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Eingriffs- und Ausgleichsberechnung - Markt Eichendorf

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />

PV-GANACKERSBERG<br />

befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

a. Begründung<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

b. Naturschutzrechtliche <strong>Eingriffs</strong>regelung in der Bauleitplanung<br />

c. Umweltbericht<br />

d. Anhang „Solarstudie“<br />

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1. VORBEMERKUNG<br />

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />

PV-GANACKERSBERG<br />

befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat laut <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschluss vom 15.07.2009 die<br />

Aufstellung eines<br />

gemäß § 30 BauGB beschlossen.<br />

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />

PV-GANACKERSBERG<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Das Architekturbüro Dipl. Ing. (FH) Josef Salzberger, Bergstraße 12, 94428 <strong>Eichendorf</strong>-<br />

Perbing wurde mit der Erstellung dieses Bebauungsplanes beauftragt,<br />

das Planungsbüro Landschafts- <strong>und</strong> Grünplanung Landschaftsarchitektin Angela<br />

Kirschner-Eschlwech, Lappersdorf 36a, 94428 <strong>Eichendorf</strong> mit der Grünordnungsplanung<br />

<strong>und</strong> Anwendung der naturschutzrechtl. <strong>Eingriffs</strong>regelung <strong>und</strong> dem Umweltbericht.<br />

Für den Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> ist eine Flächennutzungsplanänderung mit<br />

Deckblatt Nr. 6 bereits genehmigt.<br />

Vorhabenträger:<br />

IDEEMASUN energy GmbH, Eckl Eduard, Neusling 7, 94574 Wallerfing<br />

Steinhuber Albert, Ganackersberg 1, 94428 <strong>Eichendorf</strong><br />

Anlass <strong>und</strong> Ziel des Vorhabens:<br />

Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche soll durch das Vorhaben regenerative Energie<br />

gemäß dem EEG-Gesetz (Erneuerbare Energie-Gesetz) erzeugt <strong>und</strong> gefördert werden.<br />

Dazu möchte der Vorhabenträger das Gebiet der Nutzung als sonstiges Sondergebiet<br />

gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für eine Stromerzeugungs- bzw. Photovoltaik-Anlage<br />

zuführen. Die Erzeugung von regenerativer Energie ist ein vorrangiges politisches Ziel zur<br />

Verringerung der Umweltbelastung <strong>und</strong> zur Verbesserung der Schutzgüter Klima <strong>und</strong> Luft.<br />

Durch die PV-Anlage wird lokal, emissionsfreie Energie erzeugt.<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />

PV-GANACKERSBERG<br />

befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Der Gemeindeteil Ganackersberg liegt ca. 3,9 km nordwestlich von <strong>Eichendorf</strong>.<br />

Nordöstlich verläuft die Staatsstraße 2325.<br />

Es ist eine bauliche Nutzung als „SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV-<br />

GANACKERSBERG vorgesehen.<br />

Bauweise der PV-Anlage:<br />

Die Anlage besteht aus einer Aneinanderreihung von sogenannten Solartischen, die fest<br />

aufgestellt, südlich orientiert sind <strong>und</strong> die Module aufnehmen.<br />

Die Tische werden mittels Schraub- bzw. Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten im Erdreich verankert, ohne<br />

größere Erdbewegungen <strong>und</strong> ohne weitere Versiegelung.<br />

Die Höhe der bestückten Tische beträgt max. 4,00 m. Die Fläche zwischen den Reihen<br />

wird extensiv als Wiese angesät <strong>und</strong> entwickelt.<br />

Die Anlage wird eingezäunt <strong>und</strong> eingegrünt.<br />

Bei der Prüfung zur Eignung von Flächen für die geplante Nutzung Freiflächenphotovoltaik<br />

wurden einige Überlegungen im Vorfeld von der Gemeinde angestellt. Zu diesem Zweck<br />

wurde von Seiten des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> eine Studie in Auftrag gegeben. In der<br />

„Solarstudie“ vom Planungsbüro Voerkelius/ Längst (vom 02.06.08 am 29.10.09 ergänzt)<br />

zählt das vorgesehene Sondergebiet zu den geeigneten Standorten für die Errichtung von<br />

großflächigen Photovoltaikanlagen.<br />

Im Norden des Weilers Ganackersberg liegt die potentielle Fläche in einem nicht einsehbaren<br />

Bereich. Dies gilt insbesondere für die Staatsstraße ST 2325. Die Flächen selbst liegen im<br />

Außenbereich <strong>und</strong> sind nicht vorbelastet. Derzeit werden sie ausschließlich ackerbaulich als<br />

Sonderkulturen. Teilbereiche sind als vermutetes Bodendenkmal Nr. 7342/0282, verebnete<br />

vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild, dargestellt.<br />

Die Grenze des Bearbeitungsgebietes wird so gelegt, dass keinerlei Beeinträchtigung des<br />

Bodendenkmals erfolgt. Der Zaun der Anlage wird auf die Grenze des Bodendenkmals gesetzt<br />

<strong>und</strong> lediglich ein Eingrünungsstreifen von 8 m liegt auf der Fläche des Bodendenkmals. Somit<br />

erfolgt weder durch punktuelle noch durch lineare Bodeneingriffe eine Beeinträchtigung des<br />

Bodendenkmales.<br />

Die Fläche ist nicht vorbelastet. Das Einbindungspotential in die Landschaft ist als sehr gut zu<br />

betrachten. Die im Landschaftsplan geforderte Vernetzung wäre durch die Einbringung<br />

gliedernder Grünstrukturen anzustreben. In Ganackersberg sind geeignete Einspeisemöglichkeit<br />

ins Stromnetz vorhanden.<br />

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PV-GANACKERSBERG<br />

befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Nachfolgend die Aspekte für die Eignung der gewählten Fläche:<br />

- Antrag von Gr<strong>und</strong>stückseigentümern, die auch die Pflege der Grün- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsflächen übernehmen bzw. organisieren.<br />

- ausreichend große zusammenhängende Fläche, die den erforderlichen Ausgleich in<br />

geeigneter Form ermöglicht.<br />

- gute Verkehrsanbindung;<br />

die vorhandenen Wege <strong>und</strong> Straßen sind zur Erschließung der gepl. Anlage nutzbar;<br />

es sind keine zusätzl. Zufahrten bzw. öffentliche Erschließungsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

- Einspeisemöglichkeit abgeklärt mit E.ON <strong>und</strong> realisierbar.<br />

- die anderweitige Nutzung von jetzigen landwirtschaftlichen Nutzflächen ist aus Sicht<br />

der Landwirtschaft hier weniger problematisch, da die Flächen für die<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer nicht als Ackerflächen notwendig sind;<br />

nach Ende der Laufzeit stehen die Flächen prinzipiell wieder für die Landwirtschaft<br />

zur Verfügung.<br />

- keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung im<br />

Umfeld.<br />

- keine spezifische Erholungsnutzung bzw. ausgewiesene Wanderwege in dieser<br />

Lage.<br />

- Lage in einem nicht einsehbaren Bereich.<br />

Eingriffe in das Landschaftsbild können durch rahmende Pflanzungen um die<br />

geplante Anlage auf der Fläche gering gehalten werden bzw. kompensiert werden.<br />

- Naturschutzfachlich unbedenklich; wertvolle Lebensräume nach FFH Richtlinie oder<br />

Vogelschutzrichtlinie, kartierte Biotope <strong>und</strong> Schutzgebiete usw.- sind nicht betroffen/<br />

nicht beeinträchtigt, bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung als Acker.<br />

- durch Ausgleichsmaßnahmen werden Gehölzstrukturen bzw. extensiv genutzte<br />

Säume/ Gras- <strong>und</strong> Krautfluren geschaffen, die zu einer besseren Vernetzung <strong>und</strong><br />

ökologischen Bereicherung beitragen.<br />

- das landesplanerische Ziel, die Nutzung regenerativer Energien zu fördern, wird von<br />

Seiten der Gemeinde hiermit weiterverfolgt/ unterstützt <strong>und</strong> zwar unter Abwägung<br />

verschiedener Standorte o.ä. auf der Basis der gemeindlichen Solarstudie (ergänzte<br />

Fassung v. Okt. 2009).<br />

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2. ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN<br />

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Regionalplan<br />

Der Regionalplan Region 13 (Landshut) enthält für den Vorhabensbereich keine konkreten<br />

Ziele, die der beabsichtigten Planung entgegenstehen.<br />

Landesentwicklungsprogramm (LEP)<br />

Gemäß der Ausführungen des LEP bezüglich nachhaltiger technischer Infrastruktur sollen<br />

u.a. Sonnenenergienutzung verstärkt erschlossen <strong>und</strong> genutzt werden, analog zur<br />

Zielsetzung des Erneuerbaren Energiegesetz (EEG).<br />

Örtliche Planungen<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lage ist der aktuelle Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> (Deckblatt Nr. 6). Die Vorhabensfläche liegt im Außenbereich <strong>und</strong><br />

ist im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ dargestellt.<br />

3. GELÄNDEVERHÄLTNISSE UND BAUGEBIETSABGRENZUNG<br />

Das geplante Sondergebiet wurde bisher als Acker genutzt <strong>und</strong> grenzt umlaufend an<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. an öffentliche Feld- <strong>und</strong> Waldwege.<br />

Es umfasst die Fl.Nr. 422, 425 <strong>und</strong> 435/T der Gemarkung Kammern.<br />

Der Geltungsbereich des Sondergebietes umfasst ca. 8,66 ha.<br />

Das neue Sondergebiet ist ein von Süden nach Norden ansteigendes Gelände mit ca. 11%<br />

Gefälle.<br />

Der Boden besteht aus tonigem Material. Die Humusschicht ist ca. 30 cm stark.<br />

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B E G R Ü N D U N G<br />

3.1 GRUNDWASSER, OBERFLÄCHENWASSER (HOCHWASSERGEFAHR), WILD<br />

ABFLIESSENDES WASSER<br />

Der Gr<strong>und</strong>wasserstand liegt ca. 27 bis 52 m unter der Geländeoberfläche.<br />

Es befinden sich keine Oberflächengewässer (Gräben) im Geltungsbereich des geplanten<br />

Sondergebietes. Jedoch fließt südlich des Flurstückes Fl.Nr. 422 der Eggenbach, ein<br />

Gewässer 3. Ordnung.<br />

Bei einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit umgebender Einfriedung <strong>und</strong> Eingrünung/<br />

Ausgleichsflächen - wird aufgr<strong>und</strong> der Bauweise (Befestigung mit Schraub- bzw.<br />

Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten) <strong>und</strong> die erforderlichen Abstände zwischen den Modultischen <strong>und</strong> vor<br />

allem die flächige Ansaat auch im Inneren der Anlage/ im Baufenster (großenteils<br />

durchwurzelter Boden) der oberflächliche Abfluss gegenüber der bisherigen Nutzung nicht<br />

erhöht. Das Niederschlagswasser kann flächig versickern. Im Süden des Flurstückes Fl.Nr.<br />

435 (an der tiefsten Stelle) <strong>und</strong> auf Fl.Nr. 422 werden Mulden als Erdbauwerke angelegt,<br />

die sowohl Regenwasserrückhalt als auch Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen darstellen.<br />

