Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf
Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf
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<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Beschlussbuch</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Eichendorf</strong><br />
- öffentlich -<br />
Sitzungstag: 30.11.2009<br />
Mitgliederzahl: 21<br />
Anwesend: 18<br />
Seite: 205<br />
1. Flächennutzungsplanänderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan zur<br />
Ausweisung eines Sondergebietes für erneuerbare Energien für die<br />
bestehende Biogasanlage in Rannersdorf<br />
Herr Ameres hat am 03.02.2006 die Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotorenanlage<br />
für Biogas und einer biologischen Behandlungsanlage auf <strong>dem</strong> Grundstück<br />
Fl.Nr. 381 der Gemarkung Exing beantragt.<br />
Da die beantragte installierte elektrische Leistung unter 0,5 MW liegt, ist die Anlage<br />
privilegiert. Die Regierung von Niederbayern erteilte mit Bescheid vom 03.04.2006<br />
die Genehmigung nach <strong>dem</strong> Immissionsschutzgesetz.<br />
Weiterhin beantragt Herr Ameres mit Schreiben vom 30.03.2009 die Ausweisung<br />
eines Sondergebietes für die bestehende Biogasanlage um<br />
a) 700 cbm Biogas je Std. zu erzeugen und<br />
b) die Stromleistung auf 717 kW zu erhöhen.<br />
Mit der Leistungserhöhung ist die Anlage nicht mehr privilegiert. Es bedarf einer Bauleitplanung.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt am 04.05.2009 den Anträgen zu.<br />
Dazu ist<br />
a) eine Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanänderung und<br />
b) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan<br />
notwendig.<br />
Durch die Leistungserhöhung von 500 kW auf 717 kW werden die Einsatzstoffe und<br />
auch die <strong>aus</strong>zubringenden Substrate von 10.930 t auf 23.000 t erhöht. Dies bedeutet,<br />
dass bei einer Ladekapazität von 25 t/Fahrzeug sich die An- und Abfuhr von 875 auf<br />
1.760 Fahrbewegungen erhöht.<br />
Im gleichen Verhältnis erhöhen sich die auch die Anbauflächen für die Einsatzstoffe<br />
sowie für die Ausbringung <strong>des</strong> Substrates.<br />
Die Flächennutzungsplan-/Landschaftsplanänderung mit Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Erneuerbare
Energien“ für das Gebiet der bestehenden Biogasanlage Ameres, Rannersdorf wurde<br />
den Trägern öffentlicher Belange zugesandt, außer<strong>dem</strong> die Öffentlichkeit beteiligt<br />
und ein Termin zur Erläuterung der Planung durchgeführt.<br />
Folgende Stellungnahmen gingen ein:<br />
- Landratsamt Dingolfing-Landau – Kreisbaumeister – vom 14.10.2009<br />
Von Seiten <strong>des</strong> Kreisbaumeisters bestehen gegen die o.g. Planungen keine grundsätzlichen<br />
Einwände, wenn geeignete Maßnahmen getroffen werden, das Dorf-und<br />
Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen.<br />
Aus formaler Sicht wird auf folgen<strong>des</strong> hingewiesen:<br />
- In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 4 „Überörtliche<br />
Planungen" gibt der letzte Halbsatz <strong>des</strong> letzten Absatzes keinen Sinn („.. .erteilt,<br />
bis das Grundstück.").<br />
- Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung stimmt mit <strong>dem</strong> Geltungsbereich<br />
<strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht überein.<br />
- Der Bebauungsplan sollte nicht nur den eigenen Geltungsbereich darstellen, sondern<br />
auch das nähere Umfeld sollte planerisch aufgezeigt werden.<br />
Baurechtlich wird zu den o.g. Planungen vorgetragen, dass <strong>aus</strong> den vorgelegten Unterlagen<br />
die „Erforderlichkeit" der geplanten Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
und der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezognen Bebauungsplanes nicht ersichtlich<br />
ist (siehe § 1 Abs. 3 BauGB).<br />
Wie <strong>dem</strong> Anlagenbetreiber und seinem Planfertiger in einem Gespräch im Landratsamt<br />
am 20.05.2009 bereits mitgeteilt worden ist (Ablichtung <strong>des</strong> Aktenvermerkes<br />
