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Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf

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<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Beschlussbuch</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Eichendorf</strong><br />

- öffentlich -<br />

Sitzungstag: 08.02.2010<br />

Mitgliederzahl: 21<br />

Anwesend: 18<br />

Seite: 25<br />

5. Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung und vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan für ein Sondergebiet „Erneuerbare Energien nördlich von<br />

Lappersdorf“<br />

Die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung sowie der vorhabenbezogene<br />

Bebauungsplan wurde den Trägern öffentlicher Belange zugestellt. Folgende<br />

Stellungnahmen gingen ein:


- Regionaler Planungsverband Landshut, vom 25.01.2010<br />

Die Gemeinde <strong>Eichendorf</strong> beabsichtigt die Schaffung der bauplanungsrechtlichen<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Lappersdorf-Nord<br />

und Ganackersberg. Hierfür sollen der Flächennutzungsplan mit den<br />

Deckblättern Nr. 6 und Nr. 7 geändert sowie die entsprechenden Bebauungspläne<br />

aufgestellt werden.<br />

Als Ergebnis der vorliegenden Solarstudie vom 29.10.2009 lässt sich festhalten, dass<br />

eine Konzentration für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf die vier Schwerpunktgebiete<br />

Petzenbach, Lappersdorf-Nord, Reichstorf-Erweiterung und Ganackersberg<br />

als Grundlage für die Fortschreibung der Bauleitplanung als sinnvoll erachtet<br />

wird.<br />

Die untersuchten angebundenen Standorte Aufh<strong>aus</strong>en, Perbing und Wisselsdorf<br />

scheiden <strong>aus</strong> verschiedenen Gründen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen<br />

<strong>aus</strong>.<br />

Bei einer Beschränkung der Gemeinde auf die vier Standorte, welche als am besten<br />

geeignet bewertet wurden, bestehen von Seiten der Regionalplanung keine Bedenken<br />

gegen die o.g. Planungen.<br />

- Regierung von Niederbayern, Landshut, vom 28.01.2010<br />

Aus Sicht der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung wird von der Regierung von Niederbayern<br />

wie folgt Stellung genommen:<br />

Maßstab bei der Beurteilung der o. g. Bauleitplanung sind die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

Bayern (LEP 2006) und im Regionalplan der Region Landshut (RP<br />

13) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung sowie<br />

sonstige Erfordernisse der Raumordnung.<br />

Ziele der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung, die eine Anpassungspflicht nach<br />

§ 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen<br />

Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />

in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden (LEP<br />

2006 B VI. 1.1 Ziel).<br />

Grundsätze der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung, die eine Abwägung erfordern<br />

Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse<br />

der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch <strong>aus</strong>gewogenen<br />

Energiemix <strong>aus</strong> den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas<br />

und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht (LEP 2006<br />

B V 3.1.2 Grundsatz).<br />

Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung <strong>aus</strong> erneuerbaren Energien erhalten<br />

und weiter <strong>aus</strong>gebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller<br />

und<br />

energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung <strong>aus</strong>geschöpft werden (LEP 2006 B V 3.2.3<br />

Grundsatz).


Es ist anzustreben, erneuerbaren Energien - Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte<br />

Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie - verstärkt zu erschließen<br />

und zu nutzen (LEP 2006 B V 3.6 Grundsatz).<br />

Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung<br />

unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen<br />

von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu. Dabei<br />

sind die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaft und die Förderung der Baukultur<br />

anzustreben. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild ist möglichst zu<br />

achten (LEP 2006 B VI 1 Grundsatz).<br />

Auslegung<br />

Das Plangebiet mit einer Fläche von insgesamt 3,56 ha liegt im bauplanungsrechtlichen<br />

Außenbereich und ist von der Kreisstraße einsehbar. Im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es fehlt<br />

die erforderliche Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit.<br />

Grundsätzlich ist die Schaffung von Photovoltaikanlagen in der vorgesehenen Form<br />

mit einem nicht unerheblichen Flächenverbrauch verbunden. Daher wäre für Photovoltaikanlagen<br />

an sich die Nutzung von Wand- und Dachflächen von privaten, aber<br />

auch gewerblichen Bauten zu bevorzugen, da hier bereits eine Bodenversiegelung<br />

stattgefunden hat. Freiflächenphotovoltaikanlagen sollten im Rahmen einer landschaftsverträglichen<br />

Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung möglichst in Anbindung<br />

an bestehende Siedlungsstrukturen errichtet werden. Ein von bestehenden Siedlungsstrukturen<br />

abgesetzter Standort im Außenbereich kann mit den Zielen einer<br />

nachhaltigen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung nur dann vereinbar sein, wenn<br />

kein siedlungsstrukturell günstiger Standort verfügbar ist und keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> oder anderer öffentlicher Belange zu besorgen ist.<br />