Bisher bei Ackernutzung mögliche Erosionserscheinungen werden durch die flächige<br />

Ansaat usw. reduziert.<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass beim Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen eine wasserrechtliche Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht besteht.<br />

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4. ERSCHLIESSUNG<br />

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4.1 Verkehrserschließung<br />

Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über Gemeindestraßen an die<br />

Staatsstraße 2325 angeb<strong>und</strong>en.<br />

Im Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat sich der Betreiber<br />

der Anlage zu verpflichten, alle weiteren Erschließungen (Straßenbau, Deckverstärkung,<br />

Brandschutz usw.) auf eigene Kosten zu erstellen <strong>und</strong> den <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> von der<br />

Erschließungsverpflichtung freizustellen.<br />

4.2 Wasserversorgung<br />

Für den Betrieb der Photovoltaikanlage ist der Anschluss an die Wasserversorgung des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> nicht notwendig.<br />

4.3 Abwasserbeseitigung<br />

Schmutzwasser fällt bei der geplanten Nutzung nicht an.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser kann <strong>und</strong> soll flächig auf dem Gr<strong>und</strong>stück versickern.<br />

4.4 Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung <strong>und</strong> Einspeisung erfolgt durch den Anschluss an das<br />

Versorgungsnetz der e-on.<br />

Im Geltungsbereich des SO sind nur am Rande unterirdische Leitungen, oberirdischen<br />

Leitungen sind keine vorhanden.<br />

4.5 Müllbeseitigung<br />

Abfall fällt beim Betrieb der Photovoltaikanlage nicht an.<br />

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4.6 Bodendenkmäler<br />

Nordöstlich des Plangebietes ist das vermutete Bodendenkmal Nr. 7342/0282, verebnete<br />

vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild, dargestellt.<br />

Die Grenze des Bearbeitungsgebietes wurde so gelegt, dass keinerlei Beeinträchtigung<br />

des Bodendenkmals erfolgt. Der Zaun der Anlage wird auf die Grenze des Bodendenkmals<br />

gesetzt <strong>und</strong> lediglich ein Eingrünungsstreifen von 8 m liegt auf der Fläche des<br />

Bodendenkmals.<br />

Somit erfolgt weder durch punktuelle noch durch lineare Bodeneingriffe eine<br />

Beeinträchtigung des Bodendenkmales.<br />

Die Kreisarchäologie wird von allen Erdarbeiten frühzeitig informiert um die Arbeiten zu<br />

beobachten, sowie evtl. notwendig werdende archäologische Untersuchungen ungehindert<br />

durchführen zu können.<br />

Im Bereich der Eingrünung, die auf dem Bodendenkmal liegt, werden bei Baubeginn zwei<br />

ca. 20 x 2 m breite Streifen von ca. 30 cm Tiefe (Ackerkrumme) abgetragen um hier<br />

Einblicke zu ermöglichen.<br />

Innerhalb des restlichen Planungsgebietes (SO ENERGIE) sind keine Bodendenkmäler<br />

ausgewiesen. Die günstige Lage der zu überbauenden Fläche könnte jedoch für das<br />

Vorhandensein von Bodendenkmälern sprechen.<br />

In Absprache mit der Kreisarchäologie sind im Plangebiet einige Sondagestreifen (Bagger<br />

mit Humusschaufel) zu öffnen, um einen Bodeneinblick zu erhalten.<br />

Sollten Bodendenkmäler zutage treten, sind diese unverzüglich dem Landratsamt zu<br />

melden.<br />

Die notwendige Zeit für die Freilegung der Bodendenkmäler muss eingeräumt werden.<br />

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5. VORHANDENE NUTZUNG<br />

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B E G R Ü N D U N G<br />

Das Plangebiet wurde bisher landwirtschaftlich als Acker genutzt. Die Fläche ist im Hinblick<br />

auf die geplante Nutzungsänderung nicht mehr ackerbaulich bestellt worden.<br />

6. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

Für die Freiflächenphotovoltaik-Anlage wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ein<br />

Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien (Sonnenenergie) festgesetzt.<br />

Zulässig ist die Errichtung der Solartische <strong>und</strong> baulicher Anlagen, die für die<br />

Errichtung <strong>und</strong> dem Betrieb der PV-Anlage erforderlich sind. Durch die im BBP<br />

festgesetzte Bauweise mittels Aufständerung der Module (siehe Vorbemerkungen)<br />

wird die Beeinträchtigung des Geländes durch die Baumaßnahme auf ein Minimum<br />

reduziert werden.<br />

Eine flächige Bodenversiegelung findet bis auf die Bedarfszufahrten nicht statt. Diese<br />

Fahrten sind mit wasserdurchlässigem Belag z.B. in gekiester Form bzw. mit<br />

Schotter/ als Schotterrasen auszubilden.<br />

Zwischen den Solartischen entsteht eine extensive Wiesenfläche, darüber hinaus<br />

besteht auch unter den Solartischen die Möglichkeit einer Vegetationsentwicklung.<br />

Das Niederschlagswasser von den PV-Modulen kann direkt auf der Fläche/ Wiese<br />

versickern. Es bedarf keiner technischen Vorrichtung.<br />

Innerhalb des ca. 8,66 ha großen Geltungsbereiches des BBP SO dürfen auf einer<br />

Fläche (Baufenster) von ca. 5,36 ha Solartische aufgestellt werden. Die Abstände der<br />

Tischreihen innerhalb der Baugrenze ergeben sich aus der Bauhöhe, Hangneigung<br />

<strong>und</strong> der gegenseitigen Verschattung.<br />

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7. ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Der Brandschutz wird durch die vorhandene Wasserversorgungsleitung in Ganackersberg<br />

<strong>und</strong> den 14 Feuerwehren des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> sichergestellt.<br />

Nach Berechnungen ist eine maximale Löschwasserentnahme am Hydranten (Östlich des<br />

Bodendenkmales) von 13,3 l/s (800 l/min) möglich.<br />

Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über Gemeindestraßen an die<br />

Staatsstraße 2325 angeb<strong>und</strong>en.<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind jederzeit frei befahrbar <strong>und</strong> zugänglich,<br />

auch im Winter.<br />

Etwaige Sperrvorrichtungen zum Gelände <strong>und</strong> Gebäuden sind zulässig, wenn die<br />

Feuerwehr diese öffnen kann. Dies ist vom Betreiber mit der zuständigen<br />

Brandschutzdienststelle im Vorfeld abzustimmen. Es ist vom Betreiber sicher zu stellen,<br />

dass im Schadensfall die Anlage stromlos geschaltet wird.<br />

Zugänge <strong>und</strong> Zufahrten auf den Gr<strong>und</strong>stücken:<br />

Die baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen <strong>und</strong> Wege erreichbar sein. Hier<br />

gelten die Vorgaben der BayBO, Art. 5, In Verbindung mit den Richtlinien über „Flächen für<br />

die Feuerwehren auf Gr<strong>und</strong>stücken“ DIN 14090 (Fassung Februar 2007).<br />

Der Brandschutz <strong>und</strong> die Löschwasserversorgung ist nach Festsetzungen des KBR<br />

auszuführen.<br />

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8. GRÜNORDNUNG<br />

8.1 Bestand<br />

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

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B E G R Ü N D U N G<br />

Das Bearbeitungsgebiet liegt nordwestlich von Ganackersberg in einem Seitental im<br />

Vilshügelland. Die Erschließung erfolgt über die Staatsstraße 2325.<br />

Die Aufstellflächen für die Module (Fl.Nr. 425, 435/T) werden derzeit als Ackerland genutzt.<br />

Das Flurstück Fl.Nr. 422 (Ausgleichsfläche) ist im Flächennutzungsplan als Grünland<br />

beschrieben, wird aber als Ackerland mit Zwischenbegrünung bewirtschaftet. Diese Fläche<br />

liegt im Tal des Eggenbaches <strong>und</strong> wird häufig in Teilbereichen überschwemmt. Der Bach,<br />

ein Gewässer 3. Ordnung, begrenzt im Südwesten das Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> liegt außerhalb des<br />

Bearbeitungsgebietes. Der Eggenbach ist in diesem Strukturabschnitt lt.<br />

Gewässerentwicklungsplan <strong>Eichendorf</strong> insgesamt mäßig verändert (Strukturklasse III),<br />

wobei die Auendynamik deutlich (Strukturklasse IV) <strong>und</strong> die Gewässerbettdynamik mäßig<br />

(Strukturklasse III) verändert ist. (Strukturklasse I = unverändert bis Strukturklasse VII =<br />

vollständig verändert)<br />

Das Eggenbachtal wird im Süden <strong>und</strong> Norden von Nadelwäldern begrenzt. Der Nadelwald<br />

im Norden des Tales (Seeholz) grenzt an seiner Ostseite an das Bearbeitungsgebiet<br />

(Fl.Nr. 425). Zwischen Fl.Nr. 425 <strong>und</strong> 422 befindet sich eine kleine Brachfläche mit<br />

südwestexponierter Böschung <strong>und</strong> Gehölzbestand.<br />

Im Norden, Osten <strong>und</strong> Süden des Bearbeitungsgebietes grenzen Ackerflächen an<br />

Die jährlichen Niederschläge betragen 700-800 mm. Ausgangsmaterial zur Bodenbildung<br />

sind Kiese, Sande, Tone <strong>und</strong> Mergel aus der oberen Süßwassermolasse mit<br />

Lößlehmüberdeckung. Es überwiegen Pararendzinen <strong>und</strong> Parabraunerden, die gute<br />

Ackerstandorte sind.<br />

Im Bearbeitungsgebiet <strong>und</strong> näheren Umfeld sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.<br />

Südlich des Bearbeitungsgebietes, direkt an der Hofstelle Steinhuber steht die<br />

denkmalgeschützte spätromanische Kath. Filialkirche St. Georg. Die Hofstelle schirmt die<br />

ca. 160 m entfernte Photovoltaikanlage ab.<br />

8.2 Planungsziele von Seiten der Grünordnung<br />

Übergeordnetes Planungsziel Natur- <strong>und</strong> Landschaft:<br />

Das zentrale Planungsziel der Grünordnung ist den Eingriff in den Naturhaushalt zu<br />

minimieren <strong>und</strong> den erforderlichen Ausgleich im direkten räumlichen Zusammenhang durch<br />

harmonische Einbindung des Photovoltaikstandortes in die Landschaft zu ermöglichen.<br />

Desweiteren werden Möglichkeiten zur Vernetzung von Grünstrukturen geschaffen <strong>und</strong> ein<br />

Wanderkorridor bereitgestellt.<br />

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B E G R Ü N D U N G<br />

Die Ziele des Gewässerentwicklungsplanes werden bei den Ausgleichsmaßnahmen<br />

berücksichtigt.<br />

Leitbild der Planung/Zwecke der Festsetzungen<br />

Das Bearbeitungsgebiet wird als Photovoltaikanlage genutzt.<br />

Folgende Planungsinhalte bewirken eine Reduzierung der Eingriffe in Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> verfolgen damit das übergeordnete Planungsziel:<br />

o Geringe Einsehbarkeit der Fläche durch die Lage im Seitental.<br />

o Sockellose Zaunausbildung um eine Durchlässigkeit für Kleintiere zu erhalten.<br />

o Verwendung von Modultischen mit Beschränkung der Höhe zur Reduzierung der<br />

