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Systeme des geistigen Eigentums: China / Europa im Vergleich

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<strong>Systeme</strong> <strong>des</strong> <strong>geistigen</strong> <strong>Eigentums</strong>: <strong>China</strong> / <strong>Europa</strong> <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong><br />

<strong>China</strong> und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Mitglieder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und<br />

beteiligt an internationalen Abkommen zum Schutz der <strong>geistigen</strong> <strong>Eigentums</strong>rechte (IPR). Hierzu zählen die Pariser Konvention,<br />

die Berner Übereinkunft und TRIPS (handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum). Deshalb ist der Rahmen für<br />

den Schutz der <strong>geistigen</strong> <strong>Eigentums</strong>rechte (IPR) – in Bezug auf die Arten der Rechte, die Dauer <strong>des</strong> Schutzes, das Gebiet und die<br />

Anforderungen <strong>des</strong> Grundschutzes – grundsätzlich derselbe in <strong>China</strong> wie in <strong>Europa</strong>. Allerdings bestehen einige Unterschiede, die<br />

es zu verstehen gilt, um Ihr geistiges Eigentum in <strong>China</strong> effizient zu verwalten. Die nachstehende Tabelle gibt einen umfassenden<br />

<strong>Vergleich</strong> zwischen den chinesischen und europäischen IP-<strong>Systeme</strong>n 1 wieder und hebt einige hauptsächliche Unterschiede und<br />

Ähnlichkeiten hervor. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unseren IP-Betreuern in Verbindung oder greifen Sie<br />

auf unsere Informationsbroschüren zurück.<br />

<strong>China</strong><br />

Nur eingetragenes IPR ist geschützt<br />

Wenn Sie Ihre IP-Vermögenswerte nicht formal in <strong>China</strong><br />

eingetragen haben (einschließlich: Patente, Gebrauchsmuster,<br />

Geschmacksmuster und Handelsmarken) dann können Sie<br />

diese nicht durchsetzen.<br />

Ihr IPR ist erst ab dem Datum der Eintragung geschützt<br />

Ihr IPR ist <strong>im</strong> Zeitraum zwischen der Anmeldung und der<br />

Zulassung nicht geschützt. Sie können erst<br />

Durchsetzungsverfahren einleiten, wenn die formale<br />

Eintragung öffentlich gemacht worden ist.<br />

IPR ist territorial<br />

In <strong>China</strong> eingetragenes IPR ist ausschließlich auf chinesischem<br />

Territorium geschützt. Es ist somit nicht in <strong>Europa</strong> geschützt.<br />

Patente und Handelsmarken können international erweitert<br />

werden<br />

<strong>China</strong> ist Mitunterzeichner <strong>des</strong> von der WIPO initiierten<br />

Vertrags über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet <strong>des</strong><br />

Patentwesens (Patent Cooperation Treaty) und <strong>des</strong> Madrider<br />

Systems. Dies kann das internationale Erweiterungsverfahren<br />

für Patente und Handelsmarken vereinfachen, da die<br />

Formalitäten in Ihrer lokalen IP-Behörde abgewickelt werden.<br />

Eintragung<br />

Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster werden<br />

vom State Intellectual Property Office (SIPO) eingetragen.<br />

<strong>Europa</strong><br />

IPR können auch ohne Eintragung durchgesetzt werden.<br />

Unter gewissen Umständen sollte der Beweis einer früheren<br />

Verwendung in europäischen Märkten ausreichen, um nicht<br />

eingetragene IP-Vermögenswerte durchzusetzen.<br />

Ein bedingter Schutz wird ab dem Datum der Anmeldung<br />

gewährt<br />

Sie können Durchsetzungsverfahren Ihres IPR einleiten, sobald<br />

Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Falls der IP-Antrag jedoch<br />

abgelehnt wird, werden Ihre Bemühungen um Durchsetzung<br />

nicht anerkannt.<br />

IPR ist territorial<br />

In einem europäischen Land eingetragenes IPR ist<br />

ausschließlich in jenem Land geschützt. Es ist somit nicht in<br />

<strong>China</strong> geschützt.<br />

Patente und Handelsmarken können international erweitert<br />

werden<br />

Die Länder der Europäischen Union sind Mitunterzeichner <strong>des</strong><br />

von der WIPO initiierten Vertrags über die Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet <strong>des</strong> Patentwesens (Patent Cooperation Treaty)<br />

und <strong>des</strong> Madrider Systems. Dies kann das internationale<br />

Erweiterungssverfahren für Patente und Handelsmarken<br />

vereinfachen, da die Formalitäten in Ihrer lokalen IP-Behörde<br />

abgewickelt werden.<br />

Eintragung<br />

Patente, Gebrauchsmuster, Entwürfe und Handelsmarken<br />

können separat in jedem Mitgliedsstaat der EU bei den Ämtern<br />

1 Es ist wichtig zu beachten, dass die in der Tabelle beschriebenen Gesetzgebungen und Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der<br />

