05.11.2012 Aufrufe

„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf

„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf

„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

Landkreis Dingolfing-Landau<br />

Regierungsbezirk Niederbayern<br />

<strong>„SONDERGEBIET</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien“</strong><br />

<strong>PV</strong>-PETZENBACH<br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />

Änderung durch Deckblatt Nr. 3<br />

Begründung<br />

Entwurf vom 15.07.2009<br />

Änderung vom 01.12.2009


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

Auftraggeber:<br />

Planung:<br />

Grünordnung:<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Markt</strong>platz 5<br />

94428 <strong>Eichendorf</strong><br />

vertreten durch:<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Architekturbüro<br />

Dipl. Ing. (FH)<br />

Josef Salzberger<br />

Bergstraße 12<br />

Ort Perbing<br />

94428 <strong>Eichendorf</strong><br />

Dipl. Ing.<br />

Landschaftsarchitektin<br />

Inge Haberl<br />

Deggendorfer Str. 32<br />

94522 Wallersdorf<br />

2<br />

Max Schadenfroh<br />

1. Bürgermeister<br />

1. Abgrenzung und Lage des Plangebietes<br />

2. Flächennutzungsplan vor und nach der Änderung.<br />

3. Anlass und Ziel des Vorhabens<br />

4. Überörtliche Planung<br />

5. Erschließung<br />

6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

7. Umweltbericht<br />

6. Teil II der Begründung (Umweltbericht)<br />

7. Verfahrensvermerke<br />

8. Anhang „Solarstudie“


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

1.1 Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan<br />

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Eichendorf</strong> wurde vom Landratsamt Dingolfing-Landau mit Bescheid vom<br />

28.08.2006, Az. 40a-620-11-2006, genehmigt.<br />

1.2 Lage, Daten<br />

Landkreis: Dingolfing-Landau<br />

Region: 13 (Landshut)<br />

Regierungsbezirk: Niederbayern<br />

Einstufung Regionalplan: Kleinzentrum<br />

Gemeindegröße: 98,1959 qkm<br />

Einwohner: 6.515<br />

Der Gemeindeteil Petzenbach liegt ca. 2,3 km südöstlich von <strong>Eichendorf</strong> an der<br />

Kreisstraße DGF 31.<br />

Übersichtsplan<br />

3


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

1.3 Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />

Die Grundstücke<br />

Fl.Nr.: 679/T, 680/T, 693, 695, 708/T, 726, 1057, 1058 und 1059/T<br />

Gemarkung: Dornach<br />

Gesamtgröße: ca. 31,81 ha<br />

Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist der überplante Bereich bisher als<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen. Der Bereich beim Anwesen Petzenbach ist als<br />

hofnahe Grünfläche ausgewiesen.<br />

Teile des Hangs sind als erosionsgefährdet eingestuft. Zudem wird im Flächennutzungs- und<br />

Landschaftsplan als Ziel formuliert, ein Netz von verbundenen Biotopen abseits von Gewässern<br />

zu schaffen bzw. in diesen Räume bevorzugt ökologische Ausgleichsmaßnahmen anzulegen.<br />

Darüber hinaus zielen die Maßnahmen und Empfehlungen des Landschaftsplans auf einen<br />

Schutz von Gewässern vor Stoffeinträgen( z.B. durch entsprechende Pufferbereiche) ab.<br />

Bestand<br />

Nördlich des Planungsgebiets an der Hangkante zum Vilstal und im Süden am Petzenbach sind<br />

2 Biotope im Rahmen der Biotopkartierung Bayern im Okt. 1986 aufgenommen und zwar:<br />

- Biotop Nr. 7343-0088-001: Hecken und Feldgehölze bei Eichenberg Dreieckiges<br />

Gebüsch, dessen artenreiche jüngere Strauchschicht von Schlehen beherrscht wird, am<br />

westlichen Saum kommen wärmeliebende Arten vor. Darüber hinaus sind dazu in<br />

räumlicher Nähe weitere Teilflächen von Biotop 7343-0088 vorhanden<br />

- Biotop Nr. 7343-0089-003: Gewässerbegleitender Gehölzsaum des Petzenbachs (v.a.<br />

Schwarzerle, Krautschicht Brennesselreich) .<br />

Am südwestlichen Rand des Planungsgebiets verläuft ein kleiner Graben, der von eutropher<br />

