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P rotokoll - Zufikon

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P r o t o k o l l*****************der Einwohnergemeindeversammlung vomDonnerstag, 26. November 2009, 20.15 Uhr,in der Mehrzweckhalle A, in <strong>Zufikon</strong>Stimmberechtigte laut Stimmregister 2'725Anwesend sind gemäss eingelegten Ausweiskarten 164Absolutes Mehr 83Da weniger als 1/5 aller Stimmberechtigten (545) anwesend sind, unterstehen alle positivenund negativen Versammlungsbeschlüsse dem fakultativen Referendum.Vorsitz:P<strong>rotokoll</strong>:Stimmenzähler:Gemeindeammann Jürg AttingerGemeindeschreiber Felix EtterlinHilal AtasevenJosef FüglistallerAstrid Schär


Herr Gemeindeammann Jürg Attinger begrüsst zur heutigen Wintergemeindeversammlung.Speziell begrüsst er Herrn Lukas Schumacher, Vertreter der Aargauer Zeitung, undHerrn André Widmer, Vertreter des Bremgarter Bezirks-Anzeigers. Er dankt im Vorausfür eine positive Berichterstattung.Ein Willkomm auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung,die im Anschluss an die Versammlung den Apéro ausschenken werden.Die Einladung für die Versammlung mit der Traktandenliste und den Anträgen sowie dieschriftlichen Unterlagen mit Erläuterungen wurden rechtzeitig an alle Stimmberechtigtenzugestellt. Zusätzlich wurden am 9. November 2009 im Zufikerhuus anlässlich einesInformationsabends den Besuchern die wichtigen Traktanden erläutert.Die Traktandenliste ist in der Vorlage auf den Seiten 1 und 2 zu finden.Die Traktandenliste wird zur Diskussion gestellt und stillschweigend genehmigt.1. P<strong>rotokoll</strong> der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2009__________________________________________________________________Der Vorsitzende berichtet, dass das P<strong>rotokoll</strong> der letzten Versammlung vom 24. Juni2009 unter bester Verdankung an den Verfasser, Herrn Felix Etterlin, Gemeindeschreiber,zur Genehmigung beantragt wird.Das detaillierte P<strong>rotokoll</strong> konnte im Internet heruntergeladen oder bei der Kanzlei bezogenwerden.Diskussion:Frau Jirina Dierks fragt an, wann heute Fragen zur Zukunft der Schule <strong>Zufikon</strong> gestelltwerden können. An der letzten Versammlung seien die Fragen durch die Schulpflegenur sehr rudimentär behandelt worden.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger weist darauf hin, dass die Schulpflegepräsidentinan der heutigen Versammlung glücklicherweise anwesend ist.Er schlägt vor, dass dieses Thema am Schluss der Versammlung unter dem Traktandum"Verschiedenes" behandelt wird.Abstimmung:Das P<strong>rotokoll</strong> der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2009 wird mit163 : 0 Stimmen gutgeheissen.Der Vorsitzende dankt Gemeindeschreiber Felix Etterlin für die gute Abfassung desP<strong>rotokoll</strong>s bestens.


2. Bericht und Antrag betreffend Genehmigung des Voranschlages 2010______________________________________________________________________Herr Gemeindeammann Jürg Attinger verweist betreffend Voranschlag 2010 der Einwohnergemeindeauf die separaten Erläuterungen über die wesentlichen Kernpunktedes Voranschlages und die Zusammenzüge.Mit dem Voranschlag beantragt der Gemeinderat in Absprache mit der Finanzkommission,den Gemeindesteuerfuss mit 88 % - wie im Vorjahr - zu genehmigen.Der Präsident der Finanzkommission, Herr Ueli Weber, erläutere das Budget und diefinanzielle Situation der Gemeinde.Herr Ueli Weber, Präsident der Finanzkommission, bemerkt, dass er gerne die Aufgabeübernehme, den Voranschlag 2010 zu erläutern. Nachdem dies vom Gemeindeammannan ihn delegiert wurde, könne er nun in einigen Bildern die vielen Zahlen zum Voranschlagerklären. Das Budget werde vom Gemeinderat erstellt und die Finanzkommissiongebe ihre Meinung dazu ab. Somit könne er bei seinen Erläuterungen gleichzeitig auchdie Meinung der Finanzkommission einfliessen lassen.Er verweist auf die schriftlichen Erläuterungen ab Seite 42 in der Vorlage.Gemäss Leitbild soll die Pro-Kopf-Verschuldung Fr. 500.-- nicht übersteigen. Nachdemdas Nettovermögen bereits per 31.12.2008 Fr. 820'357.-- betragen hat, wurde diesesZiel bereits längstens erreicht. Dass keine Verschuldung mehr zu verzeichnen und einkleines Guthaben vorhanden ist, sei für die Zufiker Gemeindefinanzen positiv zu werten.Die regelmässigen Ersatzinvestitionen sollen ohne Fehlbetrag oder Neuverschuldungfinanziert werden können. Im Voranschlag 2010 sind Ersatzinvestitionen vonFr. 150'000.-- enthalten.Auf Seite 45 ist das Finanzierungsergebnis zusammengefasst dargestellt. Die gesamtenEinnahmen abzüglich die Ausgaben ergeben einen Überschuss von Fr. 123'502.-- undin Berücksichtigung der bescheidenen Abschreibungen von Fr. 11'006.-- ergibt sich einCash Flow von Fr. 134'508.--, so dass das angestrebte Ziel von Fr. 150'000.-- für Ersatzinvestitionennahezu erreicht werden kann.Aufgrund der Nettoinvestitionen von Fr. 872'420.-- schliesst das Budget mit einem Finanzierungsfehlbetragvon Fr. 737'912.-- ab. Diesen Betrag werde er später bei der Einschätzungdes Budgets noch kommentieren.Die Entwicklung der Steuererträge ist aus dem Steuermix ersichtlich und die Darstellungwird seit Jahren als Vergleich vorgelegt. Die Einkommenssteuern der Einwohner werdenim Jahr 2009 mit 7,8 Mio. Franken prognostiziert. Zuzüglich der erwarteten Nachträgevon Fr. 500'000.-- dürften die Einnahmen 8,3 Mio. Franken betragen.Im Voranschlag 2010 wird mit 8,8 Mio. Franken an Steuereinnahmen gerechnet, sodass ein Wachstum von Fr. 500'000.-- angenommen wird, was aufgrund der Wirtschaftslagedurchaus einer Herausforderung entspricht. Aufgrund der laufenden Bautätigkeitkann aber auch mit zusätzlichen Steuerzahlern gerechnet werden.Die Steuererträge der Aktien- und Kapitalgesellschaften betragen neuerdings im Jahr2009 rund Fr. 500'000.--. Die pessimistische Prognose für 2010 liegt aufgrund der Wirtschaftslagebei Fr. 300'000.--.Die Steuerkraft als Kennzahl der Steueraufkommen der persönlichen und juristischenPersonen ist auf Seite 47 mit Vergleichen dargestellt. Die Steuerkraft in <strong>Zufikon</strong> beträgtaktuell Fr. 2'692.--, währenddem Oberwil-Lieli vergleichbar über eine Steuerkraft von


Fr. 4'617.-- verfügt. Berikon und Widen liegen ebenfalls bei über Fr. 3'000.--. Unter Berücksichtigungder Steuerkraft liegt der Steuersatz in <strong>Zufikon</strong> vergleichsweise günstig.Die Erfolgsrechnung zeigt aufgrund der Zusammenstellung über die Artengliederungauf, dass die Erträge im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr 2008 um Fr. 576'000.-- sinken.Im Voranschlag 2010 wird mit einer weiteren Reduktion von Fr. 327'000.-- gerechnet.Diese Abnahme ist insbesondere auf die vorgenommene Steuersatzsenkung zurückzuführen.Die weiteren Erträge fallen aufgrund der Darstellung weniger unterschiedlichaus.Die Darstellung über die Entwicklung der Ausgaben bei den Abteilungen zeigt den Vergleichder Rechnung 2008 zum Voranschlag 2010. Gesamthaft ergeben sich Mehrausgabenvon rund 1,0 Mio. Franken. Dabei verweist er auf interne Verschiebungen von derGruppe Bildung in die Abteilung Wohlfahrt.Bei der konsolidierten Aufwandrechnung zeigt sich, dass die Aufwändungen vom Jahr2007 auf das Jahr 2008, ohne Berücksichtigung der Abschreibungen, um Fr. 268'000.--angestiegen sind. Im Budget 2009 ist der Aufwand gegenüber der Rechnung 2008 umFr. 930'000.-- gestiegen. Im Voranschlag 2010 ist im Vergleich zur Rechnung 2008 einAnstieg um Fr. 800'000.-- festzustellen.Nach Ansicht der Finanzkommission ist aufgrund der Beurteilung auf der Ausgabenseitenoch eine Reserve von rund Fr. 200'000.-- berücksichtigt.Die Finanzkommission hat dem Gemeinderat und der Verwaltung im August dieses Jahreseinen Prozess vorgeschlagen, wie die Budgetierung künftig angepackt werden soll.Der Gemeinderat hat sich mit diesem Prozess auseinandergesetzt und die Prognosenbis Ende 2009 erarbeitet. Künftig soll vermehrt auf die Prognosen und nicht auf dasVorjahresbudget abgestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass eventuelle Fehleroder Differenzen vom Vorjahr auf das nächste Jahresbudget übertragen werden.Dieser Schritt zeigt sich nun bei der Reduktion der Aufwändungen im Budget 2010 gegenüberdem Vorjahresbudget und ist aus der Sicht der Finanzkommission ein Schritt indie richtige Richtung.Das Investitionsprogramm ist auf der Seite 49 in der Vorlage dargelegt, währenddem dieInvestitionen der Eigenwirtschaftsbetriebe auf Seite 56 aufgelistet sind.Die Investitionen der Einwohnergemeinde sind im Jahr 2010 nicht sehr umfangreich.Über die Parzelle Aettigüpf werde in einem separaten Traktandum informiert und befunden.Die Belagssanierungen mit einem Rahmenkredit von Fr. 100'000.-- sowie dieHochwasserschutzmassnahmen sind als bereits erwähnte Ersatzinvestitionen zu beurteilen.Vom Kanton kann für die Unterdorfstrasse ein Kantonsbeitrag von Fr. 400'000.--entgegengenommen werden.Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Gemeinde im Vergleich zur Finanzkrafteinen guten Steuerfuss halten kann. Aufgrund der tiefen Investitionen können die Ersatzinvestitionenaus der Laufenden Rechnung weitgehend gedeckt werden.In der Investitionsplanung 2010 wird die Situation mit der Elektra bereinigt und dadurchresultiert ein Finanzierungsfehlbetrag. Dies sofern dem separat traktandierten Geschäftzugestimmt wird.Die Finanzkommission erwartet, dass die Rechnung 2010 dank vermehrten Einnahmenund tieferen Ausgaben durchaus ausgeglichen präsentiert werden könnte. Aus der Sicht


der Finanzkommission bildet es den negativeren Fall, wenn <strong>Zufikon</strong> von der Finanzkrisestark betroffen wird. Er hofft, dass die Gemeinde weniger betroffen wird und daher imVoranschlag 2010 noch Reserven angenommen werden können.Die Diskussion zum Voranschlag 2010 wird nicht benützt.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger dankt Herrn Weber für die verständlichen undkompetenten Erläuterungen zur Budgetvorlage.Gemeinderat und Finanzkommission empfehlen, den Voranschlag 2010 der Einwohnergemeindemit einem Steuerfuss von 88 % zu genehmigen.Abstimmung:Der Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde, mit einem Gemeindesteuerfuss von88 %, wird mit 153 : 0 Stimmen genehmigt.Der Vorsitzende dankt für die einhellige Zustimmung zum Voranschlag. Damit wird demneu zusammengesetzten Gemeinderat eine grosse Freude bereitet.3. Bericht und Antrag betreffend Überweisungsanträge vom 27. Nov. 2008 inSachen Elektraa) Antrag Christine Daborn, SVP, betreffend Reduktion Elektravermögenb) Antrag Kurt Burri betreffend Änderung Elektrareglement Art. 14.1 (Preiseund Tarife)______________________________________________________________________Herr Gemeindeammann Jürg Attinger bittet den zuständigen Ressortvorsteher um Berichterstattung.Herr Gemeinderat Patrick Cimma unterbreitet - wie an der Sommergemeinde versprochen- die Gedanken zu den Überweisungsanträgen.Informationen zur Strommarktliberalisierung sowie deren Auswirkungen und Entwicklungenwurden bereits in diversen Zufiker-Bulletins abgegeben.Ebenfalls wurde an der Sommergemeinde und an der Informationsveranstaltung vom9. November 2009 darüber informiert.Für weitere Informationen verweist er auf die Ausführungen in der Vorlage auf den Seiten5 bis 10.Der Gemeinderat und die Elektra wurden immer wieder mit Informationen und Vorgabenüberhäuft. Die vom Bund immer wieder geänderten Bestimmungen und Anpassungenmachten die Aufgabe auf regionaler Ebene nicht einfacher und die definitiven Vorgabenvom Bund mussten auf <strong>Zufikon</strong> umgesetzt werden. Er könne sehr gut verstehen, dassdie Stromkunden ebenfalls Mühe bekundet haben, die neuen Strompreise nachvollziehenzu können.Er werde sich bei seinen Ausführungen auf das Wesentliche begrenzen.


