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Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf

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<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Beschlussbuch</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Eichendorf</strong><br />

- öffentlich -<br />

Sitzungstag: 30.11.2009<br />

Mitgliederzahl: 21<br />

Anwesend: 18<br />

Seite: 205<br />

1. Flächennutzungsplanänderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan zur<br />

Ausweisung eines Sondergebietes für erneuerbare Energien für die<br />

bestehende Biogasanlage in Rannersdorf<br />

Herr Ameres hat am 03.02.2006 die Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotorenanlage<br />

für Biogas und einer biologischen Behandlungsanlage auf <strong>dem</strong> Grundstück<br />

Fl.Nr. 381 der Gemarkung Exing beantragt.<br />

Da die beantragte installierte elektrische Leistung unter 0,5 MW liegt, ist die Anlage<br />

privilegiert. Die Regierung von Niederbayern erteilte mit Bescheid vom 03.04.2006<br />

die Genehmigung nach <strong>dem</strong> Immissionsschutzgesetz.<br />

Weiterhin beantragt Herr Ameres mit Schreiben vom 30.03.2009 die Ausweisung<br />

eines Sondergebietes für die bestehende Biogasanlage um<br />

a) 700 cbm Biogas je Std. zu erzeugen und<br />

b) die Stromleistung auf 717 kW zu erhöhen.<br />

Mit der Leistungserhöhung ist die Anlage nicht mehr privilegiert. Es bedarf einer Bauleitplanung.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt am 04.05.2009 den Anträgen zu.<br />

Dazu ist<br />

a) eine Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanänderung und<br />

b) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan<br />

notwendig.<br />

Durch die Leistungserhöhung von 500 kW auf 717 kW werden die Einsatzstoffe und<br />

auch die <strong>aus</strong>zubringenden Substrate von 10.930 t auf 23.000 t erhöht. Dies bedeutet,<br />

dass bei einer Ladekapazität von 25 t/Fahrzeug sich die An- und Abfuhr von 875 auf<br />

1.760 Fahrbewegungen erhöht.<br />

Im gleichen Verhältnis erhöhen sich die auch die Anbauflächen für die Einsatzstoffe<br />

sowie für die Ausbringung <strong>des</strong> Substrates.<br />

Die Flächennutzungsplan-/Landschaftsplanänderung mit Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Erneuerbare


Energien“ für das Gebiet der bestehenden Biogasanlage Ameres, Rannersdorf wurde<br />

den Trägern öffentlicher Belange zugesandt, außer<strong>dem</strong> die Öffentlichkeit beteiligt<br />

und ein Termin zur Erläuterung der Planung durchgeführt.<br />

Folgende Stellungnahmen gingen ein:<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau – Kreisbaumeister – vom 14.10.2009<br />

Von Seiten <strong>des</strong> Kreisbaumeisters bestehen gegen die o.g. Planungen keine grundsätzlichen<br />

Einwände, wenn geeignete Maßnahmen getroffen werden, das Dorf-und<br />

Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen.<br />

Aus formaler Sicht wird auf folgen<strong>des</strong> hingewiesen:<br />

- In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 4 „Überörtliche<br />

Planungen" gibt der letzte Halbsatz <strong>des</strong> letzten Absatzes keinen Sinn („.. .erteilt,<br />

bis das Grundstück.").<br />

- Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung stimmt mit <strong>dem</strong> Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht überein.<br />

- Der Bebauungsplan sollte nicht nur den eigenen Geltungsbereich darstellen, sondern<br />

auch das nähere Umfeld sollte planerisch aufgezeigt werden.<br />

Baurechtlich wird zu den o.g. Planungen vorgetragen, dass <strong>aus</strong> den vorgelegten Unterlagen<br />

die „Erforderlichkeit" der geplanten Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

und der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezognen Bebauungsplanes nicht ersichtlich<br />

ist (siehe § 1 Abs. 3 BauGB).<br />

Wie <strong>dem</strong> Anlagenbetreiber und seinem Planfertiger in einem Gespräch im Landratsamt<br />

am 20.05.2009 bereits mitgeteilt worden ist (Ablichtung <strong>des</strong> Aktenvermerkes<br />

liegt <strong>dem</strong> <strong>Markt</strong> vor), ist bei der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens aufgrund der<br />

eben erwähnten „Erforderlichkeit" seitens <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es zunächst das ganze Gemeindegebiet<br />

zu untersuchen und eine Bedarfsprüfung durchzuführen. Daran müsste sich<br />

eine Alternativenstandortprüfung anschließen, bei der sich anhand verschiedener<br />