Gras- und Krautflur und einzelnen Gehölzen (v.a. Weiden und Pfaffenhütchen) begleitet wird.<br />

Der übrige Teil des Planungsgebiets wird ackerbaulich genutzt. Entlang der Flurwege sind<br />

sonst schmale Grasfluren ausgebildet.<br />

Die außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Anwesen Petzenbach und das Schullandheim<br />

Eichenberg sind durch Gehölzstrukturen Hecken und Bäume eingegrünt.<br />

Planung<br />

Im Rahmen des Konzepts zum geplanten Sondergebiet Energie und Deckblatts Nr. 3 zum<br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplans werden die Zielsetzungen des bisherigen<br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die betroffene Lage umgesetzt und zwar:<br />

- Reduzierung der Erosionsgefährdung (durch flächige Ansaat, Unterbrechung der<br />

Hanglänge)<br />

- Förderung der Vernetzung durch die eingeplanten Maßnahmen zur rahmenden<br />

Eingrünung und zum Ausgleich ( Hecken, Säume, Extensivwiese und Feldgehölz)<br />

- Schaffung von Pufferbereiche an den Gewässern / hier am Petzenbach im Rahmen des<br />

Ausgleichs<br />

4


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

2.1 Flächennutzungsplan vor und nach der Änderung<br />

Stand vor der Änderung<br />

Stand nach der Änderung<br />

5


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

3. Anlass und Ziel des Vorhabens:<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen soll durch das Vorhaben regenerative<br />

Energie gemäß dem EEG-Gesetz (<strong>Erneuerbare</strong> Energie-Gesetz) erzeugt werden.<br />

Dazu möchte der Vorhabenträger das Gebiet der Nutzung als sonstiges<br />

Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für eine Stromerzeugungs- bzw.<br />

Photovoltaik-Anlage zuführen. Die Erzeugung von regenerativer Energie ist ein<br />

vorrangiges politisches Ziel zur Verringerung der Umweltbelastung und zur<br />

Verbesserung der Schutzgüter Klima und Luft.<br />

Durch die <strong>PV</strong>-Anlage wird lokal, emissionsfreie Energie erzeugt.<br />

Das Planungsgebiet liegt zwischen Petzenbach und Eichenberg auf den Fl.Nr.<br />

679/T, 680/T, 693, 695, 708/T, 726, 1057, 1058 und 1059/T der Gemarkung<br />

Dornach mit einer Gesamtfläche von ca. 31,81 ha.<br />

Es ist eine bauliche Nutzung als <strong>„SONDERGEBIET</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien“</strong><br />

<strong>PV</strong>-PETZENBACH vorgesehen.<br />

Bauweise der <strong>PV</strong>-Anlage:<br />

Die Anlage besteht aus einer Aneinanderreihung von sogenannten Solartischen,<br />

die fest aufgestellt, südlich orientiert sind und die Module aufnehmen.<br />

Zur Eignung von Flächen für die geplante Nutzung Freiflächenphotovoltaik wurden<br />

einige Überlegungen im Vorfeld von Seiten der Gemeinde angestellt. Zu diesem<br />

Zweck wurde von Seiten des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> eine Studie in Auftrag gegeben. In<br />

der „Solarstudie“ vom Planungsbüro Voerkelius/Längst (vom 02.06.08 am 29.10.09<br />

ergänzt) zählt das vorgesehene Sondergebiet zu den geeigneten Standorten für die<br />

Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen.<br />

Die potentiellen Flächen schließen im Norden an den bestehenden Weiler Petzenbach<br />

(Splittersiedlung im Außenbereich) an. Die Flächen sind nicht vorbelastet. Das Seitental<br />

des Petzenbachtals verhindert weitgehend eine Einsehbarkeit von der Kreisstraße DGF<br />

31 im Süden. Die Flächen werden derzeit ausschließlich als Ackerflächen genutzt, die<br />

teilweise als potentiell erosionsgefährdet anzusprechen sind.<br />

Das Einbindungspotential in die Landschaft als auch die Biotopverbundmöglichkeiten<br />

sind als sehr gut zu betrachten. Ein nördlicher Teilbereich ragt in das<br />

Wasserschutzgebiet Eichelberg (Schutzzone III). Bezüglich des Schutzgutes Wassers<br />

wäre eine Nutzungsänderung positiv zu werten. Ähnlich wäre das Schutzgut Boden zu<br />

betrachten.<br />

Der Landschaftsplan des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> sieht für die potentiellen Flächen eine<br />