a) Antrag Christine Daborn, SVP, betreffend Reduktion des Elektravermögens auf einevernünftige HöheHerr Gemeinderat Patrick Cimma berichtet, dass für den Vorschlag eines vernünftigenVermögens die folgenden zwei grundsätzlichen Leitgedanken wegweisend waren:1. Das gut ausgebaute Stromnetz soll auch in Zukunft erhalten und unterhalten werdenkönnen.2. Die attraktiven Strompreise sollen längerfristig konstant gehalten werden.Laufende Erneuerungen und Verstärkungen sind für die Sicherstellung des gut ausgebautenStromnetzes nötig, da der Stromverbrauch jährlich um durchschnittlich 3 % gestiegenist und die in die Jahre gekommenen Kabel in den nächsten Jahren Investitionenvon rund 1,5 Mio. Franken hervorrufen werden.Die in letzter Zeit aufgetretenen Netzstörungen an der Weid-, Rigi-, Belvédère- undSchulstrasse zeigten klar, dass eine gründliche Sanierung kurz- bis mittelfristig in Betrachtgezogen werden muss.Herr Ueli Weber, Präsident der Finanzkommission, werde nun Auskunft über die Finanzlageder Elektra geben.Herr Ueli Weber, Präsident der Finanzkommission, berichtet, dass die Finanzkommissiondieses Thema im Frühjahr 2009 bei der Rechnungsrevision 2008 aufgegriffen hat.Von der Elektrakommission wurde ein Inventar über das vorhandene Netzwerk verlangt.Es konnte belegt werden, dass 1,5 Mio. Franken für den Ersatz der veralteten Anlagenaufgewendet werden müssen. Es stellte sich die Frage der tatsächlichen Notwendigkeitdieser Ersatzinvestitionen. Es wurde eine Eintretenswahrscheinlichkeit von 50 % angenommen.Bei Aufrechnung der Mittelspannungsanlagen ergab sich dann ein Wert von1 Mio. Franken, welcher als vernünftige Zahl angesehen wird. Diese Zahl wurde bereitsim Jahr 1998 in ähnlicher Situation erwähnt.Herr Gemeinderat Patrick Cimma dankt dem Präsidenten der Finanzkommission für dieergänzenden Ausführungen.Gemeinderat, Finanzkommission und Elektra sind aufgrund der erfolgten Beurteilungder Überzeugung, dass ein Vermögen der Elektra von einer Million Franken angemessenund sinnvoll ist. Diese strategische Vorgabe mit Begrenzung des Elektravermögensist eine Möglichkeit, durch die Gemeindeversammlung Einfluss auf die Strompreise nehmenzu können. Zurzeit werden die Abgaben an den Bund von 1,27 Rp. pro kWh zumAbbau des Vermögens verwendet. Gemäss seinen Berechnungen wurden bereits imJahr 2009 Fr. 228'000.-- dafür aufgewändet. Prognostiziert sind jährlich Fr. 220'000.--bis Fr. 240'000.--, wobei dies vom effektiven Stromverbrauch abhängig ist.b) Antrag Kurt Burri betreffend Änderung Elektrareglement Art. 14.1 (Preise und Tarif)Herr Gemeinderat Patrick Cimma hält fest, dass die Strompreise in den letzten Monatenimmer wieder ein Thema waren. Durch das Stromversorgungsgesetz und die Verordnung,in Kraft seit 1.1.2009, sind der Vollzug der Strompreise und die Ausführungsbestimmungenfür die Unternehmer und die Gemeinde-Elektrizitätswerke detailliert geregelt.Die Strompreise müssen neu in Netznutzungs- und Energiepreise sowie Abgaben


aufgeteilt werden. Dies konnte durch die Stromkunden bereits bei den ausgestelltenStromrechnungen festgestellt werden.Der Strompreis setzt sich bei Vollversorgung zusammen aus Netznutzung, Energiepreisund Abgaben. Die Netznutzungspreise sind im Stromgesetz und in der Verordnung geregelt.Folgende Parameter haben Einfluss auf den Netznutzungspreis (NNP):- Anlagewert der Elektra- Kundengruppen- Strom- und Leistungsverbrauch- Wiederbeschaffung und Abschreibungen- Netznutzungspreis des vorgelagerten Netzes- Betriebs- und VerwaltungskostenAus der Sicht der Elektra ist ein Versammlungsbeschluss für die Festlegung der Strompreisenicht zweckmässig. Mit Schreiben des Departements Volkswirtschaft und Inneresvom 25. Juli 2008 wurde dies entsprechend bestätigt.Die Abgaben werden durch die bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt und sind vollständigweiterzuverrechnen. Sie unterstehen deshalb nicht der Hoheit der Gemeindeund können nicht beeinflusst werden.Der Energiepreis könnte einzig durch die Gemeindeversammlung festgesetzt werden.Es ist aber wenig sinnvoll, nur diesen Preis durch die Gemeindeversammlung zu bestimmen.Die Energie ist eine reine Handelsware und kann nach der vollen Strommarktliberalisierungvon jedem Kunden bei einem Händler oder Lieferanten bezogen werden.Der Gemeinderat verwendet diesen Preis für den Rabatt zum Vermögensabbau, damitalle Kunden profitieren, die auch die Energie bei der Elektra beziehen. Somit profitierendiejenigen Kunden, welche die Vollversorgung nutzen.Aufgrund dieser Ausführungsbestimmung ist eine Entscheidung der Strompreise durchdie Gemeindeversammlung kaum mehr zu bewerkstelligen und nicht zweckmässig.Die Gemeindeversammlung soll nach wie vor die strategischen Vorgaben festlegen,nämlich Produktestruktur, Netzanschlusskosten (NAK), sowie Beiträge für Raumheizungenund Wärmepumpen (RHWP).Weitere strategische Vorgaben sind:- Einteilung der Kundengruppen- Zeitzonen Z1 und Z2, Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten- Preis für den Blindstrom, aktuell 3 Rp. pro kVar- Leistungs- und Energiebegrenzung bei den Kundengruppen, aktuell 30 kW oder bis30'000 kWh und der Leistungspreis- der Grundpreis, aktuell Fr. 10.-- pro Monat- ElektravermögenAufgrund dieser Darlegung sind der Gemeinderat und die Elektrakommission der Ansicht,dass dem Antrag Kurt Burri nur teilweise entsprochen werden kann. Die Strompreisesollen auch weiterhin anhand der bundesrechtlichen Vorgaben gemäss Strom-


versorgungsgesetz und den strategischen Vorgaben der Gemeindeversammlung durchden Gemeinderat festgelegt werden können.Damit kann besser auf Veränderungen reagiert werden. So hat der Bund beispielsweisedie Stromversorgungsverordnung unter dem Titel strompreisdämpfende Massnahmenam 12.12.2008, in Kraft getreten am 1.4.2009, revidiert. Der Bundesrat hat eine Revisionauf 2014 angekündigt.Hingegen sollen neu die Netzanschlusskosten (NAK) sowie die Beiträge für Raumheizungenund Wärmepumpen (RHWP) durch die Gemeindeversammlung festgelegt werden.Weiterhin entscheidet die Gemeindeversammlung über die Produktestruktur.Der Rechtsdienst des Kantons Aargau hat den Vorschlag geprüft und erachtet dieFestlegung der Strompreise wie vorgeschlagen als zweckmässige Lösung.Der Gemeinderat und die Elektrakommission empfehlen:A) Zustimmung zur strategischen Vorgabe, dass die Stromkosten, Stand 2005, nichterhöht werden, bis sich das Vermögen der Elektra auf total Fr. 1'000'000.-- reduzierthat.B) Neuformulierung von Art. 14.1 mit folgendem Wortlaut:Die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) werden anhand der bundesrechtlichenVorgaben gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Stromversorgungsverordnung(StromVV) festgelegt.Dabei sind folgende Grundsätze einzuhalten:a) die Netznutzungspreise sind gemäss Stromversorgungsgesetz, Art. 14 und 15StromVG, und den von der Gemeindeversammlung vorgegebenen Stromprodukten(Tarifstruktur) jährlich neu zu berechnen und durch den Gemeinderat festzulegen;b) die Energiepreise richten sich nach der Eigenwirtschaftlichkeit der EZ und denstrategischen Vorgaben der Gemeindeversammlung (Vermögensbestand), werdenvom Gemeinderat festgesetzt und im jährlichen Budget jeweils ausgewiesen;c) die Abgaben sind durch die bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt; diese Ansätzewerden vollständig übernommen und an die Kunden weiter verrechnet.Die Netzanschlusskosten (NAK) sowie die Beiträge für Raumheizungen und Wärmepumpen(RHWP) richten sich nach der Eigenwirtschaftlichkeit und werden auf Antragder EZ durch die Gemeindeversammlung festgesetzt.Diskussion:Herr Kurt Burri berichtet, dass die Gemeindeversammlung vor einem Jahr einen Überweisungsantraggutgeheissen hat. Dabei wurde verlangt, dass Art. 14.1 des Elektrareglementesdahingehend geändert wird, dass die Tarifhoheit wieder an die Gemeindeversammlungzurückgegeben wird. 90 % der damals anwesenden Stimmberechtigtenhaben diesem Antrag zugestimmt.Aus absolut nicht stichhaltigen Gründen lehnt nun der Gemeinderat den gestellten Antragab. An der gleichen Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat vor einem Jahrhohe Stromtarife vorgeschlagen. Wenn nicht aus der Gemeindeversammlung Überwei-


sungsanträge und Proteste hervorgegangen wären, würden heute in <strong>Zufikon</strong> überhöhteStromtarife bezahlt werden. Dank diesen Protesten resultieren nun auch in den nächstenJahren in der Gemeinde günstige Stromtarife. Dies beweist die alte Regel: Vertrauenist gut; Kontrolle ist besser.In diesem Sinne schlage er zu diesem Geschäft vor, seinen gestellten Antrag erneut zurAbstimmung zu bringen.Art. 14.1 des Elektrareglementes soll wie folgt lauten:Die Stromtarife, exkl. Mehrwertsteuer, unterliegen der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung.Seiner Meinung nach müssen die Gesetze im Reglement nicht erwähnt werden, dadiese ohnehin gültig sind und vom Gemeinderat sowie von der Gemeindeversammlungeingehalten werden müssen.Diese Formulierung entspricht auch dem Gemeindegesetz des Kantons Aargau, gemässwelchem Tarife und Reglemente von der Gemeindeversammlung bestimmt werdenkönnen. Seine Formulierung habe er ebenfalls mit dem Rechtsdienst abgesprochenund es spreche nichts gegen die Hoheit der Gemeindeversammlung über die Stromtarifezu befinden.Er bittet, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.Herr Gemeinderat Patrick Cimma nimmt den Antrag entsprechend entgegen.Er hält fest, dass die von Herrn Burri vorgeschlagene Regelung machbar ist, diese aberzusätzlich kompliziert und komplex wird. Die Stromtarife für das Folgejahr müssen nämlichgemäss der gesetzlichen Vorgabe bis Ende August bekannt sein und publiziert werden.Somit können sich die Kunden überlegen, ob sie die Energie allenfalls anderweitigbeziehen und bis Ende September kündigen möchten. Wenn nun die Tarife nicht rechtzeitigbekannt gegeben werden können, ergeben sich für die Kunden Unsicherheiten.Bei einem entsprechend nötigen Vorbehalt bis zur Genehmigung durch die Gemeindeversammlungergeben sich daher Schwierigkeiten. Er vergleicht dies mit der Regelungbei den Krankenkassenprämien, welche ebenfalls im Oktober für das Folgejahr angezeigtwerden müssen, damit eine Kündigung bis Ende November vorgenommen werdenkann.Herr Ernst Schatzmann versteht das Hauptanliegen von Herrn Burri dahingehend, dassdie Gemeindeversammlung künftig über die Tarife bestimmen kann. Es sei logisch, dasses sich nur um denjenigen Teil der Tarife handeln kann, welcher durch die Gemeindenoch bestimmt werden kann. Alles was durch das Gesetz und die Vorinstanzen geregeltist, muss akzeptiert werden.Es gehe hier nicht um den Preis, sondern um die Rechtsform. Gemäss Gemeindegesetzwäre der Antrag von Herrn Burri für die nächste Gemeindeversammlung zu formulierengewesen. Dies wurde nicht gemacht, sondern eine Begründung für die Vertagung angeführt.Die Behandlung des Antrages Burri harmoniere nicht mit dem Gesetz, da ernicht die Absicht hatte, das Bundesgesetz in Frage zu stellen. Mit dem Nichteintretenauf den Antrag Burri heble der Gemeinderat die Bürgerrechte aus. Der überwieseneAntrag sei ernst zu nehmen und es sei als Erstes an der nächsten Gemeindeversammlungdarüber abzustimmen.Wenn der Gemeinderat eine bessere Version vorschlagen möchte, könne er dies alsErsatzantrag entsprechend einbringen. Es könne nicht nur über den gemeinderätlichenAntrag abgestimmt werden, sonst sei dies als gravierender Formfehler zu beanstanden.


