„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf
„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf
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<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />
Landkreis Dingolfing-Landau<br />
Regierungsbezirk Niederbayern<br />
<strong>„SONDERGEBIET</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien“</strong><br />
<strong>PV</strong>-PETZENBACH<br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />
Änderung durch Deckblatt Nr. 3<br />
Begründung<br />
Entwurf vom 15.07.2009<br />
Änderung vom 01.12.2009
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />
DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
Auftraggeber:<br />
Planung:<br />
Grünordnung:<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />
<strong>Markt</strong>platz 5<br />
94428 <strong>Eichendorf</strong><br />
vertreten durch:<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Architekturbüro<br />
Dipl. Ing. (FH)<br />
Josef Salzberger<br />
Bergstraße 12<br />
Ort Perbing<br />
94428 <strong>Eichendorf</strong><br />
Dipl. Ing.<br />
Landschaftsarchitektin<br />
Inge Haberl<br />
Deggendorfer Str. 32<br />
94522 Wallersdorf<br />
2<br />
Max Schadenfroh<br />
1. Bürgermeister<br />
1. Abgrenzung und Lage des Plangebietes<br />
2. Flächennutzungsplan vor und nach der Änderung.<br />
3. Anlass und Ziel des Vorhabens<br />
4. Überörtliche Planung<br />
5. Erschließung<br />
6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
7. Umweltbericht<br />
6. Teil II der Begründung (Umweltbericht)<br />
7. Verfahrensvermerke<br />
8. Anhang „Solarstudie“
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />
DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
1.1 Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan<br />
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Eichendorf</strong> wurde vom Landratsamt Dingolfing-Landau mit Bescheid vom<br />
28.08.2006, Az. 40a-620-11-2006, genehmigt.<br />
1.2 Lage, Daten<br />
Landkreis: Dingolfing-Landau<br />
Region: 13 (Landshut)<br />
Regierungsbezirk: Niederbayern<br />
Einstufung Regionalplan: Kleinzentrum<br />
Gemeindegröße: 98,1959 qkm<br />
Einwohner: 6.515<br />
Der Gemeindeteil Petzenbach liegt ca. 2,3 km südöstlich von <strong>Eichendorf</strong> an der<br />
Kreisstraße DGF 31.<br />
Übersichtsplan<br />
3
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />
DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
1.3 Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />
Die Grundstücke<br />
Fl.Nr.: 679/T, 680/T, 693, 695, 708/T, 726, 1057, 1058 und 1059/T<br />
Gemarkung: Dornach<br />
Gesamtgröße: ca. 31,81 ha<br />
Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist der überplante Bereich bisher als<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen. Der Bereich beim Anwesen Petzenbach ist als<br />
hofnahe Grünfläche ausgewiesen.<br />
Teile des Hangs sind als erosionsgefährdet eingestuft. Zudem wird im Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplan als Ziel formuliert, ein Netz von verbundenen Biotopen abseits von Gewässern<br />
zu schaffen bzw. in diesen Räume bevorzugt ökologische Ausgleichsmaßnahmen anzulegen.<br />
Darüber hinaus zielen die Maßnahmen und Empfehlungen des Landschaftsplans auf einen<br />
Schutz von Gewässern vor Stoffeinträgen( z.B. durch entsprechende Pufferbereiche) ab.<br />
Bestand<br />
Nördlich des Planungsgebiets an der Hangkante zum Vilstal und im Süden am Petzenbach sind<br />
2 Biotope im Rahmen der Biotopkartierung Bayern im Okt. 1986 aufgenommen und zwar:<br />
- Biotop Nr. 7343-0088-001: Hecken und Feldgehölze bei Eichenberg Dreieckiges<br />
Gebüsch, dessen artenreiche jüngere Strauchschicht von Schlehen beherrscht wird, am<br />
westlichen Saum kommen wärmeliebende Arten vor. Darüber hinaus sind dazu in<br />
räumlicher Nähe weitere Teilflächen von Biotop 7343-0088 vorhanden<br />
- Biotop Nr. 7343-0089-003: Gewässerbegleitender Gehölzsaum des Petzenbachs (v.a.<br />
Schwarzerle, Krautschicht Brennesselreich) .<br />
Am südwestlichen Rand des Planungsgebiets verläuft ein kleiner Graben, der von eutropher<br />