Flurdurchgrünung mit geeigneten Vernetzungsstrukturen vor. Dieses Ziel kann mit der<br />

geplanten Nutzung gut umgesetzt werden.<br />

6


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Nachfolgend die Aspekte für die Eignung der gewählten Fläche:<br />

- Antrag von örtlichen Grundstückseigentümern, die ihre Flächen zum Zweck der<br />

Energiegewinnung nutzen wollen und zudem die Pflege der Grün- und Ausgleichsflächen<br />

übernehmen bzw. organisieren.<br />

- ausreichend große zusammenhängende Fläche, die auch den erforderlichen Ausgleich in<br />

geeigneter Form ermöglicht.<br />

- gute Verkehrsanbindung;<br />

die vorhandenen Wege und Straßen sind zur Erschließung der gepl. Anlage nutzbar;<br />

es sind keine zusätzl. Zufahrten bzw. öffentliche Erschließungsmaßnahmen erforderlich.<br />

- Einspeisemöglichkeit abgeklärt mit E.ON und realisierbar.<br />

- die anderweitige Nutzung von jetzigen landwirtschaftlichen Nutzflächen ist aus Sicht der<br />

Landwirtschaft hier weniger problematisch, da die Flächen für die Grundstückseigentümer<br />

nicht als Ackerflächen notwendig ist;<br />

nach Ende der Laufzeit stehen die Flächen prinzipiell wieder für die Landwirtschaft zur<br />

Verfügung.<br />

- keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld.<br />

- keine spezifische Erholungsnutzung bzw. ausgewiesene Wanderwege in dieser Lage.<br />

- Lage im Seitental und mit Abstand zu größeren Siedlungen, so dass sie nicht so weithin<br />

sichtbar/ einsehbar ist;<br />

Eingriffe in das Landschaftsbild können durch rahmende Pflanzungen um die geplante Anlage<br />

auf der Fläche gering gehalten werden bzw. kompensiert werden.<br />

- Naturschutzfachlich unbedenklich; wertvolle Lebensräume nach FFH Richtlinie oder<br />

Vogelschutzrichtlinie, kartierte Biotope und Schutzgebiete usw.- sind nicht betroffen/ nicht<br />

beeinträchtigt, bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung als Acker.<br />

- durch Ausgleichsmaßnahmen werden Gehölzstrukturen bzw. extensiv genutzte Säume/ Gras-<br />

und Krautfluren geschaffen, die zu einer besseren Vernetzung und ökologischen Bereicherung<br />

beitragen. Außerdem wird das Bachtal des Petzenbach durch Schaffung von Pufferzonen<br />

ökologisch aufgewertet.<br />

- das landesplanerische Ziel, die Nutzung regenerativer Energien zu fördern, wird von Seiten<br />

der Gemeinde hiermit weiterverfolgt/ unterstützt und zwar unter Abwägung verschiedener<br />

Standorte o.ä. auf der Basis der gemeindlichen Solarstudie (ergänzte Fassung v. Okt. 2009).<br />

7


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

4. Überörtliche Planungen<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Regionalplan<br />

Der Regionalplan Region 13 (Landshut) enthält für den Vorhabensbereich<br />

keine konkreten Ziele, die der beabsichtigten Planung entgegenstehen.<br />

Landesentwicklungsprogramm (LEP)<br />

Gemäß der Ausführungen des LEP bezüglich nachhaltiger technischer<br />

Infrastruktur sollen u.a. Sonnenenergienutzung verstärkt erschlossen und<br />

genutzt werden, analog zur Zielsetzung des <strong>Erneuerbare</strong>n Energiegesetz<br />

(EEG).<br />

Örtliche Planungen<br />

Planungsgrundlage ist der aktuelle Flächennutzungsplan mit integriertem<br />

Landschaftsplan des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong>. Die Vorhabensfläche liegt im<br />

Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan bisher als „Fläche für die<br />

Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 3 wird<br />

anschließend die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

„<strong>PV</strong>-PETZENBACH“ festgelegt.<br />

8


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

5. Erschließung<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

5.1 Verkehrserschließung<br />

Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über öffentliche Feld- und<br />

