Eingriffs- und Ausgleichsberechnung - Markt Eichendorf
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />
PV-GANACKERSBERG<br />
befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
a. Begründung<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
b. Naturschutzrechtliche <strong>Eingriffs</strong>regelung in der Bauleitplanung<br />
c. Umweltbericht<br />
d. Anhang „Solarstudie“<br />
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1. VORBEMERKUNG<br />
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />
PV-GANACKERSBERG<br />
befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat laut <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschluss vom 15.07.2009 die<br />
Aufstellung eines<br />
gemäß § 30 BauGB beschlossen.<br />
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />
PV-GANACKERSBERG<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Das Architekturbüro Dipl. Ing. (FH) Josef Salzberger, Bergstraße 12, 94428 <strong>Eichendorf</strong>-<br />
Perbing wurde mit der Erstellung dieses Bebauungsplanes beauftragt,<br />
das Planungsbüro Landschafts- <strong>und</strong> Grünplanung Landschaftsarchitektin Angela<br />
Kirschner-Eschlwech, Lappersdorf 36a, 94428 <strong>Eichendorf</strong> mit der Grünordnungsplanung<br />
<strong>und</strong> Anwendung der naturschutzrechtl. <strong>Eingriffs</strong>regelung <strong>und</strong> dem Umweltbericht.<br />
Für den Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> ist eine Flächennutzungsplanänderung mit<br />
Deckblatt Nr. 6 bereits genehmigt.<br />
Vorhabenträger:<br />
IDEEMASUN energy GmbH, Eckl Eduard, Neusling 7, 94574 Wallerfing<br />
Steinhuber Albert, Ganackersberg 1, 94428 <strong>Eichendorf</strong><br />
Anlass <strong>und</strong> Ziel des Vorhabens:<br />
Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche soll durch das Vorhaben regenerative Energie<br />
gemäß dem EEG-Gesetz (Erneuerbare Energie-Gesetz) erzeugt <strong>und</strong> gefördert werden.<br />
Dazu möchte der Vorhabenträger das Gebiet der Nutzung als sonstiges Sondergebiet<br />
gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für eine Stromerzeugungs- bzw. Photovoltaik-Anlage<br />
zuführen. Die Erzeugung von regenerativer Energie ist ein vorrangiges politisches Ziel zur<br />
Verringerung der Umweltbelastung <strong>und</strong> zur Verbesserung der Schutzgüter Klima <strong>und</strong> Luft.<br />
Durch die PV-Anlage wird lokal, emissionsfreie Energie erzeugt.<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />
PV-GANACKERSBERG<br />
befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Der Gemeindeteil Ganackersberg liegt ca. 3,9 km nordwestlich von <strong>Eichendorf</strong>.<br />
Nordöstlich verläuft die Staatsstraße 2325.<br />
Es ist eine bauliche Nutzung als „SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV-<br />
GANACKERSBERG vorgesehen.<br />
Bauweise der PV-Anlage:<br />
Die Anlage besteht aus einer Aneinanderreihung von sogenannten Solartischen, die fest<br />
aufgestellt, südlich orientiert sind <strong>und</strong> die Module aufnehmen.<br />
Die Tische werden mittels Schraub- bzw. Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten im Erdreich verankert, ohne<br />
größere Erdbewegungen <strong>und</strong> ohne weitere Versiegelung.<br />
Die Höhe der bestückten Tische beträgt max. 4,00 m. Die Fläche zwischen den Reihen<br />
wird extensiv als Wiese angesät <strong>und</strong> entwickelt.<br />
Die Anlage wird eingezäunt <strong>und</strong> eingegrünt.<br />
Bei der Prüfung zur Eignung von Flächen für die geplante Nutzung Freiflächenphotovoltaik<br />
wurden einige Überlegungen im Vorfeld von der Gemeinde angestellt. Zu diesem Zweck<br />
wurde von Seiten des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> eine Studie in Auftrag gegeben. In der<br />
„Solarstudie“ vom Planungsbüro Voerkelius/ Längst (vom 02.06.08 am 29.10.09 ergänzt)<br />
zählt das vorgesehene Sondergebiet zu den geeigneten Standorten für die Errichtung von<br />
großflächigen Photovoltaikanlagen.<br />
Im Norden des Weilers Ganackersberg liegt die potentielle Fläche in einem nicht einsehbaren<br />
Bereich. Dies gilt insbesondere für die Staatsstraße ST 2325. Die Flächen selbst liegen im<br />
Außenbereich <strong>und</strong> sind nicht vorbelastet. Derzeit werden sie ausschließlich ackerbaulich als<br />
Sonderkulturen. Teilbereiche sind als vermutetes Bodendenkmal Nr. 7342/0282, verebnete<br />
vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild, dargestellt.<br />
Die Grenze des Bearbeitungsgebietes wird so gelegt, dass keinerlei Beeinträchtigung des<br />
Bodendenkmals erfolgt. Der Zaun der Anlage wird auf die Grenze des Bodendenkmals gesetzt<br />
<strong>und</strong> lediglich ein Eingrünungsstreifen von 8 m liegt auf der Fläche des Bodendenkmals. Somit<br />
erfolgt weder durch punktuelle noch durch lineare Bodeneingriffe eine Beeinträchtigung des<br />
Bodendenkmales.<br />
Die Fläche ist nicht vorbelastet. Das Einbindungspotential in die Landschaft ist als sehr gut zu<br />
betrachten. Die im Landschaftsplan geforderte Vernetzung wäre durch die Einbringung<br />
gliedernder Grünstrukturen anzustreben. In Ganackersberg sind geeignete Einspeisemöglichkeit<br />
ins Stromnetz vorhanden.<br />
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Nachfolgend die Aspekte für die Eignung der gewählten Fläche:<br />
- Antrag von Gr<strong>und</strong>stückseigentümern, die auch die Pflege der Grün- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsflächen übernehmen bzw. organisieren.<br />
- ausreichend große zusammenhängende Fläche, die den erforderlichen Ausgleich in<br />
geeigneter Form ermöglicht.<br />
- gute Verkehrsanbindung;<br />
die vorhandenen Wege <strong>und</strong> Straßen sind zur Erschließung der gepl. Anlage nutzbar;<br />
es sind keine zusätzl. Zufahrten bzw. öffentliche Erschließungsmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
- Einspeisemöglichkeit abgeklärt mit E.ON <strong>und</strong> realisierbar.<br />
- die anderweitige Nutzung von jetzigen landwirtschaftlichen Nutzflächen ist aus Sicht<br />
der Landwirtschaft hier weniger problematisch, da die Flächen für die<br />
Gr<strong>und</strong>stückseigentümer nicht als Ackerflächen notwendig sind;<br />
nach Ende der Laufzeit stehen die Flächen prinzipiell wieder für die Landwirtschaft<br />
zur Verfügung.<br />
- keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung im<br />
Umfeld.<br />
- keine spezifische Erholungsnutzung bzw. ausgewiesene Wanderwege in dieser<br />
Lage.<br />
- Lage in einem nicht einsehbaren Bereich.<br />
Eingriffe in das Landschaftsbild können durch rahmende Pflanzungen um die<br />
geplante Anlage auf der Fläche gering gehalten werden bzw. kompensiert werden.<br />
- Naturschutzfachlich unbedenklich; wertvolle Lebensräume nach FFH Richtlinie oder<br />
Vogelschutzrichtlinie, kartierte Biotope <strong>und</strong> Schutzgebiete usw.- sind nicht betroffen/<br />
nicht beeinträchtigt, bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung als Acker.<br />
- durch Ausgleichsmaßnahmen werden Gehölzstrukturen bzw. extensiv genutzte<br />
Säume/ Gras- <strong>und</strong> Krautfluren geschaffen, die zu einer besseren Vernetzung <strong>und</strong><br />
ökologischen Bereicherung beitragen.<br />
- das landesplanerische Ziel, die Nutzung regenerativer Energien zu fördern, wird von<br />
Seiten der Gemeinde hiermit weiterverfolgt/ unterstützt <strong>und</strong> zwar unter Abwägung<br />
verschiedener Standorte o.ä. auf der Basis der gemeindlichen Solarstudie (ergänzte<br />
Fassung v. Okt. 2009).<br />
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2. ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN<br />
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Regionalplan<br />
Der Regionalplan Region 13 (Landshut) enthält für den Vorhabensbereich keine konkreten<br />
Ziele, die der beabsichtigten Planung entgegenstehen.<br />
Landesentwicklungsprogramm (LEP)<br />
Gemäß der Ausführungen des LEP bezüglich nachhaltiger technischer Infrastruktur sollen<br />
u.a. Sonnenenergienutzung verstärkt erschlossen <strong>und</strong> genutzt werden, analog zur<br />
Zielsetzung des Erneuerbaren Energiegesetz (EEG).<br />
Örtliche Planungen<br />
Planungsgr<strong>und</strong>lage ist der aktuelle Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> (Deckblatt Nr. 6). Die Vorhabensfläche liegt im Außenbereich <strong>und</strong><br />
ist im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ dargestellt.<br />
3. GELÄNDEVERHÄLTNISSE UND BAUGEBIETSABGRENZUNG<br />
Das geplante Sondergebiet wurde bisher als Acker genutzt <strong>und</strong> grenzt umlaufend an<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. an öffentliche Feld- <strong>und</strong> Waldwege.<br />
Es umfasst die Fl.Nr. 422, 425 <strong>und</strong> 435/T der Gemarkung Kammern.<br />
Der Geltungsbereich des Sondergebietes umfasst ca. 8,66 ha.<br />
Das neue Sondergebiet ist ein von Süden nach Norden ansteigendes Gelände mit ca. 11%<br />
Gefälle.<br />
Der Boden besteht aus tonigem Material. Die Humusschicht ist ca. 30 cm stark.<br />
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befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />
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3.1 GRUNDWASSER, OBERFLÄCHENWASSER (HOCHWASSERGEFAHR), WILD<br />
ABFLIESSENDES WASSER<br />
Der Gr<strong>und</strong>wasserstand liegt ca. 27 bis 52 m unter der Geländeoberfläche.<br />
Es befinden sich keine Oberflächengewässer (Gräben) im Geltungsbereich des geplanten<br />
Sondergebietes. Jedoch fließt südlich des Flurstückes Fl.Nr. 422 der Eggenbach, ein<br />
Gewässer 3. Ordnung.<br />
Bei einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit umgebender Einfriedung <strong>und</strong> Eingrünung/<br />
Ausgleichsflächen - wird aufgr<strong>und</strong> der Bauweise (Befestigung mit Schraub- bzw.<br />
Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten) <strong>und</strong> die erforderlichen Abstände zwischen den Modultischen <strong>und</strong> vor<br />
allem die flächige Ansaat auch im Inneren der Anlage/ im Baufenster (großenteils<br />
durchwurzelter Boden) der oberflächliche Abfluss gegenüber der bisherigen Nutzung nicht<br />
erhöht. Das Niederschlagswasser kann flächig versickern. Im Süden des Flurstückes Fl.Nr.<br />
435 (an der tiefsten Stelle) <strong>und</strong> auf Fl.Nr. 422 werden Mulden als Erdbauwerke angelegt,<br />
die sowohl Regenwasserrückhalt als auch Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen darstellen.<br />
Bisher bei Ackernutzung mögliche Erosionserscheinungen werden durch die flächige<br />
Ansaat usw. reduziert.<br />
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass beim Umgang mit wassergefährdenden<br />
