und der Forstbetrieb<br />

dem Turnverein bei den Unterhaltsarbeiten mithelfen und ihn insbesondere bei der<br />

Materialvorbereitung unterstützen.<br />

Der Unterhaltequipe wird für den Einsatz im Voraus bestens gedankt; das obligate Znüni<br />

am 27. April wird wiederum von der Gemeinde übernommen.<br />

Neuer Vizekommandant der Feuerwehr Zufikon gewählt<br />

Im Januar 2013 hat Herr Peter Stettler, wohnhaft in Oberwil-Lieli, seine Demission als Vizekommandant<br />

der Feuerwehr Zufikon eingereicht. Infolge Wegzug nach Auenstein trete<br />

er dieses Amt per 31. März 2013 ab.<br />

Die Würdigung und Verabschiedung von Herrn Stettler als Kadermitglied der Feuerwehr<br />

erfolgt im Rahmen der Hauptübung im Herbst 2013.


2<br />

Die Feuerwehr hat zwischenzeitlich die Demission zur Kenntnis genommen und über die<br />

Nachfolge beraten.<br />

Auf Vorschlag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat Herrn Marcel Hottinger,<br />

Zufikon, als neuen Vizekommandanten der Feuerwehr Zufikon, mit Wirkung ab 1. April<br />

2013, ernannt.<br />

Herr Hottinger ist bereits seit dem Jahr 2000 Mitglied der Feuerwehr Zufikon, absolvierte<br />

in den vergangenen Jahren die Gruppenführer- und Offizierskurse sowie mehrere Fachkurse.<br />

Der Gemeinderat dankt Herrn Hottinger für die Übernahme dieser wichtigen Funktion in<br />

der Feuerwehr und wünscht ihm ein erfolgreiches Wirken. Er gehört damit von Amtes wegen<br />

auch der Feuerwehrkommission an.<br />

Feuerwehrkommission und Gemeinderat sind überzeugt, mit ihm die richtige Wahl getroffen<br />

zu haben, verfügt er doch über die fachlichen wie auch menschlichen Qualitäten,<br />

die dieses Amt erfordern.<br />

Revision Nutzungsplanung Siedlung mit Anpassung Nutzungsplanung Kulturland<br />

Das Mitwirkungsverfahren wurde vom 14.1. bis 12.2.2013 durchgeführt. Es wurden<br />

13 Eingaben eingereicht. Mehrheitlich werden zusätzliche Einzonungen beantragt. Die<br />

Eingaben werden im weiteren Verfahren von Planungskommission und Gemeinderat geprüft.<br />

Die Ergebnisse dazu werden danach publiziert.<br />

Aktuell führt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die zweite Vorprüfung durch und<br />

die Planung steht beim Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt in der<br />

Prüfung.<br />

Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung, Mobilfunk<br />

Vom 14.1. bis 12.2.2013 wurde die neue Vorschrift, welche den Zweck der Mobilfunkantennen<br />

in den Wohn- und Mischzonen auf die Quartierversorgung beschränkt, in das Mitwirkungsverfahren<br />

und gleichzeitig in das Einwendungsverfahren gegeben.<br />

Im Mitwirkungsverfahren wurden zwei Eingaben eingereicht. Eine Eingabe fordert einen<br />

verstärkten Schutz für elektrosensible Menschen, die andere Eingabe den Verzicht auf<br />

einzelne Bestimmungen der neuen Regelung. Einwendungen wurden nicht gemacht. Die<br />

Mitwirkungseingaben werden nun geprüft. Die Ergebnisse dazu werden danach publiziert.<br />

5621 Zufikon, 22. Februar 2013 / fe<br />

Gemeinde Zufikon<br />

Felix Etterlin, Gemeindeschreiber<br />

Telefon 056 648 29 35<br />

Fax 056 648 29 59<br />

e-mail felix.etterlin@zufikon.ch<br />

www.zufikon.ch

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