Waldwege bzw. Gemeindestraßen an die Kreisstraße DGF 31<br />

angebunden.<br />

Im Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat sich<br />

der Betreiber der Anlage zu verpflichten, alle weiteren Erschließungen<br />

(Straßenbau, Deckverstärkung, Brandschutz usw.) auf eigene Kosten zu<br />

erstellen und den <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> von der Erschließungsverpflichtung<br />

freizustellen.<br />

5.2 Wasserversorgung<br />

Für den Betrieb der Photovoltaikanlage ist der Anschluss an die<br />

Wasserversorgung des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> nicht notwendig.<br />

5.3 Abwasserbeseitigung<br />

Schmutzwasser fällt bei der geplanten Nutzung nicht an.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser kann und soll flächig auf den<br />

Grundstücken versickern.<br />

9


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

5.4 Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung und Einspeisung erfolgt durch den Anschluss an das<br />

Versorgungsnetz der e-on.<br />

Im Bereich des SO ENERGIE sind keine unter- bzw. oberirdischen Leitungen<br />

vorhanden.<br />

5.5 Müllbeseitigung<br />

Abfall fällt beim Betrieb der Photovoltaikanlage nicht an.<br />

5.6 Bodendenkmäler<br />

Im Umfeld des Plangebietes sind Bodendenkmäler bekannt.<br />

Auf dem Planungsgebiet selbst sind keine Bodendenkmäler ausgewiesen.<br />

Bei geplanten Bodeneingriffen ist erst per Bagger mit Humusschaufel der<br />

Mutterboden abzutragen und ggf. vor der Bebauung im entsprechenden<br />

Areal archäologische Untersuchungen durchzuführen.<br />

Erdarbeiten sind rechtzeitig dem Kreisarchäologen zu melden.<br />

Zutage kommende Bodendenkmäler sind unverzüglich dem Landratsamt zu<br />

melden.<br />

5.7 Abwehrender Brandschutz<br />

Der Brandschutz wird durch die vorhandenen Wasserversorgungsleitungen<br />

in Perbing und den 14 Feuerwehren des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> sichergestellt.<br />

Ebenfalls kann vom Petzenbach Löschwasser entnommen werden.<br />

Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über öffentliche Feld- und<br />

Waldwege bzw. Gemeindestraßen an die Kreisstraße DGF 31 angebunden.<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind jederzeit frei befahrbar und<br />

zugänglich, auch im Winter.<br />

Nach einer Berechnung sind bei Maximalentnahme in Perbing eine<br />

Löschwasserentnahme je Hydrant von 13,3 l/s möglich.<br />

10


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

Die seit dem 01.01.2001 durchzuführende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in<br />

der Bauleitplanung ist im Rahmen dieser Änderung durch Deckblatt Nr. 3<br />

grundsätzlich anzuwenden. Die detaillierte Aufstellung/ Berechnung ist in den<br />

Unterlagen zur Bebauungs- und Grünordnungsplanung beigefügt.<br />

Mit den im Deckblatt Nr. 3 zum Flächenutzungs- und Landschaftsplan eingetragenen<br />

gliedernden, rahmenden Grün- und Ausgleichsflächen um die geplante<br />

Sondergebietsfläche und durch Aufwertungen im Umfeld (auf der anschließenden<br />

Kuppenlage v.a. im Hinblick auf das Landschaftsbild und im Tal des Petzenbach im<br />

Hinblick auf den Naturhaushalt) wird dem Ausgleichserfordernis im ausreichenden<br />

Maß Rechnung getragen.<br />

Der Ausgleich kann und soll damit in direktem räumlichem Verbund zum Eingriff<br />

realisiert werden. Zudem werden dadurch die landschaftsplanerischen Zielsetzungen<br />

des gemeindlichen Flächennutzungs- und Landschaftsplan umgesetzt, die auf eine<br />

Biotopvernetzung in der Hanglage unter Reduzierung der Erosionsgefährdung<br />

abzielen und zum anderen auch den Zielen des Gewässerschutzes durch Schaffung<br />

von Pufferstreifen bzw. Pufferflächen am Petzenbach Rechnung tragen.<br />

Das Planungsgebiet und die gepl. Nutzung (Eingriffsfläche) sind der Kategorie I<br />

(Gebiete mit geringer Bedeutung) und vom Versiegelungsgrad dem Typ B (mit<br />

niedrigem Versiegelungsgrad) zuzuordnen. Damit ist die Faktorenspanne des Feldes<br />