Gras- und Krautflur und einzelnen Gehölzen (v.a. Weiden und Pfaffenhütchen) begleitet wird.<br />
Der übrige Teil des Planungsgebiets wird ackerbaulich genutzt. Entlang der Flurwege sind<br />
sonst schmale Grasfluren ausgebildet.<br />
Die außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Anwesen Petzenbach und das Schullandheim<br />
Eichenberg sind durch Gehölzstrukturen Hecken und Bäume eingegrünt.<br />
Planung<br />
Im Rahmen des Konzepts zum geplanten Sondergebiet Energie und Deckblatts Nr. 3 zum<br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplans werden die Zielsetzungen des bisherigen<br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die betroffene Lage umgesetzt und zwar:<br />
- Reduzierung der Erosionsgefährdung (durch flächige Ansaat, Unterbrechung der<br />
Hanglänge)<br />
- Förderung der Vernetzung durch die eingeplanten Maßnahmen zur rahmenden<br />
Eingrünung und zum Ausgleich ( Hecken, Säume, Extensivwiese und Feldgehölz)<br />
- Schaffung von Pufferbereiche an den Gewässern / hier am Petzenbach im Rahmen des<br />
Ausgleichs<br />
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DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
2.1 Flächennutzungsplan vor und nach der Änderung<br />
Stand vor der Änderung<br />
Stand nach der Änderung<br />
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DECKBLATT 3<br />
3. Anlass und Ziel des Vorhabens:<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen soll durch das Vorhaben regenerative<br />
Energie gemäß dem EEG-Gesetz (<strong>Erneuerbare</strong> Energie-Gesetz) erzeugt werden.<br />
Dazu möchte der Vorhabenträger das Gebiet der Nutzung als sonstiges<br />
Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für eine Stromerzeugungs- bzw.<br />
Photovoltaik-Anlage zuführen. Die Erzeugung von regenerativer Energie ist ein<br />
vorrangiges politisches Ziel zur Verringerung der Umweltbelastung und zur<br />
Verbesserung der Schutzgüter Klima und Luft.<br />
Durch die <strong>PV</strong>-Anlage wird lokal, emissionsfreie Energie erzeugt.<br />
Das Planungsgebiet liegt zwischen Petzenbach und Eichenberg auf den Fl.Nr.<br />
679/T, 680/T, 693, 695, 708/T, 726, 1057, 1058 und 1059/T der Gemarkung<br />
Dornach mit einer Gesamtfläche von ca. 31,81 ha.<br />
Es ist eine bauliche Nutzung als <strong>„SONDERGEBIET</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien“</strong><br />
<strong>PV</strong>-PETZENBACH vorgesehen.<br />
Bauweise der <strong>PV</strong>-Anlage:<br />
Die Anlage besteht aus einer Aneinanderreihung von sogenannten Solartischen,<br />
die fest aufgestellt, südlich orientiert sind und die Module aufnehmen.<br />
Zur Eignung von Flächen für die geplante Nutzung Freiflächenphotovoltaik wurden<br />
einige Überlegungen im Vorfeld von Seiten der Gemeinde angestellt. Zu diesem<br />
Zweck wurde von Seiten des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> eine Studie in Auftrag gegeben. In<br />
der „Solarstudie“ vom Planungsbüro Voerkelius/Längst (vom 02.06.08 am 29.10.09<br />
ergänzt) zählt das vorgesehene Sondergebiet zu den geeigneten Standorten für die<br />
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen.<br />
Die potentiellen Flächen schließen im Norden an den bestehenden Weiler Petzenbach<br />
(Splittersiedlung im Außenbereich) an. Die Flächen sind nicht vorbelastet. Das Seitental<br />
des Petzenbachtals verhindert weitgehend eine Einsehbarkeit von der Kreisstraße DGF<br />
31 im Süden. Die Flächen werden derzeit ausschließlich als Ackerflächen genutzt, die<br />
teilweise als potentiell erosionsgefährdet anzusprechen sind.<br />
Das Einbindungspotential in die Landschaft als auch die Biotopverbundmöglichkeiten<br />
sind als sehr gut zu betrachten. Ein nördlicher Teilbereich ragt in das<br />
Wasserschutzgebiet Eichelberg (Schutzzone III). Bezüglich des Schutzgutes Wassers<br />
wäre eine Nutzungsänderung positiv zu werten. Ähnlich wäre das Schutzgut Boden zu<br />
betrachten.<br />
Der Landschaftsplan des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> sieht für die potentiellen Flächen eine<br />
Flurdurchgrünung mit geeigneten Vernetzungsstrukturen vor. Dieses Ziel kann mit der<br />