Die Anlage sollte keinen landschaftsprägenden Charakter haben, exponierte Standorte<br />

auf gut sichtbaren Anhöhen sollten daher vermieden werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die nach § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren<br />

durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung hingewiesen, bei der insbesondere<br />

bei Flächennutzungsplanänderungen u. a. die Frage nach alternativen<br />

Standorten zu klären ist (§ 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Anlage 1 zum BauGB Nr. 2 d). Die<br />

Standortwahl und die Aussagen zu alternativen Planungsmöglichkeiten sollten nachvollziehbar<br />

dargestellt und begründet werden. Im Übrigen wird der <strong>Markt</strong> auf das IMS<br />

vom 19.11.2009, IIB5-411279-037/09, hingewiesen, in <strong>dem</strong> die planungsrechtliche<br />

Einordnung von Freilandphotovoltaikanlagen <strong>aus</strong>führlich dargelegt ist.<br />

In der in der Begründung genannten Solarstudie (Fassung vom 29.10.2009) wird von<br />

den Planern aufgezeigt, dass in den Ortschaften Aufh<strong>aus</strong>en, Reichstorf, Wisselsdorf<br />

und Perbing grundsätzlich geeignete Flächen an angebundenen Standorten an bestehenden<br />

Siedlungseinheiten vorhanden sind.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Städteb<strong>aus</strong> wird außer<strong>dem</strong> die Einschätzung in der Solarstudie angezweifelt,<br />

dass bei den Orten Rannersdorf, Exing, Lappersdorf, Prunn, Attenkaisen,<br />

Indersbach, Thanh<strong>aus</strong>en, Adldorf, Kröhstorf, Wochenweis, Hartkirchen, Pitzling und<br />

Rohrbach keine geeigneten Flächen vorhanden sind.


Nach<strong>dem</strong> nicht <strong>aus</strong>zuschließen ist, dass im Gemeindegebiet mögliche angebundene<br />

Standorte an geeignete Siedlungseinheiten vorhanden sind, ist <strong>aus</strong> Sicht der<br />

Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung der abgesetzte Standort im Außenbereich ohne<br />

Vorbelastung nördlich von Lappersdorf mit <strong>dem</strong> Ziel <strong>des</strong> LEP nicht vereinbar.<br />

Beschluss<br />

Das Plangebiet liegt nördlich von Lappersdorf und ist sowohl von der Staatsstraße<br />

2083 als auch von der Kreisstraße DGF 30 so gut wie nicht einsehbar. Um geeignete<br />

Standorte zu finden, die gerade die Siedlungsstruktur unserer Gemeinde nicht zerstören,<br />

wurde die Ergänzung der Studie in Auftrag gegeben. Aus der Untersuchung<br />

haben sich die vier Standorte her<strong>aus</strong>kristallisiert, was auch <strong>dem</strong>entsprechend nachzulesen<br />

ist. Die Stellungnahme der Regierung kann somit nicht nachvollzogen werden.<br />

Insofern wird auch auf die positive Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong><br />

verwiesen.<br />

16 : 2<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister, vom 01.02.2010<br />

Der Kreisbaumeister nimmt wie folgt Stellung: "Die Planungen nehmen nicht Bezug<br />

auf die städtebaulichen Belange - Alternativen wurden nicht geprüft. Ein Gesamtkonzept<br />

<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es liegt nicht vor, der Bedarf ist fraglich.“<br />

Beschluss<br />

Den Planungen liegt die überarbeitete Solarstudie zugrunde, die Bestandteil der Verfahrensunterlagen<br />

sind. Mit der Studie wurde ein Gesamtkonzept entwickelt und die<br />

Alternativen geprüft. Insofern ist die Feststellung <strong>des</strong> Kreisbaumeisters nicht nachvollziehbar<br />

und kann nicht berücksichtigt werden. 16 : 2<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau, Technischer Umweltschutz, vom 01.02.2010<br />

Von Seiten <strong>des</strong> technischen Umweltschutzes bestehen gegen die o.g. Planungen<br />

keine Einwände.<br />

- Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege, vom 19.01.2010<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />

von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch daraufhin,<br />

dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß<br />

Art. 8 Abs. 1-2 DschG unterliegen.<br />

-Kreisarchäologie Dr. Kreiner, vom 14.01.2010<br />

Aus <strong>dem</strong> betreffenden Gelände nördlich von Lappersdorf kennen wir bisher keine<br />

Bodendenkmäler, jedoch <strong>aus</strong> der Nachbarschaft. Da nicht <strong>aus</strong>geschlossen werden<br />

kann, dass sich im überplanten Gelände noch weitere Bodendenkmäler befinden,<br />

kann die Kreisarchäologie <strong>dem</strong> Vorhaben nur zustimmen, wenn sämtliche Bodeneingriffe<br />

von ihren Mitarbeitern kontrolliert und ggf. Ausgrabungen (auf Kosten <strong>des</strong> Verursachers)<br />

durchgeführt werden können.