Stoffen eine wasserrechtliche Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht besteht.<br />
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4. ERSCHLIESSUNG<br />
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4.1 Verkehrserschließung<br />
Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über Gemeindestraßen an die<br />
Staatsstraße 2325 angeb<strong>und</strong>en.<br />
Im Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat sich der Betreiber<br />
der Anlage zu verpflichten, alle weiteren Erschließungen (Straßenbau, Deckverstärkung,<br />
Brandschutz usw.) auf eigene Kosten zu erstellen <strong>und</strong> den <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> von der<br />
Erschließungsverpflichtung freizustellen.<br />
4.2 Wasserversorgung<br />
Für den Betrieb der Photovoltaikanlage ist der Anschluss an die Wasserversorgung des<br />
<strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> nicht notwendig.<br />
4.3 Abwasserbeseitigung<br />
Schmutzwasser fällt bei der geplanten Nutzung nicht an.<br />
Das anfallende Niederschlagswasser kann <strong>und</strong> soll flächig auf dem Gr<strong>und</strong>stück versickern.<br />
4.4 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung <strong>und</strong> Einspeisung erfolgt durch den Anschluss an das<br />
Versorgungsnetz der e-on.<br />
Im Geltungsbereich des SO sind nur am Rande unterirdische Leitungen, oberirdischen<br />
Leitungen sind keine vorhanden.<br />
4.5 Müllbeseitigung<br />
Abfall fällt beim Betrieb der Photovoltaikanlage nicht an.<br />
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4.6 Bodendenkmäler<br />
Nordöstlich des Plangebietes ist das vermutete Bodendenkmal Nr. 7342/0282, verebnete<br />
vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild, dargestellt.<br />
Die Grenze des Bearbeitungsgebietes wurde so gelegt, dass keinerlei Beeinträchtigung<br />
des Bodendenkmals erfolgt. Der Zaun der Anlage wird auf die Grenze des Bodendenkmals<br />
gesetzt <strong>und</strong> lediglich ein Eingrünungsstreifen von 8 m liegt auf der Fläche des<br />
Bodendenkmals.<br />
Somit erfolgt weder durch punktuelle noch durch lineare Bodeneingriffe eine<br />
Beeinträchtigung des Bodendenkmales.<br />
Die Kreisarchäologie wird von allen Erdarbeiten frühzeitig informiert um die Arbeiten zu<br />
beobachten, sowie evtl. notwendig werdende archäologische Untersuchungen ungehindert<br />
durchführen zu können.<br />
Im Bereich der Eingrünung, die auf dem Bodendenkmal liegt, werden bei Baubeginn zwei<br />
ca. 20 x 2 m breite Streifen von ca. 30 cm Tiefe (Ackerkrumme) abgetragen um hier<br />
Einblicke zu ermöglichen.<br />
Innerhalb des restlichen Planungsgebietes (SO ENERGIE) sind keine Bodendenkmäler<br />
ausgewiesen. Die günstige Lage der zu überbauenden Fläche könnte jedoch für das<br />
Vorhandensein von Bodendenkmälern sprechen.<br />
In Absprache mit der Kreisarchäologie sind im Plangebiet einige Sondagestreifen (Bagger<br />
mit Humusschaufel) zu öffnen, um einen Bodeneinblick zu erhalten.<br />
Sollten Bodendenkmäler zutage treten, sind diese unverzüglich dem Landratsamt zu<br />
melden.<br />
Die notwendige Zeit für die Freilegung der Bodendenkmäler muss eingeräumt werden.<br />
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5. VORHANDENE NUTZUNG<br />
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Das Plangebiet wurde bisher landwirtschaftlich als Acker genutzt. Die Fläche ist im Hinblick<br />
auf die geplante Nutzungsänderung nicht mehr ackerbaulich bestellt worden.<br />
6. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
Für die Freiflächenphotovoltaik-Anlage wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ein<br />
Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien (Sonnenenergie) festgesetzt.<br />
Zulässig ist die Errichtung der Solartische <strong>und</strong> baulicher Anlagen, die für die<br />
Errichtung <strong>und</strong> dem Betrieb der PV-Anlage erforderlich sind. Durch die im BBP<br />
festgesetzte Bauweise mittels Aufständerung der Module (siehe Vorbemerkungen)<br />
wird die Beeinträchtigung des Geländes durch die Baumaßnahme auf ein Minimum<br />
reduziert werden.<br />
Eine flächige Bodenversiegelung findet bis auf die Bedarfszufahrten nicht statt. Diese<br />
Fahrten sind mit wasserdurchlässigem Belag z.B. in gekiester Form bzw. mit<br />
Schotter/ als Schotterrasen auszubilden.<br />
Zwischen den Solartischen entsteht eine extensive Wiesenfläche, darüber hinaus<br />
besteht auch unter den Solartischen die Möglichkeit einer Vegetationsentwicklung.<br />
Das Niederschlagswasser von den PV-Modulen kann direkt auf der Fläche/ Wiese<br />
versickern. Es bedarf keiner technischen Vorrichtung.<br />
Innerhalb des ca. 8,66 ha großen Geltungsbereiches des BBP SO dürfen auf einer<br />
Fläche (Baufenster) von ca. 5,36 ha Solartische aufgestellt werden. Die Abstände der<br />
Tischreihen innerhalb der Baugrenze ergeben sich aus der Bauhöhe, Hangneigung<br />
<strong>und</strong> der gegenseitigen Verschattung.<br />
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7. ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Der Brandschutz wird durch die vorhandene Wasserversorgungsleitung in Ganackersberg<br />
<strong>und</strong> den 14 Feuerwehren des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> sichergestellt.<br />
Nach Berechnungen ist eine maximale Löschwasserentnahme am Hydranten (Östlich des<br />
Bodendenkmales) von 13,3 l/s (800 l/min) möglich.<br />
Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über Gemeindestraßen an die<br />
Staatsstraße 2325 angeb<strong>und</strong>en.<br />
Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind jederzeit frei befahrbar <strong>und</strong> zugänglich,<br />
auch im Winter.<br />
Etwaige Sperrvorrichtungen zum Gelände <strong>und</strong> Gebäuden sind zulässig, wenn die<br />
Feuerwehr diese öffnen kann. Dies ist vom Betreiber mit der zuständigen<br />
Brandschutzdienststelle im Vorfeld abzustimmen. Es ist vom Betreiber sicher zu stellen,<br />
dass im Schadensfall die Anlage stromlos geschaltet wird.<br />
Zugänge <strong>und</strong> Zufahrten auf den Gr<strong>und</strong>stücken:<br />
Die baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen <strong>und</strong> Wege erreichbar sein. Hier<br />
gelten die Vorgaben der BayBO, Art. 5, In Verbindung mit den Richtlinien über „Flächen für<br />
die Feuerwehren auf Gr<strong>und</strong>stücken“ DIN 14090 (Fassung Februar 2007).<br />
Der Brandschutz <strong>und</strong> die Löschwasserversorgung ist nach Festsetzungen des KBR<br />
auszuführen.<br />
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8. GRÜNORDNUNG<br />
8.1 Bestand<br />
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PV-GANACKERSBERG<br />
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Das Bearbeitungsgebiet liegt nordwestlich von Ganackersberg in einem Seitental im<br />
Vilshügelland. Die Erschließung erfolgt über die Staatsstraße 2325.<br />
Die Aufstellflächen für die Module (Fl.Nr. 425, 435/T) werden derzeit als Ackerland genutzt.<br />
Das Flurstück Fl.Nr. 422 (Ausgleichsfläche) ist im Flächennutzungsplan als Grünland<br />
beschrieben, wird aber als Ackerland mit Zwischenbegrünung bewirtschaftet. Diese Fläche<br />
liegt im Tal des Eggenbaches <strong>und</strong> wird häufig in Teilbereichen überschwemmt. Der Bach,<br />
ein Gewässer 3. Ordnung, begrenzt im Südwesten das Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> liegt außerhalb des<br />
Bearbeitungsgebietes. Der Eggenbach ist in diesem Strukturabschnitt lt.<br />
Gewässerentwicklungsplan <strong>Eichendorf</strong> insgesamt mäßig verändert (Strukturklasse III),<br />
wobei die Auendynamik deutlich (Strukturklasse IV) <strong>und</strong> die Gewässerbettdynamik mäßig<br />
(Strukturklasse III) verändert ist. (Strukturklasse I = unverändert bis Strukturklasse VII =<br />
vollständig verändert)<br />
Das Eggenbachtal wird im Süden <strong>und</strong> Norden von Nadelwäldern begrenzt. Der Nadelwald<br />
im Norden des Tales (Seeholz) grenzt an seiner Ostseite an das Bearbeitungsgebiet<br />
(Fl.Nr. 425). Zwischen Fl.Nr. 425 <strong>und</strong> 422 befindet sich eine kleine Brachfläche mit<br />
südwestexponierter Böschung <strong>und</strong> Gehölzbestand.<br />
Im Norden, Osten <strong>und</strong> Süden des Bearbeitungsgebietes grenzen Ackerflächen an<br />
Die jährlichen Niederschläge betragen 700-800 mm. Ausgangsmaterial zur Bodenbildung<br />
sind Kiese, Sande, Tone <strong>und</strong> Mergel aus der oberen Süßwassermolasse mit<br />
Lößlehmüberdeckung. Es überwiegen Pararendzinen <strong>und</strong> Parabraunerden, die gute<br />
Ackerstandorte sind.<br />
Im Bearbeitungsgebiet <strong>und</strong> näheren Umfeld sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.<br />
Südlich des Bearbeitungsgebietes, direkt an der Hofstelle Steinhuber steht die<br />
denkmalgeschützte spätromanische Kath. Filialkirche St. Georg. Die Hofstelle schirmt die<br />
ca. 160 m entfernte Photovoltaikanlage ab.<br />
8.2 Planungsziele von Seiten der Grünordnung<br />
Übergeordnetes Planungsziel Natur- <strong>und</strong> Landschaft:<br />
Das zentrale Planungsziel der Grünordnung ist den Eingriff in den Naturhaushalt zu<br />
minimieren <strong>und</strong> den erforderlichen Ausgleich im direkten räumlichen Zusammenhang durch<br />
harmonische Einbindung des Photovoltaikstandortes in die Landschaft zu ermöglichen.<br />
Desweiteren werden Möglichkeiten zur Vernetzung von Grünstrukturen geschaffen <strong>und</strong> ein<br />
Wanderkorridor bereitgestellt.<br />
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Die Ziele des Gewässerentwicklungsplanes werden bei den Ausgleichsmaßnahmen<br />
berücksichtigt.<br />
Leitbild der Planung/Zwecke der Festsetzungen<br />
Das Bearbeitungsgebiet wird als Photovoltaikanlage genutzt.<br />
Folgende Planungsinhalte bewirken eine Reduzierung der Eingriffe in Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> verfolgen damit das übergeordnete Planungsziel:<br />
o Geringe Einsehbarkeit der Fläche durch die Lage im Seitental.<br />
o Sockellose Zaunausbildung um eine Durchlässigkeit für Kleintiere zu erhalten.<br />
o Verwendung von Modultischen mit Beschränkung der Höhe zur Reduzierung der<br />
Fernwirkung.<br />
o Durch die Verwendung von Schraub- oder Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten für die Montage der<br />
Module erfolgen keine flächendeckende Bodenversiegelung <strong>und</strong> kein Einbau von<br />
Betonf<strong>und</strong>amenten, d.h. das Regenwasser kann breitflächig versickern.<br />
o Wiesenansaat unter den Modulen (Ansaat <strong>und</strong> Pflege wie unten)<br />
o Sicherung des späteren Rückbaus der Anlage<br />
o Pflanzen einer Baum-Strauchhecke mit Wildobstbäumen an der Hofstelle zur<br />