Über den Antrag Burri, ob die Hoheit der Gemeindeversammlung obliegt, solange diesmöglich ist, muss daher entschieden werden, ansonsten erübrigt sich der Besuch derGemeindeversammlungen.Herr Gemeinderat Patrick Cimma berichtet, dass Herr Kurt Burri seinen gestellten Antragnochmals bekräftigt hat und über diesen Antrag auch abgestimmt werde.Die Gemeindeversammlung könne somit entscheiden, ob die Netznutzungs- und Energiepreisedurch die Gemeindeversammlung bestimmt werden, nachdem die Abgabenvom Bund übernommen werden müssen.Frau Christine Daborn, SVP, bittet, dem Antrag von Herrn Kurt Burri zuzustimmen.Rückblickend sei festzuhalten, dass über dieses Geschäft nochmals beraten werdenmuss, da das Elektrareglement bei der dannzumaligen Vorlage über die Revision abgeändertwurde. In Art. 14 wurde die Kompetenz zur Genehmigung dem Volk weggenommen.Dies wurde mit einem Stichentscheid des Gemeindeammanns rein zufällig so entschieden.Der Volkswille war damals bereits, die Kompetenz bei der Gemeindeversammlungzu belassen. Bereits zum dritten Mal steht die Zustimmung an, dass das Volküber die Elektratarife, wie dies früher der Fall war, entscheiden kann.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger verweist auf die Anträge des Gemeinderates mitden Anträgen a) betreffend Elektravermögen und b) betreffend Neuformulierung von Art.14.1 des Elektrareglementes, wie diese in der Vorlage enthalten sind.Herr Kurt Burri wiederholt seinen gestellten Antrag und erwähnt, dass über diesen zusätzlichabgestimmt werden muss. Auf die gesetzlichen Hinweise soll in Art. 14.1 desElektrareglementes verzichtet werden.Herr Kurt Funk stellt einen Widerspruch bei den Anträgen fest.Der Antrag von Frau Daborn, das Vermögen zu reduzieren scheint ihm sinnvoll. Darinsei aber auch festgehalten, dass die Stromkosten Stand 2005 bis zum Vermögensabbauauf 1 Mio. Franken nicht erhöht werden dürfen.Der Antrag von Herrn Burri ziele darauf ab, dass die Gemeindeversammlung künftigüber die Stromtarife in der Gemeinde befinden kann.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger hält fest, dass zwei Überweisungsanträge gestelltwurden und darüber auch in zwei Abstimmungen entschieden wird. Er empfiehlt, dengemeinderätlichen Anträgen zuzustimmen.Abstimmungen:Der Antrag Kurt Burri, Art. 14.1 des Elektrareglementes sei wie folgt neu zu formulieren:"Die Stromtarife, exkl. Mehrwertsteuer, unterliegen der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung"wird mit 91 : 20 Stimmen gutgeheissen.Somit ist der gemeinderätliche Vorschlag verworfen.


Dem Antrag Daborn, dass die Stromkosten, Stand 2005, nicht erhöht werden, bis sichdas Vermögen der Elektra auf total 1 Mio. Franken reduziert hat, wird mit 105 : 8 Stimmenentsprochen.4. Bericht und Antrag betreffend Kauf/Übernahme Parzelle 1550, Aettigüpf, vonder Elektra, mit Verpflichtungskredit von Fr. 1'122'420.--______________________________________________________________________Der Vorsitzende bittet Herrn Gemeinderat Daniel Juchli um Erläuterungen.Herr Gemeinderat Daniel Juchli verweist auf den detaillierten Bericht auf den Seiten 10und 11 in der Vorlage. Nachdem die Fakten auf dem Tisch liegen, werde er seine Ausführungenkurz halten.Die Elektra hat im Jahr 1994 ein Teilgrundstück von 2'878 m2 im Gebiet Aettigüpf vonHerrn Urs Schüepp zu einem Preis von Fr. 390.-- pro m2 erworben. Auf einem Situationsplanzeigt er das erworbene Grundstück auf. Die Meinung damals war, dass dieEinwohnergemeinde später, bei einer eigenen Nutzung, das besagte Grundstück vonder Elektra mieten, pachten oder abkaufen soll.Da die Gemeinde das Grundstück seit einiger Zeit teilnutzt, nämlich in Form des Aettigüpf-Parkplatzes,und dazu keine Fremdverschuldung mehr aufweist, macht es Sinn,den Landkauf jetzt zu tätigen. Der Landpreis wird wieder mit Fr. 390.-- pro m2 eingesetzt.Dies ergibt einen Erwerbspreis von Fr. 1'122'420.--.Dies bedeutet, dass die Kasse der Elektra noch etwas aufgestockt wird. Damit ergibtsich aber die Möglichkeit, den Strompreis noch länger niedrig zu halten. Von diesen positivenAuswirkungen können alle Zufiker profitieren.Gemeinderat und Finanzkommission beantragen, den Kauf resp. die Übernahme derParzelle 1550, Aettigüpf, von der Elektra, mit einem Verpflichtungskredit vonFr. 1'122'420.-- zu genehmigen.Die eröffnete Diskussion wird nicht benützt.Abstimmung:Der Kauf resp. die Übernahme der Parzelle 1550, Aettigüpf, von der Elektra, mit einemVerpflichtungskredit von Fr. 1'122'420.--, wird mit 128 : 4 Stimmen genehmigt.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger dankt für die Zustimmung, womit eine langjährigePendenz erledigt werden kann.


5. Bericht und Antrag betreffend Zusatzkredit von Fr. 160'000.-- für die QuellnutzungMetzg und Hard der Wasserversorgung______________________________________________________________________Der Vorsitzende bittet den zuständigen Ressortvorsteher um Berichterstattung.Herr Gemeinderat Patrick Cimma berichtet, dass die Erläuterungen auf den Seiten11 bis 13 in der Vorlage enthalten sind.An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2006 wurde dem Projekt Quellnutzungmit Kosten für die Ausführung von Fr. 198'000.-- zugestimmt.Qualitativ gutes Quellwasser, das mit vertretbarem Aufwand als Trinkwasser genutztwerden kann, ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherstellung des kostbaren Trinkwassers.Anhand einer Folie zeigt der den Sachverhalt zum Projekt auf.Aufgrund des bewilligten Baukredites wurde zuerst die Ausscheidung der Schutzzone inAngriff genommen. Nach Ausarbeitung des hydrogeologischen Berichtes zur Ausscheidungvon Schutzzonen mit Reglement und Plan fand Ende Mai 2007 eine Orientierungsversammlungmit den betroffenen Grundeigentümern statt. Dabei hat sich bereitsein erstes Hindernis gezeigt, nämlich die Altlast der Deponie "Eberloch" auf dem GemeindegebietOberwil-Lieli. Es ergaben sich diverse Gespräche und Abklärungen, umdas weitere Vorgehen festzulegen. Vereinbart wurde, dass die Schutzzonenausscheidungzuerst auf die Quelle Hard begrenzt wird, welche genügend Wasser liefert. DieQuelle Metzg wurde zurückgestellt, bis die Sanierung der Deponie durch Oberwil-Lieligeregelt ist.Zusätzlich wurde die Detailplanung für die Projektausführung ausgearbeitet. Daraus habensich betriebsnotwendige Änderungen ergeben, welche unvorhersehbare Mehrkostenausgelöst haben. Diese Änderungen wirken sich positiv und nachhaltig auf einelangfristige Nutzung aus und garantieren eine hohe Trinkwasserqualität.Folgende Gründe sind für die Mehrkosten verantwortlich:• Die neue Reservoiranlage muss zusätzliche hygienische Aufgaben erfüllen.Ein Fertigprodukt aus glasfaserverstärktem Kunststoff eignet sich besser und nachhaltigerim Hinblick auf den Erhalt einer hohen Trinkwasserqualität gegenüber einerAnfertigung in Ortbeton.Diese erhöhte Versorgungssicherheit wirkte sich massiv auf höhere Kosten gegenüberdem seinerzeit bewilligten Kredit aus.• Neu erfolgt die Wasseraufbereitung aus technischen und betrieblichen Gründen inder neuen Reservoiranlage. Somit wird das Risiko verteilt und die Teilnutzung derQuellen Metzg/Hard besser ermöglicht. Ursprünglich war vorgesehen, die Entkeimungsanlageim Reservoir Hardwald aufzubauen.• Die Forderung des Forstwesens, die Leitungen tiefer zu verlegen als geplant, wurdemit der Strassenentwässerungsregelung begründet.• Die damit verbundene Zeitverzögerung hat ebenfalls Auswirkungen auf die Teuerungder Projektkosten.


Am 15. Dezember 2008 hat der Gemeinderat auf Antrag der Abteilung Bau & Technikden Start zur Realisierung beschlossen. Dabei zeigten sich bereits Mehrkosten von ca.Fr. 90'000.--, davon Fr. 17'000.-- teuerungsbedingt.Folgende Ausführungen sind bis zum Baustopp im August 2009 erfolgt:• Neue Reservoiranlage, inkl. bautechnisch notwendiger Entwässerung, welche nichtvorhersehbar war, ist gesetzt und teilweise wieder eingedeckt; die Rohplanie ist erstellt.• Brunnstube Hard ist saniert und Terrain ist wieder hergestellt.• Leitungsbau Reservoiranlage Metzg/Hard bis zum Reservoir Hardwald ist erstellt.• Die elektrische Erschliessung ist ebenfalls erstellt.Anhand eines Situationsplanes zeigt er den derzeitigen Ausführungsstand bei der neuenReservoiranlage auf.Der aktuelle Kostenstand vom 3.11.2009 lautet auf Fr. 282'074.--. Nachdem der bewilligteKredit auf Fr. 198'000.-- lautete, betragen die Mehrkosten bereits heute gegenFr. 90'000.--. Diese zeichneten sich bereits Ende letzten Jahres ab.Nun sind noch verschiedene Arbeiten bis zur Fertigstellung offen, welche ebenfalls nochzu Mehrkosten führen, nämlich:• Umsetzung der baulichen Massnahmen für die Realisierung des Be- und Entlüftungsschachtes,inkl. allen Verbindungsleitungen gemäss den Vorgaben des Amtesfür Verbraucherschutz.• Anschluss an die bestehende Ableitung (Überlauf) der Quelle Metzg mit Erfüllung derhygienischen Anforderungen.• Wiederherstellung des Terrains bei der neuen Reservoiranlage und des Be- und Entlüftungsschachtessowie der Waldstrassen.Diese aufgeführten Gründe und Auflagen lösten beim Gemeinderat aufgrund der massivhöheren Kosten im August 2009 einen Baustopp aus.Zusätzlich wurde dem Ingenieurbüro Hagenbuch der Auftrag erteilt, die Kosten für dieMehraufwändungen zu ermitteln, damit das begonnene Projekt zu Ende geführt werdenkann.Die Mehrkosten von total Fr. 160'000.-- verteilen sich auf die bereits ausgeführten Arbeitenvon ca. Fr. 90'000.-- und die zusätzlichen Kosten für die Fertigstellung vonFr. 70'000.--.Die Zusammenstellung der einzelnen Mehrkosten ist aus der Beamer-Darstellung ersichtlichund auf den Seiten 12 und 13 in der Vorlage aufgelistet.Herr Gemeinderat Patrick Cimma weist darauf hin, dass sich die Quellnutzung trotz denMehrkosten mehr als lohnt. Die Projektänderungen sind vor allem ein wesentlicher Beitragan die Versorgungssicherheit und die Trinkwasserqualität.Mit diesen neu gefassten Quellen Metzg/Hard wird ein wesentlicher Beitrag an die Versorgungssicherheitunserer Gemeinde und die Trinkwasserqualität garantiert. Die Abhängigkeitvom Trinkwassereinkauf, zum Beispiel aus dem Zürichsee, wird damit entschärftund spart uns längerfristig Einkaufskosten.


Die Eigenproduktion des Wassers kann um rund 10 % auf 20 % gesteigert werden.Von der Aarg. Gebäudeversicherung liegt bereits eine Beitragszusicherung für die Projektanpassungenim Betrag von Fr. 28'000.-- vor.Aufgrund dieser Überlegungen beantragen Gemeinderat und Wasserkommission, denZusatzkredit für die Quellnutzung Metzg/Hard im Betrag von Fr. 160'000.-- zu genehmigen.Die Diskussion wird nicht benützt.Abstimmung:Der beantragte Zusatzkredit für die Quellnutzung Metzg/Hard im Betrag vonFr. 160'000.-- wird mit 143 : 1 Stimmen gutgeheissen.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger dankt für die Zustimmung und ist überzeugt, dasssich dieser Entscheid für die Zukunft unserer Wasserversorgung lohnt.6. Bericht und Antrag zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und derTeiländerung der Nutzungsplanung Kulturland______________________________________________________________________Der Vorsitzende bittet Herrn Vizeammann Fred Scheidegger als Ressortvorsteher umErläuterung der Vorlagen.Herr Vizeammann Fred Scheidegger bittet die Anwesenden, nochmals tüchtig durchzuatmen,da die Behandlung dieses Traktandums einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.Er freut sich, als Ressortleiter durch das Thema Nutzungsplanungsrevision führen zudürfen. Die Berichte und Anträge zum Traktandum finden sich in der Vorlage auf denSeiten 13 bis 36.Seinerseits begrüsst er Frau Bettina Weber von der Firma Metron AG, welche alsRaumplanerin massgeblich am Projekt beteiligt war. Sie und Herr Rolf Hüsser als Bauverwalterwerden ihn bei Fragen tatkräftig unterstützen können.Seine Ausführungen unterteile er in folgende Bereiche:• Planungsgegenstand und Anlass• Planungsablauf und Zielvorstellungen• Änderungen im Bauzonenplan und im Kulturlandplan• Änderungen in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO)• Einsprachen• Weiteres Vorgehen / Fragen / Diskussion