Kriterien und Gewichtung der sich jetzt im Verfahren befindliche Standort möglicherweise<br />

als positiv her<strong>aus</strong>stellt.<br />

Seitens <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es sollten <strong>des</strong>weiteren noch Überlegungen angestellt werden, was<br />

mit der Fläche zwischen der bestehenden Biogasanlage und <strong>dem</strong> westlichen Ortsrand<br />

Rannersdorf geschehen soll, da sonst eine sog. „Inselplanung" entseht, die <strong>dem</strong><br />

Ziel B VI Punkt l. l <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogammes (LEP) widerspricht, wonach<br />

die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll und Neubauflächen möglichst<br />

in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden sollen.<br />

- Kreisbrandrat Alfons Weinzierl vom 21.09.2009<br />

1.) Die nachstehenden Hinweise zeigen die für die Planung bedeutsamen Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> abwehrenden Brandschutzes ( Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen<br />

und Rettung von Personen ) auf, die als Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine Zustimmung zu<br />

Bauanträgen zu berücksichtigen sind. Sie greifen einer Stellungnahme zu den einzelnen<br />

Bauanträgen nicht vor. Die Forderungen betreffen nur den abwehrenden<br />

Brandschutz. Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen der Bay BO Art<br />

15 zu beachten.


2.) Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege<br />

erreichbar sein. Siehe hierzu die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, Fassung<br />

Juli 1998.<br />

Die dabei aufgeführten Punkte 1 bis 14 sich zu berücksichtigen.<br />

Die Zufahrt zu den Gebäuden (Transformatoren) muß laut den Richtlinien über die<br />

Flächen für die Feuerwehr für den gesamten Bebauungsplan gesichert sein. Es muß<br />

eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge in Stichstraßen gesichert und jederzeit<br />

jahreszeitlich bedingt frei befahrbar und zugänglich sein.<br />

3.) Wenn das Gebiet bzw. das Gebäude eingezäunt und abgeschlossen ist, ist vom<br />

Betreiber ein Zugang für die Feuerwehr im Einsatzfall zu schaffen. Es ist vom Betreiber<br />

sicher zu stellen, dass im Schadensfall die Anlage stromlos geschaltet wird.<br />

4.) Jeder Aufenthaltsbereich muss bei Gefahr von zwei voneinander unabhängigen<br />

Wegen verlassen werden können. Liegt die Oberkante der Brüstung notwendiger<br />

Fenster mehr als 7 m über <strong>dem</strong> Gelände, müssen entweder min<strong>des</strong>tens zwei voneinander<br />

unabhängige Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum in <strong>dem</strong> Feuer<br />

und Rauch nicht eindringen können vorgesehen werden.<br />

5.) Die Wasserversorgung, sprich die Wasserleitung ist in Wohngebieten min<strong>des</strong>tens<br />

so <strong>aus</strong>zulegen, dass bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten<br />

ein Fördersystem im Bereich der geplanten Wohnbebauung von min<strong>des</strong>tens je 800<br />

l/min. - 1200, bei Mischgebieten bzw. Gewerbegebieten 1200 - 1600 l/min über 2<br />

Stunden bei einer Förderhöhe von 4 bar erreicht wird. Die Hydrantenleitungen sind<br />

möglichst als Ringleitungen <strong>aus</strong>zubauen. Der Abstand der Hydranten untereinander<br />

soll nicht größer als 80 -100 m sein. Hydranten müssen außerhalb <strong>des</strong> Trümmerschattens<br />

am Fahrbahnrand eingebaut werden. Überflurhydranten sind den Unterflurhydranten<br />

vorzuziehen. Es können Wasserentnahmestellen in einem Umkreis von<br />

300 m berücksichtigt werden.<br />

6.) Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> Deutscher Elektrotechniker entsprechen. VDE 0132 ist zu beachten.<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau SG 40 - vom 22.09.2009<br />