BI von 0,2 bis 0,5 anzusetzen.<br />

Weiter konkretisiert und im Einzelnen bilanziert (entsprechend der berücksichtigten<br />

Vermeidungsmaßnahmen usw.) wird dies dann im Rahmen des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplans.<br />

7. Umweltbericht<br />

Der laut § 2a BauGB erforderliche Umweltbericht ist als Teil II der Begründung<br />

angefügt.<br />

Ergebnis: Es sind mit den Planungen/ Änderungen durch Deckblatt 3 keine<br />

erheblichen nachteiligen bleibenden Veränderungen der Umweltauswirkungen<br />

verbunden.<br />

11


Teil II der Begründung :<br />

Umweltbericht (vgl. § 2a BauGB)<br />

zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierten<br />

Landschaftsplans der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> durch<br />

Deckblatt Nr. 3<br />

(i. S. Freiflächenphotovoltaikanlage Petzenbach)<br />

1. Einleitung<br />

1a Kurzdarstellung der Ziele u. Inhalte der Änderung des Flächennutzungspans<br />

mit integriertem Landschaftsplans<br />

Die eingeplante Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage bei Petzenbach ist bisher als<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

dargestellt. Geplant ist nun anschließend an das Anwesen Petzenbach 1 bis im Norden bei<br />

Eichenberg ein Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen in einer<br />

Dimension von ca. 31,81 ha inklusive der zugehörigen Maßnahmen zur Eingrünung und<br />

zum Ausgleich.<br />

1b Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Zuge<br />

der vorliegenden Planung anzuwenden, wobei anzumerken ist, dass der Ausgleichsflächenbedarf<br />

gleich in Verbindung mit dem geplanten Sondergebiet im Geltungsbereich des<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplans festgelegt und realisiert werden soll.<br />

In diesem Bereich des Gemeindegebiets sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

(wie Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, FFH- oder SPA- Gebiet usw.) ausgewiesen.<br />

Ein Wasserschutzgebiet reicht in das Planungsgebiet hinein, wird allerdings durch die gepl.<br />

neue Nutzung nicht beeinträchtigt. Durch die flächige Entwicklung von Extensivwiesen (ohne<br />

Dünger und Spritzmitteleinsatz usw.) wird die Situation durch die Planung im Hinblick auf<br />

den Wasserschutz/ das Schutzgebiet verbessert.<br />

Kartierte Biotope nach Biotopkartierung Bayern sind durch die Planung nicht betroffen (weil<br />

sie außerhalb liegen) bzw. werden nicht beeinträchtigt, sondern durch die Schaffung von<br />

Pufferzonen/ Ausgleichsmaßnahmen bzw. vernetzenden Strukturen ergänzt (in den<br />

Bereichen am Petzenbach).<br />

Im Regionalplan sind auch keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete oder irgendwelche<br />

andere, dem Vorhaben evtl. widersprechende Aussagen in diesem Bereich des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Eichendorf</strong> eingetragen.<br />

Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing- Landau werden im<br />

Gemeindegebiet als Schwerpunktgebiet des Naturschutzes das Tal von „Vils und Vilskanal<br />

mit Begleitstrukturen“ bzw. im Osten im Randbereich zu Nachbarlandkreis (Deggendorf) die<br />

„Randhänge des Vilstals“ genannt. Es sind hierzu für das Planungsgebiet keine spezifischen<br />

Planungsaussagen außer den allgemeinen Zielen für die naturräumliche Einheit, die hier<br />

unter anderem auf eine Förderung der Vernetzung bzw. auch Schaffung von Pufferzonen an<br />

den Gewässern abzielt. Es sind hier auf jeden Fall keine der Planung grundsätzlich<br />

widersprechenden Aussagen enthalten.<br />

Im LEP Bayern (GVBI 2006) sind verschiedene Ziele zu dieser Thematik enthalten, wie die<br />

Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft (LEP BVI 1.1 Z), den Erhalt besonders<br />

schützenwerter Landschaftsbestandteile (LEP BVI 1.5 Z) sowie die Zielsetzung, Vorhaben


möglichst schonend in die Landschaft einzubinden (LEP BVI 1.5 G). Darüber hinaus gilt auch<br />

nach LEP B V 3.6 G der Grundsatz, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen.<br />

In der Konsequenz gilt ein von Siedlungsstandorten abgesetzter Standort (entsprechend<br />

Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Inneren vom 19.11.2009 zur Thematik der<br />