AnlassDer heutige Bauzonenplan und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurden am7. Dezember 1995 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 11. März 1997vom Grossen Rat genehmigt. Eine Überprüfung in einem veränderten Umfeld istzweckmässig. Die Nutzungsplanung soll auf die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse angepasstwerden. Dies war der Anlass für die Änderungen.Planungsablauf / VorgehenAnlässlich der Auftaktveranstaltung vom 22. September 2007 wurde der Bevölkerungdurch Behörde und Planer eine detaillierte Quartieranalyse vorgelegt. In einem Workshopkonnten die Teilnehmer ihre Wünsche und Anliegen an die künftige Entwicklungvon <strong>Zufikon</strong> formulieren.An der Informationsveranstaltung vom 2. September 2008 präsentierte der Gemeinderatdie Auswertung der Auftaktveranstaltung und informierte zum Werdegang und Inhalt derbisherigen Arbeit und über die geplanten Änderungen.Das öffentliche Mitwirkungsverfahren erfolgte vom 3. September bis 2. Oktober 2008.Die Ergebnisse der Planung wurden öffentlich ausgestellt. An drei Abenden standen Behördeund Planer für Auskünfte zur Verfügung.Die 29 Eingaben, vielfach mit gleichlautenden Anträgen, wurden im Mitwirkungsberichtvom 12. Januar 2009 vom Gemeinderat beantwortet. Die primär in Einzelinteressen begründetenAnliegen konnten für die Gesamtplanung nicht berücksichtigt werden.Die Abteilung Raumentwicklung bestätigte mit dem Vorprüfungsbericht vom 23. März2009, dass die Vorlage rechtmässig ist, mit dem kantonalen Richtplan übereinstimmtund die kantonalen sowie regionalen Interessen entsprechend berücksichtigt wurden.Die anschliessende öffentliche Auflage fand vom 15. April bis 14. Mai 2009 statt. Es resultiertendaraus 15 Einsprachen. Der Gemeinderat führte mit allen Einsprechern imAugust 2009 entsprechende Einigungsverhandlungen. Alle Einsprachen wurden abgewiesen.Auf die Einsprachen komme er später noch zurück.Während zwei Jahren haben an der Revision intensiv als Team mitgearbeitet:- Metron AG, Herr Beat Suter, Projektleiter, Frau Bettina Weber, Raumplaner FSU, undHerr Rupert Wimmer, Spezialist für den Verkehrsrichtplan- alle Mitglieder der Planungskommission- Rolf Hüsser, Leiter Bau & Technik- Gesamter GemeinderatWichtig ist, dass er als Ressortveranwortlicher des Gemeinderates das gesamte Planungsteamvertritt. Es handle sich nicht um seine persönliche Revision. Das Team habeaber nach bestem Wissen und Gewissen die Revision engagiert bearbeitet.ZielsetzungenDie auf der Folie dargestellten Zielsetzungen wurden insbesondere anlässlich der Auftaktveranstaltungim September 2007 formuliert.Bezüglich Siedlungsentwicklung und Siedlungsqualität wurde festgelegt, dass eine bescheideneund qualitative Bauentwicklung an geeigneten Standorten ein moderates


Wachstum erlauben soll. Die Siedlungsqualität ist zu erhalten und zu fördern. Der Dorfkernsoll gestärkt werden. Es sollen keine Einzonungen an peripheren Lagen erfolgen.Bezüglich Freiräume und Naherholung sind landschaftliche und für die Naherholungwichtige Gebiete zu erhalten. Wertvolle Landschaftsräume dürfen nicht eingezont werden.Die Landschaftsschutzzone "Säntezelg" ist als Landwirtschaftsfläche und wichtigerFreiraum zum Siedlungsgebiet langfristig zu sichern.Bezüglich Verkehr soll die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Verkehr gefördertwerden. Die Strassen im Siedlungsraum sollen für alle Verkehrsteilnehmer benutzerfreundlichgestaltet und aufgewertet werden.Diese Zielvorgaben wurden bei der Revisionsarbeit stets berücksichtigt.BevölkerungsentwicklungDie Folie zeigt die Bevölkerungsentwicklung gemäss kantonaler Prognose auf.Ende 2006 waren in <strong>Zufikon</strong> 3'842 Einwohner zu verzeichnen. Der Planungshorizontvon 15 Jahren geht bis ins Jahr 2021.Die im Bauzonenplan beinhaltenden unüberbauten Wohn- und Mischzonen von 9,8 haermöglichen 500 bis 650 zusätzliche Einwohner. In diesen Flächen sind die geplantenEinzonungen und die bisher unüberbauten Grundstücke, auf denen die Bautätigkeit zwischenzeitlicheingesetzt hat oder erwartet werden kann, eingerechnet.Sofern alles Bauland bis ins Jahr 2021 überbaut ist, ergibt dies ein total von 4'340 bis4'490 Einwohner. Die kantonale Prognose rechnet mit 4'340 Einwohner im Jahr 2021und mit 4'460 Einwohner im Jahr 2022.Somit kann festgestellt werden, dass die Bevölkerungsprognose und die Baulandgrösseentsprechend korrespondieren.Änderungen im Bauzonen- und KulturlandplanDie Änderungen mit Darstellung bisher und neu werden in Planauszügen aufgezeigt.• Im Gebiet Aettigüpf soll eine Fläche von 6'500 m2 in die Dorfzone eingezont werden.Diese Zone hat die Pflicht zur Gestaltungsplanung. Es sind nur Einfamilien- undDoppeleinfamilienhäuser erlaubt. Die Fläche bietet Platz für ca. 50 Einwohner.• Die Landwirtschaftsfläche im Gebiet "Säntezelg" mit einer Fläche von 8,86 ha soll miteiner grossen Landschaftsschutzzone überlagert werden. Die landwirtschaftlicheNutzung wird gefestigt. Zugleich wird der Siedlungstrenngürtel zu Bremgarten gestärkt.In § 23 der Bau- und Nutzungsordnung ist die Landschaftsschutzzone Sentenzelg/Aettigüpfneu in der BNO geregelt.• Eine kleine Veränderung ergibt sich an der Schlossbergstrasse. Der Hofstandorteines Landwirtschaftsbetriebes wird eng begrenzt auf Wohnhaus, Scheune und Remiseder Dorfzone zugewiesen.• Im Gewerbegebiet Chräenbach wird die Bauzonengrenze auf die Parzellengrenzeverlegt. Die Gewerbezone wird dadurch gering erweitert.• Beim Kreisel Zufikerrank soll das Landwirtschaftsland innerhalb der Kurve Hammergut,welches mit dem Projekt N20/N4 an Bedeutung verloren hat, einer Grünzonezugewiesen werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin möglich.• Im Belvédèregebiet, unterhalb der Belvédèrekurve, soll eine Fläche, welche bisherdem "übrigen Gebiet" zugewiesen war, in eine Grünzone umgewandelt werden.Auch hier bleibt die landwirtschaftliche Nutzung machbar.


• Das Gebiet Ibisgut- und Stiefelstrasse soll von der Einfamilienhauszone E2 in eineWohnzone W2 umgezont werden. Dies bedeutet, dass die Ausnützungsziffer von 0,4auf neu 0,45 leicht erhöht wird. Die Gebäudelänge wird von 25 m auf neu maximal30 m begrenzt.• An der Schulstrasse, hinter dem Gemeindehaus, wird eine kleine Fläche aus derZone für öffentliche Bauten und Anlagen entlassen und der Dorfzone zugewiesen.Eine allfällige Erweiterung des Gemeindehauses wird bei Bedarf über der Tiefgarageeinfahrtgeplant.Die Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung sind in der Vorlage auf den Seiten 22bis 36 mit einer Synopse alt und neu detailliert beschrieben.Die wichtigsten Änderungen sind:• § 5 behandelt die Sondernutzungsplanung und enthält den näheren Beschrieb derZielsetzungen für das Gebiet Aettigüpf.• § 11 hält fest, dass in der Wohnzone W2 neu auch Terrassenhäuser erwähnt sind.• Gemäss § 12 sind auch in der Einfamilienhauszone E2 neu Terrassenhäuser erlaubt.• In § 13 für die Gewerbezone ist geregelt, dass Fachmärkte und Verkaufsgeschäfteauf maximal 500 m2 Nettoverkaufsfläche beschränkt sind, damit keine grossenFachmärkte möglich sind. Verteil- und Logistikzentern sind ebenfalls nicht zulässig.• In § 14 ist die Grünzone neu geregelt und die Nutzungsmöglichkeiten sind beschrieben.• In § 23 ist die Landschaftsschutzzone für das Gebiet "Säntezelg" neu geregelt.• In § 37 sind die Energiesparmassnahmen genau geregelt. Solar- und Fotovoltaikanlagensind in allen Zonen zugelassen.• In § 47 werden die hochwassergefährdeten Gebiete erwähnt. Diese sind neu erwähntund die Massnahmen beschrieben.VerfahrensablaufWie bereits erwähnt, resultierte von der Abteilung Raumentwicklung des DepartementsBau, Verkehr und Umwelt ein positiver Vorprüfungsbericht, datiert vom 23. März 2009.In der Zeit der öffentlichen Auflage vom 15. April bis 14. Mai 2009 sind gesamthaft15 Einsprachen eingegangen. Mit allen Einsprechern wurden Einigungsverhandlungendurchgeführt. Eine Einsprache ist zurückgezogen worden; mit den übrigen Einsprechernkonnte keine Einigung erreicht werden. Der Gemeinderat hat die übrigen 14 Einsprachenabgewiesen.Gegen den Einspracheentscheid besteht kein Rechtsmittel. Erst der Beschluss der Gemeindeversammlungkann mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.In den nachfolgenden Erläuterungen zu den Einsprachen erwähne er nur die wichtigstenArgumente. Die Behandlung der Einsprachen und die Begründungen der Abweisungenist im Durchschnitt 3 bis 6 Seiten lang.Die Einsprache 1 im Gebiet Winkel/Kirche verlangt, dass die Parzelle 876 vollumfänglichin die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden soll. Die Flächebeträgt ca. 2'300 m2. Die Einsprache wurde abgewiesen. Hauptargumente waren, dass


das Areal in einer empfindlichen Lage am Siedlungsrand im Nahbereich zur denkmalgeschütztenKirche liegt. Es sind historisch gewachsene Bebauungen erfolgt. Praktischalle Gebäude sind dem Substanz- oder Volumenschutz unterstellt. Im Richtplan desKantons Aargau ist die Landschaft von kantonaler Bedeutung eingetragen. Bereits inder Revision 1995 wurde einer Einzonung aus gleichen Gründen nicht entsprochen. DerGemeinderat ist auch der Meinung, dass der Bau einer Aufbahrungs- und Abdankungshalle,wie dies von den Einsprechern angeführt wurde, zur Zeit nicht zur Diskussionsteht.Die Einsprache 2 bezieht sich auf die Einzonung im Gebiet Hammergut / Zufikerrank.Die Einsprecher wünschen anstelle der geplanten Grünzone, dass das Areal von ca.3'100 m2 in die Wohn- und Gewerbezone WG3, in eine Wohnzone W 3 oder in eineWohnzone W2 eingeteilt wird. Die Einsprache wurde abgewiesen, da der direkte Verkehrsanschlussan die Mutschellenstrasse beim komplexen Kreisel aufgrund der starkbefahrenen Strasse den Verkehr gefährdet. Das Departement Bau, Verkehr und Umweltlehnt einen direkten Verkehrsanschluss klar ab. Das Gebiet ist als stark lärmbelastetbekannt. Die Parzelle gilt als nicht erschlossen. Die geplante Grünzone kann der bestehendenÜberbauung dienen. Die Fläche kann aber auch weiterhin landwirtschaftlich genutztwerden.Die Einsprache 3 bezieht sich auf das Gebiet Emaus. Die Einsprecher wünschen, dassdie grün umrandeten Gebiete einer geeigneten Bauzone zugewiesen werden. Eventuellsollen die Parzellen mit Sondernutzungsplanung und Sondernutzungsvorschriften überlagertwerden. Nach langer Diskussion in allen Kommissionen hat der Gemeinderat dieEinsprache abgewiesen. Hauptgründe sind, dass das Gebiet in unmittelbarer Nähe zueiner Landschaftsschutzzone und zur denkmalgeschützten Emauskapelle liegt. Es istein heikler Landschaftsraum, der im Kulturlandplan der Gemeinde eingetragen ist. Zudemhat sich der heutige Bestand an Bauten und Nutzungen auf der Grundlage derLandwirtschaftszone über Jahrzehnte zulässig entwickelt. Für die Mehrheit der Bautenbestehen beschränkte Ausbaumöglichkeiten nach Raumplanungsgesetz. Das Gebiethat mit seinen Weiden und Stallungen sowie Tieren ein landwirtschaftliches Gepräge.Zudem werden keine Einzonungen an peripherer Lage gewünscht.Die Einsprache 4 betrifft das Gebiet Hirzenmatt. Die Einsprecher verlangen, dass dieParzellen im Gebiet Hirzenmatt in eine geeignete Bauzone W2 eingezont werden. DieEinsprache wurde vom Gemeinderat abgelehnt, da das Gebiet an landschaftlich empfindlicherLage und peripher am Baugebietsrand liegt. Im Kulturlandplan ist sie alsLandschaftsschutzzone festgelegt. Südöstlich davon scheidet der kantonale Richtplaneine Landschaft von kantonaler Bedeutung aus. Hinzu kommt, dass das Areal vollständigunerschlossen ist. Allein die Abwasserbeseitigung erfordert einen erheblichen baulichenund finanziellen Aufwand. Das Generelle Kanalisationsprojekt (GKP) der Gemeindezeigt, dass die bestehenden Leitungen in der Umgebung vollständig ausgelastetsind. Es müsste eine neue Leitung bis zum Zufikerrank gelegt werden, was nur mit Kostenim Bereich von Fr. 700'000.-- bis Fr. 900'000.-- möglich wäre. Er stellt gegenüberLeserbriefen fest, dass das Areal im Bauzonenplan 1980 und auch im Zonenplan 1997nicht eingezont war. Somit entspricht der Leserbrief nicht den effektiven Tatsachen.Die Einsprachen 5 bis 11 betreffen das Gebiet Aettigüpf und es handelt sich um siebenpraktisch identische Begehren. Die Einsprecher verlangen, dass auf die geplante Einzonungzu verzichten sei. Das Gebiet sei als Landwirtschaftsland zu erhalten. Andere Gebietean Hanglagen seien dafür zu berücksichtigen. Die Einsprachen wurden abgewiesen,da diese Einzonung von 6'500 m2 eine bescheidene, bauliche Entwicklung in der