liegt <strong>dem</strong> <strong>Markt</strong> vor), ist bei der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens aufgrund der<br />
eben erwähnten „Erforderlichkeit" seitens <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es zunächst das ganze Gemeindegebiet<br />
zu untersuchen und eine Bedarfsprüfung durchzuführen. Daran müsste sich<br />
eine Alternativenstandortprüfung anschließen, bei der sich anhand verschiedener<br />
Kriterien und Gewichtung der sich jetzt im Verfahren befindliche Standort möglicherweise<br />
als positiv her<strong>aus</strong>stellt.<br />
Seitens <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es sollten <strong>des</strong>weiteren noch Überlegungen angestellt werden, was<br />
mit der Fläche zwischen der bestehenden Biogasanlage und <strong>dem</strong> westlichen Ortsrand<br />
Rannersdorf geschehen soll, da sonst eine sog. „Inselplanung" entseht, die <strong>dem</strong><br />
Ziel B VI Punkt l. l <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogammes (LEP) widerspricht, wonach<br />
die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll und Neubauflächen möglichst<br />
in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden sollen.<br />
- Kreisbrandrat Alfons Weinzierl vom 21.09.2009<br />
1.) Die nachstehenden Hinweise zeigen die für die Planung bedeutsamen Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> abwehrenden Brandschutzes ( Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen<br />
und Rettung von Personen ) auf, die als Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine Zustimmung zu<br />
Bauanträgen zu berücksichtigen sind. Sie greifen einer Stellungnahme zu den einzelnen<br />
Bauanträgen nicht vor. Die Forderungen betreffen nur den abwehrenden<br />
Brandschutz. Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen der Bay BO Art<br />
15 zu beachten.
2.) Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege<br />
erreichbar sein. Siehe hierzu die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, Fassung<br />
Juli 1998.<br />
Die dabei aufgeführten Punkte 1 bis 14 sich zu berücksichtigen.<br />
Die Zufahrt zu den Gebäuden (Transformatoren) muß laut den Richtlinien über die<br />
Flächen für die Feuerwehr für den gesamten Bebauungsplan gesichert sein. Es muß<br />
eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge in Stichstraßen gesichert und jederzeit<br />
jahreszeitlich bedingt frei befahrbar und zugänglich sein.<br />
3.) Wenn das Gebiet bzw. das Gebäude eingezäunt und abgeschlossen ist, ist vom<br />
Betreiber ein Zugang für die Feuerwehr im Einsatzfall zu schaffen. Es ist vom Betreiber<br />
sicher zu stellen, dass im Schadensfall die Anlage stromlos geschaltet wird.<br />
4.) Jeder Aufenthaltsbereich muss bei Gefahr von zwei voneinander unabhängigen<br />
Wegen verlassen werden können. Liegt die Oberkante der Brüstung notwendiger<br />
Fenster mehr als 7 m über <strong>dem</strong> Gelände, müssen entweder min<strong>des</strong>tens zwei voneinander<br />
unabhängige Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum in <strong>dem</strong> Feuer<br />
und Rauch nicht eindringen können vorgesehen werden.<br />
5.) Die Wasserversorgung, sprich die Wasserleitung ist in Wohngebieten min<strong>des</strong>tens<br />
so <strong>aus</strong>zulegen, dass bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten<br />
ein Fördersystem im Bereich der geplanten Wohnbebauung von min<strong>des</strong>tens je 800<br />
l/min. - 1200, bei Mischgebieten bzw. Gewerbegebieten 1200 - 1600 l/min über 2<br />
Stunden bei einer Förderhöhe von 4 bar erreicht wird. Die Hydrantenleitungen sind<br />
möglichst als Ringleitungen <strong>aus</strong>zubauen. Der Abstand der Hydranten untereinander<br />
soll nicht größer als 80 -100 m sein. Hydranten müssen außerhalb <strong>des</strong> Trümmerschattens<br />
am Fahrbahnrand eingebaut werden. Überflurhydranten sind den Unterflurhydranten<br />
vorzuziehen. Es können Wasserentnahmestellen in einem Umkreis von<br />
300 m berücksichtigt werden.<br />