geplanten Nutzung gut umgesetzt werden.<br />
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ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />
DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Nachfolgend die Aspekte für die Eignung der gewählten Fläche:<br />
- Antrag von örtlichen Grundstückseigentümern, die ihre Flächen zum Zweck der<br />
Energiegewinnung nutzen wollen und zudem die Pflege der Grün- und Ausgleichsflächen<br />
übernehmen bzw. organisieren.<br />
- ausreichend große zusammenhängende Fläche, die auch den erforderlichen Ausgleich in<br />
geeigneter Form ermöglicht.<br />
- gute Verkehrsanbindung;<br />
die vorhandenen Wege und Straßen sind zur Erschließung der gepl. Anlage nutzbar;<br />
es sind keine zusätzl. Zufahrten bzw. öffentliche Erschließungsmaßnahmen erforderlich.<br />
- Einspeisemöglichkeit abgeklärt mit E.ON und realisierbar.<br />
- die anderweitige Nutzung von jetzigen landwirtschaftlichen Nutzflächen ist aus Sicht der<br />
Landwirtschaft hier weniger problematisch, da die Flächen für die Grundstückseigentümer<br />
nicht als Ackerflächen notwendig ist;<br />
nach Ende der Laufzeit stehen die Flächen prinzipiell wieder für die Landwirtschaft zur<br />
Verfügung.<br />
- keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld.<br />
- keine spezifische Erholungsnutzung bzw. ausgewiesene Wanderwege in dieser Lage.<br />
- Lage im Seitental und mit Abstand zu größeren Siedlungen, so dass sie nicht so weithin<br />
sichtbar/ einsehbar ist;<br />
Eingriffe in das Landschaftsbild können durch rahmende Pflanzungen um die geplante Anlage<br />
auf der Fläche gering gehalten werden bzw. kompensiert werden.<br />
- Naturschutzfachlich unbedenklich; wertvolle Lebensräume nach FFH Richtlinie oder<br />
Vogelschutzrichtlinie, kartierte Biotope und Schutzgebiete usw.- sind nicht betroffen/ nicht<br />
beeinträchtigt, bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung als Acker.<br />
- durch Ausgleichsmaßnahmen werden Gehölzstrukturen bzw. extensiv genutzte Säume/ Gras-<br />
und Krautfluren geschaffen, die zu einer besseren Vernetzung und ökologischen Bereicherung<br />
beitragen. Außerdem wird das Bachtal des Petzenbach durch Schaffung von Pufferzonen<br />
ökologisch aufgewertet.<br />
- das landesplanerische Ziel, die Nutzung regenerativer Energien zu fördern, wird von Seiten<br />
der Gemeinde hiermit weiterverfolgt/ unterstützt und zwar unter Abwägung verschiedener<br />
Standorte o.ä. auf der Basis der gemeindlichen Solarstudie (ergänzte Fassung v. Okt. 2009).<br />
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ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />
DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
4. Überörtliche Planungen<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Regionalplan<br />
Der Regionalplan Region 13 (Landshut) enthält für den Vorhabensbereich<br />
keine konkreten Ziele, die der beabsichtigten Planung entgegenstehen.<br />
Landesentwicklungsprogramm (LEP)<br />
Gemäß der Ausführungen des LEP bezüglich nachhaltiger technischer<br />
Infrastruktur sollen u.a. Sonnenenergienutzung verstärkt erschlossen und<br />
genutzt werden, analog zur Zielsetzung des <strong>Erneuerbare</strong>n Energiegesetz<br />
(EEG).<br />
Örtliche Planungen<br />
Planungsgrundlage ist der aktuelle Flächennutzungsplan mit integriertem<br />
Landschaftsplan des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong>. Die Vorhabensfläche liegt im<br />
Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan bisher als „Fläche für die<br />
Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
Mit der Änderung des Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 3 wird<br />
anschließend die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
„<strong>PV</strong>-PETZENBACH“ festgelegt.<br />
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DECKBLATT 3<br />
5. Erschließung<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
5.1 Verkehrserschließung<br />
Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über öffentliche Feld- und<br />
Waldwege bzw. Gemeindestraßen an die Kreisstraße DGF 31<br />
angebunden.<br />