Fernwirkung.<br />

o Durch die Verwendung von Schraub- oder Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten für die Montage der<br />

Module erfolgen keine flächendeckende Bodenversiegelung <strong>und</strong> kein Einbau von<br />

Betonf<strong>und</strong>amenten, d.h. das Regenwasser kann breitflächig versickern.<br />

o Wiesenansaat unter den Modulen (Ansaat <strong>und</strong> Pflege wie unten)<br />

o Sicherung des späteren Rückbaus der Anlage<br />

o Pflanzen einer Baum-Strauchhecke mit Wildobstbäumen an der Hofstelle zur<br />

Eingrünung der Güllegrube <strong>und</strong> Abschirmung der Photovoltaikanlage beim Blick<br />

vom Baudenkmal (spätromanische Kirche St. Georg) in das Eggenbachtal<br />

Als Ausgleichsmaßnahmen gemäß §1a BauGB werden im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans festgesetzt:<br />

o Wiesenansaat außerhalb der Umzäunung / Baugrenze, an den Rändern der<br />

Heckenstrukturen (Säume) mit standortgerechtem Saatgut (zh-rasen.19,<br />

„Ansaatmischung auf hängigem Ackerboden im Tertiärhügelland“, Empfehlung von<br />

Unterer Naturschutzbehörde).<br />

o Eingrünung im Norden <strong>und</strong> Osten durch 3-5-reihige Baum-Strauchhecken <strong>und</strong><br />

Baumreihen auf 8m breitem Grünstreifen.<br />

o Mindesteingrünung im Süden durch 2-reihige Heckenabschnitte mit Sträucher<br />

o Ausbildung eines gestuften, buchtigen 5-10-reihigen Waldmantels<br />

o Schaffung eines nicht eingezäunten Wanderkorridores für Wildtiere<br />

o Pflege der Hecken in Abstimmung der Gemeinde <strong>und</strong> UNB<br />

o Verwendung von autochthonem Pflanzmaterial zum Erhalt der heimischen<br />

genetischen Vielfalt.<br />

o Anlage von Mulden (temporäre Kleingewässer) entlang des Baches <strong>und</strong><br />

Versickerungsmulde an der tiefsten Stelle des Flurstückes Fl.Nr. 435/T.<br />

o Förderung des natürlichen Ausuferungsvermögens vom Eggenbach durch<br />

extensive Bewirtschaftung der Fläche auf Fl.Nr. 422<br />

o Feuchtigkeitsliebende Gehölze an den Mulden <strong>und</strong> entlang des Baches.<br />

o Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Anforderungen an die Grünordnung ist eine ökologische<br />

Bauleitung erforderlich.<br />

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8.3 <strong>Eingriffs</strong>regelung/ Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die <strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsberechnung</strong> gemäß § 1a BauGB mit § 8a BnatschG ist ein<br />

gesonderter Bestandteil der Begründung <strong>und</strong> den Unterlagen als eigener Bericht angefügt.<br />

Es kann der gesamte erforderliche Ausgleich im Bearbeitungsgebiet erfolgen <strong>und</strong> wird mit<br />

entsprechenden Festsetzungen im Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan textlich <strong>und</strong><br />

zeichnerisch dargestellt:<br />

Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes: ca. 86.600 m²<br />

Fläche innerhalb des Zaunes ca. 58.980 m²<br />

(mit Modulen zu bestücken)<br />

Erforderlicher Kompensationsfaktor ca. 0,4<br />

(in Absprache mit UNB)<br />

Geforderter Ausgleich ca. 23.592 m²<br />

Tatsächliche Ausgleichsflächen außerhalb des Zaunes: ca. 23.477 m²<br />

(Waldmantel, Korridor, Hecken, Säume <strong>und</strong> Wiesen)<br />

ca. 27.620 m² mit Anerkennungsfaktur 0,85 (wg. großflächigen<br />

freien Wiesen) = 23.477 m²<br />

Die Ausgleichsflächen sind dinglich zugunsten des Freistaates Bayern zu sichern <strong>und</strong> als<br />

Ökofläche an das Bayerische Landesamt für Umwelt, Dienststelle Hof, Hans-Högn-Straße<br />

12, 95030 Hof, Tel: 09281/1800-4676, Fax: 09281/1800-4697, oefk@lfu.bayern.de zu<br />

melden.<br />

8.4 UVP- Umweltbericht<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Bearbeitungsgebietes ist lt. dem Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG v. 21. Febr. 1980 zuletzt geändert 2007), Anlage 1<br />

Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ Nr. 18.7 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls lt. § 3c<br />

Satz 1 nötig.<br />

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der Baubehörde kann<br />

aufgr<strong>und</strong> des Standorts mit geringer Bedeutung für den Naturhaushalt <strong>und</strong> der geplanten<br />

Nutzung von einer Umweltverträglichkeitsstudie gemäß dem UVPG abgesehen werden. Es<br />

gelten die Gr<strong>und</strong>sätze des Baugesetzbuches.<br />

Der Umweltbericht nach § 2a BauGB ist ein gesonderter Bestandteil der Begründung <strong>und</strong><br />

den Unterlagen als eigener Bericht angefügt.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit dem geplanten Vorhaben zur<br />

Sonnenenergienutzung bei Durchführung der Minimierungs- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt<br />

zu erwarten sind.<br />

14


VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

" SONDERGEBIET Erneuerbare Energien "<br />

PV-GANACKERSBERG<br />

befristet nach § 9 Abs. 2 BauGB<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

9. FINANZIERUNG UND FOLGEINVESTITIONEN<br />

Sämtliche Kosten des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger <strong>und</strong> Betreiber<br />

getragen. Dem <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> entstehen durch die Umsetzung des Sondergebiets keine<br />

Folgekosten.<br />

10. RÜCKBAUVERPFLICHTUNG<br />

Nach § 9 Abs. 2 BauGB wird das Baurecht für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

ganz oder teilweise nur auf Zeit erteilt.<br />

Die Photovoltaikanlage ist nach Nutzungsende vollständig <strong>und</strong> rückstandslos abzubauen.<br />

Diese Rückbauverpflichtung muss in den begleitenden Verträgen <strong>und</strong> auch im Gr<strong>und</strong>buch<br />

abgesichert werden.<br />

15


Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

<strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsberechnung</strong><br />

1. Aufgabenstellung:<br />

Gemäß § 1a BauGB mit § 8a BNatschG sind die aufgr<strong>und</strong> des Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplanes<br />

zu erwartenden zulässigen Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft zu ermitteln <strong>und</strong> gegebenenfalls, soweit<br />

nicht vermeidbar, auszugleichen. Ausgangspunkt <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Eingriffs</strong>bewertung bildet eine<br />

Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des vorhandenen Zustandes <strong>und</strong> der Potentiale von Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild.<br />

Die Vorgehensweise für die Ermittlung, Bewertung <strong>und</strong> Vermeidung sowie die Ausgleichsplanung<br />

erfolgt gemäß dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung <strong>und</strong><br />

Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft: <strong>Eingriffs</strong>regelung in der Bauleitplanung.<br />

München, 2003.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der baulichen Nutzung scheidet eine vereinfachte Vorgehensweise aus <strong>und</strong> die<br />

Ausgleichserfordernis ist gemäß dem Regelverfahren in den vier beschriebenen Arbeitsschritten zu<br />

ermitteln:<br />

Schritt A Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft (Bestandsaufnahme)<br />

Schritt B Erfassen der Auswirkungen des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Planung im<br />

Hinblick auf Verbesserung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

Schritt C Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />

Schritt D Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />

sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Gr<strong>und</strong>lage für die Abwägung<br />

2. Schritt A<br />

Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft:<br />

Die Flächen im Bearbeitungsgebiet werden derzeit ackerbaulich genutzt, wobei das Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />

422 mit einer niedrigeren Bonität als Grünland eingetragen ist <strong>und</strong> häufig überschwemmt wird.<br />

Tabelle 1: „Bedeutung des Bestandes für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild“<br />

Nutzung/Bestand Größe Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild<br />

Ackerfläche 86.600 m² Kategorie I (Gebiet mit geringer Bedeutung)


Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

3. Schritt B<br />

Erfassen der Auswirkungen des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Planung im Hinblick auf<br />

Verbesserung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

Für das vorliegende Planungsgebiet sind im Rahmen des Bebauungsplans folgende<br />

Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen:<br />

Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensräume:<br />

• Sockellose Zaunausbildung um eine Durchlässigkeit für Kleintiere zu erhalten<br />

• Wiesenansaat unter den Modulen<br />

Schutzgut Wasser:<br />

• Durch die Verwendung von Schraub- oder Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten für die Module erfolgt keine<br />

flächendeckende Bodenversiegelung <strong>und</strong> kein Einbau von Betonf<strong>und</strong>amenten, d.h. das<br />

Regenwasser kann breitflächig versickern.<br />

• Keine Versiegelung der Zufahrtsstraße, lediglich Ausbau als Kiesweg<br />

Schutzgut Boden:<br />

• Schutz des Bodens unter den Modulen durch Wiesenansaat mit standortgerechter<br />

Saatgutmischung (zh-rasen.19 Ansaatmischung auf hängigem Ackerstandort im<br />

Tertiärhügelland).<br />

• Die Wiese ist extensiv zu bewirtschaften, d. h. 1xjährlich zu mähen, das Mähgut ist<br />

abzutransportieren.<br />

Schutzgut Klima/Luft:<br />

• Wiesenansaat unter den Modulen<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

• Eingrünung der Fläche durch autochthone Gehölzgruppen.<br />

• Verwendung von Modultischen mit Beschränkung der Höhe reduzieren die Fernwirkung.<br />

• Geringe Einsehbarkeit der Fläche durch die Lage im Seitental <strong>und</strong> die vorhandenen<br />

Waldflächen<br />

• Pflanzen einer Baum-Strauchhecke mit Wildobstbäumen an der Hofstelle zur Eingrünung der<br />

Güllegrube <strong>und</strong> Abschirmung der Photovoltaikanlage beim Blick vom Baudenkmal in das<br />

Eggenbachtal


Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Abbildung 1: „Beschreibung der Planung“


Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Abbildung 3: „<strong>Eingriffs</strong>erfassung / Überlagernde Darstellung“<br />

Das Gebiet hat für die Schutzgüter Arten <strong>und</strong> Lebensräume, Boden, Wasser <strong>und</strong> Klima <strong>und</strong> Luft eine<br />

geringe Bedeutung.<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild, ist aufgr<strong>und</strong> des reizvollen Blickes in das<br />

Eggenbachtal, dem Bearbeitungsgebiet eine mittlere Bedeutung zuzuschreiben.<br />

Die denkmalgeschützte Kirche St. Georg im Süden des Bearbeitungsgebietes ist als überaus wertvoll<br />

zu sehen. Allerdings sind die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Kirche durch deren Standort, der<br />

Entfernung zur geplanten Photovoltaikanlage, sowie durch die Vermeidungs- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen als gering zu sehen.<br />

Es ergibt sich hiermit ein Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild,<br />

welches gering versiegelt wird. (=Kategorie I Typ B)<br />

Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird ein Kompensationsfaktor von 0,4<br />

festgelegt.