Beschluss<br />

In die Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes wird aufgenommen, dass die Bodenarbeiten<br />

rechtzeitig <strong>dem</strong> Kreisarchäologen anzuzeigen sich. Evtl. notwendige Ausgrabungen<br />

und Freilegungen sind auf Kosten <strong>des</strong> Planungsträgers durchzuführen.18 : 0<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 26.01.2010<br />

a) zum Flächennutzungsplan:<br />

Auf der Grundlage der Solarstudie ergibt sich, dass die Eignung <strong>des</strong> Standortes<br />

bezüglich der Kriterien Einsehbarkeit, Einbindungspotential in die Landschaft,<br />

Topographie, Landnutzung, Biotopverbund und Verfügbarkeit der Flächen hoch bis<br />

sehr hoch ist. Eine geringe Einsehbarkeit ist von Südosten gegeben. Die<br />

Eingriffsregelung ist zu beachten. Ein Biotopverbund der Ausgleichsflächen ist<br />

anzustreben.<br />

b) zum Bebauungsplan:<br />

Die Eingriffsregelung wurde unter Berücksichtigung der Potentiale von Natur und<br />

Landschaft <strong>aus</strong>reichend bearbeitet. Die Ausgleichsmaßnahmen sind geeignet das<br />

3,50 ha große Sondergebiet im Außenbereich in die Landschaft einzubinden und<br />

durch Waldrand- sowie Heckenpflanzungen und Wiesenansaaten eine Erhöhung der<br />

Biodiversität zu erreichen. Durch autochthone Pflanzungen und geeignetes Wiesensaatgut<br />

sind standortgerechten Biotopgestaltungen vorgesehen, die der Vielfalt innerhalb<br />

der Arten/ Rassen Rechnung trägt. Im Falle eines invasiven Ausbreitens von<br />

unerwünschten<br />

Ackerwildkräutern wie z.B. Ackerkratzdistel oder Ampfer ist eine Ausnahmemöglichkeit<br />

vom festgelegten Schnittzeitpunkt 1. Juli nach Rücksprache mit der unteren<br />

Naturschutzbehörde möglich. Eine zweite Mahd auf den Ausgleichflächen mit Entfernung<br />

<strong>des</strong> Mähgutes im Herbst bis 15.Oktober ist zur besseren Wiesenentwicklung<br />

möglich und naturschutzfachlich erwünscht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Strauchwaldmantel mit 9 m neben der Biotopfunktion<br />

auch eine wichtige Abstandsfläche darstellt. Bei Starkwindereignisse mit<br />

Astbruch- und Windwurfgefahr kann dieser Abstand für Zaun und Module unter Umständen<br />

noch zu gering sein. Aus diesen Gründen wäre ein Abstand von 15 m zum<br />

Wald zu empfehlen.<br />

Beschluss<br />

Die Anregungen werden mit Ausnahme <strong>des</strong> Abstan<strong>des</strong> (da es sich nur um einen<br />

Strauchwaldmantel handelt) für das weitere Verfahren übernommen. 18 : 0<br />

- Kreisbrandrat Josef Kramhöller vom 01.02.2010<br />

1.) Die nachstehenden Hinweise zeigen die für die Planung bedeutsamen Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen<br />

und Rettung von Personen) auf, die als Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine Zustimmung zu<br />

Bauanträgen zu berücksichtigen sind. Sie greifen einer Stellungnahme zu den einzelnen<br />

Bauanträgen nicht vor. Die Forderungen betreffen nur den abwehrenden<br />

Brandschutz. Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen der Bay BÖ Art<br />

15 zu beachten.<br />

2.) Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege<br />

erreichbar sein.


Siehe hierzu die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, Fassung Juli 1998.<br />

Die dabei aufgeführten Punkte 1 bis 14 sich zu berücksichtigen.<br />

Die Zufahrt zu den Gebäuden (Transformatoren) muß laut den Richtlinien über die<br />

Flächen für die Feuerwehr für den gesamten Bebauungsplan gesichert sein. Es muß<br />

eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge in Stichstraßen gesichert und jederzeit<br />

jahreszeitlich bedingt frei befahrbar und zugänglich sein.<br />

3.) Die Wasserversorgung, sprich die Wasserleitung ist in Wohngebieten min<strong>des</strong>tens<br />

so <strong>aus</strong>zulegen, daß bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten<br />

ein Fördersystem von min<strong>des</strong>tens 800 -1200 l/min, über 2 Stunden bei einer Förderhöhe<br />

von 4 bar erreicht wird. Der Abstand der Hydranten zu den Objekten soll nicht<br />

größer als 80 -100 m sein.<br />

Überflurhydranten sind den Unterflurhydranten vorzuziehen.<br />

Es können Wasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m berücksichtigt werden.<br />