Im Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat sich<br />
der Betreiber der Anlage zu verpflichten, alle weiteren Erschließungen<br />
(Straßenbau, Deckverstärkung, Brandschutz usw.) auf eigene Kosten zu<br />
erstellen und den <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> von der Erschließungsverpflichtung<br />
freizustellen.<br />
5.2 Wasserversorgung<br />
Für den Betrieb der Photovoltaikanlage ist der Anschluss an die<br />
Wasserversorgung des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> nicht notwendig.<br />
5.3 Abwasserbeseitigung<br />
Schmutzwasser fällt bei der geplanten Nutzung nicht an.<br />
Das anfallende Niederschlagswasser kann und soll flächig auf den<br />
Grundstücken versickern.<br />
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DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
5.4 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung und Einspeisung erfolgt durch den Anschluss an das<br />
Versorgungsnetz der e-on.<br />
Im Bereich des SO ENERGIE sind keine unter- bzw. oberirdischen Leitungen<br />
vorhanden.<br />
5.5 Müllbeseitigung<br />
Abfall fällt beim Betrieb der Photovoltaikanlage nicht an.<br />
5.6 Bodendenkmäler<br />
Im Umfeld des Plangebietes sind Bodendenkmäler bekannt.<br />
Auf dem Planungsgebiet selbst sind keine Bodendenkmäler ausgewiesen.<br />
Bei geplanten Bodeneingriffen ist erst per Bagger mit Humusschaufel der<br />
Mutterboden abzutragen und ggf. vor der Bebauung im entsprechenden<br />
Areal archäologische Untersuchungen durchzuführen.<br />
Erdarbeiten sind rechtzeitig dem Kreisarchäologen zu melden.<br />
Zutage kommende Bodendenkmäler sind unverzüglich dem Landratsamt zu<br />
melden.<br />
5.7 Abwehrender Brandschutz<br />
Der Brandschutz wird durch die vorhandenen Wasserversorgungsleitungen<br />
in Perbing und den 14 Feuerwehren des <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> sichergestellt.<br />
Ebenfalls kann vom Petzenbach Löschwasser entnommen werden.<br />
Das geplante Sondergebiet ist verkehrstechnisch über öffentliche Feld- und<br />
Waldwege bzw. Gemeindestraßen an die Kreisstraße DGF 31 angebunden.<br />
Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind jederzeit frei befahrbar und<br />
zugänglich, auch im Winter.<br />
Nach einer Berechnung sind bei Maximalentnahme in Perbing eine<br />
Löschwasserentnahme je Hydrant von 13,3 l/s möglich.<br />
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DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
Die seit dem 01.01.2001 durchzuführende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in<br />
der Bauleitplanung ist im Rahmen dieser Änderung durch Deckblatt Nr. 3<br />
grundsätzlich anzuwenden. Die detaillierte Aufstellung/ Berechnung ist in den<br />
Unterlagen zur Bebauungs- und Grünordnungsplanung beigefügt.<br />
Mit den im Deckblatt Nr. 3 zum Flächenutzungs- und Landschaftsplan eingetragenen<br />
gliedernden, rahmenden Grün- und Ausgleichsflächen um die geplante<br />
Sondergebietsfläche und durch Aufwertungen im Umfeld (auf der anschließenden<br />
Kuppenlage v.a. im Hinblick auf das Landschaftsbild und im Tal des Petzenbach im<br />
Hinblick auf den Naturhaushalt) wird dem Ausgleichserfordernis im ausreichenden<br />
Maß Rechnung getragen.<br />
Der Ausgleich kann und soll damit in direktem räumlichem Verbund zum Eingriff<br />
realisiert werden. Zudem werden dadurch die landschaftsplanerischen Zielsetzungen<br />
des gemeindlichen Flächennutzungs- und Landschaftsplan umgesetzt, die auf eine<br />
Biotopvernetzung in der Hanglage unter Reduzierung der Erosionsgefährdung<br />
abzielen und zum anderen auch den Zielen des Gewässerschutzes durch Schaffung<br />
von Pufferstreifen bzw. Pufferflächen am Petzenbach Rechnung tragen.<br />
Das Planungsgebiet und die gepl. Nutzung (Eingriffsfläche) sind der Kategorie I<br />
(Gebiete mit geringer Bedeutung) und vom Versiegelungsgrad dem Typ B (mit<br />
niedrigem Versiegelungsgrad) zuzuordnen. Damit ist die Faktorenspanne des Feldes<br />
BI von 0,2 bis 0,5 anzusetzen.<br />
Weiter konkretisiert und im Einzelnen bilanziert (entsprechend der berücksichtigten<br />