4. Schritt C<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Ermitteln des Umfanges erforderlicher Ausgleichsflächen<br />

Tabelle 2: „Bestimmung des Kompensationsfaktors <strong>und</strong> Berechnung des Ausgleichsbedarfs“<br />

Flächen mit <strong>Eingriffs</strong>schwere Größe ca. Faktor Ausgleichsbedarf in m²<br />

Kategorie I Typ B (Ackerfläche) 58.980 m² 0,4 Ca. 23.592 m²<br />

Der Ausgleichsbedarf von ca. 23.592 m², kann innerhalb des Geltungsbereiches abgedeckt werden.<br />

5. Schritt D<br />

Darstellung der tauglichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

Tabelle 3: „Ausgleichsmaßnahmen“<br />

Ausgleichsmaßnahme Gesamtfläche<br />

5-10-reihiger gestufter Waldmantel (Breite 5-10m in Buchten) mit<br />

autochthonen Gehölzen auf 30m breitem Grünstreifen im Nordwesten,<br />

Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />

3-5-reihige lockere Baum-Strauch-Hecken (Breite 3-5m in Abschnitten)<br />

auf 8m breitem Grünstreifen im Norden <strong>und</strong> Osten aus 70% Sträucher<br />

<strong>und</strong> 30% Heister,<br />

Einzelbäume (Hochstämme in Reihen) mit 15m Pflanzabstand,<br />

Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />

2-reihige lockere Strauch-Hecken (Breite 2m) auf 5m breitem<br />

Grünstreifen im Süden <strong>und</strong> Westen,<br />

Randbereiche als Wiesensaum<br />

Wiesenansaat der Säume außerhalb des Zaunes mit<br />

standortgerechtem Saatgut (zh-rasen.19, „Ansaatmischung auf<br />

hängigem Ackerboden im Tertiärhügelland“)<br />

(2xjährliche Mahd ab 15.06 <strong>und</strong> Abtransport des Mähgutes)<br />

Mulde zur Regenwasserrückhaltung <strong>und</strong> als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong><br />

Pflanzen m tiefsten Punkt (Südwesteck) des Flurstückes Fl.Nr. 435/T,<br />

Randbereiche mit Wiesenansaat. Der anfallende Oberboden ist<br />

abzufahren.<br />

Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 422 mit temporären Kleingewässern<br />

als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen <strong>und</strong> zur<br />

Regenwasserrückhaltung.<br />

Der anfallende Oberboden ist von der Fläche abzufahren. Die flachen,<br />

mähbaren Mulden sind durch das Aufbringen von speziellem Mähgut<br />

aus Feuchtwiesen zu impfen. Bezüglich der Eignung einer<br />

Spenderfläche ist mit der Unteren Naturschutzbehörde, bzw. mit dem<br />

Landschaftspflegeverband Kontakt aufzunehmen.<br />

Entlang des Eggenbaches bachbegleitende Hecken <strong>und</strong> an den Mulden<br />

feuchtigkeitsliebende Bäume <strong>und</strong> Sträucher.<br />

Wiesenansaat mit Ansaatmischung zh-rasen.14 „Extensivgrünland-<br />

Ansaat für Ackerböden in frischen Hanglagen des niederbayerischen<br />

Tertiärhügellandes“ (1xjährliche Mahd ab 1. Juli <strong>und</strong> Abtransport des<br />

Ca. 11.100 m²<br />

Ca. 5.360 m²<br />

Ca.1.700 m²<br />

Ca.1.650 m²<br />

(Wander-Korridor)<br />

Ca.510 m²<br />

Ca.7300 m²


Mähgutes)<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Gesamte nachgewiesene Ausgleichsfläche im Plangebiet Ca. 27.620 m²<br />

X Anerkennungsfaktor 0,85<br />

Als Ausgleich anrechenbare Fläche Ca. 23.477 m²<br />

Der nach Tabelle 2 ermittelte Ausgleichsbedarf von ca. Ca. 23.592 m² wird damit durch<br />

planungsbewirkte Ausgleichsflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes für die Nutzung des<br />

Gewerbegebietes als Photovoltaikanlage kompensiert. Siehe Abbildung 1: „Beschreibung der<br />

Planung“<br />

Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht mehr erforderlich.<br />

Angela Kirschner-Eschlwech


830-<br />

zh-rasen.19<br />

Ansaatmischung "Salzdorf" für zweischürige Wiese auf hängigem Ackerboden im<br />

Tertiärhügelland<br />

(11. März 1994)<br />

Gräser:<br />

Ansaatmenge<br />

kg/ha Korn% Gew.%<br />

Anthoxanthum odoratum Gemeines Ruchgras 0,6 5,0 2,1<br />

Arrhenatherum elatius Glatthafer 10,0 15,0 34,6<br />

Cynosurus cristatus Kammgras 0,6 5,0 2,1<br />

Festuca pratensis Wiesenschwingel 8,0 20,0 27,7<br />

Poa pratensis* Wiesenrispe 0,5 5,0 1,7<br />

Trisetum flavescens Goldhafer 2,0 25,0 6,9<br />

Kräuter:<br />

Achillea millefolium Schafgarbe 0,3 10,0 1,0<br />

Carum carvi Wiesenkümmel 5,0 7,5 17,3<br />

Daucus carota Wilde Möhre 0,6 2,5 2,1<br />

Plantago lanceolata Spitzwegerich 1,3 5,0 4,5<br />

Die empfohlene Ansaatdichte von 29 kg/ha entspricht ca. 2 000 Korn/m².<br />

*) z. B. Poa pratensis "ERTE"<br />

Regierung von Niederbayern<br />

Sachgebiet Umweltgestaltung<br />

Dr. Willy Zahlheimer<br />

28,9 100,0 100,0


Umweltbericht<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Einleitung<br />

Seite 1<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> wichtiger Ziele des Bebauungs- <strong>und</strong><br />

Grünordnungsplanes<br />

1.1 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen <strong>und</strong> Fachplänen<br />

festgelegten umweltrelevanten Ziele <strong>und</strong> ihrer Berücksichtigung.<br />

2. Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei<br />

Durchführung der Planung<br />

3. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

3.1 Bauweise<br />

3.2 Wirkungsprognose für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

3.3 Wirkungsprognose für Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />

3.4 Wirkungsprognose für Landschaftsbild (Sichtbeziehungen,<br />

Eingrünung)<br />

3.5 Zusammenfassung<br />

4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

nicht Durchführung der Planung<br />

5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum<br />

Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />

5.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />

5.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />

6. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

7. Beschreibung der Methodik <strong>und</strong> der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

8. Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

9. Zusammenfassung 13<br />

2<br />

2<br />

2<br />

4<br />

6<br />

7<br />

7<br />

8<br />

9<br />

9<br />

10<br />

10<br />

10<br />

11<br />

13<br />

13<br />

13


1. Einleitung<br />

Seite 2<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Am 20.07.04 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien<br />

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau; BGBI 2004I S. 1359) in Kraft getreten.<br />

Demnach ist prinzipiell für jeden Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen <strong>und</strong> ein<br />

entsprechender Umweltbericht (nach § 2 Abs. 4 BauGB, bzw. § 2a BauGB) zu erstellen.<br />

Es werden unmittelbare <strong>und</strong> mittelbare Auswirkungen der Planung auf die Umwelt schon im<br />

Vorfeld durch ein systematisches Prüfungsverfahren festgestellt, beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />

Die Vorgehensweise erfolgt gemäß dem Leitfaden der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern: Der Umweltbericht in der Praxis. Leitfaden zur Umweltprüfung<br />

in der Bauleitplanung – ergänzte Fassung. München, 2007.<br />

Des Weiteren wurden die Hinweise des Bayr. StMI im R<strong>und</strong>schreiben vom 19.11.2009 zu<br />

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPV-Anlagen) berücksichtigt.<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> wichtiger Ziele des Bebauungs- <strong>und</strong><br />

Grünordnungsplanes<br />

Die Planung beinhaltet die Änderung der Nutzungsart von landwirtschaftlicher Nutzfläche zum<br />

sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung einer Freiflächen-<br />

Photovoltaikanlage inklusive Maßnahmen zur Eingrünung <strong>und</strong> zum Ausgleich nordwestlich<br />

von Ganackersberg, 3,9 km nordwestlich von <strong>Eichendorf</strong>.<br />

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen <strong>und</strong> Fachplänen festgelegten<br />

umweltrelevanten Ziele <strong>und</strong> ihrer Berücksichtigung.<br />

1.2.1 Landesentwicklungsprogramm<br />

Die Gemeinde <strong>Eichendorf</strong> ist nach der zentralörtlichen Gliederung der Region 13 (Raum<br />

Landshut) zugeteilt.<br />

In der Strukturkarte im Anhang 3 des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 ist der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> die Gebietskategorie „Ländlicher Raum, dessen Entwicklung im<br />

besonderen Maße gestärkt werden soll“ zugewiesen.<br />

Durch die Entwicklung von Flächen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien verfolgt<br />

die Gemeinde vorrangige Zielsetzungen des LEP zur nachhaltigen Energieversorgung in<br />

Bayern. (LEP B V 3.6 G)<br />

Die Ziele eine flächendeckende, vielfältige, nachhaltige Landwirtschaft mit natürlicher<br />

Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten (LEP B IV 2.1 Z) <strong>und</strong> eine Zersiedelung der<br />

Landschaft zu verhindern (LEP B VI 1.5 G) werden in einer Solarstudie für die <strong>Markt</strong>gemeinde<br />

<strong>Eichendorf</strong> aufgegriffen. Jedoch sind aufgr<strong>und</strong> der wenigen möglichen Standorte im<br />

Gemeindegebiet, die für eine Flächen-Photovoltaikanlage geeignet sind auch Standorte im<br />

Außenbereich als geplante Schwerpunktgebiete herausgearbeitet.<br />

Der zu bearbeitende Geltungsbereich überzeugt durch das sehr hohe Einbindungspotential in<br />

die Landschaft <strong>und</strong> die geringe Einsehbarkeit.<br />

(Genaue Beschreibung siehe Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungs- <strong>und</strong><br />

Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 6<br />

1.2.2 Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm <strong>und</strong> sonstige naturschutzfachlichen Schutzgebiete<br />

Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der naturräumlichen Gliederung im Tertiärhügelland<br />

zwischen Isar <strong>und</strong> Inn (060-A).<br />

Im Bearbeitungsgebiet befinden sich keine Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG,<br />

Naturdenkmäler nach Art. 9 BayNatSchG,<br />

Landschaftsschutzgebiete nach Art. 10 BayNatSchG,<br />

geschützte Landschaftsbestandteile nach Art. 12 BayNatSchG,<br />

kartierte Biotope nach Art. 13d BayNatSchG im Rahmen des Arten- <strong>und</strong>


Seite 3<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Biotopschutzprogramms<br />