Europäischen Union differieren können. Die obige Tabelle hebt einige der Hauptunterschiede zwischen <strong>China</strong> (Festland-<strong>China</strong> außer Macau,<br />

Taiwan und Hong Kong) und <strong>Europa</strong> hervor; es ist jedoch wesentlich, dass Sie sich mit Ihrem örtlichen IP-Rechtsanwalt beraten, um vollständige<br />

und aktuelle Informationen über die IP-Gesetze in Ihrem Land zu erhalten.<br />

1<br />

Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />

Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.


<strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k<br />

Handelsmarken werden vom <strong>China</strong> Trademark Office (CTMO)<br />

eingetragen.<br />

Urheberrechte werden von der Behörde National Copyright<br />

Administration of <strong>China</strong> (NCAC) eingetragen<br />

Geografische Angaben werden bei der Behörde General<br />

Administration of Quality Supervision, Inspection and<br />

Quarantine (AQSIQ) eingetragen<br />

für geistiges Eigentum eingetragen werden. Eine Liste von<br />

Ämtern finden Sie hier: http://www.innovaccess.eu/<br />

Einige EU-Mitgliedsstaaten sehen die Eintragung von<br />

Urheberrechten vor. Bitte entnehmen Sie Möglichkeiten der<br />

Eintragung hier: http://www.innovaccess.eu/<br />

Handelsmarken und Entwürfe können EU-weit be<strong>im</strong><br />

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) geschützt<br />

werden.<br />

Patente können in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mit<br />

einem einzigen Verfahren be<strong>im</strong> Europäischen Patentamt (EPO)<br />

geschützt werden.<br />

Geografische Angaben werden auf EU-Ebene bei der<br />

Europäischen Kommission eingetragen.<br />

GEBRAUCHSMUSTER<br />

Gebrauchsmuster sind eine in <strong>China</strong> bei Erfindungen weit<br />

verbreitete IPR-Form<br />

Der Schutzumfang von Gebrauchsmustern ähnelt dem für<br />

Patente. Gebrauchsmuster werden allerdings schneller<br />

genehmigt und erfordern keine sachliche Prüfung.<br />

Gebrauchsmuster sind in <strong>Europa</strong> weniger verbreitet<br />

Suchen Sie hier bei Ihrer nationalen IPR-Behörde nach<br />

ähnlichem Schutz, da nicht alle Länder der Europäischen Union<br />

diese Art von Schutz bieten.<br />

HANDELSMARKEN<br />

Nur optische Handelsmarken werden anerkannt<br />

Nur Handelsmarken, die aus Wörtern, Grafiken, einer<br />

Kombination von Wort/Grafik oder 3D bestehen, werden in<br />

<strong>China</strong> anerkannt. <strong>China</strong> erkennt keine neuen Arten von<br />

Handelsmarken wie Hör- oder Duft-Handelsmarken an.<br />

Optische, Hör- und Duft-Handelsmarken werden anerkannt<br />

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen nicht nur<br />

optisch wahrnehmbare Marken an, sondern auch<br />

Markentypen wie Hör- und Duft-Handelsmarken.<br />

Obwohl es die chinesische Gesetzgebung nicht erfordert, ist<br />

es zweckdienlich, die Handelsmarken in die chinesische<br />

Sprache zu übersetzen (bestehend aus Wörtern), um besser<br />

geschützt zu sein. Klicken Sie hier um mehr Informationen zu<br />

erhalten: Einen chinesischen Namen auswählen.<br />

Europäische Handelsmarken müssen nicht in andere<br />

europäische Sprachen übersetzt werden<br />

Handelsmarken, die aus Wörtern einer europäischen Sprache<br />

bestehen, müssen nicht unbedingt in verschiedene<br />

europäische Sprachen übersetzt werden.<br />

Bitte stellen Sie sicher, dass die Marke, die Sie zu verwenden<br />

beabsichtigen, keine negative Bedeutung in der Lan<strong>des</strong>sprache<br />

hat.<br />

Die Eintragung einer Handelsmarke kann bis zu 2 Jahre in<br />

Anspruch nehmen<br />

Obwohl die Eintragung von Handelsmarken in <strong>China</strong><br />

beschleunigt wird, sollten Sie beachten, dass Sie keinerlei<br />

Schutz besitzen, bevor die Handelsmarke eingetragen worden<br />

ist.<br />

Die Eintragung einer Handelsmarke kann von 3 Monaten bis<br />

zu 3 Jahre in Anspruch nehmen<br />

Abhängig vom Land der Eintragung kann die Eintragung Ihrer<br />

Handelsmarke zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in Anspruch<br />