Das SG 40 nimmt im Hinblick auf die Belange <strong>des</strong> Hochwasserschutzes zu den vorgelegten<br />

Unterlagen wie folgt Stellung:<br />

- SO Erneuerbare Energie Rannersdorf bzw. Deckblatt Nr. 4<br />

Die bisher betriebene Anlage Ameres liegt teilweise innerhalb <strong>des</strong> amtlichen Überschwemmungsgebietes.<br />

Die Überplanung erstreckt sich auf diese Flächen innerhalb<br />

<strong>des</strong> ÜG.<br />

Die Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb von Überschwemmungsgebieten ist<br />

grundsätzlich nur unter den Vor<strong>aus</strong>setzungen <strong>des</strong> § 31 Abs. 4 WHG möglich. Die<br />

Vorgaben beziehen sich somit auf bisher unbebaute Flächen. Von der Vorschrift<br />

nicht erfasst sind die (auch erstmalige) Überplanung bereits bebauter Bereiche, sofern<br />

auch sichergestellt ist, dass künftig keine neue B<strong>aus</strong>ubstanz innerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes<br />

geschaffen wird.


Zur Beurteilung ist daher in der Planung noch darzustellen:<br />

- Welche Anlagen sind tatsächlich Bestand?<br />

- Welche Anlagen sind von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der<br />

Regierung von Niederbayern umfasst und evtl. noch nicht errichtet?<br />

- Werden neue Anlagen bzw. Anlagenteile errichtet? (Planungsvorschlag 2007: 4<br />

errichtete Behälter, 1 genehmigter, aber noch nicht errichteter Behälter, jetzt neue<br />

Planung: 6 Behälter<br />

- Die Überschwemmungsgebietsgrenze sollte nicht nur in die Flächennutzungsplanänderung,<br />

sondern auch in die Planung zum „SO" aufgenommen werden.<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau – Untere Naturschutzbehörde vom 30.09.2009<br />

Zum Flächennutzungsplan:<br />

Bei entsprechender Eingrünung und Ausgleichsmaßnahmen ist eine Einbindung <strong>des</strong><br />

Sondergebietes in die Landschaft möglich.<br />

Zum Bebauungsplan:<br />

Im Rahmen der Genehmigung der Einzelanlage wurden auf der Ausgleichsfläche<br />

FI.Nr. 143, Gemarkung Exing bereits Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, die jedoch<br />

bisher nicht umgesetzt wurden. Aus diesem Grund ist eine zügige Bepflanzung und<br />

Ansaat erforderlich. Für die Biotopanlage und Pflege der Ausgleichsfläche wird ein<br />

städtebaulicher Vertrag mit entsprechenden Sicherheitsleistungen und Ausführungsfristen<br />

empfohlen. Im Grundbuch ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für<br />

Naturschutzwecke einzutragen. Die Teilfläche ist im Gelände zu vermessen und abzumarken.<br />

Bisher ist im Ökoflächenkataster die gesamte Flurnummer erfasst. Um<br />

eine teilflächengenaue Erfassung durchführen zu können ist eine nochmalige Meldung<br />

ans Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz in Hof mit Meldebogen, amtlichem<br />

Lageplan und ggf. neuer Flurnummer durchzuführen. Der Meldebogen liegt der<br />

Stellungnahme bei.<br />

- Kreisarchäologie , Dr. Ludwig Kreiner vom 30.09.2009<br />

Aus <strong>dem</strong> Bereich <strong>des</strong> geplanten Blockheizkraftwerkes In Rannersdorf kennen wir das<br />