Vermeidungsmaßnahmen usw.) wird dies dann im Rahmen des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplans.<br />
7. Umweltbericht<br />
Der laut § 2a BauGB erforderliche Umweltbericht ist als Teil II der Begründung<br />
angefügt.<br />
Ergebnis: Es sind mit den Planungen/ Änderungen durch Deckblatt 3 keine<br />
erheblichen nachteiligen bleibenden Veränderungen der Umweltauswirkungen<br />
verbunden.<br />
11
Teil II der Begründung :<br />
Umweltbericht (vgl. § 2a BauGB)<br />
zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierten<br />
Landschaftsplans der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> durch<br />
Deckblatt Nr. 3<br />
(i. S. Freiflächenphotovoltaikanlage Petzenbach)<br />
1. Einleitung<br />
1a Kurzdarstellung der Ziele u. Inhalte der Änderung des Flächennutzungspans<br />
mit integriertem Landschaftsplans<br />
Die eingeplante Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage bei Petzenbach ist bisher als<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
dargestellt. Geplant ist nun anschließend an das Anwesen Petzenbach 1 bis im Norden bei<br />
Eichenberg ein Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen in einer<br />
Dimension von ca. 31,81 ha inklusive der zugehörigen Maßnahmen zur Eingrünung und<br />
zum Ausgleich.<br />
1b Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Zuge<br />
der vorliegenden Planung anzuwenden, wobei anzumerken ist, dass der Ausgleichsflächenbedarf<br />
gleich in Verbindung mit dem geplanten Sondergebiet im Geltungsbereich des<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplans festgelegt und realisiert werden soll.<br />
In diesem Bereich des Gemeindegebiets sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
(wie Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, FFH- oder SPA- Gebiet usw.) ausgewiesen.<br />
Ein Wasserschutzgebiet reicht in das Planungsgebiet hinein, wird allerdings durch die gepl.<br />
neue Nutzung nicht beeinträchtigt. Durch die flächige Entwicklung von Extensivwiesen (ohne<br />
Dünger und Spritzmitteleinsatz usw.) wird die Situation durch die Planung im Hinblick auf<br />
den Wasserschutz/ das Schutzgebiet verbessert.<br />
Kartierte Biotope nach Biotopkartierung Bayern sind durch die Planung nicht betroffen (weil<br />
sie außerhalb liegen) bzw. werden nicht beeinträchtigt, sondern durch die Schaffung von<br />
Pufferzonen/ Ausgleichsmaßnahmen bzw. vernetzenden Strukturen ergänzt (in den<br />
Bereichen am Petzenbach).<br />
Im Regionalplan sind auch keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete oder irgendwelche<br />
andere, dem Vorhaben evtl. widersprechende Aussagen in diesem Bereich des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Eichendorf</strong> eingetragen.<br />
Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing- Landau werden im<br />
Gemeindegebiet als Schwerpunktgebiet des Naturschutzes das Tal von „Vils und Vilskanal<br />
mit Begleitstrukturen“ bzw. im Osten im Randbereich zu Nachbarlandkreis (Deggendorf) die<br />
„Randhänge des Vilstals“ genannt. Es sind hierzu für das Planungsgebiet keine spezifischen<br />
Planungsaussagen außer den allgemeinen Zielen für die naturräumliche Einheit, die hier<br />
unter anderem auf eine Förderung der Vernetzung bzw. auch Schaffung von Pufferzonen an<br />
den Gewässern abzielt. Es sind hier auf jeden Fall keine der Planung grundsätzlich<br />
widersprechenden Aussagen enthalten.<br />
Im LEP Bayern (GVBI 2006) sind verschiedene Ziele zu dieser Thematik enthalten, wie die<br />
Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft (LEP BVI 1.1 Z), den Erhalt besonders<br />
schützenwerter Landschaftsbestandteile (LEP BVI 1.5 Z) sowie die Zielsetzung, Vorhaben
möglichst schonend in die Landschaft einzubinden (LEP BVI 1.5 G). Darüber hinaus gilt auch<br />
nach LEP B V 3.6 G der Grundsatz, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen.<br />
In der Konsequenz gilt ein von Siedlungsstandorten abgesetzter Standort (entsprechend<br />
Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Inneren vom 19.11.2009 zur Thematik der<br />
Freiflächen-Photovoltaikanlagen) nur dann als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar,<br />