FFH-Gebiete <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der „Natura-2000-Gebiete“.<br />

Es fließt im Südwesten des Geltungsbereiches der Eggenbach (Gewässer 3. Ordnung) von<br />

Nordwest nach Südost. Lt. ABSP gilt es „naturnahe Lebensräume <strong>und</strong> Vernetzungsstrukturen<br />

(Reaktivierung <strong>und</strong> Optimierung der Restfeuchtgebiete) zu entwickeln, sowie<br />

Hochstaudenfluren, Grünland <strong>und</strong> Gehölzstreifen (Bestandsmosaik) entlang der Bäche <strong>und</strong><br />

Gräben wiederherzustellen.“<br />

Hierzu wird auch der Gewässerentwicklungsplan der Gemeinde <strong>Eichendorf</strong> mit seinen Zielen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen beachtet <strong>und</strong> in der Planung im Sinne von Eingrünungs- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt, wie:<br />

- Förderung des natürlichen Ausuferungsvermögens<br />

- Reaktivierung des Verlagerungspotentials <strong>und</strong><br />

- Bereitstellung von Uferstreifen umgesetzt.<br />

1.2.3 Gültiger Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan<br />

Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> wurde durch<br />

Deckblatt Nr. 6 geändert. Die bisherige landwirtschaftliche Nutzfläche wurde in ein Sonstiges<br />

Sondergebiet geändert. Die Planung gilt als Gr<strong>und</strong>lage für den Vorhabensbezogenen<br />

Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung.<br />

Es werden die Zielsetzungen des bisherigen Flächennutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsplanes<br />

für die betroffene Lage umgesetzt <strong>und</strong> zwar:<br />

- Reduzierung der Erosionsgefährdung (durch flächige Ansaat, Unterbrechung der<br />

Hanglänge)<br />

- Förderung der Vernetzung durch die eingeplanten Maßnahmen wie gliedernder,<br />

nicht eingezäunter Korridor von Ost nach West <strong>und</strong> rahmende Eingrünung zum<br />

Ausgleich (Heckenstrukturen, Waldmantel, Saumbereiche <strong>und</strong> Extensivwiesen).<br />

- Begrünung am Baudenkmal durch Baum-Strauchhecken<br />

1.2.4 Solarstudie <strong>Markt</strong> Gemeinde <strong>Eichendorf</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> der gestiegenen Zahl von Anfragen zur Genehmigung von Freiflächen-<br />

Photovoltaikanlagen-Anlagen (FPV-Anlagen) hat der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> eine „Solarstudie zu<br />

Ermittlung geeigneter Flächen für FPV-Anlagen im Gemeindegebiet des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Eichendorf</strong>“ in Auftrag gegeben. Hier werden unter Berücksichtigung von Hangneigung,<br />

Exposition, Einsehbarkeit vom Straßennetz aus, Nähe zu Stromleitungen, Schutzstatus <strong>und</strong><br />

nach städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftlicher Abwägung geeignete Standorte aufgezeigt. Die<br />

Ergebnisse der Studie bilden die Gr<strong>und</strong>lage für die weitere Bauleitplanung.<br />

Eine der in der Solarstudie empfohlenen Flächen für die Aufstellung einer FPV-Anlage liegt<br />

bei Ganackersberg. Es handelt sich um einen Außenbereich. Die Fläche Fl.Nr. 435,<br />

Gemarkung Kammern wird ackerbaulich genutzt <strong>und</strong> ist nicht vorbelastet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Prüfung der Fläche bezüglich der Kriterien Einsehbarkeit <strong>und</strong><br />

Einbindungspotential in die Landschaft, Topographie, Landnutzung, Biotopverb<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Verfügbarkeit der Flächen, ergibt sich lt. Solarstudie, das die Eignung des Standortes in<br />

diesen Bereichen hoch ist.<br />

1.2.5 Gesetz zum Schutz <strong>und</strong> zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG):<br />

Im Nordosten des Gr<strong>und</strong>stücks Fl.Nr. 435 befindet sich ein vermutetes Bodendenkmal<br />

Nr. 7342/0282, verebnete vorgeschichtliche Grabhügel, im Luftbild dargestellt. Um<br />

weder durch punktuelle noch durch lineare Bodeneingriffe eine Zerstörung der hier<br />

vorliegenden Gräber zu verursachen wurde die Grenze des Bearbeitungsgebietes so<br />

gewählt, dass lediglich die Eingrünungsmaßnahmen im Bereich des Bodendenkmals<br />

liegen. In diesem Bereich werden bei Baubeginn zwei ca. 20 m lange <strong>und</strong> ca. 2 m breite<br />

Streifen von ca. 30 cm Tiefe (Ackerkrumme) abgetragen um hier Einblicke zu<br />

ermöglichen. Generell wird die Kreisarchäologie von allen Erdarbeiten frühzeitig<br />

informiert um die Arbeiten beobachten, sowie evtl. notwendig werdende archäologische<br />

Untersuchungen ungehindert durchführen zu können.


Seite 4<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Südlich der Hofstelle Ganackersberg steht die katholische Filialkirche St. Georg aus dem 13.<br />

Jh. (Baudenkmal). Entsprechend DSchG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 „Es bedarf der Erlaubnis, wer in<br />

der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändern oder beseitigen will, wenn sich<br />

dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann.“<br />

Diese kann lt. Abs. 2 Satz 2 „……versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer<br />

Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen<br />

Wirkung eines Baudenkmals führen würde <strong>und</strong> gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für<br />

die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.“<br />

Durch den Abstand der Anlage zur Kirche, der Sichtschutz durch die Hofstelle <strong>und</strong> die<br />

geplante Eingrünung im Bereich des Kirchenvorplatzes Richtung Nordosten wird das<br />

derzeitige Erscheinungsbild der Kirche durch das geplante Bauvorhaben gering beeinträchtigt.<br />

(siehe 2. Umweltauswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter).<br />

(Genaue Beschreibung siehe Umweltbericht sowie Stellungnahmen <strong>und</strong> Abwägung zur<br />

Änderung des Flächennutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 6)<br />

2. Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung<br />

Die Beurteilung der negativen Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden<br />

lt. Leitfaden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere <strong>und</strong> hohe Erheblichkeit.<br />

Bestand <strong>und</strong> Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter“<br />

Schutzgüter<br />

Bestand / Auswirkung der Planung Beurteilung<br />

der<br />

Boden Beschreibung des Bestands:<br />

o Nährstoffreiche tiefgründige landwirtschaftlich genutzte Ackerstandorte mit<br />

mittlerer (bis hoher) Bonität (ca. 50 – 63)<br />

o Stoffeinträge durch die Landwirtschaft<br />

o Die Flächen sind nicht vorbelastet.<br />

o Teilbereiche der Flächen sind erosionsgefährdet<br />

Gr<strong>und</strong>wasser,Oberflächenwasser<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o Umwandlung der Ackerstandorte in Sonstiges Sondergebietes für die<br />

Ansiedlung einer FPV-Anlage.<br />

o Bis auf die Nebengebäude (untergeordnete Flächen) werden keine Flächen<br />

versiegelt. Evtl. Zufahrten werden als Kieswege ausgebildet.<br />

o Es entstehen extensiv genutzte Grünflächen, d.h. keine Stoffeinträge durch<br />

die Landwirtschaft mehr<br />

o Die Absorptionsfähigkeit des Bodens bleibt erhalten.<br />

o Verlust von ertragreichem Ackerstandort<br />

o Verminderung der Erosion durch Wiesenansaat<br />

Ergebnis:<br />

Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />

zu erwarten.<br />

Beschreibung des Bestands:<br />

o Es fließt im Südwesten des Geltungsbereiches der Eggenbach von<br />

Nordwest nach Südost. Es handelt sich um ein Gewässer 3. Ordnung mit<br />

mäßig bis stark veränderter Struktur.<br />

o Es sind teilweise Uferstreifen entlang des Baches vorhanden<br />

o Eventuelle Beeinträchtigungen des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> des Eggenbaches<br />

durch Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung.<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o Kein Verlust von Versickerungsflächen, im Gegenteil, das<br />

Wasserhaltevermögen des extensiven Grünlandes ist als höher zu bewerten<br />

als das des Ackerstandortes.<br />

o Keine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers durch Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffeinträgen<br />

o Aufwertung des Eggenbaches durch Ausgleichsmaßnahmen in der<br />

Auswirkungen<br />

gering<br />

gering


Seite 5<br />

Luft <strong>und</strong><br />

Klima/<br />

Tiere<br />

<strong>und</strong><br />

Pflanzen<br />

(Biodiver<br />

sität)<br />

Landschaft<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

verbindlichen Bauleitplanung, wie Förderung des natürlichen<br />

Ausuferungsvermögens, Reaktivierung des Verlagerungspotentials<br />

Bereitstellen von Uferstreifen, Gehölzpflanzungen<br />

Ergebnis:<br />

Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />

zu erwarten.<br />

Beschreibung des Bestands:<br />

o Das Bearbeitungsgebiet liegt im Hangbereich eines Seitentales <strong>und</strong> somit<br />

am Rand einer Luftaustauschbahn von mittlerer bis hoher Bedeutung.<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o Durch die Planung einer FPV-Anlage werden die klimatischen Bedingungen<br />

kaum verändert.<br />

o Die Bebauung mit Solarmodulen hat aufgr<strong>und</strong> der niedrigen <strong>und</strong><br />

durchlässigen Bauweise (Bodenabstand) keinen wesentlichen Einfluss auf<br />

die Frischlufttransport oder die Kaltluftentstehung.<br />

Ergebnis:<br />

Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />

zu erwarten.<br />

Beschreibung des Bestands:<br />

o An das Bearbeitungsgebiet grenzt im Westen eine Nadelwaldfläche an. Im<br />

Südwesten bildet der Eggenbach die Grenze. Dieser fließt teilweise entlang<br />

einer Nadelwaldfläche <strong>und</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen. Es fehlen<br />

Waldsäume.<br />

o Entlang des Eggenbaches gibt es vereinzelte Kopfweiden, die auf Stock<br />

gesetzt wurden.<br />

o Entlang einer südwestexponierten Böschung auf Fl. Nr. 423 gibt es<br />

Altgrasfluren mit Heckenstrukturen Gehölzen. Genauso auf Fl.Nr. 455 im<br />

Nordosten.<br />

o Im Norden, Süden <strong>und</strong> Osten grenzen Ackerflächen an das Gebiet.<br />

o Im Bearbeitungsgebiet befinden sich keine<br />

Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG,<br />

Naturdenkmäler nach Art. 9 BayNatSchG,<br />

Landschaftsschutzgebiete nach Art. 10 BayNatSchG,<br />

geschützte Landschaftsbestandteile nach Art. 12 BayNatSchG,<br />

kartierte Biotope nach Art. 13d BayNatSchG im Rahmen des Arten- <strong>und</strong><br />

Biotopschutzprogramms<br />

FFH-Gebiete <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der „Natura-2000-<br />

Gebiete“.<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o Durch die Umwandlung von Acker in extensive Wiese (unter den Modulen<br />