6.) Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften<br />
<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> Deutscher Elektrotechniker entsprechen. VDE 0132 ist zu beachten.<br />
- Landratsamt Dingolfing-Landau SG 40 - vom 22.09.2009<br />
Das SG 40 nimmt im Hinblick auf die Belange <strong>des</strong> Hochwasserschutzes zu den vorgelegten<br />
Unterlagen wie folgt Stellung:<br />
- SO Erneuerbare Energie Rannersdorf bzw. Deckblatt Nr. 4<br />
Die bisher betriebene Anlage Ameres liegt teilweise innerhalb <strong>des</strong> amtlichen Überschwemmungsgebietes.<br />
Die Überplanung erstreckt sich auf diese Flächen innerhalb<br />
<strong>des</strong> ÜG.<br />
Die Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb von Überschwemmungsgebieten ist<br />
grundsätzlich nur unter den Vor<strong>aus</strong>setzungen <strong>des</strong> § 31 Abs. 4 WHG möglich. Die<br />
Vorgaben beziehen sich somit auf bisher unbebaute Flächen. Von der Vorschrift<br />
nicht erfasst sind die (auch erstmalige) Überplanung bereits bebauter Bereiche, sofern<br />
auch sichergestellt ist, dass künftig keine neue B<strong>aus</strong>ubstanz innerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes<br />
geschaffen wird.
Zur Beurteilung ist daher in der Planung noch darzustellen:<br />
- Welche Anlagen sind tatsächlich Bestand?<br />
- Welche Anlagen sind von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der<br />
Regierung von Niederbayern umfasst und evtl. noch nicht errichtet?<br />
- Werden neue Anlagen bzw. Anlagenteile errichtet? (Planungsvorschlag 2007: 4<br />
errichtete Behälter, 1 genehmigter, aber noch nicht errichteter Behälter, jetzt neue<br />
Planung: 6 Behälter<br />
- Die Überschwemmungsgebietsgrenze sollte nicht nur in die Flächennutzungsplanänderung,<br />
sondern auch in die Planung zum „SO" aufgenommen werden.<br />
- Landratsamt Dingolfing-Landau – Untere Naturschutzbehörde vom 30.09.2009<br />
Zum Flächennutzungsplan:<br />
Bei entsprechender Eingrünung und Ausgleichsmaßnahmen ist eine Einbindung <strong>des</strong><br />
Sondergebietes in die Landschaft möglich.<br />
Zum Bebauungsplan:<br />
Im Rahmen der Genehmigung der Einzelanlage wurden auf der Ausgleichsfläche<br />
FI.Nr. 143, Gemarkung Exing bereits Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, die jedoch<br />
bisher nicht umgesetzt wurden. Aus diesem Grund ist eine zügige Bepflanzung und<br />
Ansaat erforderlich. Für die Biotopanlage und Pflege der Ausgleichsfläche wird ein<br />
städtebaulicher Vertrag mit entsprechenden Sicherheitsleistungen und Ausführungsfristen<br />
empfohlen. Im Grundbuch ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für<br />
Naturschutzwecke einzutragen. Die Teilfläche ist im Gelände zu vermessen und abzumarken.<br />
Bisher ist im Ökoflächenkataster die gesamte Flurnummer erfasst. Um<br />
eine teilflächengenaue Erfassung durchführen zu können ist eine nochmalige Meldung<br />
ans Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz in Hof mit Meldebogen, amtlichem<br />
Lageplan und ggf. neuer Flurnummer durchzuführen. Der Meldebogen liegt der<br />
Stellungnahme bei.<br />
- Kreisarchäologie , Dr. Ludwig Kreiner vom 30.09.2009<br />
Aus <strong>dem</strong> Bereich <strong>des</strong> geplanten Blockheizkraftwerkes In Rannersdorf kennen wir das<br />
Bodendenkmal 7342/0094 (Siedlungsstelle der keltischen Latenezeit).<br />
Die Kreisarchäologie kann <strong>dem</strong> Vorhaben nur unter der Bedingung zustimmen, dass<br />
auf allen zu überbauenden Flächen vorher auf Kosten <strong>des</strong> Antragstellers per Bagger<br />
mit Humusschaufel der Ackerboden abgetragen wird. Vor der wahrscheinlich notwendig<br />
werdenden Ausgrabung muss die Untersuchungsfläche von einer Grabungsfirma<br />
tachimetrisch vermessen werden; die Kosten dafür gehen ebenfalls zulasten<br />
<strong>des</strong> Antragsstellers.<br />
Für den störungsfreien Ablauf sollte unbedingt mit einer ca. zweimonatigen<br />
Grabungsdauer gerechnet werden. Von den Erdarbeiten soll man uns rechtzeitig<br />
informieren.