Bodendenkmal 7342/0094 (Siedlungsstelle der keltischen Latenezeit).<br />

Die Kreisarchäologie kann <strong>dem</strong> Vorhaben nur unter der Bedingung zustimmen, dass<br />

auf allen zu überbauenden Flächen vorher auf Kosten <strong>des</strong> Antragstellers per Bagger<br />

mit Humusschaufel der Ackerboden abgetragen wird. Vor der wahrscheinlich notwendig<br />

werdenden Ausgrabung muss die Untersuchungsfläche von einer Grabungsfirma<br />

tachimetrisch vermessen werden; die Kosten dafür gehen ebenfalls zulasten<br />

<strong>des</strong> Antragsstellers.<br />

Für den störungsfreien Ablauf sollte unbedingt mit einer ca. zweimonatigen<br />

Grabungsdauer gerechnet werden. Von den Erdarbeiten soll man uns rechtzeitig<br />

informieren.


- Regionaler Planungsverband Landshut vom 12.10.2009<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> beabsichtigt die Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes mit den<br />

Deckblättern Nr. 4 und Nr. 5 sowie die Aufstellung der vorhabensbezogenen Bebauungspläne<br />

für die Sondergebiete „Erneuerbare Energien" östlich und westlich von<br />

Rannersdorf.<br />

Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach<br />

sich ziehen sowie Grundsätze der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:<br />

Maßstab bei der Beurteilung <strong>des</strong> Vorhabens sind die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

Bayern (LEP 2006) und im Regionalplan der Region Landshut enthaltenen<br />

Ziele der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung sowie sonstige Erfordernisse der<br />

Raumordnung.<br />

Es ist anzustreben, erneuerbaren Energien - Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte<br />

Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie - verstärkt zu erschließen<br />

und zu nutzen (LEP 2006 B V 3,6 Grundsatz).<br />

Darüber hin<strong>aus</strong> ist der weitere Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung<br />

von nachwachsenden Rohstoffen von besonderer Bedeutung (B IV 2.6 Grundsatz).<br />

Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />

in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden (LEP<br />

2006 B V11.1 Ziel).<br />

Auslegung:<br />

Nach <strong>dem</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm entspricht das geplante Vorhaben den<br />

Grundsätzen B IV 2.6 und B V 3.6, Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag auf<br />

<strong>dem</strong> Weg zu einer von fossilen Energieträgern unabhängigeren Energieversorgung.<br />

Damit leisten sie ebenso einen Beitrag für die Versorgungssicherheit sowie zur Klimavorsorge.<br />

Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind die Plangebiete als landwirtschaftliche<br />

Flächen im Außenbereich dargestellt. Da auf <strong>dem</strong> Grundstück mit der<br />

Flurnummer 381/1 bereits eine Biogasanlage besteht, ist davon <strong>aus</strong>zugehen, dass<br />

es sich um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben mit einer Leistung von weniger<br />

als 0,5 MW handelt.<br />

Wird die Leistung der Biogasanlage erhöht, entfällt die Privilegierung nach § 35<br />

Abs.1 BauGB. Durch die Lage im Außenbereich sind beide Plangebiete nicht an eine<br />

Siedlungseinheit angebunden, wodurch das LEP-Ziel B VI 1.1 negativ berührt wird.<br />

Gegen die Errichtung <strong>des</strong> Blockheizkraftwerks bestehen <strong>aus</strong> Sicht der Regionalplanung<br />

Bedenken gegen den geplanten Standort östlich von Rannersdorf. Es wird der<br />

Gemeinde empfohlen, das Blockheizkraftwerk in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden<br />

Biogasanlage zu errichten. Somit könnte auch eine Anbindung an die bestehenden<br />

Siedlungseinheiten erreicht werden.<br />

Des Weiteren liegt ein Teil der Fläche mit der Flurnummer 381, worauf sich die Biogasanlage<br />

befindet, in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Stellungnahme<br />

der Wasserwirtschaft ist <strong>des</strong>halb besonders zu beachten.


