Systeme des geistigen Eigentums: China / Europa im Vergleich
Systeme des geistigen Eigentums: China / Europa im Vergleich
Systeme des geistigen Eigentums: China / Europa im Vergleich
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<strong>Systeme</strong> <strong>des</strong> <strong>geistigen</strong> <strong>Eigentums</strong>: <strong>China</strong> / <strong>Europa</strong> <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong><br />
<strong>China</strong> und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Mitglieder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und<br />
beteiligt an internationalen Abkommen zum Schutz der <strong>geistigen</strong> <strong>Eigentums</strong>rechte (IPR). Hierzu zählen die Pariser Konvention,<br />
die Berner Übereinkunft und TRIPS (handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum). Deshalb ist der Rahmen für<br />
den Schutz der <strong>geistigen</strong> <strong>Eigentums</strong>rechte (IPR) – in Bezug auf die Arten der Rechte, die Dauer <strong>des</strong> Schutzes, das Gebiet und die<br />
Anforderungen <strong>des</strong> Grundschutzes – grundsätzlich derselbe in <strong>China</strong> wie in <strong>Europa</strong>. Allerdings bestehen einige Unterschiede, die<br />
es zu verstehen gilt, um Ihr geistiges Eigentum in <strong>China</strong> effizient zu verwalten. Die nachstehende Tabelle gibt einen umfassenden<br />
<strong>Vergleich</strong> zwischen den chinesischen und europäischen IP-<strong>Systeme</strong>n 1 wieder und hebt einige hauptsächliche Unterschiede und<br />
Ähnlichkeiten hervor. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unseren IP-Betreuern in Verbindung oder greifen Sie<br />
auf unsere Informationsbroschüren zurück.<br />
<strong>China</strong><br />
Nur eingetragenes IPR ist geschützt<br />
Wenn Sie Ihre IP-Vermögenswerte nicht formal in <strong>China</strong><br />
eingetragen haben (einschließlich: Patente, Gebrauchsmuster,<br />
Geschmacksmuster und Handelsmarken) dann können Sie<br />
diese nicht durchsetzen.<br />
Ihr IPR ist erst ab dem Datum der Eintragung geschützt<br />
Ihr IPR ist <strong>im</strong> Zeitraum zwischen der Anmeldung und der<br />
Zulassung nicht geschützt. Sie können erst<br />
Durchsetzungsverfahren einleiten, wenn die formale<br />
Eintragung öffentlich gemacht worden ist.<br />
IPR ist territorial<br />
In <strong>China</strong> eingetragenes IPR ist ausschließlich auf chinesischem<br />
Territorium geschützt. Es ist somit nicht in <strong>Europa</strong> geschützt.<br />
Patente und Handelsmarken können international erweitert<br />
werden<br />
<strong>China</strong> ist Mitunterzeichner <strong>des</strong> von der WIPO initiierten<br />
Vertrags über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet <strong>des</strong><br />
Patentwesens (Patent Cooperation Treaty) und <strong>des</strong> Madrider<br />
Systems. Dies kann das internationale Erweiterungsverfahren<br />
für Patente und Handelsmarken vereinfachen, da die<br />
Formalitäten in Ihrer lokalen IP-Behörde abgewickelt werden.<br />
Eintragung<br />
Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster werden<br />
vom State Intellectual Property Office (SIPO) eingetragen.<br />
<strong>Europa</strong><br />
IPR können auch ohne Eintragung durchgesetzt werden.<br />
Unter gewissen Umständen sollte der Beweis einer früheren<br />
Verwendung in europäischen Märkten ausreichen, um nicht<br />
eingetragene IP-Vermögenswerte durchzusetzen.<br />
Ein bedingter Schutz wird ab dem Datum der Anmeldung<br />
gewährt<br />
Sie können Durchsetzungsverfahren Ihres IPR einleiten, sobald<br />
Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Falls der IP-Antrag jedoch<br />
abgelehnt wird, werden Ihre Bemühungen um Durchsetzung<br />
nicht anerkannt.<br />
IPR ist territorial<br />
In einem europäischen Land eingetragenes IPR ist<br />
ausschließlich in jenem Land geschützt. Es ist somit nicht in<br />
<strong>China</strong> geschützt.<br />
Patente und Handelsmarken können international erweitert<br />
werden<br />
Die Länder der Europäischen Union sind Mitunterzeichner <strong>des</strong><br />
von der WIPO initiierten Vertrags über die Zusammenarbeit<br />
auf dem Gebiet <strong>des</strong> Patentwesens (Patent Cooperation Treaty)<br />
und <strong>des</strong> Madrider Systems. Dies kann das internationale<br />
Erweiterungssverfahren für Patente und Handelsmarken<br />
vereinfachen, da die Formalitäten in Ihrer lokalen IP-Behörde<br />
abgewickelt werden.<br />
Eintragung<br />
Patente, Gebrauchsmuster, Entwürfe und Handelsmarken<br />
können separat in jedem Mitgliedsstaat der EU bei den Ämtern<br />
1 Es ist wichtig zu beachten, dass die in der Tabelle beschriebenen Gesetzgebungen und Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der<br />
Europäischen Union differieren können. Die obige Tabelle hebt einige der Hauptunterschiede zwischen <strong>China</strong> (Festland-<strong>China</strong> außer Macau,<br />
Taiwan und Hong Kong) und <strong>Europa</strong> hervor; es ist jedoch wesentlich, dass Sie sich mit Ihrem örtlichen IP-Rechtsanwalt beraten, um vollständige<br />
und aktuelle Informationen über die IP-Gesetze in Ihrem Land zu erhalten.<br />
1<br />
Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />
Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.
<strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k<br />
Handelsmarken werden vom <strong>China</strong> Trademark Office (CTMO)<br />
eingetragen.<br />
Urheberrechte werden von der Behörde National Copyright<br />
Administration of <strong>China</strong> (NCAC) eingetragen<br />
Geografische Angaben werden bei der Behörde General<br />
Administration of Quality Supervision, Inspection and<br />
Quarantine (AQSIQ) eingetragen<br />
für geistiges Eigentum eingetragen werden. Eine Liste von<br />
Ämtern finden Sie hier: http://www.innovaccess.eu/<br />
Einige EU-Mitgliedsstaaten sehen die Eintragung von<br />
Urheberrechten vor. Bitte entnehmen Sie Möglichkeiten der<br />
Eintragung hier: http://www.innovaccess.eu/<br />
Handelsmarken und Entwürfe können EU-weit be<strong>im</strong><br />
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) geschützt<br />
werden.<br />
Patente können in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mit<br />
einem einzigen Verfahren be<strong>im</strong> Europäischen Patentamt (EPO)<br />
geschützt werden.<br />
Geografische Angaben werden auf EU-Ebene bei der<br />
Europäischen Kommission eingetragen.<br />
GEBRAUCHSMUSTER<br />
Gebrauchsmuster sind eine in <strong>China</strong> bei Erfindungen weit<br />
verbreitete IPR-Form<br />
Der Schutzumfang von Gebrauchsmustern ähnelt dem für<br />
Patente. Gebrauchsmuster werden allerdings schneller<br />
genehmigt und erfordern keine sachliche Prüfung.<br />
Gebrauchsmuster sind in <strong>Europa</strong> weniger verbreitet<br />
Suchen Sie hier bei Ihrer nationalen IPR-Behörde nach<br />
ähnlichem Schutz, da nicht alle Länder der Europäischen Union<br />
diese Art von Schutz bieten.<br />
HANDELSMARKEN<br />
Nur optische Handelsmarken werden anerkannt<br />
Nur Handelsmarken, die aus Wörtern, Grafiken, einer<br />
Kombination von Wort/Grafik oder 3D bestehen, werden in<br />
<strong>China</strong> anerkannt. <strong>China</strong> erkennt keine neuen Arten von<br />
Handelsmarken wie Hör- oder Duft-Handelsmarken an.<br />
Optische, Hör- und Duft-Handelsmarken werden anerkannt<br />
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen nicht nur<br />
optisch wahrnehmbare Marken an, sondern auch<br />
Markentypen wie Hör- und Duft-Handelsmarken.<br />
Obwohl es die chinesische Gesetzgebung nicht erfordert, ist<br />
es zweckdienlich, die Handelsmarken in die chinesische<br />
Sprache zu übersetzen (bestehend aus Wörtern), um besser<br />
geschützt zu sein. Klicken Sie hier um mehr Informationen zu<br />
erhalten: Einen chinesischen Namen auswählen.<br />
Europäische Handelsmarken müssen nicht in andere<br />
europäische Sprachen übersetzt werden<br />
Handelsmarken, die aus Wörtern einer europäischen Sprache<br />
bestehen, müssen nicht unbedingt in verschiedene<br />
europäische Sprachen übersetzt werden.<br />
Bitte stellen Sie sicher, dass die Marke, die Sie zu verwenden<br />
beabsichtigen, keine negative Bedeutung in der Lan<strong>des</strong>sprache<br />
hat.<br />
Die Eintragung einer Handelsmarke kann bis zu 2 Jahre in<br />
Anspruch nehmen<br />
Obwohl die Eintragung von Handelsmarken in <strong>China</strong><br />
beschleunigt wird, sollten Sie beachten, dass Sie keinerlei<br />
Schutz besitzen, bevor die Handelsmarke eingetragen worden<br />
ist.<br />
Die Eintragung einer Handelsmarke kann von 3 Monaten bis<br />
zu 3 Jahre in Anspruch nehmen<br />
Abhängig vom Land der Eintragung kann die Eintragung Ihrer<br />
Handelsmarke zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in Anspruch<br />
nehmen. Ihre Handelsmarke hat jedoch bedingten Schutz ab<br />
dem Datum der Anmeldung, bis Ihre Handelsmarke<br />
letztendlich offiziell genehmigt wird.<br />
<strong>China</strong> verwendet die Internationale Klassifikation von<br />
Waren und Dienstleistungen<br />
<strong>China</strong> verwendet die Internationale Klassifikation von Waren<br />
und Dienstleistungen, welche in 45 Klassen unterteilt ist.<br />
Die Länder der Europäischen Union verwenden die<br />
Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen<br />
Die Länder der Europäischen Union verwenden die<br />
Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen,<br />
2<br />
Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />
Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.
<strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k<br />
Zusätzlich ist jede der 45 Klassen in Unterklassen unterteilt.<br />
Falls Sie eine Handelsmarke in verschiedenen Klassen<br />
eintragen möchten, muss für jede einzelne Klasse eine<br />
separate Handelsmarkenanmeldung eingereicht werden<br />
Wenn Sie beispielsweise Keramikgeschirr herstellen und<br />
vertreiben, müssen Sie zwei identische Handelsmarken<br />
einreichen, eine für Keramikgeschirr (Klasse 21) und eine für<br />
den Vertrieb von Waren (Klasse 35).<br />
die aus 45 Klassen ohne weitere Unterteilung in Unterklassen<br />
besteht.<br />
Falls Sie eine Handelsmarke in mehreren Klassen eintragen<br />
möchten, können Sie eine Anmeldung für verschiedene<br />
Klassen verwenden<br />
Wenn Sie beispielsweise Keramikgeschirr herstellen und<br />
vertreiben, müssen Sie eine Handelsmarke eintragen, die<br />
Klasse 21 und 35 (Keramikgeschirr, Vertrieb von Waren)<br />
abdeckt.<br />
GEOGRAFISCHE ANGABEN<br />
Europäische geografische Herkunftsangaben/-<br />
bezeichnungen sind in <strong>China</strong> nicht geschützt<br />
Es ist jedoch möglich, geografische Herkunftsangaben/-<br />
bezeichnungen als chinesische Kollektiv- oder<br />
Gewährleistungsmarken zu schützen. Der Schutz kann für alle<br />
Arten von Waren und Dienstleistungen gewährt werden.<br />
Europäische geografische Herkunftsangaben/-bezeichnungen<br />
sind in der gesamten Europäischen Union geschützt<br />
Der Schutz beschränkt sich auf Agrarerzeugnisse und<br />
Lebensmittel, namentlich: Weine, Käsesorten, Schinken,<br />
Würste, Meeresfrüchte, Oliven, Biere, Brotsorten, Früchte,<br />
rohes Fleisch und Gemüse. Für weitere Informationen<br />
besuchen Sie bitte: www.innovaccess.eu<br />
DESIGNS<br />
Muster müssen als Geschmacksmuster eingetragen werden,<br />
um geschützt zu sein<br />
Um sich für den Schutz zu qualifizieren, darf ein Muster nicht<br />
vorher veröffentlicht worden sein und es muss ausreichend<br />
von anderen Mustern unterscheidbar sein. Erst nach der<br />
formalen Eintragung können Sie Ihre Rechte auf ein Muster<br />
durchsetzen.<br />
Muster können entweder als ein nicht eingetragenes<br />
Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder als eingetragenes<br />
Muster geschützt werden<br />
Das europäische System gewährt Ihnen die Option, Ihr Muster<br />
innerhalb der Europäischen Union drei Jahre lang ohne die<br />
Notwendigkeit einer Eintragung zu schützen, beginnend mit<br />
dem Datum, an welchem es der Öffentlichkeit zugänglich<br />
gemacht wurde.<br />
Falls Sie Ihr Muster jedoch länger als 3 Jahre schützen lassen<br />
möchten, müssen Sie es auf EU-Ebene oder in Ihrem Land<br />
eintragen lassen.<br />
Normalerweise können Muster, die sich wie beispielsweise in<br />
der Mode häufig verändern, noch geschützt werden, selbst<br />
wenn sie nicht eingetragen sind. Langlebigere Muster sollten<br />
hingegen eingetragen werden.<br />
Eingetragene Muster sind 10 Jahre lang geschützt<br />
Ein Geschmacksmuster gibt Ihnen das ausschließliche Recht,<br />
Ihr Muster 10 Jahre lang in <strong>China</strong> zu verwenden oder anderen<br />
zu erlauben, es zu verwenden.<br />
Eingetragene Muster sind 25 Jahre lang geschützt<br />
Ein eingetragenes Muster gibt Ihnen das ausschließliche Recht,<br />
dieses 25 Jahre lang <strong>im</strong> gesamten Territorium der Europäischen<br />
Union oder insbesondere in dem Staat, wo es eingetragen<br />
wurde, zu verwenden oder anderen zu erlauben, es zu<br />
verwenden.<br />
URHEBERRECHT<br />
Urheberrechte sind vom Entstehungszeitpunkt an geschützt<br />
Sie brauchen ein Urheberrecht nicht einzutragen, um Schutz<br />
zu genießen; die Eintragung Ihres Urheberrechts ist jedoch<br />
eine Option in <strong>China</strong> und wird empfohlen.<br />
Urheberrechte sind vom Entstehungszeitpunkt an geschützt<br />
Lediglich ein paar EU-Mitgliedsstaaten sehen die Eintragung<br />
<strong>des</strong> Urheberrechts vor. Sie sollten Aufzeichnungen über die<br />
Urheberschaft und das Erstellungsdatum eines Kunstwerkes<br />
machen, um Ihre Urheberrechte durchzusetzen.<br />
3<br />
Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />
Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.
<strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k<br />
ZOLL<br />
Tragen Sie Ihr IP be<strong>im</strong> Zoll ein<br />
Damit der Zoll Ihre Produkte kontrollieren kann, müssen Sie<br />
Ihr IPR be<strong>im</strong> chinesischen Zoll eintragen. Die Eintragung<br />
unterliegt einer Gebühr und gilt für 10 Jahre oder bis das IPR<br />
abläuft.<br />
Keine formale Eintragung be<strong>im</strong> Zoll erforderlich<br />
In <strong>Europa</strong> ist der Zoll verpflichtet, rechtsverletzende Waren<br />
ohne formale Eintragung zu kontrollieren. Sie können kostenlos<br />
für die Dauer eines Jahres um eine spezielle Kontrolle<br />
potentieller Rechteverletzungen Ihres IPRs ersuchen.<br />
DURCHSETZUNG<br />
Es liegt in der Verantwortlichkeit <strong>des</strong> IPR-Inhabers, eine<br />
Beweissicherung vor Gericht durchzuführen<br />
Von Gerichten wird nicht verfügt, dass der mutmaßliche<br />
Rechtsverletzer Nachweise für die Rechtsverletzung erbringt.<br />
Es ist die Pflicht <strong>des</strong> IPR-Inhabers, eine Beweissicherung für<br />
die Rechtsverletzung durchzuführen, wofür die<br />
Inanspruchnahme eines Ermittlungsunternehmens oder einer<br />
Anwaltskanzlei empfohlen wird.<br />
Es kann verfügt werden, dass der Rechtsverletzer dem<br />
Gericht relevante Informationen und Nachweise vorlegt<br />
In <strong>Europa</strong> können die Gerichte dem IPR-Inhaber dabei helfen,<br />
Nachweise zu erbringen, indem sie verfügen, dass der<br />
mutmaßliche Rechtsverletzer relevante Informationen und<br />
Nachweise vorlegt.<br />
Sämtliche Beweise müssen dem Gericht zum Zeitpunkt der<br />
Klageeinreichung vorgelegt werden<br />
Beweise, die später während der Verhandlungen vorgelegt<br />
werden, werden vom Gericht eventuell nicht anerkannt. Alle<br />
Unterlagen müssen auf Chinesisch vorgelegt werden und<br />
notariell beglaubigt sein.<br />
Beweise können während <strong>des</strong> gesamten<br />
Verhandlungszeitraums vorgelegt werden<br />
Alle Unterlagen müssen in der Amtssprache <strong>des</strong> Gerichts<br />
vorgelegt werden und auf Verlangen notariell beglaubigt sein.<br />
Sie können Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse vor Gericht und bei<br />
Verwaltungsbehörden durchsetzen<br />
Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse sind nicht nur zivilrechtlich und<br />
strafrechtlich, sondern ebenfalls verwaltungsrechtlich<br />
geschützt. Klicken Sie hier, um mehr Informationen über<br />
Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse zu erhalten.<br />
Sie können Ihre Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse lediglich vor Gericht<br />
durchsetzen<br />
Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse sind zivilrechtlich und strafrechtlich<br />
geschützt. Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse sind nicht<br />
verwaltungsrechtlich geschützt.<br />
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Dieses Dokument/dieser Text wurde vom <strong>China</strong> IPR SME Help<strong>des</strong>k als Teil eines von der Europäischen Kommission mitfinanzierten Projekts erstellt.<br />
Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.