- Regionaler Planungsverband Landshut vom 12.10.2009<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> beabsichtigt die Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes mit den<br />
Deckblättern Nr. 4 und Nr. 5 sowie die Aufstellung der vorhabensbezogenen Bebauungspläne<br />
für die Sondergebiete „Erneuerbare Energien" östlich und westlich von<br />
Rannersdorf.<br />
Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach<br />
sich ziehen sowie Grundsätze der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:<br />
Maßstab bei der Beurteilung <strong>des</strong> Vorhabens sind die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />
Bayern (LEP 2006) und im Regionalplan der Region Landshut enthaltenen<br />
Ziele der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung sowie sonstige Erfordernisse der<br />
Raumordnung.<br />
Es ist anzustreben, erneuerbaren Energien - Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte<br />
Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie - verstärkt zu erschließen<br />
und zu nutzen (LEP 2006 B V 3,6 Grundsatz).<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> ist der weitere Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung<br />
von nachwachsenden Rohstoffen von besonderer Bedeutung (B IV 2.6 Grundsatz).<br />
Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />
in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden (LEP<br />
2006 B V11.1 Ziel).<br />
Auslegung:<br />
Nach <strong>dem</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm entspricht das geplante Vorhaben den<br />
Grundsätzen B IV 2.6 und B V 3.6, Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag auf<br />
<strong>dem</strong> Weg zu einer von fossilen Energieträgern unabhängigeren Energieversorgung.<br />
Damit leisten sie ebenso einen Beitrag für die Versorgungssicherheit sowie zur Klimavorsorge.<br />
Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind die Plangebiete als landwirtschaftliche<br />
Flächen im Außenbereich dargestellt. Da auf <strong>dem</strong> Grundstück mit der<br />
Flurnummer 381/1 bereits eine Biogasanlage besteht, ist davon <strong>aus</strong>zugehen, dass<br />
es sich um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben mit einer Leistung von weniger<br />
als 0,5 MW handelt.<br />
Wird die Leistung der Biogasanlage erhöht, entfällt die Privilegierung nach § 35<br />
Abs.1 BauGB. Durch die Lage im Außenbereich sind beide Plangebiete nicht an eine<br />
Siedlungseinheit angebunden, wodurch das LEP-Ziel B VI 1.1 negativ berührt wird.<br />
Gegen die Errichtung <strong>des</strong> Blockheizkraftwerks bestehen <strong>aus</strong> Sicht der Regionalplanung<br />
Bedenken gegen den geplanten Standort östlich von Rannersdorf. Es wird der<br />
Gemeinde empfohlen, das Blockheizkraftwerk in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden<br />
Biogasanlage zu errichten. Somit könnte auch eine Anbindung an die bestehenden<br />
Siedlungseinheiten erreicht werden.<br />
Des Weiteren liegt ein Teil der Fläche mit der Flurnummer 381, worauf sich die Biogasanlage<br />
befindet, in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Stellungnahme<br />
der Wasserwirtschaft ist <strong>des</strong>halb besonders zu beachten.