Eingrünung der Güllegrube <strong>und</strong> Abschirmung der Photovoltaikanlage beim Blick<br />
vom Baudenkmal (spätromanische Kirche St. Georg) in das Eggenbachtal<br />
Als Ausgleichsmaßnahmen gemäß §1a BauGB werden im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans festgesetzt:<br />
o Wiesenansaat außerhalb der Umzäunung / Baugrenze, an den Rändern der<br />
Heckenstrukturen (Säume) mit standortgerechtem Saatgut (zh-rasen.19,<br />
„Ansaatmischung auf hängigem Ackerboden im Tertiärhügelland“, Empfehlung von<br />
Unterer Naturschutzbehörde).<br />
o Eingrünung im Norden <strong>und</strong> Osten durch 3-5-reihige Baum-Strauchhecken <strong>und</strong><br />
Baumreihen auf 8m breitem Grünstreifen.<br />
o Mindesteingrünung im Süden durch 2-reihige Heckenabschnitte mit Sträucher<br />
o Ausbildung eines gestuften, buchtigen 5-10-reihigen Waldmantels<br />
o Schaffung eines nicht eingezäunten Wanderkorridores für Wildtiere<br />
o Pflege der Hecken in Abstimmung der Gemeinde <strong>und</strong> UNB<br />
o Verwendung von autochthonem Pflanzmaterial zum Erhalt der heimischen<br />
genetischen Vielfalt.<br />
o Anlage von Mulden (temporäre Kleingewässer) entlang des Baches <strong>und</strong><br />
Versickerungsmulde an der tiefsten Stelle des Flurstückes Fl.Nr. 435/T.<br />
o Förderung des natürlichen Ausuferungsvermögens vom Eggenbach durch<br />
extensive Bewirtschaftung der Fläche auf Fl.Nr. 422<br />
o Feuchtigkeitsliebende Gehölze an den Mulden <strong>und</strong> entlang des Baches.<br />
o Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Anforderungen an die Grünordnung ist eine ökologische<br />
Bauleitung erforderlich.<br />
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8.3 <strong>Eingriffs</strong>regelung/ Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die <strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsberechnung</strong> gemäß § 1a BauGB mit § 8a BnatschG ist ein<br />
gesonderter Bestandteil der Begründung <strong>und</strong> den Unterlagen als eigener Bericht angefügt.<br />
Es kann der gesamte erforderliche Ausgleich im Bearbeitungsgebiet erfolgen <strong>und</strong> wird mit<br />
entsprechenden Festsetzungen im Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan textlich <strong>und</strong><br />
zeichnerisch dargestellt:<br />
Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes: ca. 86.600 m²<br />
Fläche innerhalb des Zaunes ca. 58.980 m²<br />
(mit Modulen zu bestücken)<br />
Erforderlicher Kompensationsfaktor ca. 0,4<br />
(in Absprache mit UNB)<br />
Geforderter Ausgleich ca. 23.592 m²<br />
Tatsächliche Ausgleichsflächen außerhalb des Zaunes: ca. 23.477 m²<br />
(Waldmantel, Korridor, Hecken, Säume <strong>und</strong> Wiesen)<br />
ca. 27.620 m² mit Anerkennungsfaktur 0,85 (wg. großflächigen<br />
freien Wiesen) = 23.477 m²<br />
Die Ausgleichsflächen sind dinglich zugunsten des Freistaates Bayern zu sichern <strong>und</strong> als<br />
Ökofläche an das Bayerische Landesamt für Umwelt, Dienststelle Hof, Hans-Högn-Straße<br />
12, 95030 Hof, Tel: 09281/1800-4676, Fax: 09281/1800-4697, oefk@lfu.bayern.de zu<br />
melden.<br />
8.4 UVP- Umweltbericht<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Bearbeitungsgebietes ist lt. dem Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG v. 21. Febr. 1980 zuletzt geändert 2007), Anlage 1<br />
Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ Nr. 18.7 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls lt. § 3c<br />
Satz 1 nötig.<br />
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der Baubehörde kann<br />
aufgr<strong>und</strong> des Standorts mit geringer Bedeutung für den Naturhaushalt <strong>und</strong> der geplanten<br />
Nutzung von einer Umweltverträglichkeitsstudie gemäß dem UVPG abgesehen werden. Es<br />
gelten die Gr<strong>und</strong>sätze des Baugesetzbuches.<br />
Der Umweltbericht nach § 2a BauGB ist ein gesonderter Bestandteil der Begründung <strong>und</strong><br />
den Unterlagen als eigener Bericht angefügt.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit dem geplanten Vorhaben zur<br />
Sonnenenergienutzung bei Durchführung der Minimierungs- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt<br />
zu erwarten sind.<br />
14
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />
PV-GANACKERSBERG<br />
befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
9. FINANZIERUNG UND FOLGEINVESTITIONEN<br />
Sämtliche Kosten des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger <strong>und</strong> Betreiber<br />
getragen. Dem <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> entstehen durch die Umsetzung des Sondergebiets keine<br />
Folgekosten.<br />
10. RÜCKBAUVERPFLICHTUNG<br />
Nach § 9 Abs. 2 BauGB wird das Baurecht für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
ganz oder teilweise nur auf Zeit erteilt.<br />
Die Photovoltaikanlage ist nach Nutzungsende vollständig <strong>und</strong> rückstandslos abzubauen.<br />
Diese Rückbauverpflichtung muss in den begleitenden Verträgen <strong>und</strong> auch im Gr<strong>und</strong>buch<br />
abgesichert werden.<br />
15
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
<strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsberechnung</strong><br />
1. Aufgabenstellung:<br />
Gemäß § 1a BauGB mit § 8a BNatschG sind die aufgr<strong>und</strong> des Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplanes<br />
zu erwartenden zulässigen Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft zu ermitteln <strong>und</strong> gegebenenfalls, soweit<br />
nicht vermeidbar, auszugleichen. Ausgangspunkt <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Eingriffs</strong>bewertung bildet eine<br />
Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des vorhandenen Zustandes <strong>und</strong> der Potentiale von Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild.<br />
Die Vorgehensweise für die Ermittlung, Bewertung <strong>und</strong> Vermeidung sowie die Ausgleichsplanung<br />
erfolgt gemäß dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung <strong>und</strong><br />
Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft: <strong>Eingriffs</strong>regelung in der Bauleitplanung.<br />
München, 2003.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der baulichen Nutzung scheidet eine vereinfachte Vorgehensweise aus <strong>und</strong> die<br />
Ausgleichserfordernis ist gemäß dem Regelverfahren in den vier beschriebenen Arbeitsschritten zu<br />
ermitteln:<br />
Schritt A Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft (Bestandsaufnahme)<br />
Schritt B Erfassen der Auswirkungen des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Planung im<br />
Hinblick auf Verbesserung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
Schritt C Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />
Schritt D Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />
sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Gr<strong>und</strong>lage für die Abwägung<br />
2. Schritt A<br />
Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft:<br />
Die Flächen im Bearbeitungsgebiet werden derzeit ackerbaulich genutzt, wobei das Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />
422 mit einer niedrigeren Bonität als Grünland eingetragen ist <strong>und</strong> häufig überschwemmt wird.<br />
Tabelle 1: „Bedeutung des Bestandes für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild“<br />
Nutzung/Bestand Größe Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild<br />
Ackerfläche 86.600 m² Kategorie I (Gebiet mit geringer Bedeutung)
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
3. Schritt B<br />
Erfassen der Auswirkungen des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Planung im Hinblick auf<br />
Verbesserung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
Für das vorliegende Planungsgebiet sind im Rahmen des Bebauungsplans folgende<br />
Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen:<br />
Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensräume:<br />
• Sockellose Zaunausbildung um eine Durchlässigkeit für Kleintiere zu erhalten<br />
• Wiesenansaat unter den Modulen<br />
Schutzgut Wasser:<br />
• Durch die Verwendung von Schraub- oder Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten für die Module erfolgt keine<br />
flächendeckende Bodenversiegelung <strong>und</strong> kein Einbau von Betonf<strong>und</strong>amenten, d.h. das<br />
Regenwasser kann breitflächig versickern.<br />
• Keine Versiegelung der Zufahrtsstraße, lediglich Ausbau als Kiesweg<br />
Schutzgut Boden:<br />
• Schutz des Bodens unter den Modulen durch Wiesenansaat mit standortgerechter<br />
Saatgutmischung (zh-rasen.19 Ansaatmischung auf hängigem Ackerstandort im<br />
Tertiärhügelland).<br />
• Die Wiese ist extensiv zu bewirtschaften, d. h. 1xjährlich zu mähen, das Mähgut ist<br />
abzutransportieren.<br />
Schutzgut Klima/Luft:<br />
• Wiesenansaat unter den Modulen<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
• Eingrünung der Fläche durch autochthone Gehölzgruppen.<br />
• Verwendung von Modultischen mit Beschränkung der Höhe reduzieren die Fernwirkung.<br />
• Geringe Einsehbarkeit der Fläche durch die Lage im Seitental <strong>und</strong> die vorhandenen<br />
Waldflächen<br />
• Pflanzen einer Baum-Strauchhecke mit Wildobstbäumen an der Hofstelle zur Eingrünung der<br />
Güllegrube <strong>und</strong> Abschirmung der Photovoltaikanlage beim Blick vom Baudenkmal in das<br />
Eggenbachtal
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Abbildung 1: „Beschreibung der Planung“
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Abbildung 3: „<strong>Eingriffs</strong>erfassung / Überlagernde Darstellung“<br />
Das Gebiet hat für die Schutzgüter Arten <strong>und</strong> Lebensräume, Boden, Wasser <strong>und</strong> Klima <strong>und</strong> Luft eine<br />
geringe Bedeutung.<br />
Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild, ist aufgr<strong>und</strong> des reizvollen Blickes in das<br />
Eggenbachtal, dem Bearbeitungsgebiet eine mittlere Bedeutung zuzuschreiben.<br />
Die denkmalgeschützte Kirche St. Georg im Süden des Bearbeitungsgebietes ist als überaus wertvoll<br />
zu sehen. Allerdings sind die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Kirche durch deren Standort, der<br />
Entfernung zur geplanten Photovoltaikanlage, sowie durch die Vermeidungs- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen als gering zu sehen.<br />
Es ergibt sich hiermit ein Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild,<br />
welches gering versiegelt wird. (=Kategorie I Typ B)<br />
Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird ein Kompensationsfaktor von 0,4<br />
festgelegt.