- Regierung von Niederbayern – Technischer Umweltschutz – vom 15.10.2009<br />

1. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 5:<br />

Aus der Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes bestehen keine Einwände.<br />

2. Vorhabensbezogener Bebauungsplan "SO Erneuerbare Energie Rannersdorf II":<br />

Für das Vorhaben ist ein Genehmigungsverfahren nach <strong>dem</strong> BlmSchG erforderlich.<br />

In diesem Verfahren ist nachzuweisen, dass durch die Leistungserhöhung und den<br />

erhöhten Fahrverkehr die zulässigen Immissionsrichtwerte (TALärm und TA Luft)<br />

eingehalten werden.<br />

- Regierung von Niederbayern vom 16.10.2009<br />

Entsprechend <strong>dem</strong> Formblatt “Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der<br />

Bauleitplanung” wird von der Regierung von Niederbayern als höherer Lan<strong>des</strong>planungsbehörde<br />

zu folgenden Punkten Stellung genommen:<br />

2.1 Gegen die o.a. Änderungen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der<br />

Bebauungspläne bestehen seitens der Belange der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung<br />

Bedenken.<br />

2.2 Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung, die eine<br />

Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen bzw. zu beachten<br />

sind:<br />

Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms Bayern B VI 1.1:<br />

Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />

in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> plant mit den Deckblättern Nr. 4 und Nr. 5 die Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, um die bauplanungsrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

für eine gewerbliche Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk zu schaffen.<br />

Die Plangebiete sind im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als landwirtschaftliche<br />

Flächen dargestellt. Auf <strong>dem</strong> Plangebiet Fl. Nr. 381/1 besteht bereits<br />

eine privilegierte Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von weniger als 0,5<br />

MW. Der Betreiber beabsichtigt, die Leistung der Biogasanlage zu erhöhen. Damit<br />

entfällt der Tatbestand der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB. Für die<br />

nun geplante gewerbliche Biogasanlage ist eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich.<br />

Beide Plangebiete liegen im Außenbereich ohne Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />

und zum Teil im Überschwemmungsgebiet (Fl. Nrn. 381 und 381/1). Nach<br />

<strong>dem</strong> o.a. Ziel B VI 1.1 (Z) LEP – in Verbindung mit § 1 BauGB – soll die Zersiedelung<br />

der Landschaft verhindert werden. Neubauflächen sollen <strong>dem</strong>zufolge möglichst in<br />

Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden.<br />

Aus der Begründung zu Deckblatt Nr. 5 ist zu entnehmen, dass mit <strong>dem</strong> auf Fl. Nr.<br />

56 geplantem Blockheizkraftwerk mit Biogas elektrischer Strom erzeugt und in das<br />

Netz der EON eingespeist werden soll. Das zur Stromerzeugung verwendete Biogas<br />

soll <strong>aus</strong>schließlich <strong>aus</strong> der auf Fl.Nrn. 381 und 381/1 bestehenden bzw. erweiterten


Biogasanlage stammen. Die Abwärme <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Blockheizkraftwerk ist zur Wärmeversorgung<br />

der Wohnbebauung von Rannersdorf vorgesehen.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Heizkraftwerk in einer Entfernung von ca.<br />

400 m von der Biogasanlage wiederum an einem nicht angebundenen Standort errichtet<br />

werden soll, zumal im Bereich der Biogasanlage <strong>aus</strong>reichend Fläche vorhanden<br />

wäre und bei einem gemeinsamen Standort auf ein aufwändige Leitung verzichtet<br />

werden könnte.<br />

Ohne weitere Alternativenprüfung bzw. Alternativplanungen und Begründung sind die<br />

Änderungen <strong>des</strong> Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblättern Nr. 4 und<br />

5 mit <strong>dem</strong> Ziel LEP B VI 1.1 nicht vereinbar. Ausschließlich wirtschaftliche Gründe in<br />

der Form von höheren Einspeisevergütungen rechtfertigen eine Abweichung vom<br />

Anbindungsziel nicht.<br />

2.3 Eintragungen im Raumordnungskataster<br />

Keine Eintragungen, die der Planung entgegenstehen.<br />

- Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 21.09.2009<br />

Zu der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energie"<br />

bei Rannersdorf nehmen wir die wasserwirtschaftlichen Belange betreffend<br />

wie folgt Stellung:<br />

Etwa die Hälfte <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes befindet sich im mit<br />