Freiflächen-Photovoltaikanlagen) nur dann als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar,<br />

wenn geeignete angebundene oder vorbelastete Standorte nicht vorhanden sind und der<br />

jeweilige Standort im Einzelfall sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.<br />

Dies wurde bereits im Rahmen der Solarstudie der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> untersucht.<br />

Diesen Grundsätzen wird in der Planung Rechnung getragen.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2a Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und<br />

der Umweltmerkmale<br />

Das Gebiet, welches als Sondergebiet ausgewiesen werden soll, wird bisher<br />

landwirtschaftlich als Acker durch die Eigentümer genutzt. Es ist im Flächennutungs- und<br />

Landschaftsplan teilweise als erosionsgefährdet eingestuft eingetragen.<br />

Der Änderungsbereich liegt nördlich des Anwesens Petzenbach und reicht die Hanglage<br />

hinauf bis nach Eichenberg im Norden bzw. zum Waldrand im Nordosten in einer<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzten Lage, die zum Petzenbach hin geneigt ist. Es handelt<br />

sich um Böden mittlerer Ertragsfähigkeit.<br />

Es werden keine naturschutzrechtlich geschützten, ökologisch bedeutsamen oder besonders<br />

sensiblen Bereiche wie FFH- Gebiet, gepl. NSG, landschaftliche Vorbehaltsgebiete laut<br />

Regionalplan oder sonstige geschützte Bereiche wie Bachtäler/ Überschwemmungsbereiche<br />

o.ä.) beeinträchtigt.<br />

Die vorhandenen Biotopflächen werden nicht beeinträchtigt, es werden hierzu im Rahmen<br />

der Planung Pufferzonen und Ergänzungen/ Aufwertungsmaßnahmen im Bachtal des<br />

Petzenbachs geschaffen. Die beplante Lage ist in Teilbereichen als erosionsgefährdete Lage<br />

im Flächennutzungs- und Landschaftsplan eingetragen. Hier ist außerdem festgehalten,<br />

dass Vernetzungsstrukturen fehlen.<br />

Das Gebiet ist nicht weiträumig einsehbar insbesondere vom Vilstal und den größeren Orten<br />

oder frequentierten Straßen aus. Es handelt sich hier um ein Seitental (vgl. auch Anlage zum<br />

Umweltbericht).<br />

2b Entwicklungsprognose des Umweltzustands<br />

Die Ausweisung eines Sondergebiets bereitet den Schritt zu einer Veränderung zwar vor,<br />

allerdings wird er erst mit den nächsten Planungsebenen – Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplan bzw. dem Bauantrag selbst festgelegt und dann umgesetzt.<br />

Durch die geplante neue Nutzung – die in der vorliegenden Planung als Sondergebiet<br />

eingeplant ist, wird eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche durch eine neue Nutzung<br />

beansprucht und damit – zumindest vorübergehend für die eingepl. Laufzeit der<br />

Freiflächenphotovoltaikanlage der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.<br />

Der Boden bleibt allerdings nach wie vor erhalten, ebenso die Durchlässigkeit in punkto<br />

Wasserhaushalt. Die Auswirkungen auf Klima/Luft, auf Tiere und Pflanzen, auf Kultur- und<br />

Sachgüter und auch auf den Menschen im Hinblick auf Lärm bzw. Einschränkung der<br />

Erholung sind gering.<br />

Durch die rahmenden Grün- und Ausgleichsflächen werden sogar Verbesserungen im<br />

Hinblick auf Schutzgut Tier und Pflanzen über die Vernetzungsstrukturen geschaffen, was


auch im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Zielsetzung formuliert ist. Die flächige<br />

Ansaat als extensive Wiese wirkt sich im Hinblick auf das Schutzgut Boden und Wasser/<br />

Gewässer positiv aus durch Reduzierung der Bodenerosion und Förderung der Versickerung<br />

in der Fläche. Positiv im Hinblick auf das Fließgewässer Petzenbach ist auch der eingeplante<br />

Pufferstreifen/ die Ausgleichsmaßnahme am Petzenbach einzustufen.<br />

Die Maßnahme wirkt sich insbesondere aufgrund des spezifischen Erscheinungsbild bzw.<br />

der Flächendimension und der Lage an einem Hang zur freien Landschaft zwar auf das<br />