- Regierung von Niederbayern – Technischer Umweltschutz – vom 15.10.2009<br />
1. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 5:<br />
Aus der Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes bestehen keine Einwände.<br />
2. Vorhabensbezogener Bebauungsplan "SO Erneuerbare Energie Rannersdorf II":<br />
Für das Vorhaben ist ein Genehmigungsverfahren nach <strong>dem</strong> BlmSchG erforderlich.<br />
In diesem Verfahren ist nachzuweisen, dass durch die Leistungserhöhung und den<br />
erhöhten Fahrverkehr die zulässigen Immissionsrichtwerte (TALärm und TA Luft)<br />
eingehalten werden.<br />
- Regierung von Niederbayern vom 16.10.2009<br />
Entsprechend <strong>dem</strong> Formblatt “Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der<br />
Bauleitplanung” wird von der Regierung von Niederbayern als höherer Lan<strong>des</strong>planungsbehörde<br />
zu folgenden Punkten Stellung genommen:<br />
2.1 Gegen die o.a. Änderungen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der<br />
Bebauungspläne bestehen seitens der Belange der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung<br />
Bedenken.<br />
2.2 Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung, die eine<br />
Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen bzw. zu beachten<br />
sind:<br />
Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms Bayern B VI 1.1:<br />
Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />
in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden.<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> plant mit den Deckblättern Nr. 4 und Nr. 5 die Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, um die bauplanungsrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
für eine gewerbliche Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk zu schaffen.<br />
Die Plangebiete sind im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als landwirtschaftliche<br />
Flächen dargestellt. Auf <strong>dem</strong> Plangebiet Fl. Nr. 381/1 besteht bereits<br />
eine privilegierte Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von weniger als 0,5<br />
MW. Der Betreiber beabsichtigt, die Leistung der Biogasanlage zu erhöhen. Damit<br />
entfällt der Tatbestand der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB. Für die<br />
nun geplante gewerbliche Biogasanlage ist eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich.<br />
Beide Plangebiete liegen im Außenbereich ohne Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />
und zum Teil im Überschwemmungsgebiet (Fl. Nrn. 381 und 381/1). Nach<br />
<strong>dem</strong> o.a. Ziel B VI 1.1 (Z) LEP – in Verbindung mit § 1 BauGB – soll die Zersiedelung<br />
der Landschaft verhindert werden. Neubauflächen sollen <strong>dem</strong>zufolge möglichst in<br />
Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden.<br />
Aus der Begründung zu Deckblatt Nr. 5 ist zu entnehmen, dass mit <strong>dem</strong> auf Fl. Nr.<br />
56 geplantem Blockheizkraftwerk mit Biogas elektrischer Strom erzeugt und in das<br />
Netz der EON eingespeist werden soll. Das zur Stromerzeugung verwendete Biogas<br />
soll <strong>aus</strong>schließlich <strong>aus</strong> der auf Fl.Nrn. 381 und 381/1 bestehenden bzw. erweiterten
Biogasanlage stammen. Die Abwärme <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Blockheizkraftwerk ist zur Wärmeversorgung<br />
der Wohnbebauung von Rannersdorf vorgesehen.<br />
Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Heizkraftwerk in einer Entfernung von ca.<br />
400 m von der Biogasanlage wiederum an einem nicht angebundenen Standort errichtet<br />
werden soll, zumal im Bereich der Biogasanlage <strong>aus</strong>reichend Fläche vorhanden<br />
wäre und bei einem gemeinsamen Standort auf ein aufwändige Leitung verzichtet<br />
werden könnte.<br />