Verordnung <strong>des</strong> Landkreises Dingolfing-Landau vom 01.02.1983 amtlich festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebiet der Vils. Bauliche Entwicklung in Überschwemmungsgebieten<br />

widerspricht den Zielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes Bayern und<br />

ist <strong>aus</strong> fachlicher Sicht generell abzulehnen. Wegen der rechtlichen Zulässigkeit von<br />

Bauleitplanung in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten bitten wir Sie<br />

dringend Sich mit <strong>dem</strong> Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Dingolfing-Landau<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

Unter 3.2 wird ein Brunnen zur Trinkwasserversorgung auf <strong>dem</strong> Anwesen Ameres<br />

genannt. Uns liegen keinerlei Informationen über einen solchen Brunnen vor. Abgesehen<br />

davon, dass für die Errichtung und den Betrieb eines Brunnens eine wasserrechtliche<br />

Gestattung erforderlich wäre, können wir uns kaum vorstellen, dass ein<br />

möglicherweise vorhandener Brunnen den Anforderungen für die Trinkwasserversorgung<br />

genügt.<br />

Die unter 3.3 <strong>aus</strong>geführte Beseitigung <strong>des</strong> unverschmutzten Niederschlagswassers<br />

bedarf einer gesonderten, beim Landratsamt Dingolfing-Landau zu beantragenden<br />

wasserrechtlichen Gestattung.<br />

Wie in der Planung angesichts <strong>des</strong> vorhandenen Bestan<strong>des</strong> an verschiedenen Stellen<br />

in den Unterlagen z. B. unter 2.2.6. („... Das Gelände wird derzeit intensiv landwirtschaftlich<br />

als Ackerfläche genutzt."...) oder im Übersichtslageplan unter 1.5 von<br />

einer geplanten Biogasanlage die Rede sein kann, ist uns ein Rätsel. Die Planunterlagen<br />

sind in ihrem jetzigen Stand zumin<strong>des</strong>t als stark überarbeitungsbedürftig zu<br />

bezeichnen.


In Anbetracht der oben aufgezeigten grundsätzlichen Bedenken (Bauleitplanung im<br />

Überschwemmungsgebiet) und den beschriebenen Unzulänglichkeiten der Planung<br />

wird auf eine weitere, vertiefte Prüfung unsererseits derzeit verzichtet.<br />

- Bund Naturschutz, Ortsgruppe <strong>Eichendorf</strong>, vom 14.10.2009<br />

Die Bund Naturschutz Ortsgruppe <strong>Eichendorf</strong> bedankt sich für die Möglichkeit zur<br />

Stellungnahme zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet Erneuerbare<br />

Energien Rannersdorf. Nach den vorliegenden Unterlagen soll die Anlage<br />

<strong>aus</strong>schließlich unter Verwendung von Biomasse betrieben werden. Der Jahresbedarf<br />

beträgt ca. 23.000 to. Das nach <strong>dem</strong> organischen Abbau in der Anlage verbleibende<br />

Endsubstrat, ca. 22.000 to/a, soll auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt werden.<br />

Angesichts der großen Zahl an bereits bestehenden Biogasanlagen im Gebiet der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> bestehen erhebliche Bedenken gegen die Erweiterung<br />

der vorhandenen Biogasanlage und die Ausweisung <strong>des</strong> Sondergebietes Erneuerbare<br />

Energien Rannersdorf.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Umweltberichtes wurden wesentliche Punkte nicht behandelt. Insbesondere<br />

werden die anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen, die durch die<br />

Verwertung <strong>des</strong> Substrates <strong>aus</strong> den Biogasanlagen entstehen, nicht erfasst. Folgende<br />