Landschaftsbild aus, wobei die Fernwirkung der Anlage durch die Lage im weniger<br />

frequentierten und weniger dicht besiedelten Seitental des Petzenbachs weniger gravierend<br />

ist als an anderer Stelle im Gemeindegebiet (vgl. auch Aussagen der Solarstudie der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> vom Oktober 2009, die diesen Standort als geeignet einstuft).<br />

Die Lage ist aus dem Seitental heraus nur von ein paar wenigen, einzelnen Gebäuden/<br />

Einzelanwesen (Gablöd, Feuereck, Eckreit und ggfs ein paar Gebäuden am östl. Rand von<br />

Perbing in der Nordhanglage vom OG) aus einsehbar aus südlicher Richtung aus einer<br />

Entfernung von mind. 500m. Der Bereich bei Eichenberg wirkt landschaftsoptisch durch die<br />

Lage am Hochpunkt landschaftsoptisch mit in das Vilstal hinein, worauf mit breiteren<br />

Gehölzstreifen Feldgehölzen, Baumreihen und Heckenabschnitte in Staffelung planerisch<br />

reagiert werden soll, um hier die prägenden Landschaftsstrukturen zu ergänzen und einen<br />

entsprechende, positive Wirkung auf das Landschaftsbild zu erzielen, wonach der Blick aus<br />

dem Vilstal durch die geplante Anlage dann nicht beeinträchtigt wird. Die rahmende<br />

Einbindung durch Gehölzstrukturen trägt auch dazu bei die optische Wirkung der Anlage zu<br />

reduzieren/ auszugleichen.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich an dem Ist- Zustand bezüglich der Nutzung<br />

nichts, die Fläche bliebe landwirtschaftlich genutzt (mit den entsprechenden Defiziten an<br />

Vernetzungsstrukturen und Ackerbau in erosionsgefährdeter Lage). Allerdings könnte dann<br />

die angestrebte Förderung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung<br />

– hier speziell die Nutzung der Sonnenenergie in Form einer Freianlage durch die örtlichen<br />

Grundstückseigner nicht erfolgen.<br />

2c geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

An Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen sind v.a. folgende zu nennen:<br />

- Beschränkung der Flächen auf das notwendige Maß, Achten auf eine möglichst gute<br />

Einpassung der Modulflächen<br />

- keine Beeinträchtigung naturschutzfachlich sensibler Bereiche für die neue Nutzung<br />

- Gliederung der Anlage in mehrere Teilflächen, um die Durchlässigkeit zu erhalten<br />

(für die Landwirtschaftliche Nutzung, im Hinblick auf Fußgänger/ Erholungssuchende,<br />

Durchlässigkeit für freilebende Tiere…)<br />

- Rahmende Eingrünung v.a. entlang der Ränder zur freien Landschaft hin bzw. in<br />

Richtung Waldränder (Maßnahmen zum Ausgleich, Pflanzgebote, extensive Säume)<br />

zur Förderung der Vernetzung und zur Minderung der landschaftsoptischen Wirkung<br />

der Anlage<br />

- Reduzierung der Bodenerosion durch Wasser (durch flächige ganzjährige<br />

Bodenbedeckung/ Ansaat)<br />

- Schaffung eines Pufferstreifens bzw. einer Pufferzone am Gewässer/ Petzenbach als<br />

Ausgleichsmaßnahme<br />

- Verbesserung der Vernetzung in der Hanglage durch die neuen als Eingrünung und<br />

Ausgleich geplanten Strukturen<br />

- Offenhaltung/ Beibehaltung der bisherigen öffentlichen Flurwege<br />

- Beschränkung der Anlagenhöhe, Zaunhöhe usw. durch die Regelungen im Zuge der<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplans


- Geringhalten der versiegelten Flächen<br />

für die Erschließung durch Verwendung der bisherigen Wege, Zufahrten zur<br />

Kreisstraße usw.<br />

und bei der Freiflächenphotovoltaikanlage durch die Ausführung der Anlage an sich<br />

(nur Bedarfszufahrten zu Technischen Einrichtungen über Kieswege und<br />

Grünstreifen zwischen den Modulreihen)<br />

- mit der gepl. Anlage ist nach Erstellung auch kein zusätzliches erhöhtes<br />

Verkehrsaufkommen usw. verbunden<br />

2d anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Ein Belassen der bisher. Planung entspricht nicht den Zielsetzungen der Gemeinde - mit<br />

weiterer Förderung regenerativer Energien im Gemeindegebiet in ein paar weiteren, räumlich<br />

umgrenzten Bereichen im Gemeindegebiet ( nach entsprechender Voruntersuchung im<br />