Ohne weitere Alternativenprüfung bzw. Alternativplanungen und Begründung sind die<br />
Änderungen <strong>des</strong> Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblättern Nr. 4 und<br />
5 mit <strong>dem</strong> Ziel LEP B VI 1.1 nicht vereinbar. Ausschließlich wirtschaftliche Gründe in<br />
der Form von höheren Einspeisevergütungen rechtfertigen eine Abweichung vom<br />
Anbindungsziel nicht.<br />
2.3 Eintragungen im Raumordnungskataster<br />
Keine Eintragungen, die der Planung entgegenstehen.<br />
- Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 21.09.2009<br />
Zu der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energie"<br />
bei Rannersdorf nehmen wir die wasserwirtschaftlichen Belange betreffend<br />
wie folgt Stellung:<br />
Etwa die Hälfte <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes befindet sich im mit<br />
Verordnung <strong>des</strong> Landkreises Dingolfing-Landau vom 01.02.1983 amtlich festgesetzten<br />
Überschwemmungsgebiet der Vils. Bauliche Entwicklung in Überschwemmungsgebieten<br />
widerspricht den Zielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes Bayern und<br />
ist <strong>aus</strong> fachlicher Sicht generell abzulehnen. Wegen der rechtlichen Zulässigkeit von<br />
Bauleitplanung in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten bitten wir Sie<br />
dringend Sich mit <strong>dem</strong> Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Dingolfing-Landau<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
Unter 3.2 wird ein Brunnen zur Trinkwasserversorgung auf <strong>dem</strong> Anwesen Ameres<br />
genannt. Uns liegen keinerlei Informationen über einen solchen Brunnen vor. Abgesehen<br />
davon, dass für die Errichtung und den Betrieb eines Brunnens eine wasserrechtliche<br />
Gestattung erforderlich wäre, können wir uns kaum vorstellen, dass ein<br />
möglicherweise vorhandener Brunnen den Anforderungen für die Trinkwasserversorgung<br />
genügt.<br />
Die unter 3.3 <strong>aus</strong>geführte Beseitigung <strong>des</strong> unverschmutzten Niederschlagswassers<br />
bedarf einer gesonderten, beim Landratsamt Dingolfing-Landau zu beantragenden<br />
wasserrechtlichen Gestattung.<br />
Wie in der Planung angesichts <strong>des</strong> vorhandenen Bestan<strong>des</strong> an verschiedenen Stellen<br />
in den Unterlagen z. B. unter 2.2.6. („... Das Gelände wird derzeit intensiv landwirtschaftlich<br />
als Ackerfläche genutzt."...) oder im Übersichtslageplan unter 1.5 von<br />
einer geplanten Biogasanlage die Rede sein kann, ist uns ein Rätsel. Die Planunterlagen<br />
sind in ihrem jetzigen Stand zumin<strong>des</strong>t als stark überarbeitungsbedürftig zu<br />
bezeichnen.
In Anbetracht der oben aufgezeigten grundsätzlichen Bedenken (Bauleitplanung im<br />
Überschwemmungsgebiet) und den beschriebenen Unzulänglichkeiten der Planung<br />
wird auf eine weitere, vertiefte Prüfung unsererseits derzeit verzichtet.<br />
- Bund Naturschutz, Ortsgruppe <strong>Eichendorf</strong>, vom 14.10.2009<br />
Die Bund Naturschutz Ortsgruppe <strong>Eichendorf</strong> bedankt sich für die Möglichkeit zur<br />
Stellungnahme zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet Erneuerbare<br />
Energien Rannersdorf. Nach den vorliegenden Unterlagen soll die Anlage<br />
<strong>aus</strong>schließlich unter Verwendung von Biomasse betrieben werden. Der Jahresbedarf<br />
beträgt ca. 23.000 to. Das nach <strong>dem</strong> organischen Abbau in der Anlage verbleibende<br />
Endsubstrat, ca. 22.000 to/a, soll auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt werden.<br />
Angesichts der großen Zahl an bereits bestehenden Biogasanlagen im Gebiet der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> bestehen erhebliche Bedenken gegen die Erweiterung<br />