Zentrumslage ermöglichen soll. Das Areal ist auf zwei Seiten umbaut und verkehrs- sowiewerkleitungsmässig gut erschlossen. Die Einzonungsfläche wird mit der Pflicht zurGestaltungsplanung überlagert. Es dürfen nur Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäusergebaut werden. Mit dieser Einzonung wird der Dorfkern gestärkt. Der Verkehrverteilt sich nicht auf das ganze Dorf, sondern bleibt mehrheitlich auf die Aettigüpfstrasseund die gut ausgebauten Strassen beschränkt.Die Einsprache 12 betrifft die Gegenseite, welche verlangt, dass im Gebiet Aettigüpfstatt zwei, drei Bautiefen eingezont und der Dorfzone zugewiesen werden. Die Einzonungsflächesoll somit von 6'500 m2 auf 9'800 m2 erhöht werden. Die Einsprache wurdeabgewiesen, da das Planungsziel ist, eine moderate und qualitativ gute Siedlungsentwicklungzu ermöglichen. Für dieses Ziel sind keine zusätzliche Einzonungen notwendig.Die Einsprache 13 betrifft das Gebiet Nüescheberg. Der Einsprecher verlangt, dass dasGebiet der Parzelle 1015 einer geeigneten Bauzone zugewiesen werden soll. Zudem seiin der BNO neu eine Landhauszone aufzunehmen und das Gebiet Nüescheberg alsLandhauszone zu zonieren. Diese Einsprache wurde abgewiesen, da das Areal peripheram Baugebietsrand in einer intakten Kulturlandschaft an einer Krete, die sich bis zumNüeschwald hinzieht, liegt. Diese Krete soll unbebaut erhalten bleiben. Bereits in derPlanung von 1995 wurde das angrenzende Baugebiet mit einer Freihaltefläche undeiner Bauhöhenbeschränkung belegt. Das ganze Gebiet ist im Richtplan des Kantonsals Landschaft von kantonaler Bedeutung ausgeschieden. Zudem ist das Gebiet nichterschlossen. Bereits bei der letzten Revision im Jahr 1995 wurde einem Einzonungsbegehrenaus den gleichen Gründen nicht entsprochen.Zur gewünschten Landhauszone ist festzuhalten, dass Artikel 1 des Raumplanungsgesetzesverlangt, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Im revidierten Baugesetzdes Kantons, welches kürzlich genehmigt wurde, wird in § 46 festgehalten, dass dieGemeinden insbesondere eine verdichtete Bauweise, die Schliessung von Baulückensowie die vollständige Ausnützung der bestehenden Gebäude zu fördern haben. DerBoden ist eine knappe Ressource, die nicht unbeschränkt zur Verfügung steht. EineLandhauszone mit einer tiefen Baunutzung und einer kleinen Ausnützungsziffer stehtdieser Zielsetzung klar diametral entgegen.Die Einsprache 14 betrifft ein Remisengebäude an der Bachstrasse. Verlangt wird,dass das Gebäude Nr. 42 "Remise" auf Parzelle 864 aus dem Substanzschutz entlassenwird. Eventuell wird akzeptiert, dass das Gebäude unter den Volumenschutz gestelltwird. Der Gemeinderat hat die Einsprache abgewiesen, da es sich beim Gebäude umein im Jahr 1850 errichtetes Waschhaus mit Trotte handelt. Es gehört zu einer wertvollenGruppe ländlicher Bauten im Kirchenbezirk. Diese Gruppe ist im Inventar der schützenswertenOrtsbilder aufgenommen worden. Das Gebäude ist von kulturgeschichtlichemWert und in gutem Zustand. Die tragende Konstruktion ist intakt. Abklärungen mitFachleuten haben ergeben, dass Baumöglichkeiten und neue Nutzungen möglich sind.Bei einem Wechsel zum Volumenschutz könnte das Gebäude abgebrochen und dieSubstanz vernichtet werden.AntragDie vorliegende Planung ist das Resultat einer gründlichen und engagierten Arbeit vonPlanungskommission, Planern und Gemeinderat während zwei Jahren. Es handelt sichum keinen Schnellschuss, wie dies die Presse im Artikel richtig formuliert hat. Mit dieser


Planung konnten die angestrebten Ziele erreicht und umgesetzt werden. Die Planung istfundiert, ausgewogen und sachgerecht.Der Gemeinderat beantragt daher, die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung, dieTeilrevision Nutzungsplanung Kulturland und die Teilrevision Bau- und Nutzungsordnungzu beschliessen.Nach diesen ausführlichen Informationen dankt Herr Vizeammann Fred Scheidegger fürdie Aufmerksamkeit. Es besteht nun die Möglichkeit für Fragen und Anregungen.Diskussion:Herr Alex Brunner bestätigt, dass die Planung seitens des Gemeinderates sehr gut undausführlich vorgestellt wurde. Wenn man diesen Ausführungen folgt, könnte man zumSchluss kommen, dass nur diese Lösung richtig und zweckmässig ist. Dem sei abernicht so, da auch viele andere Möglichkeiten bestanden hätten, welche mit guten Argumentenbegründet werden könnten. Bei der Zonenplanrevision werde er den Eindrucknicht los, dass von Beginn her feststand, wie das Schlussergebnis aussehen wird.Er erinnert sich an die Auftaktveranstaltung im September 2007, wo ein grosser Teil derTeilnehmer ein moderates Wachstum in der Gemeinde wünschten und allfällige Einzonungenin Hanglagen bevorzugten. Ebenso äusserten sich die verschiedenen Arbeitsgruppendahingehend, dass die "grüne Lunge Aettigüpf" unverbaut belassen werdensoll. Wenn die heutigen Vorschläge geprüft werden, so findet sich der Volkswille nichtmehr. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens hat die Bevölkerung Vorschläge einreichenkönnen. Obwohl 29 Eingaben erfolgt sind, wurde kein einziger Vorschlag gutgeheissen.Ein Einzelvorschlag wurde teilweise berücksichtigt, die übrigen Eingaben wurdenalle abgelehnt. Das spätere Einspracheverfahren wurde von Herrn VizeammannScheidegger erläutert. Tatsache ist, dass die Einsprachen zu keinen Veränderungengegenüber dem ersten Entwurf in der Planung führten. Die heutige Vorlage entsprecheden ursprünglichen Vorlagen und beinhalte keine Veränderungen.Er ist der Meinung, dass der Volkswille bei dieser Zonenplanrevision unters Eis geratenist. Aus seiner Sicht sei es richtig und vernünftig, die Vorlage zurückzuweisen. Damitverbleibt dem Gemeinderat in der neuen Zusammensetzung die Chance, einen Vorschlagauszuarbeiten, welcher dem Willen der Zufikerinnen und Zufiker besser entspricht.Herr Vizeammann Fred Scheidegger hält fest, dass im Planerteam nie der Eindruck entstandenist, dass an der Auftaktveranstaltung nur Einzonungen in Hanglagen gewünschtwerden. Bezüglich der grünen Lunge habe er festgestellt, dass eine Verwechslung bezüglichAettigüpf und Sentenzelg stattgefunden hat. Es kam immer klar zum Ausdruck,dass das Gebiet Sentenzelg als grüne Lunge und Siedlungstrenngürtel erhalten bleibensoll. Es war immer auch das Ziel, keine Einzonungen an peripheren Lagen vorzusehenund den Dorfkern zu bevorzugen. Bei der beantragten Einzonungsfläche von 6'500 m2im Gebiet Aettigüpf handle es sich um eine moderate Zonenerweiterung.Ein Rückweisungsantrag bedeutet, dass zwei Jahre intensive Planungsarbeit mit fundierterArbeit vernichtet werden. Es resultiert ein Scherbenhaufen und die Planungskostenvon rund Fr. 100'000.-- wurden in den Sand gesetzt.Er findet eine Rückweisung schade und ist überzeugt, dass sich diese Revision längerfristigpositiv auswirkt.


Herr Markus Hediger bemerkt, dass er Bewohner im Gebiet Aettigüpf ist. Er möchte anhandvon Folien <strong>Zufikon</strong> aus zwei Blickwinkeln zeigen. Einerseits die sogenannte "grünenLunge", welche auch zukünftig sicher schützenswert und erhaltenswert ist.Andererseits zeigt er die gegenwärtigen Grossbaustellen in der Gemeinde auf, nämlichSonnengut, Lindenpark, Raiffeisenbank Schulstrasse, im Lee. Die Bautätigkeit in derGemeinde ist zurzeit sehr aktiv. Verschiedene weitere Flächen sind bereits baureif.Er fragt sich, ob die Zufiker noch weitere Baustellen im Dorf wünschen. Dies auf Kostenvon wertvollen Landwirtschaftsflächen, gut bewirtschaftbarem Ackerland, Grünflächen,Freiräumen und Lebensräumen, welche schlussendlich unsere Lebensqualität bedeuten.Argumente gegen die Zonenplanung sind die Zurückhaltung bezüglich Fruchtfolgeflächengemäss Richtplanbeschluss des Kantons. Die Baureserven reichen aus für einWachstum bis ins Jahr 2022. Eine Umzonung entspricht nicht dem Volkswillen, wie diesder Vorredner schon kundgetan hat.Er fragt sich, ob ein weiteres Einbetonieren im Dorf gewünscht ist oder ob ein Selbstbestimmungs-und Mitspracherecht auch in der Zukunft gepflegt werden kann.Aufgrund dieser Überlegungen votiere er klar für ein Nein zu dieser Planung und bittetden Antrag abzulehnen.Herr Vizeammann Fred Scheidegger weist darauf hin, dass die von Herrn Hediger präsentiertenGrossbaustellen bei der vorgestellten Entwicklungsprognose berücksichtigtsind. Bei einer vollständigen Überbauung des eingezonten Gebietes resultieren gemässPrognose, welche immer mit Unsicherheiten behaftet ist, 4'460 Einwohner. Er ist überzeugt,dass im Jahr 2022 nicht alle eingezonten Bauparzellen überbaut sein werden, dadie Einflussnahme der Gemeinde nur gering ist.Herr Matthias Schüepp berichtet, dass er heute die Kirchgemeinde vertrete. Er bedanktsich für die grosse Arbeit von Gemeinderat und Planern. Aufgrund der heutigen Ausführungenhabe sich auch gezeigt, dass es nicht einfach sei, alle Wünsche und Anregungenbei der Nutzungsplanungsrevision einfliessen zu lassen.Die Kirchgemeinde habe sich ebenfalls am Mitwirkungsverfahren beteiligt und im späterenEinspracheverfahren eine Einzonung der gesamten Parzelle 876 mit einer Flächevon total 4'900 m2 verlangt. Davon sind bereits 2'500 m2 eingezont. Die weiteren 2'400m2 sollen der Landwirtschaftszone zugeteilt werden.Die Kirchgemeinde strebe eine Einzonung in die öffentliche Zone an, damit sie auf demeigenen Areal ihre Bauvorhaben für einen Planungshorizont von ca. 10 Jahren realisierenkann. Ein Thema sei die erwähnte Abdankungshalle sowie die fehlenden öffentlichenWC-Anlagen.Bei der Ablehnung der Einsprache wurde festgehalten, dass gemäss Art. 3 des Raumplanungsgesetzesdie Landschaft zu schonen ist. Das Grundstück solle der Landwirtschafterhalten bleiben, weil es schützenswertes Kulturland ist.Er fragt sich, wie es sich mit dem Schutz des Kulturlandes im Aettigüpf verhält, da indiesem Gebiet bestes Kulturland zu verzeichnen ist.Bei der Ablehnung war auch der Siedlungsrand ein Argument. Tatsache sei, dass derSiedlungsrand die bestehenden Parkplätze beim Friedhof und dem Gerätehäuschenbilden.