4. Schritt C<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Ermitteln des Umfanges erforderlicher Ausgleichsflächen<br />
Tabelle 2: „Bestimmung des Kompensationsfaktors <strong>und</strong> Berechnung des Ausgleichsbedarfs“<br />
Flächen mit <strong>Eingriffs</strong>schwere Größe ca. Faktor Ausgleichsbedarf in m²<br />
Kategorie I Typ B (Ackerfläche) 58.980 m² 0,4 Ca. 23.592 m²<br />
Der Ausgleichsbedarf von ca. 23.592 m², kann innerhalb des Geltungsbereiches abgedeckt werden.<br />
5. Schritt D<br />
Darstellung der tauglichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
Tabelle 3: „Ausgleichsmaßnahmen“<br />
Ausgleichsmaßnahme Gesamtfläche<br />
5-10-reihiger gestufter Waldmantel (Breite 5-10m in Buchten) mit<br />
autochthonen Gehölzen auf 30m breitem Grünstreifen im Nordwesten,<br />
Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />
3-5-reihige lockere Baum-Strauch-Hecken (Breite 3-5m in Abschnitten)<br />
auf 8m breitem Grünstreifen im Norden <strong>und</strong> Osten aus 70% Sträucher<br />
<strong>und</strong> 30% Heister,<br />
Einzelbäume (Hochstämme in Reihen) mit 15m Pflanzabstand,<br />
Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />
2-reihige lockere Strauch-Hecken (Breite 2m) auf 5m breitem<br />
Grünstreifen im Süden <strong>und</strong> Westen,<br />
Randbereiche als Wiesensaum<br />
Wiesenansaat der Säume außerhalb des Zaunes mit<br />
standortgerechtem Saatgut (zh-rasen.19, „Ansaatmischung auf<br />
hängigem Ackerboden im Tertiärhügelland“)<br />
(2xjährliche Mahd ab 15.06 <strong>und</strong> Abtransport des Mähgutes)<br />
Mulde zur Regenwasserrückhaltung <strong>und</strong> als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong><br />
Pflanzen m tiefsten Punkt (Südwesteck) des Flurstückes Fl.Nr. 435/T,<br />
Randbereiche mit Wiesenansaat. Der anfallende Oberboden ist<br />
abzufahren.<br />
Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 422 mit temporären Kleingewässern<br />
als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen <strong>und</strong> zur<br />
Regenwasserrückhaltung.<br />
Der anfallende Oberboden ist von der Fläche abzufahren. Die flachen,<br />
mähbaren Mulden sind durch das Aufbringen von speziellem Mähgut<br />
aus Feuchtwiesen zu impfen. Bezüglich der Eignung einer<br />
Spenderfläche ist mit der Unteren Naturschutzbehörde, bzw. mit dem<br />
Landschaftspflegeverband Kontakt aufzunehmen.<br />
Entlang des Eggenbaches bachbegleitende Hecken <strong>und</strong> an den Mulden<br />
feuchtigkeitsliebende Bäume <strong>und</strong> Sträucher.<br />
Wiesenansaat mit Ansaatmischung zh-rasen.14 „Extensivgrünland-<br />
Ansaat für Ackerböden in frischen Hanglagen des niederbayerischen<br />
Tertiärhügellandes“ (1xjährliche Mahd ab 1. Juli <strong>und</strong> Abtransport des<br />
Ca. 11.100 m²<br />
Ca. 5.360 m²<br />
Ca.1.700 m²<br />
Ca.1.650 m²<br />
(Wander-Korridor)<br />
Ca.510 m²<br />
Ca.7300 m²
Mähgutes)<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Gesamte nachgewiesene Ausgleichsfläche im Plangebiet Ca. 27.620 m²<br />
X Anerkennungsfaktor 0,85<br />
Als Ausgleich anrechenbare Fläche Ca. 23.477 m²<br />
Der nach Tabelle 2 ermittelte Ausgleichsbedarf von ca. Ca. 23.592 m² wird damit durch<br />
planungsbewirkte Ausgleichsflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes für die Nutzung des<br />
Gewerbegebietes als Photovoltaikanlage kompensiert. Siehe Abbildung 1: „Beschreibung der<br />
Planung“<br />
Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht mehr erforderlich.<br />
Angela Kirschner-Eschlwech
830-<br />
zh-rasen.19<br />
Ansaatmischung "Salzdorf" für zweischürige Wiese auf hängigem Ackerboden im<br />
Tertiärhügelland<br />
(11. März 1994)<br />
Gräser:<br />
Ansaatmenge<br />
kg/ha Korn% Gew.%<br />
Anthoxanthum odoratum Gemeines Ruchgras 0,6 5,0 2,1<br />
Arrhenatherum elatius Glatthafer 10,0 15,0 34,6<br />
Cynosurus cristatus Kammgras 0,6 5,0 2,1<br />
Festuca pratensis Wiesenschwingel 8,0 20,0 27,7<br />
Poa pratensis* Wiesenrispe 0,5 5,0 1,7<br />
Trisetum flavescens Goldhafer 2,0 25,0 6,9<br />
Kräuter:<br />
Achillea millefolium Schafgarbe 0,3 10,0 1,0<br />
Carum carvi Wiesenkümmel 5,0 7,5 17,3<br />
Daucus carota Wilde Möhre 0,6 2,5 2,1<br />
Plantago lanceolata Spitzwegerich 1,3 5,0 4,5<br />
Die empfohlene Ansaatdichte von 29 kg/ha entspricht ca. 2 000 Korn/m².<br />
*) z. B. Poa pratensis "ERTE"<br />
Regierung von Niederbayern<br />
Sachgebiet Umweltgestaltung<br />
Dr. Willy Zahlheimer<br />
28,9 100,0 100,0
Umweltbericht<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Einleitung<br />
Seite 1<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> wichtiger Ziele des Bebauungs- <strong>und</strong><br />
Grünordnungsplanes<br />
1.1 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen <strong>und</strong> Fachplänen<br />
festgelegten umweltrelevanten Ziele <strong>und</strong> ihrer Berücksichtigung.<br />
2. Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei<br />
Durchführung der Planung<br />
3. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
3.1 Bauweise<br />
3.2 Wirkungsprognose für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
3.3 Wirkungsprognose für Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />
3.4 Wirkungsprognose für Landschaftsbild (Sichtbeziehungen,<br />
Eingrünung)<br />
3.5 Zusammenfassung<br />
4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
nicht Durchführung der Planung<br />
5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum<br />
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />
5.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />
5.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />
6. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
7. Beschreibung der Methodik <strong>und</strong> der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
8. Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
9. Zusammenfassung 13<br />
2<br />
2<br />
2<br />
4<br />
6<br />
7<br />
7<br />
8<br />
9<br />
9<br />
10<br />
10<br />
10<br />
11<br />
13<br />
13<br />
13
1. Einleitung<br />
Seite 2<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Am 20.07.04 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien<br />
(Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau; BGBI 2004I S. 1359) in Kraft getreten.<br />
Demnach ist prinzipiell für jeden Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen <strong>und</strong> ein<br />
entsprechender Umweltbericht (nach § 2 Abs. 4 BauGB, bzw. § 2a BauGB) zu erstellen.<br />
Es werden unmittelbare <strong>und</strong> mittelbare Auswirkungen der Planung auf die Umwelt schon im<br />
Vorfeld durch ein systematisches Prüfungsverfahren festgestellt, beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />
Die Vorgehensweise erfolgt gemäß dem Leitfaden der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />
Staatsministerium des Innern: Der Umweltbericht in der Praxis. Leitfaden zur Umweltprüfung<br />
in der Bauleitplanung – ergänzte Fassung. München, 2007.<br />
Des Weiteren wurden die Hinweise des Bayr. StMI im R<strong>und</strong>schreiben vom 19.11.2009 zu<br />
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPV-Anlagen) berücksichtigt.<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> wichtiger Ziele des Bebauungs- <strong>und</strong><br />
Grünordnungsplanes<br />
Die Planung beinhaltet die Änderung der Nutzungsart von landwirtschaftlicher Nutzfläche zum<br />
sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung einer Freiflächen-<br />
Photovoltaikanlage inklusive Maßnahmen zur Eingrünung <strong>und</strong> zum Ausgleich nordwestlich<br />
von Ganackersberg, 3,9 km nordwestlich von <strong>Eichendorf</strong>.<br />
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen <strong>und</strong> Fachplänen festgelegten<br />
umweltrelevanten Ziele <strong>und</strong> ihrer Berücksichtigung.<br />
1.2.1 Landesentwicklungsprogramm<br />
Die Gemeinde <strong>Eichendorf</strong> ist nach der zentralörtlichen Gliederung der Region 13 (Raum<br />
Landshut) zugeteilt.<br />
In der Strukturkarte im Anhang 3 des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 ist der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> die Gebietskategorie „Ländlicher Raum, dessen Entwicklung im<br />
besonderen Maße gestärkt werden soll“ zugewiesen.<br />
Durch die Entwicklung von Flächen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien verfolgt<br />
die Gemeinde vorrangige Zielsetzungen des LEP zur nachhaltigen Energieversorgung in<br />
Bayern. (LEP B V 3.6 G)<br />
Die Ziele eine flächendeckende, vielfältige, nachhaltige Landwirtschaft mit natürlicher<br />
Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten (LEP B IV 2.1 Z) <strong>und</strong> eine Zersiedelung der<br />
Landschaft zu verhindern (LEP B VI 1.5 G) werden in einer Solarstudie für die <strong>Markt</strong>gemeinde<br />
<strong>Eichendorf</strong> aufgegriffen. Jedoch sind aufgr<strong>und</strong> der wenigen möglichen Standorte im<br />
Gemeindegebiet, die für eine Flächen-Photovoltaikanlage geeignet sind auch Standorte im<br />
Außenbereich als geplante Schwerpunktgebiete herausgearbeitet.<br />
Der zu bearbeitende Geltungsbereich überzeugt durch das sehr hohe Einbindungspotential in<br />
die Landschaft <strong>und</strong> die geringe Einsehbarkeit.<br />
(Genaue Beschreibung siehe Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungs- <strong>und</strong><br />
Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 6<br />
1.2.2 Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm <strong>und</strong> sonstige naturschutzfachlichen Schutzgebiete<br />
Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der naturräumlichen Gliederung im Tertiärhügelland<br />
zwischen Isar <strong>und</strong> Inn (060-A).<br />
Im Bearbeitungsgebiet befinden sich keine Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG,<br />
Naturdenkmäler nach Art. 9 BayNatSchG,<br />
Landschaftsschutzgebiete nach Art. 10 BayNatSchG,<br />