wenn geeignete angebundene oder vorbelastete Standorte nicht vorhanden sind und der<br />
jeweilige Standort im Einzelfall sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.<br />
Dies wurde bereits im Rahmen der Solarstudie der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> untersucht.<br />
Diesen Grundsätzen wird in der Planung Rechnung getragen.<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2a Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und<br />
der Umweltmerkmale<br />
Das Gebiet, welches als Sondergebiet ausgewiesen werden soll, wird bisher<br />
landwirtschaftlich als Acker durch die Eigentümer genutzt. Es ist im Flächennutungs- und<br />
Landschaftsplan teilweise als erosionsgefährdet eingestuft eingetragen.<br />
Der Änderungsbereich liegt nördlich des Anwesens Petzenbach und reicht die Hanglage<br />
hinauf bis nach Eichenberg im Norden bzw. zum Waldrand im Nordosten in einer<br />
landwirtschaftlich intensiv genutzten Lage, die zum Petzenbach hin geneigt ist. Es handelt<br />
sich um Böden mittlerer Ertragsfähigkeit.<br />
Es werden keine naturschutzrechtlich geschützten, ökologisch bedeutsamen oder besonders<br />
sensiblen Bereiche wie FFH- Gebiet, gepl. NSG, landschaftliche Vorbehaltsgebiete laut<br />
Regionalplan oder sonstige geschützte Bereiche wie Bachtäler/ Überschwemmungsbereiche<br />
o.ä.) beeinträchtigt.<br />
Die vorhandenen Biotopflächen werden nicht beeinträchtigt, es werden hierzu im Rahmen<br />
der Planung Pufferzonen und Ergänzungen/ Aufwertungsmaßnahmen im Bachtal des<br />
Petzenbachs geschaffen. Die beplante Lage ist in Teilbereichen als erosionsgefährdete Lage<br />
im Flächennutzungs- und Landschaftsplan eingetragen. Hier ist außerdem festgehalten,<br />
dass Vernetzungsstrukturen fehlen.<br />
Das Gebiet ist nicht weiträumig einsehbar insbesondere vom Vilstal und den größeren Orten<br />
oder frequentierten Straßen aus. Es handelt sich hier um ein Seitental (vgl. auch Anlage zum<br />
Umweltbericht).<br />
2b Entwicklungsprognose des Umweltzustands<br />
Die Ausweisung eines Sondergebiets bereitet den Schritt zu einer Veränderung zwar vor,<br />
allerdings wird er erst mit den nächsten Planungsebenen – Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplan bzw. dem Bauantrag selbst festgelegt und dann umgesetzt.<br />
Durch die geplante neue Nutzung – die in der vorliegenden Planung als Sondergebiet<br />
eingeplant ist, wird eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche durch eine neue Nutzung<br />
beansprucht und damit – zumindest vorübergehend für die eingepl. Laufzeit der<br />
Freiflächenphotovoltaikanlage der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.<br />
Der Boden bleibt allerdings nach wie vor erhalten, ebenso die Durchlässigkeit in punkto<br />
Wasserhaushalt. Die Auswirkungen auf Klima/Luft, auf Tiere und Pflanzen, auf Kultur- und<br />
Sachgüter und auch auf den Menschen im Hinblick auf Lärm bzw. Einschränkung der<br />
Erholung sind gering.<br />
Durch die rahmenden Grün- und Ausgleichsflächen werden sogar Verbesserungen im<br />
Hinblick auf Schutzgut Tier und Pflanzen über die Vernetzungsstrukturen geschaffen, was
auch im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Zielsetzung formuliert ist. Die flächige<br />
Ansaat als extensive Wiese wirkt sich im Hinblick auf das Schutzgut Boden und Wasser/<br />
Gewässer positiv aus durch Reduzierung der Bodenerosion und Förderung der Versickerung<br />
in der Fläche. Positiv im Hinblick auf das Fließgewässer Petzenbach ist auch der eingeplante<br />
Pufferstreifen/ die Ausgleichsmaßnahme am Petzenbach einzustufen.<br />
Die Maßnahme wirkt sich insbesondere aufgrund des spezifischen Erscheinungsbild bzw.<br />
der Flächendimension und der Lage an einem Hang zur freien Landschaft zwar auf das<br />
Landschaftsbild aus, wobei die Fernwirkung der Anlage durch die Lage im weniger<br />
frequentierten und weniger dicht besiedelten Seitental des Petzenbachs weniger gravierend<br />
ist als an anderer Stelle im Gemeindegebiet (vgl. auch Aussagen der Solarstudie der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> vom Oktober 2009, die diesen Standort als geeignet einstuft).<br />