der vorhandenen Biogasanlage und die Ausweisung <strong>des</strong> Sondergebietes Erneuerbare<br />
Energien Rannersdorf.<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Umweltberichtes wurden wesentliche Punkte nicht behandelt. Insbesondere<br />
werden die anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen, die durch die<br />
Verwertung <strong>des</strong> Substrates <strong>aus</strong> den Biogasanlagen entstehen, nicht erfasst. Folgende<br />
Punkte wären im Rahmen <strong>des</strong> Umweltberichtes zusätzlich bzw. <strong>aus</strong>führlicher darzustellen:<br />
a) Welche Immissionen gehen von den vorhandenen und geplanten Anlagen <strong>aus</strong>?<br />
b) Angaben zum Verkehrsaufkommen (durch Anlieferung der Biomasse sowie Verwertung<br />
nach der biologischen Behandlung)<br />
c) Angaben zur Verwertung <strong>des</strong> Substrates wie z.B.<br />
• anfallenden Mengen<br />
• Belastung <strong>des</strong> Materials mit Schadstoffen<br />
• vorgesehene Verwertung mit Flächennachweis<br />
• Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter<br />
• notwendige Schutzmaßnahmen wie z.B. Ausbringverbote für besonders empfindli-<br />
che Bereiche<br />
d) Angaben zur anfallenden Menge sowie zur Verwertung <strong>des</strong> belasteten Oberflä-<br />
chen und Niederschlagswassers (ggf. mit Flächennachweisen)<br />
e) Konkrete Angaben zur eingesetzten Biomasse<br />
f) Beim Schutzgut Klima und Luft wäre konkret darzustellen, welche Belastungen für<br />
das Schutzgut zu erwarten sind. Ein Verweis auf einen Bauantrag ist nicht <strong>aus</strong>rei-<br />
chend. Insbesondere ist darzustellen, ob und in welcher Größenordnung<br />
Ammoniak und Methanemissionen entstehen können<br />
Zusammenfassung:<br />
Herrn Ameres bzw. seinem Planer wurden die Stellungnahmen übersandt. Die Planung<br />
wurde mittlerweile ergänzt und überarbeitet.<br />
Derzeit möchten 24 H<strong>aus</strong>halte an sein Nahwärmenetz anschließen. Trotz Vereinbarung<br />
mit Herrn Ameres, dass die Wärmebedarfsberechnung zur Sitzungsvorbereitung<br />
vorgelegt wird, wurde diese erst in der Sitzung übergeben.
Danach errechnet sich ein Wärmebedarf für<br />
- 24 Anschlussnehmer in Rannersdorf zzgl. 2 Optionen 562 kW<br />
- Produktionshallen Ameres 536 kW<br />
- bestehende Biogasanlage 210 kW<br />
1.308 kW<br />
Der Wärmebedarf soll gedeckt werden <strong>aus</strong><br />
- der bestehenden Biogasanlage 537 kW<br />
- <strong>dem</strong> vorhandenen Ersatzmotor 80 kW<br />
717 kW<br />
- geplantes Blockheizkraftwerk 500 kW<br />
1.217 kW<br />
In der überarbeiteten Planung wurden bereits die meisten Stellungnahmen der Träger<br />
öffentlicher Belange abgehandelt und berücksichtigt. Noch nicht behandelt wurden<br />
die<br />
- Begründung der Erforderlichkeit<br />
- Untersuchung Gemeindegebiet hinsichtlich Bedarf<br />
- Untersuchung Alternativstandorte<br />
- Planung zwischen Biogasanlage und Ortsrand Rannersdorf.<br />
Außer<strong>dem</strong> ist noch zu klären wo und wie die Leitungsverlegung und H<strong>aus</strong>anschlüsse<br />
in den Gemein<strong>des</strong>traßen erfolgen soll.<br />
Beschluss<br />
Da die Wärmebedarfsberechnung erst in der Sitzung vorgelegt wurde und noch Fragen<br />
abzuklären sind, beschließt der <strong>Markt</strong>gemeinderat, die Behandlung bis zur<br />
nächsten Sitzung zurückzustellen. 18 : 0<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />
<strong>Eichendorf</strong>, 02.12.2010<br />
gez.<br />
Eckwerth
<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Beschlussbuch</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Eichendorf</strong><br />
- öffentlich -<br />
Sitzungstag: 04.03.2010<br />
Mitgliederzahl: 21<br />
Anwesend: 20<br />
Seite: 38<br />
1. Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanänderung und vorhabenbe-<br />