<strong>und</strong> als Säume außerhalb der Einzäunung) <strong>und</strong> Gehölzstrukturen zur<br />

Ausbildung eines Waldsaumes, bzw. zur Eingrünung entstehen sowohl für<br />

die Flora als auch Fauna verbesserte Standorte im Vergleich zum Bestand.<br />

o Ein Wanderkorridor durch die PV-Anlage von Ost nach West als nicht<br />

eingezäunter Wiesenstreifen gewährleistet die Bewegungsfreiheit der<br />

größeren Wildtiere.<br />

o Durch Ausgleichsmaßnahmen entlang des Eggenbaches werden neue <strong>und</strong><br />

vielfältige Lebensräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen geschaffen.<br />

Ergebnis:<br />

Auf das Schutzgut sind durch die Planung Auswirkungen geringer Erheblichkeit<br />

zu erwarten.<br />

Beschreibung des Bestands:<br />

o Die Planungsfläche liegt im Außenbereich in der Nachbarschaft des<br />

Anwesens Ganackersberg<br />

o Die Ackerflächen an sich haben derzeit keine besondere Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild.<br />

o Aufgr<strong>und</strong> der Lage in einem Seitental ist die Fläche von der Staatsstraße ST<br />

2325 aus nicht einsehbar.<br />

o Durch die Waldgebiete in der direkten Nachbarschaft ist die Fläche gut in die<br />

Landschaft einzubinden.<br />

gering<br />

gering<br />

gering bis mittel


Seite 6<br />

Mensch<br />

o Lärm<br />

o Erho<br />

lung<br />

seig<br />

nung<br />

Kultur-<br />

<strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

o Das Landschaftsbild insgesamt mit ihrer Topographie, dem Tal des<br />

Eggenbaches, den Waldflächen <strong>und</strong> der historischen Kirche ist als reizvoll<br />

anzusehen.<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o In Bezug auf die Fernwirkung ist die geplante Anlage durch die Lage im<br />

Seitental in einer „Nische“ gut in die Landschaft einzubinden.<br />

o Durch die Festsetzungen zur Eingrünungsmaßnahmen, Anpflanzen eines<br />

Waldmantels <strong>und</strong> Gestaltung der Fläche direkt am Eggenbach werden die<br />

unmittelbaren Beeinträchtigungen auf die Landschaft (Nahwirkung)<br />

reduziert.<br />

Ergebnis:<br />

Unter Voraussetzung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen<br />

Festsetzungen sind Auswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit für das<br />

Schutzgut zu erwarten.<br />

Beschreibung des Bestands:<br />

o Die Fläche als Bestandteil der Kulturlandschaft mit Emissionen aus der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung hat eine geringe Bedeutung für die Erholung.<br />

o Das Gebiet mit der bewegten Topographie, dem Tal des Eggenbaches, den<br />

Waldflächen <strong>und</strong> der historischen Kirche ist als reizvoll anzusehen <strong>und</strong> hat<br />

für Spaziergänger sicherlich eine Erholungsfunktion.<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o Lärmemissionen entstehen lediglich in der Bauphase.<br />

o Geringere landwirtschaftliche Emissionen<br />

o Die Erholungsfunktion der Kulturlandschaft im Hinblick auf Spazierwege in<br />

freier Natur mit Naturerleben wird beeinträchtigt.<br />

Ergebnis:<br />

Auf das Schutzgut Lärm sind durch die Planung Auswirkungen geringer<br />

Erheblichkeit zu erwarten, bezüglich der Erholung - Auswirkungen mittlerer<br />

Erheblichkeit.<br />

Beschreibung des Bestands:<br />

o Es befindet sich auf der Fl.Nr. 435 das Bodendenkmal Nr. 7342/0282,<br />

verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild. (außerhalb des<br />

Geltungsbereiches)<br />

o Südlich der Hofstelle (außerhalb des Geltungsbereiches) steht die<br />

denkmalgeschützte Kirche St. Georg aus dem 13. Jh.<br />

Auswirkungen der Planung (Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsbedingte):<br />

o Um eventuelle punktuelle <strong>und</strong> lineare Zerstörungen des Bodendenkmals zu<br />

verhindern wird lediglich die Eingrünung auf dem sensiblen Bereich erfolgen.<br />

Der Großteil des Bodendenkmals bleibt als landwirtschaftliche Nutzfläche.<br />

o Die Kreisarchäologie wird frühzeitig von allen Erdarbeiten informiert. Es<br />

werden auf zwei Flächen von ca. 20 x 2 m in einer Tiefe von ca. 30 cm der<br />

Kreisarchäologie Einblicke auf das Denkmal ermöglicht<br />

o Auf das Baudenkmal sind aufgr<strong>und</strong> der abgerückten Lage, der<br />

abschirmenden Wirkung der Hofstelle, der vorgesehenen<br />

Eingrünungsmaßnahmen <strong>und</strong> des ungestörten Blickes auf die Kirche beim<br />

Zufahren keine Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes zu erwarten.<br />

Ergebnis:<br />

Unter Voraussetzung der Umsetzung der geplanten Festsetzungen sind<br />

Auswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten.<br />

3. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

gering (Lärm)<br />

mittel (Erholung)<br />

gering<br />

Nach Nr. 18.7 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist beim Bau eines Städtebauprojektes für sonstige<br />

bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des BauGB ein<br />

Bebauungsplan aufgesellt wird, mit einer zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche im Sinne des § 19 Abs. 2


Seite 7<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

der BauNVO oder festgesetzten Größe der Gr<strong>und</strong>fläche von 20.000 m² bis weniger als<br />

100.000 m² eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls lt. § 3c Satz 1 nötig.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der überschlägigen Prüfung<br />

der unter Anlage 2 aufgeführten Kriterien sind durch das Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Rahmen des Umweltberichtes kann die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung abgedeckt werden.<br />

Nach Absprach mit der Unteren Naturschutzbehörde genügt es in diesem Falle<br />

Wirkungsprognosen für<br />

o Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

o Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />

o Landschaftsbild / Waldrand / Eggenbachtal / Baudenkmal<br />

neben der bereits im Rahmen des Umweltberichts untersuchten Schutzgüter nochmals<br />

detaillierter zu betrachten.<br />

3.1 Bauweise<br />

Als Voraussetzung für eine detaillierte Betrachtung ist eine möglichst genaue Kenntnis über<br />

die Bauweise der geplanten Anlage erforderlich.<br />

Nach aktuellem Planungsstand ist für die Anlage in Ganackersberg folgende Bauweise<br />

vorgesehen:<br />

Die Anlage besteht aus einer Aneinanderreihung von sogenannten Solartischen, die fest<br />

aufgestellt, südlich orientiert sind <strong>und</strong> die Module aufnehmen.<br />

Die Tische werden mittels Schraub- bzw. Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten im Erdreich verankert, ohne<br />

größere Erdbewegungen <strong>und</strong> ohne weitere Versiegelung.<br />

Die Höhe der bestückten Tische beträgt max. 4,00 m. Die Fläche zwischen den Reihen wird<br />

extensiv als Wiese angesät <strong>und</strong> entwickelt.<br />

Die Anlage wird eingezäunt (Zaunhöhe 2,50 m, ohne Sockel) <strong>und</strong> eingegrünt.<br />

Bauliche Anlagen sind lediglich zulässig, wenn sie für den Betrieb der Anlage nötig sind. Die<br />

Größe der Gebäude darf max. 40m² betragen.<br />

Nötige Erschließungswege werden in gekiester Form oder in Schotter ausgebildet.<br />

3.2 Wirkungsprognose für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

3.2.1 Bestand<br />

Der Biotopflächenanteil im Tertiärhügelland (Isar-Inn-Hügelland) liegt mit ca. 2 % deutlich über<br />

dem Landkreisdurchschnitt (ca. 3,1 %), jedoch deutlich über dem Biotopflächenanteil des<br />

Tertiärhügellandes zwischen Donau <strong>und</strong> Isar. Das Bearbeitungsgebiet liegt in keinem<br />

Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. (Angaben Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm)<br />

Der Geltungsbereich mit Umgriff besteht aus Ackerflächen <strong>und</strong> Fichtenaltersklassebeständen<br />

mit Laubholzanteil. Der Heckenanteil ist wie im gesamten Isar-Inn-Hügelland gering.<br />

Lt. Arten – <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm, bzw. Artenschutzkartierung Bayern gibt es in der<br />

näheren Umgebung des Bearbeitungsgebietes keine beachtenswerten aufgenommene<br />

F<strong>und</strong>orte / Lebensräume.<br />

Allerdings ist es möglich durch die angrenzende Lage an den Eggenbach <strong>und</strong> an<br />

Nadelwälder, durch Heckenstrukturen <strong>und</strong> Feuchtbereiche hier neue Lebensraumtypen zu<br />

entwickeln<br />

3.2.2 Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Durch die Umwandlung von Ackerstandort in extensive Wiese <strong>und</strong> durch die Anlage von<br />

Heckenstrukturen können sich in diesem Bereich völlig neue Lebensräume entwickeln:<br />

o Sowohl für die Kleinlebewesen <strong>und</strong> die Flora unter den Modultischen innerhalb der<br />

Einzäunung, als auch außerhalb der Einzäunung in den neu angelegten<br />

Saumbereichen, Gehölzstrukturen. Es ist mit einer deutlichen Erhöhung der<br />

Artenanzahl sowohl für die Flora als auch für die Fauna zu erwarten.


Seite 8<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

o Entwicklung von Heckenstrukturen entlang des Baches im Süden, Schaffen von<br />

Vernetzungsstrukturen. Schaffen von Lebensräumen für Heckenbrüter<br />

o Gliedernde Vernetzungsstrukturen durch Wanderkorridor quer durch die Anlage.<br />

Da die Einzäunung ohne Sockel festgesetzt ist, ist sie für Kleinlebewesen<br />

durchgängig.<br />

o Entwicklung von Feuchtflächen <strong>und</strong> Wiesen entlang des Baches zur<br />

Wiederherstellung von Hochstaudenfluren, Grünland <strong>und</strong> Gehölzstreifen.<br />

o Neuschaffung von Extensivwiesen als Lebensraum für Kleinlebewesen.<br />

o Aufbau strukturreicher gestufter Waldränder mit Laubgehölzen <strong>und</strong> ausgedehnten<br />

Saumbereichen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der relativ geringen Größe der Anlage keine visuelle<br />

Wirkungen <strong>und</strong> dadurch ein verändertes Verhalten der Tierwelt zu erwarten ist.<br />

In Bezug auf Schallemissionen sind in der Bauphase Meidereaktionen von Säugetieren oder<br />

Vögeln zu erwarten. Dauerlärm, der zu einer nachhaltigen Entwertung von Lebensräumen<br />

führen kann, ist nicht zu erwarten.<br />

Auswirkungen durch elektrische oder magnetische Felder sind aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />

Größenordnung <strong>und</strong> bei den derzeitigen Standards von FPV-Anlagen für den Arten- <strong>und</strong><br />