geschützte Landschaftsbestandteile nach Art. 12 BayNatSchG,<br />
kartierte Biotope nach Art. 13d BayNatSchG im Rahmen des Arten- <strong>und</strong>
Seite 3<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Biotopschutzprogramms<br />
FFH-Gebiete <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der „Natura-2000-Gebiete“.<br />
Es fließt im Südwesten des Geltungsbereiches der Eggenbach (Gewässer 3. Ordnung) von<br />
Nordwest nach Südost. Lt. ABSP gilt es „naturnahe Lebensräume <strong>und</strong> Vernetzungsstrukturen<br />
(Reaktivierung <strong>und</strong> Optimierung der Restfeuchtgebiete) zu entwickeln, sowie<br />
Hochstaudenfluren, Grünland <strong>und</strong> Gehölzstreifen (Bestandsmosaik) entlang der Bäche <strong>und</strong><br />
Gräben wiederherzustellen.“<br />
Hierzu wird auch der Gewässerentwicklungsplan der Gemeinde <strong>Eichendorf</strong> mit seinen Zielen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen beachtet <strong>und</strong> in der Planung im Sinne von Eingrünungs- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt, wie:<br />
- Förderung des natürlichen Ausuferungsvermögens<br />
- Reaktivierung des Verlagerungspotentials <strong>und</strong><br />
- Bereitstellung von Uferstreifen umgesetzt.<br />
1.2.3 Gültiger Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan<br />
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> wurde durch<br />
Deckblatt Nr. 6 geändert. Die bisherige landwirtschaftliche Nutzfläche wurde in ein Sonstiges<br />
Sondergebiet geändert. Die Planung gilt als Gr<strong>und</strong>lage für den Vorhabensbezogenen<br />
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung.<br />
Es werden die Zielsetzungen des bisherigen Flächennutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsplanes<br />
für die betroffene Lage umgesetzt <strong>und</strong> zwar:<br />
- Reduzierung der Erosionsgefährdung (durch flächige Ansaat, Unterbrechung der<br />
Hanglänge)<br />
- Förderung der Vernetzung durch die eingeplanten Maßnahmen wie gliedernder,<br />
nicht eingezäunter Korridor von Ost nach West <strong>und</strong> rahmende Eingrünung zum<br />
Ausgleich (Heckenstrukturen, Waldmantel, Saumbereiche <strong>und</strong> Extensivwiesen).<br />
- Begrünung am Baudenkmal durch Baum-Strauchhecken<br />
1.2.4 Solarstudie <strong>Markt</strong> Gemeinde <strong>Eichendorf</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> der gestiegenen Zahl von Anfragen zur Genehmigung von Freiflächen-<br />
Photovoltaikanlagen-Anlagen (FPV-Anlagen) hat der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> eine „Solarstudie zu<br />
Ermittlung geeigneter Flächen für FPV-Anlagen im Gemeindegebiet des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Eichendorf</strong>“ in Auftrag gegeben. Hier werden unter Berücksichtigung von Hangneigung,<br />
Exposition, Einsehbarkeit vom Straßennetz aus, Nähe zu Stromleitungen, Schutzstatus <strong>und</strong><br />
nach städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftlicher Abwägung geeignete Standorte aufgezeigt. Die<br />
Ergebnisse der Studie bilden die Gr<strong>und</strong>lage für die weitere Bauleitplanung.<br />
Eine der in der Solarstudie empfohlenen Flächen für die Aufstellung einer FPV-Anlage liegt<br />
bei Ganackersberg. Es handelt sich um einen Außenbereich. Die Fläche Fl.Nr. 435,<br />
Gemarkung Kammern wird ackerbaulich genutzt <strong>und</strong> ist nicht vorbelastet.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Prüfung der Fläche bezüglich der Kriterien Einsehbarkeit <strong>und</strong><br />
Einbindungspotential in die Landschaft, Topographie, Landnutzung, Biotopverb<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Verfügbarkeit der Flächen, ergibt sich lt. Solarstudie, das die Eignung des Standortes in<br />
diesen Bereichen hoch ist.<br />
1.2.5 Gesetz zum Schutz <strong>und</strong> zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG):<br />
Im Nordosten des Gr<strong>und</strong>stücks Fl.Nr. 435 befindet sich ein vermutetes Bodendenkmal<br />
Nr. 7342/0282, verebnete vorgeschichtliche Grabhügel, im Luftbild dargestellt. Um<br />
weder durch punktuelle noch durch lineare Bodeneingriffe eine Zerstörung der hier<br />
vorliegenden Gräber zu verursachen wurde die Grenze des Bearbeitungsgebietes so<br />
gewählt, dass lediglich die Eingrünungsmaßnahmen im Bereich des Bodendenkmals<br />
liegen. In diesem Bereich werden bei Baubeginn zwei ca. 20 m lange <strong>und</strong> ca. 2 m breite<br />
Streifen von ca. 30 cm Tiefe (Ackerkrumme) abgetragen um hier Einblicke zu<br />
ermöglichen. Generell wird die Kreisarchäologie von allen Erdarbeiten frühzeitig<br />
informiert um die Arbeiten beobachten, sowie evtl. notwendig werdende archäologische<br />
Untersuchungen ungehindert durchführen zu können.
Seite 4<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Südlich der Hofstelle Ganackersberg steht die katholische Filialkirche St. Georg aus dem 13.<br />
Jh. (Baudenkmal). Entsprechend DSchG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 „Es bedarf der Erlaubnis, wer in<br />
der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändern oder beseitigen will, wenn sich<br />
dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann.“<br />
Diese kann lt. Abs. 2 Satz 2 „……versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer<br />
Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen<br />
Wirkung eines Baudenkmals führen würde <strong>und</strong> gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für<br />
die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.“<br />
Durch den Abstand der Anlage zur Kirche, der Sichtschutz durch die Hofstelle <strong>und</strong> die<br />
geplante Eingrünung im Bereich des Kirchenvorplatzes Richtung Nordosten wird das<br />
derzeitige Erscheinungsbild der Kirche durch das geplante Bauvorhaben gering beeinträchtigt.<br />
(siehe 2. Umweltauswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter).<br />
(Genaue Beschreibung siehe Umweltbericht sowie Stellungnahmen <strong>und</strong> Abwägung zur<br />
Änderung des Flächennutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 6)<br />
2. Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung<br />
Die Beurteilung der negativen Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden<br />
lt. Leitfaden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere <strong>und</strong> hohe Erheblichkeit.<br />
Bestand <strong>und</strong> Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter“<br />
Schutzgüter<br />
Bestand / Auswirkung der Planung Beurteilung<br />
der<br />
Boden Beschreibung des Bestands:<br />
o Nährstoffreiche tiefgründige landwirtschaftlich genutzte Ackerstandorte mit<br />
mittlerer (bis hoher) Bonität (ca. 50 – 63)<br />
o Stoffeinträge durch die Landwirtschaft<br />
o Die Flächen sind nicht vorbelastet.<br />
o Teilbereiche der Flächen sind erosionsgefährdet<br />
Gr<strong>und</strong>wasser,Oberflächenwasser<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o Umwandlung der Ackerstandorte in Sonstiges Sondergebietes für die<br />
Ansiedlung einer FPV-Anlage.<br />
o Bis auf die Nebengebäude (untergeordnete Flächen) werden keine Flächen<br />
versiegelt. Evtl. Zufahrten werden als Kieswege ausgebildet.<br />
o Es entstehen extensiv genutzte Grünflächen, d.h. keine Stoffeinträge durch<br />
die Landwirtschaft mehr<br />
o Die Absorptionsfähigkeit des Bodens bleibt erhalten.<br />
o Verlust von ertragreichem Ackerstandort<br />
o Verminderung der Erosion durch Wiesenansaat<br />
Ergebnis:<br />
Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />
zu erwarten.<br />
Beschreibung des Bestands:<br />
o Es fließt im Südwesten des Geltungsbereiches der Eggenbach von<br />
Nordwest nach Südost. Es handelt sich um ein Gewässer 3. Ordnung mit<br />
mäßig bis stark veränderter Struktur.<br />
o Es sind teilweise Uferstreifen entlang des Baches vorhanden<br />
o Eventuelle Beeinträchtigungen des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> des Eggenbaches<br />
durch Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung.<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o Kein Verlust von Versickerungsflächen, im Gegenteil, das<br />
Wasserhaltevermögen des extensiven Grünlandes ist als höher zu bewerten<br />
als das des Ackerstandortes.<br />
o Keine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers durch Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffeinträgen<br />
o Aufwertung des Eggenbaches durch Ausgleichsmaßnahmen in der<br />
Auswirkungen<br />
gering<br />
gering
Seite 5<br />
Luft <strong>und</strong><br />
Klima/<br />
Tiere<br />
<strong>und</strong><br />
Pflanzen<br />
(Biodiver<br />
sität)<br />
Landschaft<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
verbindlichen Bauleitplanung, wie Förderung des natürlichen<br />
Ausuferungsvermögens, Reaktivierung des Verlagerungspotentials<br />
Bereitstellen von Uferstreifen, Gehölzpflanzungen<br />
Ergebnis:<br />
Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />
zu erwarten.<br />
Beschreibung des Bestands:<br />
o Das Bearbeitungsgebiet liegt im Hangbereich eines Seitentales <strong>und</strong> somit<br />
am Rand einer Luftaustauschbahn von mittlerer bis hoher Bedeutung.<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o Durch die Planung einer FPV-Anlage werden die klimatischen Bedingungen<br />
kaum verändert.<br />
o Die Bebauung mit Solarmodulen hat aufgr<strong>und</strong> der niedrigen <strong>und</strong><br />
durchlässigen Bauweise (Bodenabstand) keinen wesentlichen Einfluss auf<br />
die Frischlufttransport oder die Kaltluftentstehung.<br />
Ergebnis:<br />
Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />
zu erwarten.<br />
Beschreibung des Bestands:<br />
o An das Bearbeitungsgebiet grenzt im Westen eine Nadelwaldfläche an. Im<br />
Südwesten bildet der Eggenbach die Grenze. Dieser fließt teilweise entlang<br />