nehmen. Ihre Handelsmarke hat jedoch bedingten Schutz ab<br />

dem Datum der Anmeldung, bis Ihre Handelsmarke<br />

letztendlich offiziell genehmigt wird.<br />

<strong>China</strong> verwendet die Internationale Klassifikation von<br />

Waren und Dienstleistungen<br />

<strong>China</strong> verwendet die Internationale Klassifikation von Waren<br />

und Dienstleistungen, welche in 45 Klassen unterteilt ist.<br />

Die Länder der Europäischen Union verwenden die<br />

Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen<br />

Die Länder der Europäischen Union verwenden die<br />

Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen,<br />

2<br />

Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />

Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.


<strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k<br />

Zusätzlich ist jede der 45 Klassen in Unterklassen unterteilt.<br />

Falls Sie eine Handelsmarke in verschiedenen Klassen<br />

eintragen möchten, muss für jede einzelne Klasse eine<br />

separate Handelsmarkenanmeldung eingereicht werden<br />

Wenn Sie beispielsweise Keramikgeschirr herstellen und<br />

vertreiben, müssen Sie zwei identische Handelsmarken<br />

einreichen, eine für Keramikgeschirr (Klasse 21) und eine für<br />

den Vertrieb von Waren (Klasse 35).<br />

die aus 45 Klassen ohne weitere Unterteilung in Unterklassen<br />

besteht.<br />

Falls Sie eine Handelsmarke in mehreren Klassen eintragen<br />

möchten, können Sie eine Anmeldung für verschiedene<br />

Klassen verwenden<br />

Wenn Sie beispielsweise Keramikgeschirr herstellen und<br />

vertreiben, müssen Sie eine Handelsmarke eintragen, die<br />

Klasse 21 und 35 (Keramikgeschirr, Vertrieb von Waren)<br />

abdeckt.<br />

GEOGRAFISCHE ANGABEN<br />

Europäische geografische Herkunftsangaben/-<br />

bezeichnungen sind in <strong>China</strong> nicht geschützt<br />

Es ist jedoch möglich, geografische Herkunftsangaben/-<br />

bezeichnungen als chinesische Kollektiv- oder<br />

Gewährleistungsmarken zu schützen. Der Schutz kann für alle<br />

Arten von Waren und Dienstleistungen gewährt werden.<br />

Europäische geografische Herkunftsangaben/-bezeichnungen<br />

sind in der gesamten Europäischen Union geschützt<br />

Der Schutz beschränkt sich auf Agrarerzeugnisse und<br />

Lebensmittel, namentlich: Weine, Käsesorten, Schinken,<br />

Würste, Meeresfrüchte, Oliven, Biere, Brotsorten, Früchte,<br />

rohes Fleisch und Gemüse. Für weitere Informationen<br />

besuchen Sie bitte: www.innovaccess.eu<br />

DESIGNS<br />

Muster müssen als Geschmacksmuster eingetragen werden,<br />

um geschützt zu sein<br />

Um sich für den Schutz zu qualifizieren, darf ein Muster nicht<br />

vorher veröffentlicht worden sein und es muss ausreichend<br />

von anderen Mustern unterscheidbar sein. Erst nach der<br />

formalen Eintragung können Sie Ihre Rechte auf ein Muster<br />

durchsetzen.<br />

Muster können entweder als ein nicht eingetragenes<br />

Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder als eingetragenes<br />

Muster geschützt werden<br />

Das europäische System gewährt Ihnen die Option, Ihr Muster<br />

innerhalb der Europäischen Union drei Jahre lang ohne die<br />

Notwendigkeit einer Eintragung zu schützen, beginnend mit<br />

dem Datum, an welchem es der Öffentlichkeit zugänglich<br />

gemacht wurde.<br />

Falls Sie Ihr Muster jedoch länger als 3 Jahre schützen lassen<br />

möchten, müssen Sie es auf EU-Ebene oder in Ihrem Land<br />

eintragen lassen.<br />

Normalerweise können Muster, die sich wie beispielsweise in<br />

der Mode häufig verändern, noch geschützt werden, selbst<br />

wenn sie nicht eingetragen sind. Langlebigere Muster sollten<br />

hingegen eingetragen werden.<br />

Eingetragene Muster sind 10 Jahre lang geschützt<br />

Ein Geschmacksmuster gibt Ihnen das ausschließliche Recht,<br />

Ihr Muster 10 Jahre lang in <strong>China</strong> zu verwenden oder anderen<br />

zu erlauben, es zu verwenden.<br />

Eingetragene Muster sind 25 Jahre lang geschützt<br />

Ein eingetragenes Muster gibt Ihnen das ausschließliche Recht,<br />

dieses 25 Jahre lang <strong>im</strong> gesamten Territorium der Europäischen<br />