Es zeigt sich, dass zwei Argumente unterbreitet werden und nicht mit gleichen Ellengemessen wird. Zum Grundstück Aettigüpf sei festzuhalten, dass eine Erweiterung derBauzone in unmittelbarerer Nähe von Schul- und Sportanlage nicht wünschenswert ist.Dies zeigt das Beispiel Würenlos, wo die Lärm- und Lichtimmissionen den Weg bis vorBundesgericht geführt haben.Die 15 Einsprachen wurden allesamt abgelehnt und von einer Mitwirkung der Bevölkerungkönne keine Rede sein. Er möchte die Vorlage an den neuen Gemeinderat übergeben,ihm Gelegenheit bieten die Vorlage entsprechend den Wünschen der ZufikerBevölkerung zu überarbeiten. Der einsprechenden Bevölkerung soll nochmals die Gelegenheitgegeben werden, ihre Argumente dem Gemeinderat vorzulegen und darüber zuverhandeln. Eine Einigungsverhandlung bedeute eben nicht nur eine Anhörung sonderneine Lösungsfindung, damit die Bedürfnisse beider Parteien erfüllt werden können.Er stellt daher den Antrag auf Rückweisung der Vorlage und unterstützt dementsprechendden Vorschlag des Vorredners Alex Brunner. Aufgrund des neu zusammengesetztenGemeinderates werden daher 7 und nicht nur 5 Ratsmitglieder darüber befinden.Frau Christine Daborn, SVP, erinnert sich an die Auftaktveranstaltung, wo Argumentefür die Erhaltung des ländlichen Charakters in <strong>Zufikon</strong> gefallen sind. Sie ist der Meinung,dass die Zubetonierung und Verdichtung der Bauweise mit Terrassenhäusern im Belvédèrediesem Wunsch der Bevölkerung widerspricht. Durch die damit zusätzlich ermöglichtenWohneinheiten durch die Verdichtung entstehen wesentlich mehr Wohneinheitenund damit auch Verkehr. Schlussendlich müsste aufgrund der Distanz zur Schule auchein Schulbus geprüft werden.Oberwil-Lieli, Widen und Berikon verfügen über eine Landhauszone. Auch das Belvédèrewar anfänglich, bei Beginn der ersten Bauten im Jahre 1960, als Landhauszoneausgeschieden. Seither wurde der Belvédèrehang sukzessive umgezont und nun sollnoch eine zusätzliche Aufzonierung stattfinden. Der schöne Hang werde zubetoniert,währenddem die anderen umliegenden Gemeinden die Anlagen pflegen, damit schöneGrundstücke mit Gärten erhalten bleiben, wo attraktive Villen und Wohnhäuser zu verzeichnensind, welche auch finanzkräftige Steuerzahler anziehen.Herr Vizeammann Fred Scheidegger hält fest, dass mit Neubauten immer Land verlorengeht, egal ob die Überbauungen im Aettigüpf oder in der Hirzenmatt realisiert werden.Wenn an der Auftaktveranstaltung formuliert wird, dass der Dorfkern gestärkt werdensoll, so bietet sich eben nur die Lücke im Aettigüpf zur Überbauung an.Bezüglich Einigungsverhandlungen könne er aufgrund der 8-jährigen Ratstätigkeit aufmanche Verhandlungen zurückblicken. Selten ist es möglich, dass beide Parteien befriedigtwerden können. Es bestand jedoch bei den Verhandlungen nochmals die Möglichkeit,die Argumente klar zu deponieren. Die Entscheide über die Abweisungen sindsehr ausführlich gefasst worden und es wurden an der heutigen Versammlung nur diewichtigsten Punkte erwähnt.Der Bau von Terrassenhäusern im ländlichen Charakter sei von Frau Daborn kritisiertworden. Durch diese Möglichkeit finde absolut keine Verbetonierung des Belvédèrehangesstatt. Es bestehen sehr gute Beispiele mit Terrassenüberbauungen an der Hirzenmattstrasse,welche hervorragend in die Landschaft passen und eine gehobene Bauqualitätmit entsprechender Kundschaft ermöglichten. Zurzeit sei eine Vorprüfung für ein


weiteres Terrassenhaus im Belvédère im Gange. Gemäss Angaben beträgt die Bausummeallein rund 2 Mio. Franken.Mit der vorgeschlagenen moderaten Einzonung wird nach Meinung des Gemeinderatesder angestrebte ländliche Charakter von <strong>Zufikon</strong> beibehalten werden können.Herr Rolf Rey berichtet, dass er im Emausgebiet wohnt und die Grundeigentümer in diesemGebiet mit einem grossen Anliegen an die Versammlungsteilnehmer gelangt. DieGrundeigentümer stellen den Antrag, dass die bestehenden bebauten Flächen in eineBauzone mit Sondernutzungsvorschriften aufgenommen werden.Er verweist auf die Präsentation von Herrn Vizeammann Fred Scheidegger, Folie Nr. 52,in welchem das Gebiet dargestellt ist. Es handelt sich um drei grössere Liegenschaftenmit total 12 Wohnungen, zwei Gewerbebetriebe und ein Restaurant mit 150 Sitzplätzeninnen und weiteren 150 Aussen-Sitzplätzen, nebst 8 Garagen und rund 50 Autoabstellplätzen.Die Eigentümer erachten die Zuteilung in die Landwirtschaftszone als grundsätzlichfalsch, da das Gebiet keine eigentliche landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Wenn nuneine qualitative Revision des Bauzonenplanes erfolgt, sollte das seit Jahren bestehendeProblem gelöst werden. Es geht darum, eine Richtigstellung vorzunehmen, da das erwähnteGebiet bereits überbaut ist. Der Gemeinderat hält an seiner Vorlage fest, umden Landschaftsraum in seiner Wirkung nicht zu gefährden. Diese Aussage können dieGrundeigentümer vollumfänglich akzeptieren. Sie möchten jedoch die heutigen Verhältnissein der Planung richtig stellen und erreichen, dass beschränkte Erweiterungsmöglichkeitenbestehen bleiben, immer unter Berücksichtigung des Ortsbildes, damit diedenkmalgeschützte Kapelle in keiner Art und Weise beeinträchtigt wird. Faktum ist, dassdie Gebäude bereits bestehen und eine breite Nutzung erfolgt. Mit einem Sondernutzungsplankönnte die Gestaltung gut geregelt werden. In anderen Gemeinden werdenvergleichbare Fälle festgestellt, so zum Beispiel in Hermetschwil mit dem RestaurantWaldheim oder in Unterlunkhofen mit dem Restaurant Huserhof. Diese Gebiete wurdenbei der Nutzungsplanung ebenfalls ins Dorf miteinbezogen. Wichtig ist auch, dass alleGrundstücke bereits verkehrs- und werkleitungsmässig vollumfänglich erschlossen sind.Ein Knacknusspunkt könnte die oberste Parzelle bilden, auf welcher jeweils das Zirkuszeltsteht. Es handelt sich um eine nicht überbaute Parzelle, welche nach Ansicht derEigentümer nicht eingezont werden müsste. Die Raumplaner haben jedoch darauf hingewiesen,dass für eine Einzonung ein Bindeglied zur bestehenden Bauzone erforderlichist.Er betont das Anliegen der Grundeigentümer, bei der Zonierung eine Richtigstellungaufgrund der tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen. Daher bittet er diesem Antragzuzustimmen.Herr Vizeammann Fred Scheidegger bestätigt, dass mit den Grundeigentümern imEmaus aufgrund der Einsprachen Verhandlungen geführt wurden. Der Gemeinderathabe am Entscheid festgehalten, da er zum Ziel gesetzt hat, an peripheren Gebietennicht einzuzonen. Dieses Prinzip soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch für daserwähnte Gebiet Emaus gelten. Somit wurde entschieden, das Gebiet Emaus in derLandwirtschaftszone zu belassen.Er informiert, dass über alle eingebrachten Anträge separat abgestimmt wird. Falls derRückweisungsantrag eine Mehrheit erhalten würde, käme jedoch aufgrund der Rück-


weisung keine weitere Abstimmung mehr zustande und der künftige Gemeinderatmüsste das Geschäft erneut bearbeiten.Herr Rolf Hüsser, Leiter Abteilung Bau & Technik, betont, dass bei einer Abstimmungüber das Gebiet Emaus nicht nur über die Einzonung bestimmt werden kann. Es mussauch festgelegt werden, in welcher Bauzone das Gebiet liegen soll, damit die Zonenvorgaben,Abstände und Nutzungen definiert sind. Wenn eine Gewerbezone bestimmt wird,so sind grössere neue Bauvolumen möglich, welche sich schlecht in dieses Gebiet einfügenlassen.Es muss daher vom Antragsteller klar dargelegt werden, welches die inhaltlichen Vorgabenfür die Zonenerweiterung sind. Die Einschränkung mit Sondernutzungsplanung genügtdaher nicht.Herr Rolf Rey berichtet, dass es den Grundeigentümern nicht um die Realisierung vonNeubauten geht, sie jedoch eine planliche Richtigstellung verlangen. Es geht darum,dass aufgrund der bestehenden Nutzung eine entsprechende Zonierung erfolgt und diebestehenden Gebäude in beschränktem Masse erweitert werden können.Die Regelungen für die Sondernutzungsplanung müssen zuerst entwickelt werden. Erstrebt an, dass das Gebiet von der Landwirtschaftszone in eine ordentliche Bauzoneumgezont wird.Herr Vizeammann Fred Scheidegger hält fest, dass bei einer Abstimmung an der heutigenVersammlung klar feststehen muss, welcher Bauzone das Gebiet Emaus zugeordnetwerden soll.Herr Rolf Rey erklärt, dass eine Bauzone mit Sondernutzungsplanung und entsprechendenVorschriften festgelegt werden soll, da eine gemischte Nutzung mit Restaurant undWohnungen besteht. Erst aufgrund einer detaillierten Analyse sei eine konkrete Zuteilungsinnvoll. Er findet es falsch, wenn das Gebiet der Landwirtschaftszone zugeteiltwird, weil keine geeignete Lösung gefunden wird.Herr Rolf Hüsser, Leiter Bau & Technik, ist der Ansicht, dass bei einem Einzonungsentscheidfür das Gebiet Emaus offen bleibt, wie dies in der Bau- und Nutzungsordnungbeschrieben werden soll. Daher wäre nur eine Rückweisung möglich, damit für das Gebieteine Neuplanung mit entsprechenden Formulierungen folgen kann, worüber dannspäter entschieden werden kann. Dabei müsste für die Nachbarschaft auch ein entsprechendesMitwirkungs- und Einspracheverfahren ermöglicht werden.Herr Kurt Reinhard warnt davor, an der heutigen Versammlung frühere Fehler zu wiederholen.Wenn das Baugebiet noch mehr ausgedehnt wird, laufe die Gemeinde Gefahr,dass der Grosse Rat die Bauzonenplanung nicht genehmigt. Bei der letzten Revisionhabe das Baudepartement mit Brief im Jahr 1992 festgehalten, dass in <strong>Zufikon</strong> gemässFlächenstatistik noch unüberbaute Bauzonen für 866 Einwohner und Arbeitsplätzebestehen. Es wurde daher eine Reduktion des Baugebietes verlangt. Wenn nun zusätzlicheFlächen eingezont werden, so stimmt die in der Vorlage enthaltene Flächenstatistiknicht mehr.


Herr Vizeammann Fred Scheidegger bestätigt, dass die Flächenstatistik auf die Vorgabendes Kantons abgestimmt ist, welche die Prognosen für <strong>Zufikon</strong> klar vorgibt. Beieiner wesentlichen Ausdehnung des Baugebietes muss die Ablehnung seitens desKantons angenommen werden.Herr Lothar Schärer weist darauf hin, dass beim Gebiet Emaus private Interessen einesArchitekten im Vordergrund stehen. Er ist der Ansicht, dass der Gemeinderat wie beiden anderen Anträgen für das Gebiet Emaus ebenso die Gegenargumente darlegt. Essollte beim Volk nicht der Eindruck entstehen, dass der Gemeinderat befangen ist, daeine gewisse Zusammenarbeit mit Architekt Rey feststeht. Wenn über die Anträge abgestimmtwird, sollte das öffentliche Interesse und nicht einzelne Privatinteressen berücksichtigtwerden.Herr Vizeammann Fred Scheidegger hält fest, dass er zwar persönlich aufgrund der Tätigkeitim Kreisgeometerbüro mit Herrn Rolf Rey zusammenarbeitet, jedoch eine klareTrennung zwischen beruflicher Tätigkeit und kommunaler Arbeit vorzunehmen ist. Es seiihm äusserst sauer aufgestossen, dass die SVP in ihrer Homepage erwähnt habe, dieFirma Metron sei von Hans Rusterholz, dem Bruder seines Geschäfts-Kompagnons, gesteuert.Er lehnt den Vorwurf vollumfänglich ab, dass aufgrund dieser Konstellation eineEinflussnahme auf die Planungsrevision erfolgt ist. Er wehre sich in aller Deutlichkeitgegen diese Haltung, da die Baugebietsrevision eine klare kommunale Aufgabe darstellt.Er bittet Herrn Schärer, diese Trennung ebenfalls strikte zu beachten.Herr Lothar Schärer berichtet, dass er keiner Partei angehört und keinerlei Verbindungzur SVP pflegt. Er verwahre sich daher von diesem Vorwurf.Herr Vizeammann Fred Scheidegger möchte diese Angelegenheit nicht weiter kommentierenund ist froh, seine Haltung zur SVP-Homepage dargelegt zu haben. Im erstenMoment habe er sich überlegt, ob er rechtliche Schritte einleiten soll. Aufgrund des tiefenNiveaus habe er jedoch darauf verzichtet.Aufgrund der Diskussionen hält er zusammenfassend fest, dass zwei konkrete Anträgevorliegen, nämlich die Rückweisung der Planung oder die Genehmigung gemäss derVorlage und der Empfehlung des Gemeinderates.Es bestehe zudem die Möglichkeit, gegen den Entscheid das Referendum zu ergreifen,wie dies in der Vorlage erwähnt ist.Abstimmung über Rückweisung:Der Antrag auf Rückweisung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung, der TeilrevisionNutzungsplanung Kulturland und der Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung wirdmit 79 : 64 Stimmen angenommen.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger hält fest, dass der Rückweisungsantrag mehrheitlichunterstützt wurde und das Geschäft somit der weiteren Prüfung bedarf.