einer Nadelwaldfläche <strong>und</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen. Es fehlen<br />
Waldsäume.<br />
o Entlang des Eggenbaches gibt es vereinzelte Kopfweiden, die auf Stock<br />
gesetzt wurden.<br />
o Entlang einer südwestexponierten Böschung auf Fl. Nr. 423 gibt es<br />
Altgrasfluren mit Heckenstrukturen Gehölzen. Genauso auf Fl.Nr. 455 im<br />
Nordosten.<br />
o Im Norden, Süden <strong>und</strong> Osten grenzen Ackerflächen an das Gebiet.<br />
o Im Bearbeitungsgebiet befinden sich keine<br />
Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG,<br />
Naturdenkmäler nach Art. 9 BayNatSchG,<br />
Landschaftsschutzgebiete nach Art. 10 BayNatSchG,<br />
geschützte Landschaftsbestandteile nach Art. 12 BayNatSchG,<br />
kartierte Biotope nach Art. 13d BayNatSchG im Rahmen des Arten- <strong>und</strong><br />
Biotopschutzprogramms<br />
FFH-Gebiete <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der „Natura-2000-<br />
Gebiete“.<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o Durch die Umwandlung von Acker in extensive Wiese (unter den Modulen<br />
<strong>und</strong> als Säume außerhalb der Einzäunung) <strong>und</strong> Gehölzstrukturen zur<br />
Ausbildung eines Waldsaumes, bzw. zur Eingrünung entstehen sowohl für<br />
die Flora als auch Fauna verbesserte Standorte im Vergleich zum Bestand.<br />
o Ein Wanderkorridor durch die PV-Anlage von Ost nach West als nicht<br />
eingezäunter Wiesenstreifen gewährleistet die Bewegungsfreiheit der<br />
größeren Wildtiere.<br />
o Durch Ausgleichsmaßnahmen entlang des Eggenbaches werden neue <strong>und</strong><br />
vielfältige Lebensräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen geschaffen.<br />
Ergebnis:<br />
Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />
zu erwarten.<br />
Beschreibung des Bestands:<br />
o Die Planungsfläche liegt im Außenbereich in der Nachbarschaft des<br />
Anwesens Ganackersberg<br />
o Die Ackerflächen an sich haben derzeit keine besondere Bedeutung für das<br />
Landschaftsbild.<br />
o Aufgr<strong>und</strong> der Lage in einem Seitental ist die Fläche von der Staatsstraße ST<br />
2325 aus nicht einsehbar.<br />
o Durch die Waldgebiete in der direkten Nachbarschaft ist die Fläche gut in die<br />
Landschaft einzubinden.<br />
gering<br />
gering<br />
gering bis mittel
Seite 6<br />
Mensch<br />
o Lärm<br />
o Erho<br />
lung<br />
seig<br />
nung<br />
Kultur-<br />
<strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
o Das Landschaftsbild insgesamt mit ihrer Topographie, dem Tal des<br />
Eggenbaches, den Waldflächen <strong>und</strong> der historischen Kirche ist als reizvoll<br />
anzusehen.<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o In Bezug auf die Fernwirkung ist die geplante Anlage durch die Lage im<br />
Seitental in einer „Nische“ gut in die Landschaft einzubinden.<br />
o Durch die Festsetzungen zur Eingrünungsmaßnahmen, Anpflanzen eines<br />
Waldmantels <strong>und</strong> Gestaltung der Fläche direkt am Eggenbach werden die<br />
unmittelbaren Beeinträchtigungen auf die Landschaft (Nahwirkung)<br />
reduziert.<br />
Ergebnis:<br />
Unter Voraussetzung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen<br />
Festsetzungen sind Auswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit für das<br />
Schutzgut zu erwarten.<br />
Beschreibung des Bestands:<br />
o Die Fläche als Bestandteil der Kulturlandschaft mit Emissionen aus der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung hat eine geringe Bedeutung für die Erholung.<br />
o Das Gebiet mit der bewegten Topographie, dem Tal des Eggenbaches, den<br />
Waldflächen <strong>und</strong> der historischen Kirche ist als reizvoll anzusehen <strong>und</strong> hat<br />
für Spaziergänger sicherlich eine Erholungsfunktion.<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o Lärmemissionen entstehen lediglich in der Bauphase.<br />
o Geringere landwirtschaftliche Emissionen<br />
o Die Erholungsfunktion der Kulturlandschaft im Hinblick auf Spazierwege in<br />
freier Natur mit Naturerleben wird beeinträchtigt.<br />
Ergebnis:<br />
Auf das Schutzgut Lärm sind durch die Planung Auswirkungen geringer<br />
Erheblichkeit zu erwarten, bezüglich der Erholung - Auswirkungen mittlerer<br />
Erheblichkeit.<br />
Beschreibung des Bestands:<br />
o Es befindet sich auf der Fl.Nr. 435 das Bodendenkmal Nr. 7342/0282,<br />
verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild. (außerhalb des<br />
Geltungsbereiches)<br />
o Südlich der Hofstelle (außerhalb des Geltungsbereiches) steht die<br />
denkmalgeschützte Kirche St. Georg aus dem 13. Jh.<br />
Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />
o Um eventuelle punktuelle <strong>und</strong> lineare Zerstörungen des Bodendenkmals zu<br />
verhindern wird lediglich die Eingrünung auf dem sensiblen Bereich erfolgen.<br />
Der Großteil des Bodendenkmals bleibt als landwirtschaftliche Nutzfläche.<br />
o Die Kreisarchäologie wird frühzeitig von allen Erdarbeiten informiert. Es<br />
werden auf zwei Flächen von ca. 20 x 2 m in einer Tiefe von ca. 30 cm der<br />
Kreisarchäologie Einblicke auf das Denkmal ermöglicht<br />
o Auf das Baudenkmal sind aufgr<strong>und</strong> der abgerückten Lage, der<br />
abschirmenden Wirkung der Hofstelle, der vorgesehenen<br />
Eingrünungsmaßnahmen <strong>und</strong> des ungestörten Blickes auf die Kirche beim<br />
Zufahren keine Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes zu erwarten.<br />
Ergebnis:<br />
Unter Voraussetzung der Umsetzung der geplanten Festsetzungen sind<br />
Auswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten.<br />
3. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
gering (Lärm)<br />
mittel (Erholung)<br />
gering<br />
Nach Nr. 18.7 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist beim Bau eines Städtebauprojektes für sonstige<br />
bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des BauGB ein<br />
Bebauungsplan aufgesellt wird, mit einer zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche im Sinne des § 19 Abs. 2
Seite 7<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
der BauNVO oder festgesetzten Größe der Gr<strong>und</strong>fläche von 20.000 m² bis weniger als<br />
100.000 m² eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls lt. § 3c Satz 1 nötig.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der überschlägigen Prüfung<br />
der unter Anlage 2 aufgeführten Kriterien sind durch das Vorhaben keine erheblichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Rahmen des Umweltberichtes kann die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung abgedeckt werden.<br />
Nach Absprach mit der Unteren Naturschutzbehörde genügt es in diesem Falle<br />
Wirkungsprognosen für<br />
o Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
o Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />
o Landschaftsbild / Waldrand / Eggenbachtal / Baudenkmal<br />
neben der bereits im Rahmen des Umweltberichts untersuchten Schutzgüter nochmals<br />
detaillierter zu betrachten.<br />
3.1 Bauweise<br />
Als Voraussetzung für eine detaillierte Betrachtung ist eine möglichst genaue Kenntnis über<br />
die Bauweise der geplanten Anlage erforderlich.<br />
Nach aktuellem Planungsstand ist für die Anlage in Ganackersberg folgende Bauweise<br />
vorgesehen:<br />
Die Anlage besteht aus einer Aneinanderreihung von sogenannten Solartischen, die fest<br />
aufgestellt, südlich orientiert sind <strong>und</strong> die Module aufnehmen.<br />
Die Tische werden mittels Schraub- bzw. Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten im Erdreich verankert, ohne<br />
größere Erdbewegungen <strong>und</strong> ohne weitere Versiegelung.<br />
Die Höhe der bestückten Tische beträgt max. 4,00 m. Die Fläche zwischen den Reihen wird<br />
extensiv als Wiese angesät <strong>und</strong> entwickelt.<br />
Die Anlage wird eingezäunt (Zaunhöhe 2,50 m, ohne Sockel) <strong>und</strong> eingegrünt.<br />
Bauliche Anlagen sind lediglich zulässig, wenn sie für den Betrieb der Anlage nötig sind. Die<br />
Größe der Gebäude darf max. 40m² betragen.<br />
Nötige Erschließungswege werden in gekiester Form oder in Schotter ausgebildet.<br />
3.2 Wirkungsprognose für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
3.2.1 Bestand<br />
Der Biotopflächenanteil im Tertiärhügelland (Isar-Inn-Hügelland) liegt mit ca. 2 % deutlich über<br />
dem Landkreisdurchschnitt (ca. 3,1 %), jedoch deutlich über dem Biotopflächenanteil des<br />
Tertiärhügellandes zwischen Donau <strong>und</strong> Isar. Das Bearbeitungsgebiet liegt in keinem<br />
Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. (Angaben Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm)<br />
Der Geltungsbereich mit Umgriff besteht aus Ackerflächen <strong>und</strong> Fichtenaltersklassebeständen<br />
mit Laubholzanteil. Der Heckenanteil ist wie im gesamten Isar-Inn-Hügelland gering.<br />
Lt. Arten – <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm, bzw. Artenschutzkartierung Bayern gibt es in der<br />
näheren Umgebung des Bearbeitungsgebietes keine beachtenswerten aufgenommene<br />
F<strong>und</strong>orte / Lebensräume.<br />
Allerdings ist es möglich durch die angrenzende Lage an den Eggenbach <strong>und</strong> an<br />
Nadelwälder, durch Heckenstrukturen <strong>und</strong> Feuchtbereiche hier neue Lebensraumtypen zu<br />
entwickeln<br />
3.2.2 Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
Durch die Umwandlung von Ackerstandort in extensive Wiese <strong>und</strong> durch die Anlage von<br />
Heckenstrukturen können sich in diesem Bereich völlig neue Lebensräume entwickeln:<br />
o Sowohl für die Kleinlebewesen <strong>und</strong> die Flora unter den Modultischen innerhalb der<br />
Einzäunung, als auch außerhalb der Einzäunung in den neu angelegten<br />
Saumbereichen, Gehölzstrukturen. Es ist mit einer deutlichen Erhöhung der<br />
Artenanzahl sowohl für die Flora als auch für die Fauna zu erwarten.