4.) Wenn das Gebiet bzw. das Gebäude eingezäunt und abgeschlossen ist, ist vom<br />

Betreiber ein Zugang für die Feuerwehr im Einsatzfall zu schaffen. Es ist vom Betreiber<br />

sicher zu stellen, dass im Schadensfall die Anlage stromlos geschaltet wird.<br />

Beschluss<br />

Mit einer allgemeinen Stellungnahme bis hin zur Löschwasserversorgung in einem<br />

allgemeinen Wohngebiet ist nicht gedient. Der Kreisbrandrat wird gebeten seine Stellungnahme<br />

auf das Planungsgebiet und –objekt zu konkretisieren, was auch bereits<br />

für die Zukunft zugesichert wurde. 18 : 0<br />

- Wasserwirtschaftsamt Landshut, vom 26.01.2010<br />

Mit der geplanten Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und der<br />

Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht <strong>aus</strong> wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht Einverständnis.<br />

- E-ON Netzcenter, Vilshofen, vom 08.01.2010<br />

Entsprechend Ihren Angaben ist auf Grundstück FI.Nr. 1065, Gemarkung Exing, auf<br />

einer Fläche von ca. 3,56 ha die Errichtung einer Fotovoltaikanlage geplant. Im Planungsbereich<br />

befinden sich keine E.ON-Versorgungsanlagen.<br />

Lt. Begründung ist die Einspeisemöglichkeit mit E.ON abgeklärt und realisierbar.<br />

Gegen die bauliche Errichtung der Fotovoltaikanlage gibt es unsererseits keine Einwände.<br />

- Deutsche Telekom, Regensburg, vom 25.01.2010<br />

Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände<br />

Für weitere Fragen bzw. Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


- Staatliches Bauamt, Landshut, vom 28.12.2009<br />

Keine Einwände von Seiten <strong>des</strong> Staatlichen Bauamtes Landshut.<br />

- <strong>Markt</strong> Wallersdorf vom 26.01.2010<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat Wallersdorf hat die vorgelegte Planung in der Sitzung am<br />

25.01.2010 behandelt. Dabei wurde beschlossen, keine Einwände zu erheben, da<br />

Belange <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es <strong>Eichendorf</strong> hierdurch nicht berührt werden.<br />

- <strong>Markt</strong> Simbach vom 13.01.2010<br />

Nach<strong>dem</strong> der Betriebssitz der Betreiberanlage in Simbach liegt fließt grundsätzlich<br />

der Gemeinde <strong>des</strong> Betriebssitzes die Gewerbesteuer zu. Eine Möglichkeit besteht,<br />

sich der anderen Gemeinde zu einigen und eine Zerlegung der Gewerbesteuer zu<br />

vereinbaren. Mit <strong>dem</strong> <strong>Markt</strong> Simbach wurden <strong>des</strong>halb Gespräche geführt. Ähnlich<br />

wie bei Windkraftanlagen wurde eine Verteilung von 7= : 30 zugunsten <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Eichendorf</strong> angeboten.<br />

Wir haben Ihre schriftlichen Anträge vom 18.12.2009 und 07.01.2010 <strong>dem</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

Simbach in der gestrigen Sitzung am 12.01.2010 zur Kenntnis gebracht.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat sich hierbei Ihren Vorschlägen entsprechend und wie bereits<br />

für den Solarpark in Aldersbach gehandhabt, damit einverstanden erklärt, dass<br />

den Gemeinden <strong>Eichendorf</strong> und Triftern ein Gewerbesteueranteil von 70 % für die<br />

Solarparkprojekte zugestanden wird.<br />

Sofern auch die Gemeinden <strong>Eichendorf</strong> und Triftern mit dieser Regelung einverstanden<br />

sind, so wäre wieder jeweils eine Vereinbarung abzuschließen, in der der Zerlegungsanteil<br />

70 : 30 schriftlich für das Finanzamt festgehalten wird.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeiderat stimmt <strong>dem</strong> Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung<br />

über die Zerlegung der Gewerbesteuer mit <strong>dem</strong> <strong>Markt</strong> Simbach zu. 17 : 1<br />

Zusammenfassung:<br />

Beschluss<br />

Unter Berücksichtigung der obengenannten Beschlüsse kann das Verfahren der beiden<br />

Planungen mit der öffentlichen Auslegung fortgeführt werden. 16 : 2<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Eichendorf</strong>, 10. Februar 2010<br />

gez.<br />

Eckwerth

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