Rahmen der gemeindlichen „Solarstudie“) - und insbesondere auch der Grundstückseigentümer,<br />

die eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf ihren Flächen entwickeln wollen.<br />

Die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO entspricht dem Nutzungstyp<br />

des Gebietes und bezieht auch die erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich und zur<br />

Einbindung in die Landschaft mit ein. Bei der Betrachtung auf Gemeindegebietsebene gehört<br />

die Lage bei Petzenbach/ Eichenberg laut Ergänzung der Studie zur Nutzung für<br />

Freiflächenphotovoltaik zu den prinzipiell für eine derartige Nutzung denkbaren/ geeigneten<br />

Lagen, für die auch ein konkreter Antrag vorliegt. Prinzipiell gibt es (vgl. dazu die<br />

Ausführungen in der gemeindlichen Solarstudie) grundsätzlich noch ein paar weitere<br />

geeignete Standorte mit evtl. ähnlicher Eignung, allerdings auch deutlich weniger geeignete.<br />

3 zusätzliche Angaben<br />

3a Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />

Es wird die naturschutzrechtl. Eingriffsregelung im Zuge des Verfahrens angewandt.<br />

Parallel mit Deckblatt Nr. 3 zum Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> wird auch bereits der Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

„Sondergebiet Freiflächen-photovoltaikanlage Petzenbach, <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong>“ aufgestellt, wo<br />

die konkrete Bilanzierung erfolgt.<br />

3b Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />

Aufgrund der Art der Planung – Ausweisung eines Sondergebiets im Flächennutzungsplan<br />

(in Verbindung mit der etwas zeitversetzt durchgeführten konkretisierenden Planung im<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan) und der nicht erheblichen zu erwartenden<br />

Umweltauswirkungen sind hier keine speziellen Überwachungsmaßnahmen erforderlich.


3c allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die vorliegende Planung im Deckblatt Nr.3 zum Flächennutzungsplan mit integriertem<br />

Landschaftsplan trägt dazu bei die gepl. Entwicklung--- die Nutzung regenerativer Energie<br />

abzustimmen und in den entsprechenden rechtlichen Planungsrahmen zu bringen.<br />

Die Ausweisung als Sondergebiet ermöglicht die geplanten baulichen Maßnahmen in<br />

Kombination mit einer geordneten Einpassung in die Landschaft und einer Realisierung des<br />

erforderlichen Ausgleichs.<br />

Es sind damit keine erheblichen nachteiligen bleibenden Veränderungen der<br />

Umweltauswirkungen verbunden.<br />

aufgestellt<br />

Wallersdorf, den 01.12.2009 <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong>, den 01.12.2009<br />

Planungsbüro Inge Haberl 1. Bgm. Max Schadenfroh<br />

Landschaftsarchitektin, Wallersdorf <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong>


ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />

DES MARKTES EICHENDORF<br />

DECKBLATT 3<br />

8. Verfahrensvermerke<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

1) Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat in der Sitzung vom 15.07.2009 den Beschluss zur<br />

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mittels Deckblatt<br />

Nr. 3 gefasst.<br />

Der Beschluss wurde am 20.07.2009 ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die<br />

frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher<br />

Darlegung und Anhörung des Vorentwurfes haben gleichzeitig in der Zeit vom<br />

20.07.2009 bis 21.08.2009 stattgefunden.<br />

3) Der Entwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung in der Fassung<br />

vom . .2009 wurde mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />

. .2009 bis . .2009 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und<br />

sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur<br />

Stellungnahme vorgelegt.<br />

4) Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat mit Beschluss des <strong>Markt</strong>rates vom . .2009 die<br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung mittels Deckblatt Nr. 3<br />

festgestellt.<br />

5) Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat die Flächennutzungs- und<br />

Landschaftsplanänderung mittels Deckblatt Nr. 3 mit Bescheid vom . .<br />

gem. § 6 BauGB genehmigt.<br />

6) Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungs- und<br />

Landschaftsplanänderung mittels Deckblatt Nr. 3 wurde am . . gem. § 6<br />

Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und ist damit wirksam.<br />

<strong>Eichendorf</strong>, den . . __________________<br />

Max Schadenfroh<br />

1. Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!