Seite 8<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
o Entwicklung von Heckenstrukturen entlang des Baches im Süden, Schaffen von<br />
Vernetzungsstrukturen. Schaffen von Lebensräumen für Heckenbrüter<br />
o Gliedernde Vernetzungsstrukturen durch Wanderkorridor quer durch die Anlage.<br />
Da die Einzäunung ohne Sockel festgesetzt ist, ist sie für Kleinlebewesen<br />
durchgängig.<br />
o Entwicklung von Feuchtflächen <strong>und</strong> Wiesen entlang des Baches zur<br />
Wiederherstellung von Hochstaudenfluren, Grünland <strong>und</strong> Gehölzstreifen.<br />
o Neuschaffung von Extensivwiesen als Lebensraum für Kleinlebewesen.<br />
o Aufbau strukturreicher gestufter Waldränder mit Laubgehölzen <strong>und</strong> ausgedehnten<br />
Saumbereichen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der relativ geringen Größe der Anlage keine visuelle<br />
Wirkungen <strong>und</strong> dadurch ein verändertes Verhalten der Tierwelt zu erwarten ist.<br />
In Bezug auf Schallemissionen sind in der Bauphase Meidereaktionen von Säugetieren oder<br />
Vögeln zu erwarten. Dauerlärm, der zu einer nachhaltigen Entwertung von Lebensräumen<br />
führen kann, ist nicht zu erwarten.<br />
Auswirkungen durch elektrische oder magnetische Felder sind aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />
Größenordnung <strong>und</strong> bei den derzeitigen Standards von FPV-Anlagen für den Arten- <strong>und</strong><br />
Biotopschutz vermutlich unbedeutend.<br />
3.3 Wirkungsprognose für Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />
3.3.1 Bestand<br />
Im Tertiärhügelland dominiert durch die hohe Ertragsfähigkeit der Böden der Ackerbau.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Asymmetrischen Seitentäler sind hinsichtlich ihrer Ausbildung <strong>und</strong> Verbreitung<br />
sehr unterschiedliche Böden auf engem Raum zu finden. Im Geltungsbereich dürfte es sich<br />
um tiefgründige Parabraunerde aus Löß handeln (Ablagerungen auf dem flachen Hang).<br />
Durch die Ackernutzung wurde häufig der schluffreiche Oberboden in Erosionslagen<br />
größtenteils abgetragen, so dass die Pflugarbeit hauptsächlich in dem mit Ton angereicherten<br />
tieferen Bt-Horizont erfolgt (geköpftes Bodenprofil). Wo auf Löß der Bt-Horizont völlig erodiert<br />
wurde, liegen Pararendzinen vor. (Angaben lt. ABSP Dingolfing-Landau, 1999)<br />
lt. Flächennutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsplan sind Bereiche im Bearbeitungsgebiet durch Erosion<br />
gefährdet.<br />
Im Geltungsbereich hat der Ackerstandort für die geplante Anlage eine Bonität von 52 – 63,<br />
d.h. eine mittlere bis hohe Ertragsfähigkeit. Die Fläche für die Ausgleichsmaßnahmen (Fl.Nr.<br />
422) eine Bonität von 46. Es dominiert im Hügelland der Getreide- <strong>und</strong> Maisanbau. Es<br />
erfolgen Stoffeinträge durch Dünge- <strong>und</strong> Spritzmittel aus der landwirtschaftlichen<br />
Ackernutzung.<br />
Der Gr<strong>und</strong>wasserstand liegt lt. hydrogeologischer Landesaufnahme bei ca. 358,00 m ü.NN.<br />
Bei einer Geländehöhenlage von ca. 385-410 m ü. NN.<br />
3.3.2 Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />
Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage geht ein ertragreicher Ackerstandort im Sinne<br />
einer nachhaltigen Landwirtschaft, die die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens nutzt<br />
verloren. Stattdessen entsteht eine extensive Wiese, die durch strukturreiche Eingrünung mit<br />
Gehölzen <strong>und</strong> Säumen eingefasst ist.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der in 3.1 beschriebenen Bauweise / F<strong>und</strong>amentierung der Module <strong>und</strong> der<br />
Ausbildung der Wege in ungeb<strong>und</strong>ener Weise, wird lediglich eine zu vernachlässigende<br />
kleine Fläche für die benötigten Nebengebäude versiegelt.<br />
Das bedeutet, dass die Durchlässigkeit <strong>und</strong> Absorptionsfähigkeit des Bodens erhalten bleibt.<br />
Durch die extensive Bewirtschaftung unterbleiben weitere Stoffeinträge <strong>und</strong> der derzeit<br />
vermutlich stark gedüngte Standort wird durch die festgesetzte Pflege über Jahre abgemagert.<br />
Der Boden wird durch die Grasschicht <strong>und</strong> die Bepflanzung vor Erosion geschützt.<br />
Die ohnehin häufig überschwemmte, als Ackerland genutzte Fl.Nr. 422 wird, ihrer Bonität<br />
entsprechend als extensive Feuchtwiese genutzt. Zur Rückhaltung von Regenwasser <strong>und</strong> als<br />
zusätzlichen Lebensraum dienen die anzulegenden Mulden.
Seite 9<br />
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
3.4 Wirkungsprognose für Landschaftsbild (Sichtbeziehungen / Eingrünung)<br />
3.4.1 Bestand<br />
Das Bearbeitungsgebiet liegt in einem Seitental nördlich des Vilstales im Außenbereich. Es<br />
handelt sich um einen Ackerstandort, der ohne Gehölzbestand für sich gesehen keine<br />
besondere Bedeutung für das Landschaftsbild hat. Er ist jedoch Bestandteil der<br />
landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, die für Spaziergänger in der freien Natur<br />
(Naturerlebnis) einen Erholungswert bietet.<br />
• Im Westen <strong>und</strong> Südwesten schließen an das Bearbeitungsgebiet Waldflächen (Nadelwälder<br />
ohne Waldmantel) an, das Seeholz <strong>und</strong> das Tiefenbacher Holz. Im Osten wird die Fläche<br />
durch einen Gehölzsaum entlang des Feldweges bereits jetzt eingegrünt. Zwischen den<br />
Flurstücken Fl.Nr. 422 <strong>und</strong> 425 entlang einer südwestexponierten Böschung auf Fl. Nr. 423<br />
gibt es Altgrasfluren mit Heckenstrukturen Gehölzen. Genauso auf Fl.Nr. 455 im Nordosten.<br />
Die Einsehbarkeit der Fläche reduziert sich hauptsächlich auf den Nahbereich. Die Anlage ist<br />
sichtbar, wenn man auf der Zufahrtsstraße nach Ganackersberg fährt, oder auf dem Feldweg<br />
von Rannersberg nach Ganackersberg (von Osten <strong>und</strong> Süden). Eine Fernwirkung (von der St<br />
2325 aus) ist aufgr<strong>und</strong> der Lage hinter einem Hügel im Tal des Eggenbaches so gut wie nicht<br />
gegeben.<br />
In der Solarstudie wurden Bereiche als günstig bzw. geeignet bezeichnet, die von weniger als<br />
100 Straßenpunkten aus eingesehen werden konnten. (Hierzu wurden auf den in Karte 6<br />
abgebildeten Straßen alle 50 m ein Punkt gesetzt.)<br />
Lt. Karte 6 der Solarstudie ist das Plangebiet aus ca. 0-20 Punkten auf der Staatsstraße ST<br />
2325 zu sehen. Jedoch verdecken in diesem Abschnitt die Gehölzgruppen zwischen Anlage<br />
<strong>und</strong> der Staatsstraße den Blick.<br />
Eine Besondertheit des Standortes liegt an dem reizvollen Eggenbachtal <strong>und</strong> an der<br />
denkmalgeschützten Kirche St. Georg an der Hofstelle Steinhuber. Gerade der Blick von der<br />
Kirche in das Tal ist sehr schön <strong>und</strong> sicherlich für die Naherholung von Bedeutung.<br />
3.4.2 Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Landschaftsbild (Sichtbeziehungen /<br />
Eingrünung)<br />
In der Landschaft sichtbare Freiflächen-Photovoltaikanlagen führen zu einer Veränderung des<br />
Landschaftsbildes. Da es sich bei den Anlagen um landschaftsfremde Objekte handelt, ist von<br />
einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen.<br />
Ein Hauptziel der grünordnerischen Festsetzungen ist die Eingrünung der Anlage <strong>und</strong> dadurch<br />
die nochmalige Reduzierung der Einsehbarkeit. Dies erfolgt hauptsächlich im Norden <strong>und</strong><br />
Westen <strong>und</strong> durch schmale Strauchhecken im Süden. Es wird dadurch die Anlage in das<br />
Landschafsbild eingeb<strong>und</strong>en.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der topographischen Situation ist die Anlage von den Hauptverkehrswegen nicht<br />
einsehbar. Die Fernwirkung ist als sehr gering zu bezeichnen. Die Nahwirkung kann durch die<br />
Eingrünung <strong>und</strong> Einbindung in die Landschaft reduziert werden. Durch die Anlage eines<br />
großzügigen Grünsteifens vor dem Nadelwald mit gestuftem Waldmantel <strong>und</strong> Saumbereichen<br />
wird der Bereich deutlich aufgewertet.<br />
Der schöne Blick von der Kirche auf das Eggenbachtal wird durch die Photovoltaikanlage nicht<br />
gestört. Durch Pflanzmaßnahmen im Westen an der Kirche (es wird die Güllegrube des Hofes<br />
bepflanzt) wird die Anlage nicht mehr gesehen <strong>und</strong> der Blick in das Tal bleibt weiterhin frei.<br />
Durch die Entfernung von 160m <strong>und</strong> die Hofstelle zwischen Kirche <strong>und</strong> PV-Anlage wird das<br />
Erscheinen der Kirche nicht beeinträchtigt. (siehe auch Stellungnahmen <strong>und</strong> Abwägungen<br />
zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6). Durch Bepflanzung der Fläche auf Fl.Nr. 422 wird<br />
die reizvolle Situation im Seitental noch gesteigert.