Union oder insbesondere in dem Staat, wo es eingetragen<br />

wurde, zu verwenden oder anderen zu erlauben, es zu<br />

verwenden.<br />

URHEBERRECHT<br />

Urheberrechte sind vom Entstehungszeitpunkt an geschützt<br />

Sie brauchen ein Urheberrecht nicht einzutragen, um Schutz<br />

zu genießen; die Eintragung Ihres Urheberrechts ist jedoch<br />

eine Option in <strong>China</strong> und wird empfohlen.<br />

Urheberrechte sind vom Entstehungszeitpunkt an geschützt<br />

Lediglich ein paar EU-Mitgliedsstaaten sehen die Eintragung<br />

<strong>des</strong> Urheberrechts vor. Sie sollten Aufzeichnungen über die<br />

Urheberschaft und das Erstellungsdatum eines Kunstwerkes<br />

machen, um Ihre Urheberrechte durchzusetzen.<br />

3<br />

Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />

Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.


<strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k<br />

ZOLL<br />

Tragen Sie Ihr IP be<strong>im</strong> Zoll ein<br />

Damit der Zoll Ihre Produkte kontrollieren kann, müssen Sie<br />

Ihr IPR be<strong>im</strong> chinesischen Zoll eintragen. Die Eintragung<br />

unterliegt einer Gebühr und gilt für 10 Jahre oder bis das IPR<br />

abläuft.<br />

Keine formale Eintragung be<strong>im</strong> Zoll erforderlich<br />

In <strong>Europa</strong> ist der Zoll verpflichtet, rechtsverletzende Waren<br />

ohne formale Eintragung zu kontrollieren. Sie können kostenlos<br />

für die Dauer eines Jahres um eine spezielle Kontrolle<br />

potentieller Rechteverletzungen Ihres IPRs ersuchen.<br />

DURCHSETZUNG<br />

Es liegt in der Verantwortlichkeit <strong>des</strong> IPR-Inhabers, eine<br />

Beweissicherung vor Gericht durchzuführen<br />

Von Gerichten wird nicht verfügt, dass der mutmaßliche<br />

Rechtsverletzer Nachweise für die Rechtsverletzung erbringt.<br />

Es ist die Pflicht <strong>des</strong> IPR-Inhabers, eine Beweissicherung für<br />

die Rechtsverletzung durchzuführen, wofür die<br />

Inanspruchnahme eines Ermittlungsunternehmens oder einer<br />

Anwaltskanzlei empfohlen wird.<br />

Es kann verfügt werden, dass der Rechtsverletzer dem<br />

Gericht relevante Informationen und Nachweise vorlegt<br />

In <strong>Europa</strong> können die Gerichte dem IPR-Inhaber dabei helfen,<br />

Nachweise zu erbringen, indem sie verfügen, dass der<br />

mutmaßliche Rechtsverletzer relevante Informationen und<br />

Nachweise vorlegt.<br />

Sämtliche Beweise müssen dem Gericht zum Zeitpunkt der<br />

Klageeinreichung vorgelegt werden<br />

Beweise, die später während der Verhandlungen vorgelegt<br />

werden, werden vom Gericht eventuell nicht anerkannt. Alle<br />

Unterlagen müssen auf Chinesisch vorgelegt werden und<br />

notariell beglaubigt sein.<br />

Beweise können während <strong>des</strong> gesamten<br />

Verhandlungszeitraums vorgelegt werden<br />

Alle Unterlagen müssen in der Amtssprache <strong>des</strong> Gerichts<br />

vorgelegt werden und auf Verlangen notariell beglaubigt sein.<br />

Sie können Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse vor Gericht und bei<br />

Verwaltungsbehörden durchsetzen<br />

Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse sind nicht nur zivilrechtlich und<br />

strafrechtlich, sondern ebenfalls verwaltungsrechtlich<br />

geschützt. Klicken Sie hier, um mehr Informationen über<br />

Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse zu erhalten.<br />

Sie können Ihre Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse lediglich vor Gericht<br />

durchsetzen<br />

Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse sind zivilrechtlich und strafrechtlich<br />

geschützt. Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse sind nicht<br />

verwaltungsrechtlich geschützt.<br />

4<br />

Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />

Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.

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