zogener Bebauungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage Ameres,<br />
Rannersdorf<br />
- Antrag der Interessengemeinschaft Nahwärmeversorgung Rannersdorf auf<br />
Weiterführung der Bauleitplanungen<br />
In der letzten Sitzung am 08.02.2010 hatte der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschlossen, dass<br />
als Grundlage für eine Fortführung der Planungen die von Herrn Ameres vorgelegte<br />
Wärmebedarfsberechnung von einem unabhänigen Ingenieurbüro, das vom <strong>Markt</strong><br />
<strong>Eichendorf</strong> festgelegt wird, überrechnet und bis zur nächsten Sitzung vorgelegt werden<br />
soll.<br />
Es war nicht einfach aufgrund der relativ kurzen Zeit ein Ingenieurbüro zu finden, das<br />
die Wärmebedarfsberechung überarbeitet. Der Auftrag konnte an das Büro Otto<br />
Huml, Wärme und Strom, Waldkirchen, vergeben werden.<br />
Herr Huml und Herr Brunner stellen in der Sitzung <strong>aus</strong>führlich den Wärmebedarf für<br />
die Anlagen von Herrn Ameres und die Ortschaft Rannersdorf vor. In der Berechnung<br />
kommen sie abschließend zu folgen<strong>dem</strong> Ergebnis:<br />
„Das derzeitig eingesetzte BHKW ist nahezu <strong>aus</strong>gelastet.<br />
Es könnte bei Bedienung <strong>des</strong> Nahwärmenetzes 43.600 ltr. Öl ersetzen (36% <strong>des</strong> Gesamtbedarfes).<br />
Die Förderung der Wärmeleitung (MAP-Programm, KfW) fordert min<strong>des</strong>tens 50%<br />
Wärme <strong>aus</strong> erneuerbarer Energie. => Förderung für Wärmenetz somit nicht möglich.<br />
77.000 Liter Öl müßten zugekauft werden.<br />
Ein zusätzliches BHKW könnte die komplette Ölmenge <strong>des</strong> Nahwärmenetzes ersetzen<br />
(120.640 ltr.) und im Sommer auch dazu beitragen den Ölbedarf für die Fertigung<br />
Ameres (Konservierung) zu reduzieren (zusätzliche Einsparung 128.700 ltr.).<br />
Insgesamt könnte mit einem zusätzlichem BHKW ca. 250.000 ltr. Öl durch Wärme<br />
<strong>aus</strong> Biogas ersetzt werden.
Eine Nahwärmeversorung ohne zusätzliches BHKW ist nicht möglich, bzw. wäre nur<br />
mit zusätzlichem, anderweitigen Betriebsstoff möglich (z.B. Öl oder Hackschnitzel).<br />
Sollte die Nahwärmeversorgung mit der Biogasanlage erfolgen ist eine Erweiterung<br />
unumgänglich.<br />
Die vor<strong>aus</strong>sichtliche Laufzeit <strong>des</strong> ggf. neu einzusetzenden BHKW‘s, mit ca. 5.600<br />
Betriebsstunden/Jahr spricht für deren Einsatz.“<br />
Grundlage für eine positive Stellungnahme der Interessengemeischaft Rannersdorf<br />
ist, dass<br />
a) der Beschluss vom 21.12.2009 aufgehoben wird, dass der<br />
Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für erneuerbare<br />
Energien in Rannersdorf nicht zugestimmt wird,<br />
b) der <strong>Markt</strong>gemeinderat der Wiederaufnahme der beiden Verfahren zustimmt und<br />
die Bauleitplanungen nach der geforderten Überarbeitung positiv weitergeführt<br />
werden.<br />
Vor<strong>aus</strong>setzung für die Erweiterung der Biogasanlage Ameres ist allerdings, dass die<br />
Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt genehmigt wird.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, dass aufgrund der Überrechnung <strong>des</strong> Wärmebedarfs<br />
für die Anlagen von Herrn Ameres und für die Ortschaft Rannersdorf durch das<br />
Ing.Büro Huml<br />
a) der Beschluss vom 21.12.2009 aufgehoben wird und<br />
b) die Bauleitplanverfahren zur Flächennutzungsplanänderung und zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan nach Überarbeitung bzw. Einarbeitung der<br />
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (s. Beratung vom 30.11.2009)<br />
positiv weitergeführt werden. 13 : 7<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />
<strong>Eichendorf</strong>, 08.03.2010<br />
gez.<br />
Eckwerth