Die Lage ist aus dem Seitental heraus nur von ein paar wenigen, einzelnen Gebäuden/<br />
Einzelanwesen (Gablöd, Feuereck, Eckreit und ggfs ein paar Gebäuden am östl. Rand von<br />
Perbing in der Nordhanglage vom OG) aus einsehbar aus südlicher Richtung aus einer<br />
Entfernung von mind. 500m. Der Bereich bei Eichenberg wirkt landschaftsoptisch durch die<br />
Lage am Hochpunkt landschaftsoptisch mit in das Vilstal hinein, worauf mit breiteren<br />
Gehölzstreifen Feldgehölzen, Baumreihen und Heckenabschnitte in Staffelung planerisch<br />
reagiert werden soll, um hier die prägenden Landschaftsstrukturen zu ergänzen und einen<br />
entsprechende, positive Wirkung auf das Landschaftsbild zu erzielen, wonach der Blick aus<br />
dem Vilstal durch die geplante Anlage dann nicht beeinträchtigt wird. Die rahmende<br />
Einbindung durch Gehölzstrukturen trägt auch dazu bei die optische Wirkung der Anlage zu<br />
reduzieren/ auszugleichen.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich an dem Ist- Zustand bezüglich der Nutzung<br />
nichts, die Fläche bliebe landwirtschaftlich genutzt (mit den entsprechenden Defiziten an<br />
Vernetzungsstrukturen und Ackerbau in erosionsgefährdeter Lage). Allerdings könnte dann<br />
die angestrebte Förderung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung<br />
– hier speziell die Nutzung der Sonnenenergie in Form einer Freianlage durch die örtlichen<br />
Grundstückseigner nicht erfolgen.<br />
2c geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
An Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen sind v.a. folgende zu nennen:<br />
- Beschränkung der Flächen auf das notwendige Maß, Achten auf eine möglichst gute<br />
Einpassung der Modulflächen<br />
- keine Beeinträchtigung naturschutzfachlich sensibler Bereiche für die neue Nutzung<br />
- Gliederung der Anlage in mehrere Teilflächen, um die Durchlässigkeit zu erhalten<br />
(für die Landwirtschaftliche Nutzung, im Hinblick auf Fußgänger/ Erholungssuchende,<br />
Durchlässigkeit für freilebende Tiere…)<br />
- Rahmende Eingrünung v.a. entlang der Ränder zur freien Landschaft hin bzw. in<br />
Richtung Waldränder (Maßnahmen zum Ausgleich, Pflanzgebote, extensive Säume)<br />
zur Förderung der Vernetzung und zur Minderung der landschaftsoptischen Wirkung<br />
der Anlage<br />
- Reduzierung der Bodenerosion durch Wasser (durch flächige ganzjährige<br />
Bodenbedeckung/ Ansaat)<br />
- Schaffung eines Pufferstreifens bzw. einer Pufferzone am Gewässer/ Petzenbach als<br />
Ausgleichsmaßnahme<br />
- Verbesserung der Vernetzung in der Hanglage durch die neuen als Eingrünung und<br />
Ausgleich geplanten Strukturen<br />
- Offenhaltung/ Beibehaltung der bisherigen öffentlichen Flurwege<br />
- Beschränkung der Anlagenhöhe, Zaunhöhe usw. durch die Regelungen im Zuge der<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplans
- Geringhalten der versiegelten Flächen<br />
für die Erschließung durch Verwendung der bisherigen Wege, Zufahrten zur<br />
Kreisstraße usw.<br />
und bei der Freiflächenphotovoltaikanlage durch die Ausführung der Anlage an sich<br />
(nur Bedarfszufahrten zu Technischen Einrichtungen über Kieswege und<br />
Grünstreifen zwischen den Modulreihen)<br />
- mit der gepl. Anlage ist nach Erstellung auch kein zusätzliches erhöhtes<br />
Verkehrsaufkommen usw. verbunden<br />
2d anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Ein Belassen der bisher. Planung entspricht nicht den Zielsetzungen der Gemeinde - mit<br />
weiterer Förderung regenerativer Energien im Gemeindegebiet in ein paar weiteren, räumlich<br />
umgrenzten Bereichen im Gemeindegebiet ( nach entsprechender Voruntersuchung im<br />
Rahmen der gemeindlichen „Solarstudie“) - und insbesondere auch der Grundstückseigentümer,<br />
die eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf ihren Flächen entwickeln wollen.<br />
Die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO entspricht dem Nutzungstyp<br />
des Gebietes und bezieht auch die erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich und zur<br />