Zusammenfassung<br />
Seite 10<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Für das Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen ergibt sich durch die Errichtung der Photovoltaikanlage<br />
bei gleichzeitiger Umsetzung der entsprechenden grünordnerischer Maßnahmen<br />
(Eingrünung, Wanderkorridor, Waldmantel, Feuchtbereiche) eine deutliche Verbesserung der<br />
Lebensraumvielfalt.<br />
Durch die Umwandlung von Acker in extensiven Wiesenstandort <strong>und</strong> die Vermeidung von<br />
Versiegelungen sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als positiv zu bezeichnen.<br />
Die Einsehbarkeit ist aufgr<strong>und</strong> der topographischen Situation sehr gering.<br />
Die Nahwirkung / Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die<br />
Eingrünungsmaßnahmen <strong>und</strong> die Anlage eines Waldmantels reduziert. Das Landschaftsbild<br />
wird durch die Gestaltung der Ausgleichsfläche auf Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 422 noch verbessert.<br />
Die denkmalgeschützte Kirche wird durch die Anlage mit den Vermeidungs- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen nicht beeinträchtigt.<br />
4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei nicht<br />
Durchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planänderung bleiben weiterhin die Ausweisungen als<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen bestehen. Es bleiben die Nachteile hinsichtlich<br />
Nährstoffeintrag, Strukturarmut des Eggenbaches. Hinsichtlich der Bodennutzung bleibt die<br />
natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens erhalten. In Bezug auf die naturschutzfachlichen<br />
Schutzgüter ergeben sich keine Veränderungen.<br />
Für die naturschutzfachlichen Schutzgüter ergibt sich die Situation, dass die Nachteile<br />
hinsichtlich Nährstoffeintrag in den Boden <strong>und</strong> relative Strukturarmut für Tier <strong>und</strong> Pflanzen<br />
bleiben.<br />
Das Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt.<br />
Allerdings wird bei Nichtdurchführung der Planung – im übertragenen Sinne - die<br />
wirtschaftliche <strong>und</strong> strukturelle Stärkung des ländlichen Raumes gehemmt.<br />
5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />
der nachteiligen Auswirkungen<br />
5.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Luft <strong>und</strong> Klima/ o Wiesenansaat unter den Modulen<br />
Immissionen o Erhalt von Luftaustauschbahnen<br />
Boden o Schutz des Bodens unter den Modulen durch Wiesenansaat<br />
mit standortgerechter Saatgutmischung (zh-rasen.19<br />
Ansaatmischung auf hängigem Ackerstandort im<br />
Tertiärhügelland).<br />
o Die Wiese ist extensiv zu bewirtschaften, d. h. 2xjährlich ab<br />
15.06. zu mähen, das Mähgut ist abzutransportieren.<br />
o Anpassung des Baugebietes dem Geländeverlauf zur<br />
Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen sowie von<br />
Gr<strong>und</strong>wasser,<br />
Oberflächenwasser<br />
Veränderungen der Oberflächenform<br />
o Durch die Verwendung von Schraub- oder Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten<br />
für die Module erfolgt keine flächendeckende<br />
Bodenversiegelung <strong>und</strong> kein Einbau von Betonf<strong>und</strong>amenten,<br />
d.h. das Regenwasser kann breitflächig versickern.<br />
o Keine Versiegelung der Zufahrtsstraße, lediglich Ausbau als<br />
Kiesweg<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen o Sockellose Zaunausbildung um eine Durchlässigkeit für
Seite 11<br />
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
(Biodiversität) Kleintiere zu erhalten<br />
o Wiesenansaat unter den Modulen<br />
Landschaft o Eingrünung der Fläche durch autochthone Gehölzgruppen.<br />
o Verwendung von Modultischen mit Beschränkung der Höhe<br />
reduzieren die Fernwirkung.<br />
o Geringe Einsehbarkeit der Fläche durch die Lage im Seitental<br />
<strong>und</strong> die vorhandene Waldfläche im Norden <strong>und</strong> Osten.<br />
o Pflanzen einer Baum-Strauchhecke mit Wildobstbäumen an der<br />
Hofstelle zur Eingrünung der Güllegrube <strong>und</strong> Abschirmung der<br />
Photovoltaikanlage beim Blick vom Baudenkmal in das<br />
Eggenbachtal<br />
5.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Vorgehensweise für die Ermittlung, Bewertung <strong>und</strong> Vermeidung sowie die<br />
Ausgleichsplanung erfolgt gemäß dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für<br />
Landesentwicklung <strong>und</strong> Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft:<br />
<strong>Eingriffs</strong>regelung in der Bauleitplanung. München, 2003.<br />
Schritt A: Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft (Bestandsaufnahme:<br />
Nutzung/Bestand Größe Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild<br />
Ackerfläche 86.600 m² Kategorie I (Gebiet mit geringer Bedeutung)<br />
Betrachtet man die Schutzgüter Arten <strong>und</strong> Lebensräume, Boden, Wasser, Klima <strong>und</strong> Luft, so<br />
weist das Bearbeitungsgebiet eine geringe Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
auf.<br />
Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild, ist aufgr<strong>und</strong> des reizvollen Blickes in das<br />
Eggenbachtal, dem Bearbeitungsgebiet eine mittlere Bedeutung zuzuschreiben.<br />
Die denkmalgeschützte Kirche St. Georg im Süden des Bearbeitungsgebietes ist als überaus<br />
wertvoll zu sehen. Allerdings sind die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Kirche durch<br />
deren Standort, der Entfernung zur geplanten Photovoltaikanlage, sowie durch die<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen als gering zu sehen.<br />
Schritt B: Erfassen der Auswirkungen des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Planung<br />
im Hinblick auf Verbesserung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild:<br />
Es erfolgt auf der Fläche keine Versiegelung (bis auf die zu vernachlässigenden<br />
Nebengebäude), daher handelt es sich um einen niedrigen Versiegelungs- <strong>und</strong> Nutzungsgrad.<br />
Somit erfolgt eine Einstufung entsprechend dem <strong>Eingriffs</strong>typ B.<br />
Schritt C: Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen:<br />
Für den Typ BI ergibt sich eine Kompensationsspanne von 0,2 bis 0,5.<br />
Unter Berücksichtigung der unter 5.1 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen <strong>und</strong> der geringen<br />
<strong>Eingriffs</strong>schwere ohne weitergehende Versiegelung wird in Abstimmung mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde ein Kompensationsfaktor von 0,4 festgelegt.<br />
Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes:<br />
(Ackerfläche)<br />
Fläche innerhalb der Einzäunung<br />
(mit Modulen zu bestücken)<br />
Erforderlicher Kompensationsfaktor<br />
(in Absprache mit UNB)<br />
Geforderter Ausgleich<br />
ca. 86.600 m²<br />
ca. 58.980 m<br />
ca. 0,4<br />
ca. 23.592 m²<br />
Tatsächliche Ausgleichsflächen außerhalb des Zaunes: ca. 23.592 m²
Seite 12<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Schritt D: Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />
sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Gr<strong>und</strong>lage für die Abwägung:<br />
Ausgleichsmaßnahme Gesamtfläche<br />
5-10-reihiger gestufter Waldmantel (Breite 5-10m in<br />
Buchten) mit autochthonen Gehölzen auf 30m breitem<br />
Grünstreifen im Nordwesten,<br />
Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />
3-5-reihige lockere Baum-Strauch-Hecken (Breite 3-5m<br />
in Abschnitten) auf 8m breitem Grünstreifen im Norden<br />
<strong>und</strong> Osten aus 70% Sträucher <strong>und</strong> 30% Heister,<br />
Einzelbäume (Hochstämme in Reihen) mit 15m<br />
Pflanzabstand,<br />
Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />
2-reihige lockere Strauch-Hecken (Breite 2m) auf 5m<br />
breitem Grünstreifen im Süden <strong>und</strong> Westen,<br />
Randbereiche als Wiesensaum<br />
Wiesenansaat der Säume außerhalb des Zaunes mit<br />
standortgerechtem Saatgut (zh-rasen.19,<br />
„Ansaatmischung auf hängigem Ackerboden im<br />
Tertiärhügelland“)<br />
(2xjährliche Mahd ab 15. 06 <strong>und</strong> Abtransport des<br />
Mähgutes)<br />
Mulde zur Regenwasserrückhaltung <strong>und</strong> als<br />
Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen m tiefsten Punkt<br />
(Südwesteck) des Flurstückes Fl.Nr. 435/T,<br />
Randbereiche mit Wiesenansaat<br />
Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 422 mit temporären<br />
Kleingewässern als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
<strong>und</strong> zur Regenwasserrückhaltung.<br />
Der anfallende Oberboden ist von der Fläche<br />
abzufahren. Die flachen, mähbaren Mulden sind durch<br />
das Aufbringen von speziellem Mähgut aus<br />
Feuchtwiesen zu impfen. Bezüglich der Eignung einer<br />
Spenderfläche ist mit der Unteren Naturschutzbehörde,<br />
bzw. mit dem Landschaftspflegeverband Kontakt<br />
aufzunehmen.<br />
Entlang des Eggenbaches bachbegleitende Hecken <strong>und</strong><br />
an den Mulden feuchtigkeitsliebende Bäume <strong>und</strong><br />
Sträucher.<br />
Wiesenansaat mit Ansaatmischung zh-rasen.14<br />
„Extensivgrünland-Ansaat für Ackerböden in frischen<br />
Hanglagen des niederbayerischen Tertiärhügellandes“<br />
(1xjährliche Mahd ab 1. Juli <strong>und</strong> Abtransport des<br />
Mähgutes)<br />
Gesamte nachgewiesene Ausgleichsfläche im<br />
Plangebiet<br />
X Anerkennungsfaktor 0,85<br />
Ca. 11.100 m²<br />
Ca. 5.360 m²<br />
Ca.1.700 m²<br />
Ca.1.650 m²<br />
(Wander-Korridor)<br />
Ca.510 m²<br />
Ca.7300 m²<br />
Ca. 27.620 m²<br />
Als Ausgleich anrechenbare Fläche Ca. 23.477 m²<br />
Es kann der gesamte erforderliche Ausgleich im Bearbeitungsgebiet erfolgen <strong>und</strong> wird mit<br />
entsprechenden Festsetzungen im Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan textlich <strong>und</strong><br />
zeichnerisch dargestellt:
Seite 13<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
6. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Im Rahmen der Solarstudie für die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> wurden 7 mögliche Flächen im<br />
Gemeindegebiet näher untersucht. Dabei wurde unter anderem für die hier überplante Fläche<br />
eine Eignung festgestellt.<br />
Planungsalternativen innerhalb des Geltungsbereiches sind nicht gegeben. Die Planung ist mit<br />
der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />
7. Beschreibung der Methodik <strong>und</strong> der verwendeten technischen Verfahren<br />
Die Analyse <strong>und</strong> dreistufige Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage diente in erster Linie der Flächennutzungsplan/Landschaftsplan, sowie<br />
Angaben der Fachbehörden bzw. der Gemeinde, außerdem die im Vorfeld durchgeführte<br />
Solarstudie.<br />
Die <strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsberechnung</strong> erfolgte mit Hilfe des Bayerischen Leitfadens „Bauen<br />
im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“.<br />
8. Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
Es ist besonderer Wert auf die Eingrünungsmaßnahmen zu legen, um die Einbindung in die<br />
Landschaft <strong>und</strong> eine Lebensraumvielfalt zu erreichen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Anforderungen an die Grünordnung ist eine ökologische Bauleitung<br />
erforderlich.<br />
Ca. 5 Jahre nach Anlage ist deren erwünschte Wirkung zu prüfen.<br />
Die Ausgleichsflächen sind dinglich zugunsten des Freistaates Bayern zu sichern <strong>und</strong> als<br />
Ökofläche ans LFU zu melden.<br />
9. Zusammenfassung<br />
Das Vorhaben der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integrierter<br />
Grünordnung „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ Ganackersberg wurde einer Umweltprüfung nach §<br />
2a BauGB gemäß der in § 1 Abs. 6 Satz 7 BauGB aufgeführten Schutzgüter <strong>und</strong> Kriterien unterzogen.<br />
Die Festsetzungen für das Vorhaben wurden im Einzelnen bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt<br />
beurteilt. Die Ergebnisse sind im vorliegenden Umweltbericht enthalten. Es wurden, insgesamt<br />
betrachtet, Umweltauswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit festgestellt.<br />
Die Beurteilung beruht auf der Voraussetzung, dass<br />
o die entstehenden Eingriffe in die Natur <strong>und</strong> Landschaft ausgeglichen werden<br />
(Ausgleichsfläche)<br />
o die Baumaßnahmen so durchgeführt werden <strong>und</strong> die Anlage so betrieben wird,<br />
dass vermeidbare Belastungen des Umfeldes <strong>und</strong> der Umwelt unterbleiben.<br />
Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen:<br />
Schutzgut baubedingte<br />
Auswirkungen<br />
Boden geringe<br />
Erheblichkeit<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
geringe<br />
Oberflächenwasser Erheblichkeit<br />
Luft <strong>und</strong> Klima geringe<br />
Erheblichkeit<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen geringe<br />
(Biodiversität)<br />
Erheblichkeit<br />
Landschaft geringe<br />
Erheblichkeit<br />
Mensch<br />
geringe<br />
- Erholungseignung Erheblichkeit<br />
anlagenbedingte<br />
Auswirkungen<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
mittlere<br />
Erheblichkeit<br />
betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
mittlere<br />
Erheblichkeit<br />
mittlere<br />
Erheblichkeit<br />
Ergebnis<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
gering bis<br />
mittel<br />
mittel
Seite 14<br />
Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Mensch<br />
geringe<br />
- Lärm<br />
Erheblichkeit<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
geringe<br />
Erheblichkeit<br />
Insgesamt ist damit die Planung am vorgesehenen Standort aufgr<strong>und</strong> des<br />
Untersuchungsrahmens als umweltverträglich zu beurteilen.<br />
Angela Kirschner-Eschlwech<br />
gering<br />
gering