Biotopschutz vermutlich unbedeutend.<br />

3.3 Wirkungsprognose für Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />

3.3.1 Bestand<br />

Im Tertiärhügelland dominiert durch die hohe Ertragsfähigkeit der Böden der Ackerbau.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Asymmetrischen Seitentäler sind hinsichtlich ihrer Ausbildung <strong>und</strong> Verbreitung<br />

sehr unterschiedliche Böden auf engem Raum zu finden. Im Geltungsbereich dürfte es sich<br />

um tiefgründige Parabraunerde aus Löß handeln (Ablagerungen auf dem flachen Hang).<br />

Durch die Ackernutzung wurde häufig der schluffreiche Oberboden in Erosionslagen<br />

größtenteils abgetragen, so dass die Pflugarbeit hauptsächlich in dem mit Ton angereicherten<br />

tieferen Bt-Horizont erfolgt (geköpftes Bodenprofil). Wo auf Löß der Bt-Horizont völlig erodiert<br />

wurde, liegen Pararendzinen vor. (Angaben lt. ABSP Dingolfing-Landau, 1999)<br />

lt. Flächennutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsplan sind Bereiche im Bearbeitungsgebiet durch Erosion<br />

gefährdet.<br />

Im Geltungsbereich hat der Ackerstandort für die geplante Anlage eine Bonität von 52 – 63,<br />

d.h. eine mittlere bis hohe Ertragsfähigkeit. Die Fläche für die Ausgleichsmaßnahmen (Fl.Nr.<br />

422) eine Bonität von 46. Es dominiert im Hügelland der Getreide- <strong>und</strong> Maisanbau. Es<br />

erfolgen Stoffeinträge durch Dünge- <strong>und</strong> Spritzmittel aus der landwirtschaftlichen<br />

Ackernutzung.<br />

Der Gr<strong>und</strong>wasserstand liegt lt. hydrogeologischer Landesaufnahme bei ca. 358,00 m ü.NN.<br />

Bei einer Geländehöhenlage von ca. 385-410 m ü. NN.<br />

3.3.2 Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Boden <strong>und</strong> Fruchtbarkeit<br />

Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage geht ein ertragreicher Ackerstandort im Sinne<br />

einer nachhaltigen Landwirtschaft, die die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens nutzt<br />

verloren. Stattdessen entsteht eine extensive Wiese, die durch strukturreiche Eingrünung mit<br />

Gehölzen <strong>und</strong> Säumen eingefasst ist.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der in 3.1 beschriebenen Bauweise / F<strong>und</strong>amentierung der Module <strong>und</strong> der<br />

Ausbildung der Wege in ungeb<strong>und</strong>ener Weise, wird lediglich eine zu vernachlässigende<br />

kleine Fläche für die benötigten Nebengebäude versiegelt.<br />

Das bedeutet, dass die Durchlässigkeit <strong>und</strong> Absorptionsfähigkeit des Bodens erhalten bleibt.<br />

Durch die extensive Bewirtschaftung unterbleiben weitere Stoffeinträge <strong>und</strong> der derzeit<br />

vermutlich stark gedüngte Standort wird durch die festgesetzte Pflege über Jahre abgemagert.<br />

Der Boden wird durch die Grasschicht <strong>und</strong> die Bepflanzung vor Erosion geschützt.<br />

Die ohnehin häufig überschwemmte, als Ackerland genutzte Fl.Nr. 422 wird, ihrer Bonität<br />

entsprechend als extensive Feuchtwiese genutzt. Zur Rückhaltung von Regenwasser <strong>und</strong> als<br />

zusätzlichen Lebensraum dienen die anzulegenden Mulden.


Seite 9<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

3.4 Wirkungsprognose für Landschaftsbild (Sichtbeziehungen / Eingrünung)<br />

3.4.1 Bestand<br />

Das Bearbeitungsgebiet liegt in einem Seitental nördlich des Vilstales im Außenbereich. Es<br />

handelt sich um einen Ackerstandort, der ohne Gehölzbestand für sich gesehen keine<br />

besondere Bedeutung für das Landschaftsbild hat. Er ist jedoch Bestandteil der<br />

landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, die für Spaziergänger in der freien Natur<br />

(Naturerlebnis) einen Erholungswert bietet.<br />

• Im Westen <strong>und</strong> Südwesten schließen an das Bearbeitungsgebiet Waldflächen (Nadelwälder<br />

ohne Waldmantel) an, das Seeholz <strong>und</strong> das Tiefenbacher Holz. Im Osten wird die Fläche<br />

durch einen Gehölzsaum entlang des Feldweges bereits jetzt eingegrünt. Zwischen den<br />

Flurstücken Fl.Nr. 422 <strong>und</strong> 425 entlang einer südwestexponierten Böschung auf Fl. Nr. 423<br />

gibt es Altgrasfluren mit Heckenstrukturen Gehölzen. Genauso auf Fl.Nr. 455 im Nordosten.<br />

Die Einsehbarkeit der Fläche reduziert sich hauptsächlich auf den Nahbereich. Die Anlage ist<br />

sichtbar, wenn man auf der Zufahrtsstraße nach Ganackersberg fährt, oder auf dem Feldweg<br />

von Rannersberg nach Ganackersberg (von Osten <strong>und</strong> Süden). Eine Fernwirkung (von der St<br />

2325 aus) ist aufgr<strong>und</strong> der Lage hinter einem Hügel im Tal des Eggenbaches so gut wie nicht<br />

gegeben.<br />

In der Solarstudie wurden Bereiche als günstig bzw. geeignet bezeichnet, die von weniger als<br />

100 Straßenpunkten aus eingesehen werden konnten. (Hierzu wurden auf den in Karte 6<br />

abgebildeten Straßen alle 50 m ein Punkt gesetzt.)<br />

Lt. Karte 6 der Solarstudie ist das Plangebiet aus ca. 0-20 Punkten auf der Staatsstraße ST<br />

2325 zu sehen. Jedoch verdecken in diesem Abschnitt die Gehölzgruppen zwischen Anlage<br />

<strong>und</strong> der Staatsstraße den Blick.<br />

Eine Besondertheit des Standortes liegt an dem reizvollen Eggenbachtal <strong>und</strong> an der<br />

denkmalgeschützten Kirche St. Georg an der Hofstelle Steinhuber. Gerade der Blick von der<br />

Kirche in das Tal ist sehr schön <strong>und</strong> sicherlich für die Naherholung von Bedeutung.<br />

3.4.2 Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Landschaftsbild (Sichtbeziehungen /<br />

Eingrünung)<br />

In der Landschaft sichtbare Freiflächen-Photovoltaikanlagen führen zu einer Veränderung des<br />

Landschaftsbildes. Da es sich bei den Anlagen um landschaftsfremde Objekte handelt, ist von<br />

einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen.<br />

Ein Hauptziel der grünordnerischen Festsetzungen ist die Eingrünung der Anlage <strong>und</strong> dadurch<br />

die nochmalige Reduzierung der Einsehbarkeit. Dies erfolgt hauptsächlich im Norden <strong>und</strong><br />

Westen <strong>und</strong> durch schmale Strauchhecken im Süden. Es wird dadurch die Anlage in das<br />

Landschafsbild eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der topographischen Situation ist die Anlage von den Hauptverkehrswegen nicht<br />

einsehbar. Die Fernwirkung ist als sehr gering zu bezeichnen. Die Nahwirkung kann durch die<br />

Eingrünung <strong>und</strong> Einbindung in die Landschaft reduziert werden. Durch die Anlage eines<br />

großzügigen Grünsteifens vor dem Nadelwald mit gestuftem Waldmantel <strong>und</strong> Saumbereichen<br />

wird der Bereich deutlich aufgewertet.<br />

Der schöne Blick von der Kirche auf das Eggenbachtal wird durch die Photovoltaikanlage nicht<br />

gestört. Durch Pflanzmaßnahmen im Westen an der Kirche (es wird die Güllegrube des Hofes<br />

bepflanzt) wird die Anlage nicht mehr gesehen <strong>und</strong> der Blick in das Tal bleibt weiterhin frei.<br />

Durch die Entfernung von 160m <strong>und</strong> die Hofstelle zwischen Kirche <strong>und</strong> PV-Anlage wird das<br />

Erscheinen der Kirche nicht beeinträchtigt. (siehe auch Stellungnahmen <strong>und</strong> Abwägungen<br />

zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6). Durch Bepflanzung der Fläche auf Fl.Nr. 422 wird<br />

die reizvolle Situation im Seitental noch gesteigert.


Zusammenfassung<br />

Seite 10<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Für das Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen ergibt sich durch die Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

bei gleichzeitiger Umsetzung der entsprechenden grünordnerischer Maßnahmen<br />

(Eingrünung, Wanderkorridor, Waldmantel, Feuchtbereiche) eine deutliche Verbesserung der<br />

Lebensraumvielfalt.<br />

Durch die Umwandlung von Acker in extensiven Wiesenstandort <strong>und</strong> die Vermeidung von<br />

Versiegelungen sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als positiv zu bezeichnen.<br />

Die Einsehbarkeit ist aufgr<strong>und</strong> der topographischen Situation sehr gering.<br />

Die Nahwirkung / Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die<br />

Eingrünungsmaßnahmen <strong>und</strong> die Anlage eines Waldmantels reduziert. Das Landschaftsbild<br />

wird durch die Gestaltung der Ausgleichsfläche auf Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 422 noch verbessert.<br />

Die denkmalgeschützte Kirche wird durch die Anlage mit den Vermeidungs- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen nicht beeinträchtigt.<br />

4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei nicht<br />

Durchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planänderung bleiben weiterhin die Ausweisungen als<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen bestehen. Es bleiben die Nachteile hinsichtlich<br />

Nährstoffeintrag, Strukturarmut des Eggenbaches. Hinsichtlich der Bodennutzung bleibt die<br />

natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens erhalten. In Bezug auf die naturschutzfachlichen<br />

Schutzgüter ergeben sich keine Veränderungen.<br />

Für die naturschutzfachlichen Schutzgüter ergibt sich die Situation, dass die Nachteile<br />

hinsichtlich Nährstoffeintrag in den Boden <strong>und</strong> relative Strukturarmut für Tier <strong>und</strong> Pflanzen<br />

bleiben.<br />

Das Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt.<br />

Allerdings wird bei Nichtdurchführung der Planung – im übertragenen Sinne - die<br />

wirtschaftliche <strong>und</strong> strukturelle Stärkung des ländlichen Raumes gehemmt.<br />

5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />

der nachteiligen Auswirkungen<br />

5.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Luft <strong>und</strong> Klima/ o Wiesenansaat unter den Modulen<br />

Immissionen o Erhalt von Luftaustauschbahnen<br />

Boden o Schutz des Bodens unter den Modulen durch Wiesenansaat<br />

mit standortgerechter Saatgutmischung (zh-rasen.19<br />

Ansaatmischung auf hängigem Ackerstandort im<br />

Tertiärhügelland).<br />

o Die Wiese ist extensiv zu bewirtschaften, d. h. 2xjährlich ab<br />

15.06. zu mähen, das Mähgut ist abzutransportieren.<br />

o Anpassung des Baugebietes dem Geländeverlauf zur<br />

Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen sowie von<br />

Gr<strong>und</strong>wasser,<br />

Oberflächenwasser<br />

Veränderungen der Oberflächenform<br />

o Durch die Verwendung von Schraub- oder Sp<strong>und</strong>f<strong>und</strong>amenten<br />

für die Module erfolgt keine flächendeckende<br />

Bodenversiegelung <strong>und</strong> kein Einbau von Betonf<strong>und</strong>amenten,<br />

d.h. das Regenwasser kann breitflächig versickern.<br />

o Keine Versiegelung der Zufahrtsstraße, lediglich Ausbau als<br />

Kiesweg<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen o Sockellose Zaunausbildung um eine Durchlässigkeit für