Einbindung in die Landschaft mit ein. Bei der Betrachtung auf Gemeindegebietsebene gehört<br />
die Lage bei Petzenbach/ Eichenberg laut Ergänzung der Studie zur Nutzung für<br />
Freiflächenphotovoltaik zu den prinzipiell für eine derartige Nutzung denkbaren/ geeigneten<br />
Lagen, für die auch ein konkreter Antrag vorliegt. Prinzipiell gibt es (vgl. dazu die<br />
Ausführungen in der gemeindlichen Solarstudie) grundsätzlich noch ein paar weitere<br />
geeignete Standorte mit evtl. ähnlicher Eignung, allerdings auch deutlich weniger geeignete.<br />
3 zusätzliche Angaben<br />
3a Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />
Es wird die naturschutzrechtl. Eingriffsregelung im Zuge des Verfahrens angewandt.<br />
Parallel mit Deckblatt Nr. 3 zum Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> wird auch bereits der Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />
„Sondergebiet Freiflächen-photovoltaikanlage Petzenbach, <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong>“ aufgestellt, wo<br />
die konkrete Bilanzierung erfolgt.<br />
3b Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Aufgrund der Art der Planung – Ausweisung eines Sondergebiets im Flächennutzungsplan<br />
(in Verbindung mit der etwas zeitversetzt durchgeführten konkretisierenden Planung im<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan) und der nicht erheblichen zu erwartenden<br />
Umweltauswirkungen sind hier keine speziellen Überwachungsmaßnahmen erforderlich.
3c allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die vorliegende Planung im Deckblatt Nr.3 zum Flächennutzungsplan mit integriertem<br />
Landschaftsplan trägt dazu bei die gepl. Entwicklung--- die Nutzung regenerativer Energie<br />
abzustimmen und in den entsprechenden rechtlichen Planungsrahmen zu bringen.<br />
Die Ausweisung als Sondergebiet ermöglicht die geplanten baulichen Maßnahmen in<br />
Kombination mit einer geordneten Einpassung in die Landschaft und einer Realisierung des<br />
erforderlichen Ausgleichs.<br />
Es sind damit keine erheblichen nachteiligen bleibenden Veränderungen der<br />
Umweltauswirkungen verbunden.<br />
aufgestellt<br />
Wallersdorf, den 01.12.2009 <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong>, den 01.12.2009<br />
Planungsbüro Inge Haberl 1. Bgm. Max Schadenfroh<br />
Landschaftsarchitektin, Wallersdorf <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong>
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANES<br />
DES MARKTES EICHENDORF<br />
DECKBLATT 3<br />
8. Verfahrensvermerke<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
1) Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat in der Sitzung vom 15.07.2009 den Beschluss zur<br />
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mittels Deckblatt<br />
Nr. 3 gefasst.<br />
Der Beschluss wurde am 20.07.2009 ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die<br />
frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher<br />
Darlegung und Anhörung des Vorentwurfes haben gleichzeitig in der Zeit vom<br />
20.07.2009 bis 21.08.2009 stattgefunden.<br />
3) Der Entwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung in der Fassung<br />
vom . .2009 wurde mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />
. .2009 bis . .2009 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und<br />
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur<br />
Stellungnahme vorgelegt.<br />
4) Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat mit Beschluss des <strong>Markt</strong>rates vom . .2009 die<br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung mittels Deckblatt Nr. 3<br />
festgestellt.<br />
5) Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat die Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplanänderung mittels Deckblatt Nr. 3 mit Bescheid vom . .<br />
gem. § 6 BauGB genehmigt.<br />
6) Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplanänderung mittels Deckblatt Nr. 3 wurde am . . gem. § 6<br />
Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und ist damit wirksam.<br />
<strong>Eichendorf</strong>, den . . __________________<br />
Max Schadenfroh<br />
1. Bürgermeister