7. Beschlussfassung über das Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtesan Herrn Nicola Lojacono, geb. 1970______________________________________________________________________Herr Gemeindeammann Jürg Attinger weist als generelle Vorbemerkung zu den Einbürgerungsgesuchendarauf hin, dass eine Ablehnung ohne Begründung rechtswidrig ist.Er berichtet, dass Herr Lojacono am 30. Juni 1970 in Muri AG geboren ist.Aufgrund des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutzund das Archivwesen (IDAG), in Kraft ab 1.7.2008 dürfen im Internetveröffentlichte Einladungen und P<strong>rotokoll</strong>e von Gemeindeversammlungen undEinwohnerräten lediglich Namen, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Adresseder Einbürgerungswilligen sowie in den P<strong>rotokoll</strong>en das Abstimmungsergebnisenthalten.Der Vorsitzende stellt Herrn Nicola Lojacono vor und bittet ihn, sich für die Abstimmungin den Ausstand zu begeben.Abstimmung:Diskussionslos wird dem Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes anHerrn Nicola Lojacono, geb. 1970, mit 136 : 0 Stimmen entsprochen.Der Vorsitzende bittet den Gesuchsteller wieder in den Saal, informiert ihn über das sehrpositive Abstimmungsergebnis und gratuliert zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht.


8. Beschlussfassung über das Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtesan Frau Edona Haxha, geb. 1991______________________________________________________________________Herr Gemeindeammann Jürg Attinger informiert, dass Frau Edona Haxha am 29. Januar1997 mit der Familie in die Schweiz eingereist ist.Aufgrund des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutzund das Archivwesen (IDAG), in Kraft ab 1.7.2008 dürfen im Internetveröffentlichte Einladungen und P<strong>rotokoll</strong>e von Gemeindeversammlungen undEinwohnerräten lediglich Namen, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Adresseder Einbürgerungswilligen sowie in den P<strong>rotokoll</strong>en das Abstimmungsergebnisenthalten.Der Vorsitzende stellt Frau Edona Haxha vor und bittet sie, sich für die Abstimmung inden Ausstand zu begeben.Abstimmung:Diskussionslos wird das Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an FrauEdona Haxha, geb. 1991, mit 121 : 0 Stimmen, genehmigt.Der Vorsitzende bittet die Gesuchstellerin wieder in den Saal, informiert sie über daspositive Abstimmungsergebnis und gratuliert zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht.9. Beschlussfassung über das Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtesan Herrn Ralph Bitterwolf, geb. 1967______________________________________________________________________Herr Gemeindeammann Jürg Attinger berichtet, dass Herr Bitterwolf am 10. August1992 in die Schweiz eingereist ist.Aufgrund des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutzund das Archivwesen (IDAG), in Kraft ab 1.7.2008 dürfen im Internetveröffentlichte Einladungen und P<strong>rotokoll</strong>e von Gemeindeversammlungen undEinwohnerräten lediglich Namen, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Adresseder Einbürgerungswilligen sowie in den P<strong>rotokoll</strong>en das Abstimmungsergebnisenthalten.Der Vorsitzende stellt Herrn Ralph Bitterwolf vor und bittet ihn, sich für die Abstimmungin den Ausstand zu begeben.Abstimmung:


Ohne Diskussion wird dem Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes anHerrn Ralph Bitterwolf, geb. 1967, mit 130 : 0 Stimmen entsprochen.Der Vorsitzende bittet den Gesuchsteller wieder in den Saal, informiert ihn über das positiveAbstimmungsergebnis und gratuliert zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht.10. Verschiedenes______________________________________________________________________a) Ehrung und Verabschiedung von Behörden- und KommissionsmitgliedernDer Vorsitzende erwähnt, dass Herr Gemeinderat Christian Baumann die Ehrungenübernimmt.Herr Gemeinderat Christian Baumann berichtet, dass ihm als amts-jüngstes Ratsmitglieddie hohe Ehre zusteht, die entsprechenden Verabschiedungen nach Ablauf derLegislatur vorzunehmen.Er möchte dabei drei Personen ganz speziell hervorheben. Zuerst möchte er nun diegesamte Mannschaft, welche per Ende Jahr zurücktritt, kurz namentlich erwähnen. Essind dies:• Gemeinderat:Jürg Attinger, GemeindeammannFred Scheidegger, Vizeammann• Schulpflege:Ewald WagnerWalter Bärtsch• Finanzkommission:Ulrich Weber, PräsidentHanspeter KaufmannChristine Keller Sallenbach• Steuerkommission:Verena HunzikerRuth Schatzmann• Abgeordnete Reg. Wasserverband: Alois Nussbaumer• Stimmenzähler:Josef FüglistallerHerr Ueli Weber wurde am 10. Oktober 1993 mit Antritt per 1.1.1994 in die Finanzkommissiongewählt. Bereits 2 Jahre später hat er das Präsidium bis zum heutigen Tagübernommen. Somit kann er auf 16 Jahre Mitgliedschaft in der Finanzkommission, wovon14 Jahre als Präsident, zurückblicken. Dafür dankt er im Namen der Finanzkommission,aber auch im Namen des Gemeinderates herzlich. Während 6 Jahren habe erselbst als Kommissionsmitglied von seinem umfangreichen Wissen profitieren dürfen.Es fanden durchaus Diskussionen statt, beispielsweise wenn der Steuerfuss thematisiertwar.Zu Beginn der Fiko-Tätigkeit hat der Gemeindesteuerfuss noch 110 % betragen, welcherbis Ende 1998 Gültigkeit hatte. Im Jahr 1999 erfolgte dann eine Reduktion um5 Steuerprozente auf folglich 105 %. Kontinuierlich konnte der Satz auf die heutigen88 % gesenkt werden. Wahrlich ein attraktiver Satz, wenn man bedenkt, welche Hürden


und Herausforderungen in diese Zeitperiode gefallen sind. So zum Beispiel der Verlustder Anleihe Emissionszentrale Leukerbad, grössere Investitionen und der Neubau desGemeindehauses.Die von Ueli Weber vorgetragenen Folien- und Beamerpräsentationen werden uns inbester Erinnerung bleiben. Sie halfen uns jeweils, den fein säuberlich akademisch fundierten,mündlichen Erläuterungen besser zu folgen. Seinem Nachfolger wurde dieMesslatte recht hoch gesetzt.Mit seiner Menschlichkeit und seinem Verständnis hat Ueli Weber stets dazu beigetragen,dass die verschiedenen Wechsel innerhalb der Finanzkommission während derAmtszeit reibungslos über die Bühne gingen. Es konnten stets Ratschläge einverlangtwerden. Wie viele Mitglieder in seiner aktiven Fiko-Zeit von seinem Wissen profitierenkonnten, wisse er nicht genau, aber es dürfte in all den Jahren sicher eine zweistelligeZahl sein. Der Gemeinderat und sicher auch der Gemeindeammann wussten es immerwieder zu schätzen, wenn er mit seinen Erklärungen den relativ schwer verdaubarenZahlendschungel einer Gemeindebilanz lichten konnte.Dank der nun gewonnenen zusätzlichen Freizeit werde Ueli Weber sicher seine diversenHobbys, zum Beispiel Motorradfahren, Bahnfahrten mit der Furka-Oberalp-Bahnund diverse kulturelle Aktivitäten, beispielsweise das Filmfestival in Locarno und nichtzuletzt der Familie frönen können. Auch wenn die beiden Kinder mittlerweile mehr undmehr auf eigenen Füssen stehen, sei das intakte Familienleben wichtig, auf das er sichnoch lange Zeit zurückbesinnen könne. Bei all dem wird seine Gattin Margrit sicher auchnicht zu kurz kommen und vermehrt werden hoffentlich einige Aktivitäten gemeinsamgenossen werden können.Dazu schenkt ihm der Gemeinderat einen Reise-Gutschein und wünscht viele tolle Erlebnisseund nachhaltige Eindrücke. Selbstverständlich sei er für einen Kartengrussstets sehr empfänglich. Er wünscht Ueli und der ganzen Familie Weber Glück, beruflichenErfolg und vor allem beste Gesundheit. Er schliesst mit dem Dank für den tollen,langjährigen Einsatz im Dienste der Gemeinde <strong>Zufikon</strong>.Unter Applaus darf er ihm das Abschiedspräsent überreichen.Herr Ueli Weber dankt für den Applaus und verdankt die Ehrung von GemeinderatChristian Baumann sowie das schöne Geschenk der Gemeinde. Sein Anliegen sei, denFinanzen in der Gemeinde, welche sich heute in gutem Zustand befinden, Sorge zu tragen.Diese können in der nächsten Amtsperiode noch verbessert werden.Herr Gemeinderat Christian Baumann informiert, dass sich Herr Gemeindeammann JürgAttinger seit nunmehr 22 Jahren in den Dienst der Gemeinde gestellt hat. Dies sei einelange Zeit und sicher könnte er darüber ein Buch schreiben. Vielleicht findet er in seinemwohlverdienten Ruhestand Zeit und Musse dafür. Er könnte sich vorstellen, dassseine "Memoiren" mindestens auf dem Platz <strong>Zufikon</strong> zu einem Bestseller avancierenkönnten.Von 1982 bis 1991 war er als Gemeinderat gewählt und 1992 als Vizeammann bestimmtworden, bis er per Ende 1993, nach 12 Jahren im Gemeinderat, zurückgetretenist. Aber damit war seine Tätigkeit in einem Exekutivamt in <strong>Zufikon</strong> noch lange nicht beendet.Im Jahre 2000 wurde er wiedergewählt und zum Gemeindeammann erkoren.Die Meilensteine, welche in der langen Zeit realisiert wurden, könnten in einer Liste seitenweiseaufgeführt werden. Er konzentriere sich auf einige Eckdaten.


Als Gemeinderatsmitglied und Newcomer wurde er im Jahr 1982 mit dem Ressort HochundTiefbau konfrontiert. Dank der hervorragenden Leistungen und somit als Bestätigungder Anerkennung stand der zweimaligen Wiederwahl mit grossem Erfolg nichts imWege. Mit viel Elan hat er sich in die komplexe und nicht einfache Materie eingearbeitet.Damals hatte er mindestens aus der beruflichen Sicht mit dem Hoch- und Tiefbauressortrelativ wenig am Hut. Allen Gemeinderatsmitgliedern ist bekannt, dass man es nicht allenrecht machen kann und das ist auch gut so. Dank dem Willen und Bestreben immerkonsequent zu handeln und alle gleich zu behandeln, hat er sich Respekt und Achtungerarbeitet. Mit der Unterstützung vom schon damaligen Bauverwalter Rolf Hüsser habeer sich nie auf die dünnen Äste hinaus bewegen müssen. Er möchte daher an dieserStelle auch einen Dank an Rolf Hüsser richten, auf dessen unersetzbares Wissen sichder Gemeinderat heute noch abstützen könne und hoffentlich noch lange.Einen unübersehbaren Meilenstein in unserem Dorf hat Jürg Attinger mit dem Bau desneuen Gemeindehauses realisiert. Von der Genehmigung des Planungskredites für dieGemeindehauserweiterung an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2001 bis zumEinweihungsfest des Neubaus am 23./24. Juni 2006 vergingen genau 5 Jahre. Wir alleerinnern uns noch gerne an dieses tolle Einweihungsfest. Der Neubau ist zweckdienlich,modern und wird sowohl von unseren Mitarbeitenden als auch von den Kunden geschätztund stark frequentiert. Dies ist nicht zuletzt auch sein Verdienst. Er erinnert sichan die zahlreichen Baukommissions-Sitzungen. Als Vertreter der Finanzkommissionmusste er stets darauf bedacht sein, dass der vom Souverän am 26. Juni 2003 genehmigteBaukredit von Fr. 6'080'000.-- eingehalten werden konnte. Dank der aktiven Unterstützungwährend diesen Kommissionssitzungen konnte schlussendlich im Juni 2007die Abnahme der Baukreditabrechnungen für den Neubau ohne Kreditüberschreitungpräsentiert werden.Weitere wichtige Stationen in der Präsidialzeit von Jürg Attinger waren im Bereich ÖffentlicherVerkehr die neue Haltestelle Bibenlos, die Verlegung der Haltestelle Heinrütiund die Einführung der heute kaum mehr weg zu denkenden Schnellbusverbindungnach Zürich in diesem Jahr. Als Geheimnis dürfe er an dieser Stelle verraten, dass erdamit eine einfache, effiziente öffentliche Verkehrsverbindung in seine HeimatstadtZürich schaffen konnte.Im Ressort Polizeiwesen ist die Bildung und der Aufbau der Regionalpolizei Bremgartenin seine Amtszeit gefallen.Damit habe der Souverän einen zwar nur kurzen Einblick in die umfassende Tätigkeitdes Gemeindeammanns erhalten. Diese Liste sei bei weitem nicht komplett, da er nochweitere präsidiale Verpflichtungen, beispielsweise in der ARA, abgedeckt habe.Wie vielen Menschen Herr Attinger zu einem x-beliebigen Jubiläum gratuliert hat, könneleider nicht quantifiziert werden.Im Namen der Gemeinde <strong>Zufikon</strong> und des Gemeinderates dankt er Jürg Attinger für seinenlangjährigen, unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Bevölkerung.Als kleines Dankeschön möchte er ihm eine Fahne mit dem Zufikerwappen und einespezielle Zufiker-Wappenscheibe überreichen. Diese beiden Geschenke entsprechenseinem Willen, den er geäussert hat und bringen klar zum Ausdruck, welche Verbundenheiter mit <strong>Zufikon</strong> in all den Jahren aufgebaut hat.Der Gemeinderat wünscht ihm und seiner Gattin im definitiven Ruhestand viele schöneStunden, eventuell wieder mit Hund. Im kommenden Winter werde er die Skihänge imBündnerland dadurch vermehrt geniessen können. Damit er seine Skireisen nicht ausschliesslichmit dem Auto bewältigen müsse, legt er noch einige Reka-Checks bei und