Seite 11<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

(Biodiversität) Kleintiere zu erhalten<br />

o Wiesenansaat unter den Modulen<br />

Landschaft o Eingrünung der Fläche durch autochthone Gehölzgruppen.<br />

o Verwendung von Modultischen mit Beschränkung der Höhe<br />

reduzieren die Fernwirkung.<br />

o Geringe Einsehbarkeit der Fläche durch die Lage im Seitental<br />

<strong>und</strong> die vorhandene Waldfläche im Norden <strong>und</strong> Osten.<br />

o Pflanzen einer Baum-Strauchhecke mit Wildobstbäumen an der<br />

Hofstelle zur Eingrünung der Güllegrube <strong>und</strong> Abschirmung der<br />

Photovoltaikanlage beim Blick vom Baudenkmal in das<br />

Eggenbachtal<br />

5.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Vorgehensweise für die Ermittlung, Bewertung <strong>und</strong> Vermeidung sowie die<br />

Ausgleichsplanung erfolgt gemäß dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Landesentwicklung <strong>und</strong> Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft:<br />

<strong>Eingriffs</strong>regelung in der Bauleitplanung. München, 2003.<br />

Schritt A: Erfassen <strong>und</strong> Bewerten von Natur <strong>und</strong> Landschaft (Bestandsaufnahme:<br />

Nutzung/Bestand Größe Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild<br />

Ackerfläche 86.600 m² Kategorie I (Gebiet mit geringer Bedeutung)<br />

Betrachtet man die Schutzgüter Arten <strong>und</strong> Lebensräume, Boden, Wasser, Klima <strong>und</strong> Luft, so<br />

weist das Bearbeitungsgebiet eine geringe Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

auf.<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild, ist aufgr<strong>und</strong> des reizvollen Blickes in das<br />

Eggenbachtal, dem Bearbeitungsgebiet eine mittlere Bedeutung zuzuschreiben.<br />

Die denkmalgeschützte Kirche St. Georg im Süden des Bearbeitungsgebietes ist als überaus<br />

wertvoll zu sehen. Allerdings sind die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Kirche durch<br />

deren Standort, der Entfernung zur geplanten Photovoltaikanlage, sowie durch die<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen als gering zu sehen.<br />

Schritt B: Erfassen der Auswirkungen des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Planung<br />

im Hinblick auf Verbesserung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild:<br />

Es erfolgt auf der Fläche keine Versiegelung (bis auf die zu vernachlässigenden<br />

Nebengebäude), daher handelt es sich um einen niedrigen Versiegelungs- <strong>und</strong> Nutzungsgrad.<br />

Somit erfolgt eine Einstufung entsprechend dem <strong>Eingriffs</strong>typ B.<br />

Schritt C: Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen:<br />

Für den Typ BI ergibt sich eine Kompensationsspanne von 0,2 bis 0,5.<br />

Unter Berücksichtigung der unter 5.1 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen <strong>und</strong> der geringen<br />

<strong>Eingriffs</strong>schwere ohne weitergehende Versiegelung wird in Abstimmung mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde ein Kompensationsfaktor von 0,4 festgelegt.<br />

Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes:<br />

(Ackerfläche)<br />

Fläche innerhalb der Einzäunung<br />

(mit Modulen zu bestücken)<br />

Erforderlicher Kompensationsfaktor<br />

(in Absprache mit UNB)<br />

Geforderter Ausgleich<br />

ca. 86.600 m²<br />

ca. 58.980 m<br />

ca. 0,4<br />

ca. 23.592 m²<br />

Tatsächliche Ausgleichsflächen außerhalb des Zaunes: ca. 23.592 m²


Seite 12<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Schritt D: Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />

sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Gr<strong>und</strong>lage für die Abwägung:<br />

Ausgleichsmaßnahme Gesamtfläche<br />

5-10-reihiger gestufter Waldmantel (Breite 5-10m in<br />

Buchten) mit autochthonen Gehölzen auf 30m breitem<br />

Grünstreifen im Nordwesten,<br />

Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />

3-5-reihige lockere Baum-Strauch-Hecken (Breite 3-5m<br />

in Abschnitten) auf 8m breitem Grünstreifen im Norden<br />

<strong>und</strong> Osten aus 70% Sträucher <strong>und</strong> 30% Heister,<br />

Einzelbäume (Hochstämme in Reihen) mit 15m<br />

Pflanzabstand,<br />

Randbereiche als Wiesensaum (s.unten)<br />

2-reihige lockere Strauch-Hecken (Breite 2m) auf 5m<br />

breitem Grünstreifen im Süden <strong>und</strong> Westen,<br />

Randbereiche als Wiesensaum<br />

Wiesenansaat der Säume außerhalb des Zaunes mit<br />

standortgerechtem Saatgut (zh-rasen.19,<br />

„Ansaatmischung auf hängigem Ackerboden im<br />

Tertiärhügelland“)<br />

(2xjährliche Mahd ab 15. 06 <strong>und</strong> Abtransport des<br />

Mähgutes)<br />

Mulde zur Regenwasserrückhaltung <strong>und</strong> als<br />

Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen m tiefsten Punkt<br />

(Südwesteck) des Flurstückes Fl.Nr. 435/T,<br />

Randbereiche mit Wiesenansaat<br />

Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 422 mit temporären<br />

Kleingewässern als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

<strong>und</strong> zur Regenwasserrückhaltung.<br />

Der anfallende Oberboden ist von der Fläche<br />

abzufahren. Die flachen, mähbaren Mulden sind durch<br />

das Aufbringen von speziellem Mähgut aus<br />

Feuchtwiesen zu impfen. Bezüglich der Eignung einer<br />

Spenderfläche ist mit der Unteren Naturschutzbehörde,<br />

bzw. mit dem Landschaftspflegeverband Kontakt<br />

aufzunehmen.<br />

Entlang des Eggenbaches bachbegleitende Hecken <strong>und</strong><br />

an den Mulden feuchtigkeitsliebende Bäume <strong>und</strong><br />

Sträucher.<br />

Wiesenansaat mit Ansaatmischung zh-rasen.14<br />

„Extensivgrünland-Ansaat für Ackerböden in frischen<br />

Hanglagen des niederbayerischen Tertiärhügellandes“<br />

(1xjährliche Mahd ab 1. Juli <strong>und</strong> Abtransport des<br />

Mähgutes)<br />

Gesamte nachgewiesene Ausgleichsfläche im<br />

Plangebiet<br />

X Anerkennungsfaktor 0,85<br />

Ca. 11.100 m²<br />

Ca. 5.360 m²<br />

Ca.1.700 m²<br />

Ca.1.650 m²<br />

(Wander-Korridor)<br />

Ca.510 m²<br />

Ca.7300 m²<br />

Ca. 27.620 m²<br />

Als Ausgleich anrechenbare Fläche Ca. 23.477 m²<br />

Es kann der gesamte erforderliche Ausgleich im Bearbeitungsgebiet erfolgen <strong>und</strong> wird mit<br />

entsprechenden Festsetzungen im Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan textlich <strong>und</strong><br />

zeichnerisch dargestellt:


Seite 13<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

6. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Im Rahmen der Solarstudie für die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> wurden 7 mögliche Flächen im<br />

Gemeindegebiet näher untersucht. Dabei wurde unter anderem für die hier überplante Fläche<br />

eine Eignung festgestellt.<br />

Planungsalternativen innerhalb des Geltungsbereiches sind nicht gegeben. Die Planung ist mit<br />

der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />

7. Beschreibung der Methodik <strong>und</strong> der verwendeten technischen Verfahren<br />

Die Analyse <strong>und</strong> dreistufige Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage diente in erster Linie der Flächennutzungsplan/Landschaftsplan, sowie<br />

Angaben der Fachbehörden bzw. der Gemeinde, außerdem die im Vorfeld durchgeführte<br />

Solarstudie.<br />

Die <strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsberechnung</strong> erfolgte mit Hilfe des Bayerischen Leitfadens „Bauen<br />

im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“.<br />

8. Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Es ist besonderer Wert auf die Eingrünungsmaßnahmen zu legen, um die Einbindung in die<br />

Landschaft <strong>und</strong> eine Lebensraumvielfalt zu erreichen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Anforderungen an die Grünordnung ist eine ökologische Bauleitung<br />

erforderlich.<br />

Ca. 5 Jahre nach Anlage ist deren erwünschte Wirkung zu prüfen.<br />

Die Ausgleichsflächen sind dinglich zugunsten des Freistaates Bayern zu sichern <strong>und</strong> als<br />

Ökofläche ans LFU zu melden.<br />

9. Zusammenfassung<br />

Das Vorhaben der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integrierter<br />

Grünordnung „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ Ganackersberg wurde einer Umweltprüfung nach §<br />

2a BauGB gemäß der in § 1 Abs. 6 Satz 7 BauGB aufgeführten Schutzgüter <strong>und</strong> Kriterien unterzogen.<br />

Die Festsetzungen für das Vorhaben wurden im Einzelnen bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt<br />

beurteilt. Die Ergebnisse sind im vorliegenden Umweltbericht enthalten. Es wurden, insgesamt<br />

betrachtet, Umweltauswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit festgestellt.<br />

Die Beurteilung beruht auf der Voraussetzung, dass<br />

o die entstehenden Eingriffe in die Natur <strong>und</strong> Landschaft ausgeglichen werden<br />

(Ausgleichsfläche)<br />

o die Baumaßnahmen so durchgeführt werden <strong>und</strong> die Anlage so betrieben wird,<br />

dass vermeidbare Belastungen des Umfeldes <strong>und</strong> der Umwelt unterbleiben.<br />

Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen:<br />

Schutzgut baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

Boden geringe<br />

Erheblichkeit<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

geringe<br />

Oberflächenwasser Erheblichkeit<br />

Luft <strong>und</strong> Klima geringe<br />

Erheblichkeit<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen geringe<br />

(Biodiversität)<br />

Erheblichkeit<br />

Landschaft geringe<br />

Erheblichkeit<br />

Mensch<br />

geringe<br />

- Erholungseignung Erheblichkeit<br />

anlagenbedingte<br />

Auswirkungen<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

Ergebnis<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

gering bis<br />

mittel<br />

mittel


Seite 14<br />

Sondergebiet Erneuerbare Energien PV Ganackersberg<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Mensch<br />

geringe<br />

- Lärm<br />

Erheblichkeit<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

Insgesamt ist damit die Planung am vorgesehenen Standort aufgr<strong>und</strong> des<br />

Untersuchungsrahmens als umweltverträglich zu beurteilen.<br />

Angela Kirschner-Eschlwech<br />

gering<br />

gering

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