wünscht Skiheil, beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen als stetige Wegbegleiter.An seine Frau Margrit Attinger überreicht er als Dank für die Unterstützung sowie dieEntbehrungen einen Blumenstrauss.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger dankt für den grossen Applaus und erwähnt, dasser während der rund 22-jährigen Behördentätigkeit sehr viel erlebt hat. Er habe gemerkt,dass ihm das Ausdrücken und Sprechen in letzter Zeit Schwierigkeiten bereitet hat. Somitsei es Zeit aufzuhören. Er wünscht allen Anwesenden für die Zukunft alles Gute. Erhofft, dass sein Nachfolger mit dem Gemeinderat eine gute Zusammenarbeit pflegenkann und der Gemeinderat von den Gemeindeversammlungen jeweils auch die notwendigeUnterstützung erhält.Herr Gemeinderat Christian Baumann bemerkt, dass Herr Fred Scheidegger als Vizeammannin den vergangenen zwei Legislaturperioden viel Gefreutes und Schönes erlebendurfte. Mit einem der Ressorts, dem Hochbau, habe er bestimmt Ähnliches erfahrendürfen, wie Vorgänger Jürg Attinger. Er fragt sich, ob Fred Scheidegger im Jahr 2002gewusst habe, was alles auf ihn zukommen würde.Er kenne Fred Scheidegger nun doch schon einige Jahre. Er dürfe festhalten, dass sichdie Bekanntschaft schon vor der Gemeinderatstätigkeit zu einer Freundschaft vertiefthat. Dies sei nicht selbstverständlich, da die Ratstätigkeit doch einige unterschiedlicheMeinungen mit sich bringt. Wenn man sich gegenseitig mit Respekt und Anstand begegnet,kann eine solche Erkenntnis eher noch eine Vertiefung der Beziehung auslösen.Man lernt sich auch unter den verschiedensten Facetten kennen. Er persönlich sei froh,dass sich die beiden Familien kennen und ist überzeugt, dass dieser Kontakt mit derDemission als Mitglied des Gemeinderatsgremiums nicht abkühlen wird.Die Meilensteine von Fred Scheidegger in seinen beiden Amtsperioden seien nicht mindermarkant. Ab dem Amtsantritt bis Ende 2007 hat er die Folgemassnahmen N20/N4,das heisst Linienführung, Kreisellösung, Tunnel, etc. intensiv begleitet. Am 17. Dezember2007 erfolgte die Einweihung und Eröffnung des markanten Bauwerkes. Die beruflichenKenntnisse und Fähigkeiten als Geomatiker kamen ihm bei der einen oder anderenAufgabe sicher zugute. Aber auch dank einem hervorragenden Netzwerk hat erviele Probleme im Keime ersticken oder ohne grossen Aufwand lösen können.In der Zeit von 2002 bis 2007 hat er das Verkehrskonzept mit den verkehrsberuhigendenMassnahmen, der Zonensignalisation im Belvédère, Stiefelstrasse, Hammergut.Oberdorf, Sonnenquartier, Maihölzli- und Engeloostrasse einmal mehr fachkompetentbegleitet. Spätestens zu jenem Zeitpunkt wurde klar, dass man es nicht allen recht machenkann. Der eine oder andere im Saal mag sich sicher an die diversen diesbezüglichenDiskussionen erinnern. Im Jahre 2005 wurde unter seiner Verantwortung die Verkehrssicherheitmit dem Ausbau der Belvédèrekurve beim Swisscomgebäude stark erhöht.Jeder Abbieger ins Belvédèrequartier weiss das heute zu schätzen.Wie wir heute an der Gemeindeversammlung erleben durften, hat Fred Scheidegger mitgrosser Kompetenz die Revision der Zonenplanung in <strong>Zufikon</strong> umsichtig und professionellbegleitet. Als Mitglied der Planungskommission habe er selber in den vergangenen2 1/2 Jahren seine fachgerechte, menschliche Führungserfahrung in dieser grossenKommission hautnah erleben dürfen. In der Kommissionsarbeit mussten die doch rechtunterschiedlichen Meinungen immer wieder gebündelt und sachlich geordnet auf einenNenner gebracht werden. Nicht immer eine leichte Aufgabe, welche viel Fachkompetenz


und menschliches Einfühlungsvermögen verlangte. Persönlich bedaure er es sehr, dassdiese Arbeit an der heutigen Versammlung keine Anerkennung gefunden habe.Die Vorschläge dieser Kommissionsarbeit anschliessend sowohl im Gemeinderat aberinsbesondere vor dem Souverän zu vertreten, kann als Gratwanderung bezeichnet werden.Bei den direkt involvierten Parteien und Grundeigentümern liegt es in der Natur derSache, dass primär deren Partikularinteressen gesehen und entsprechend vertretenwerden. Man darf gespannt sein, wer im Gemeinderat ab dem kommenden Jahr dieseaufwändige und mit viel Sachverstand aufgegleiste Arbeit weiter führen darf. Mindestensdarf der Nachfolger oder die Nachfolgerin sich einmal mehr auf das fachlich einwandfreieWissen von Rolf Hüsser als Bauverwalter abstützen.Zusammengefasst hält er fest, dass diese Planung alles andere als ein Schnellschusswar. Etliche Einsprachen wurden anlässlich der Verhandlungen mit Vertretern und Direktbetroffenenbereits geführt. Die Messlatte wurde jedenfalls hoch angesetzt. Leidermuss nun mit der Planung wieder neu begonnen werden.Obwohl die weiteren Aufgaben von Fred Scheidegger noch vieles zu berichten gäben,möchte er die Aufzählungen an dieser Stelle beenden, um den zeitlichen Rahmen nichtallzu sehr strapazieren zu müssen. Erwähnenswert ist aber noch seine Tätigkeit in derGeschäftsleitung der Repla Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und als Abgeordneter in derARA. In unzähligen Stunden mussten auch diese Sitzungen vorbereitet werden, um dieInteressen unserer Gemeinde in der Region klar zu vertreten.Er dürfe noch auf einige Punkte im Bauwesen zurückkommen. In der 8-jährigen Behördentätigkeitvon Fred Scheidegger wurden nämlich 298 Wohnungen gebaut. Er hat gesamthaftca. 450 Baugesuche behandelt. Dies sind doch eindrückliche Zahlen und dürfenihn sicher auch ein wenig stolz machen, wenn er seine Amtszeit Revue passierenlässt.An den künftigen Montagabenden werde ihm ohne Gemeinderatssitzungen sicherlicheine grosse Leere begegnen. Der Rat hat sich ernsthafte Gedanken gemacht, wie dieseZeit kompensiert werden könnte. Mit der gewünschten Wappenscheibe von <strong>Zufikon</strong> werdeihm sicher warm ums Herz und hoffentlich bleiben viele, unvergessliche sowie positiveErinnerungen wach. Der beiliegende Gutschein als "Anzahlung" für ein Kunstwerknach freier Wahl soll für den unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde eineTeilentschädigung sein. Das Aktenstudium an den Wochenenden werde ihn nicht mehrplagen, sodass ihm und seiner Gattin, Irene, sicher mehr Zeit verbleibt, das toll umgebauteHaus im Tessin vermehrt geniessen zu können. Aber auch die zu Beginn desnächsten Jahres geplante Reise nach Australien zum Sohn erlaubt eine uneingeschränkteAbwesenheit ohne Rücksicht auf die Gemeinderatstätigkeit.Er wünscht Fred Scheidegger sowohl beruflich als auch familiär Erfolg, Genugtuung,Zusammenhalt und vor allem beste Gesundheit. Herzlichen Dank für den unvergesslichenEinsatz zu Gunsten der Gemeinde <strong>Zufikon</strong>.Unter grossem Applaus überreicht er die Wappenscheibe und den Gutschein.Herr Gemeindeammann Jürg Attinger erinnert daran, dass er sich seinerzeit zusammenmit Kollege Fred Scheidegger, vor der Tätigkeit im Gemeinderat, in der eingesetztenVerkehrsgruppe für den Kreisel im Zufikerrank stark gemacht hat und sie diese Lösungdurchsetzen konnten.Herr Vizeammann Fred Scheidegger erwähnt, dass die Niederlage bezüglich Nutzungsplanungzwar schon etwas schmerze, ihn jedoch nicht zu erschüttern vermag. Die ge-


meinderätliche Tätigkeit bringe es mit sich, dass demokratische Entscheidungen gefälltwerden, welche nur ungern hingenommen werden.Er dankt für die grossen und tollen Abschiedsworte von Kollege Christian Baumann. DerBevölkerung dankt er für das Vertrauen, welches er während der 8-jährigen Ratstätigkeitgeniessen konnte. Er habe viele Kontakte pflegen können und verschiedene Personenbedauerten nun auch seinen Rücktritt. Somit sei dies der richtige Zeitpunkt für den Austritt.Er bedankt sich bei seiner Familie für das Verständnis, da sie manche Abende auf ihnverzichten musste. Auch seine Frau habe aufgrund seiner Amtstätigkeit einige Entbehrungenhinnehmen müssen. Speziellen Dank an die Gemeinderatskollegen, Felix Etterlin,Gemeindeschreiber, sowie Rolf Hüsser, Leiter Bau & Technik. Ohne gute Kaderleutein der Gemeinde hätte die gemeinderätliche Tätigkeit nicht so gut bewältigt werden können.Wichtig ist, dass auch bei schwierigen Aufgaben der Humor beibehalten werdenkonnte.Herr Gemeinderat Christian Baumann bestätigt den Dank an Irene Scheidegger für ihrVerständnis und die Unterstützung.Auch für sie sei als Teilkompensation der unendlichen Entbehrungen ein Blumenstraussbereit.b) Allgemeine Informationen sowie Anregungen aus der VersammlungHerr Gemeindeammann Jürg Attinger bezieht sich auf die Anfrage von Frau Dierks zuBeginn der heutigen Versammlung.Er bittet die anwesende Schulpflegepräsidentin um Berichterstattung.Frau Barla Degonda Funk, Präsidentin der Schulpflege, bemerkt, dass sie bezüglich derAnfrage von Frau Dierks auf grosse Ausführungen verzichten werde.Sie habe die Frage so verstanden, dass Frau Dierks Bericht wünscht, wie es um dieSchule <strong>Zufikon</strong> steht.Frau Jirina Dierks stellt fest, dass mit der Ablehnung der fünf Vorlagen im Bildungskleeblattein Schutthaufen produziert wurde und sie nun Auskunft wünsche, wie das weitereVorgehen geplant ist.Frau Barla Degonda Funk wehrt sich gegen den Vorwurf, dass ein Schutthaufen produziertwurde.Das Volk habe bezüglich Bildungskleeblatt das letzte Wort gehabt und die Vorlagen abgelehnt.In den Schulnachrichten habe sie darauf hingewiesen, dass sie diese Ablehnungbedaure. Die Schulpflege blicke nun vorwärts und die Schule <strong>Zufikon</strong> sei auf Kurs.Die Schulleitung ist installiert und funktioniert sehr gut. Es besteht ein innovatives Lehrpersonenteamund es sind lernwillige sowie leistungsbereite Schüler zu verzeichnen.Die Schulpflege ist motiviert und hat eine strategische Schulplanung für die Jahre 2010bis 2015 erarbeitet. Das Motto lautet: Die Schule <strong>Zufikon</strong> als leistungsorientierte Schulemit Kopf, Herz und Hand. Dies bedeutet, dass alle Sinne angeregt werden sollen unddie schulischen Leistungen der Schüler gefordert sowie gefördert werden. Die Leitbildgrundsätzelauten dahingehend, dass die Schule <strong>Zufikon</strong> als kompetente Bildungsstätte


agiert und einen attraktiven Arbeitsort darstellen soll. Sie fördert das zielorientierte Lernenund ein rücksichtsvolles Verhalten.Sie ist erstaunt, dass Frau Dierks nicht bekannt ist, wie es um die Schule steht. Voreinem Jahr habe sie an der Gemeindeversammlung bereits eine Standortbestimmungvorgenommen und es wurden die Aufgaben und Ziele aufgezeigt. An der Sommergemeindeversammlunghabe sie darüber Rechenschaft abgegeben. In den Schulnachrichtenvom März und Juni habe sie im Vorwort über das weitere Vorgehen klar berichtet.Es wurde über die Schwerpunkte in den Jahren 2009 und 2010 informiert.Die Einführung der neuen Promotionsverordnung, IS und Qualitätsmanagement werdensorgfältig vorbereitet.Falls weitere Fragen bestehen, haben die Schulpflege und die Schulleitung bei Meldungstets ein offenes Ohr. Die strategische Schulplanung werde zu gegebener Zeit ebenfallsveröffentlicht.Frau Jirina Dierks dankt für die schönen Worte, doch sei die Schule ein grosser Kostenfaktor.Sie müsse feststellen, dass in Anbetracht der Entwicklungen diverse Schulangeboteabgeschafft wurden.Frau Barla Degonda Funk bittet Frau Dierks, allfällige Anliegen oder Anträge schriftlicheinzureichen, damit diese im gemeinsamen Gespräch diskutiert werden können. Sieerachtet es nach den erfolgten Verabschiedungen und aufgrund der fortgeschrittenenZeit nicht als angebracht, noch weiter über dieses Thema zu debattieren.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr zu verzeichnen sind, schliesst Herr GemeindeammannJürg Attinger die heutige Versammlung um 23.30 Uhr mit dem bestenDank für die Teilnahme.Er wünscht frohe Festtage und alles Gute im Jahr 2010.Anschliessend wird durch das Gemeindepersonal im Foyer der traditionelle Apéro ausgeschenkt.Der Gemeindeammann:Der Gemeindeschreiber:

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