Punkte wären im Rahmen <strong>des</strong> Umweltberichtes zusätzlich bzw. <strong>aus</strong>führlicher darzustellen:<br />

a) Welche Immissionen gehen von den vorhandenen und geplanten Anlagen <strong>aus</strong>?<br />

b) Angaben zum Verkehrsaufkommen (durch Anlieferung der Biomasse sowie Verwertung<br />

nach der biologischen Behandlung)<br />

c) Angaben zur Verwertung <strong>des</strong> Substrates wie z.B.<br />

• anfallenden Mengen<br />

• Belastung <strong>des</strong> Materials mit Schadstoffen<br />

• vorgesehene Verwertung mit Flächennachweis<br />

• Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter<br />

• notwendige Schutzmaßnahmen wie z.B. Ausbringverbote für besonders empfindli-<br />

che Bereiche<br />

d) Angaben zur anfallenden Menge sowie zur Verwertung <strong>des</strong> belasteten Oberflä-<br />

chen und Niederschlagswassers (ggf. mit Flächennachweisen)<br />

e) Konkrete Angaben zur eingesetzten Biomasse<br />

f) Beim Schutzgut Klima und Luft wäre konkret darzustellen, welche Belastungen für<br />

das Schutzgut zu erwarten sind. Ein Verweis auf einen Bauantrag ist nicht <strong>aus</strong>rei-<br />

chend. Insbesondere ist darzustellen, ob und in welcher Größenordnung<br />

Ammoniak und Methanemissionen entstehen können<br />

Zusammenfassung:<br />

Herrn Ameres bzw. seinem Planer wurden die Stellungnahmen übersandt. Die Planung<br />

wurde mittlerweile ergänzt und überarbeitet.<br />

Derzeit möchten 24 H<strong>aus</strong>halte an sein Nahwärmenetz anschließen. Trotz Vereinbarung<br />

mit Herrn Ameres, dass die Wärmebedarfsberechnung zur Sitzungsvorbereitung<br />

vorgelegt wird, wurde diese erst in der Sitzung übergeben.


Danach errechnet sich ein Wärmebedarf für<br />

- 24 Anschlussnehmer in Rannersdorf zzgl. 2 Optionen 562 kW<br />

- Produktionshallen Ameres 536 kW<br />

- bestehende Biogasanlage 210 kW<br />

1.308 kW<br />

Der Wärmebedarf soll gedeckt werden <strong>aus</strong><br />

- der bestehenden Biogasanlage 537 kW<br />

- <strong>dem</strong> vorhandenen Ersatzmotor 80 kW<br />

717 kW<br />

- geplantes Blockheizkraftwerk 500 kW<br />

1.217 kW<br />

In der überarbeiteten Planung wurden bereits die meisten Stellungnahmen der Träger<br />

öffentlicher Belange abgehandelt und berücksichtigt. Noch nicht behandelt wurden<br />

die<br />

- Begründung der Erforderlichkeit<br />

- Untersuchung Gemeindegebiet hinsichtlich Bedarf<br />

- Untersuchung Alternativstandorte<br />

- Planung zwischen Biogasanlage und Ortsrand Rannersdorf.<br />

Außer<strong>dem</strong> ist noch zu klären wo und wie die Leitungsverlegung und H<strong>aus</strong>anschlüsse<br />

in den Gemein<strong>des</strong>traßen erfolgen soll.<br />

Beschluss<br />

Da die Wärmebedarfsberechnung erst in der Sitzung vorgelegt wurde und noch Fragen<br />

abzuklären sind, beschließt der <strong>Markt</strong>gemeinderat, die Behandlung bis zur<br />

nächsten Sitzung zurückzustellen. 18 : 0<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Eichendorf</strong>, 02.12.2010<br />

gez.<br />

Eckwerth


<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Beschlussbuch</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Eichendorf</strong><br />

- öffentlich -<br />

Sitzungstag: 04.03.2010<br />

Mitgliederzahl: 21<br />

Anwesend: 20<br />

Seite: 38<br />

1. Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanänderung und vorhabenbe-<br />

zogener Bebauungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage Ameres,<br />

Rannersdorf<br />

- Antrag der Interessengemeinschaft Nahwärmeversorgung Rannersdorf auf<br />

Weiterführung der Bauleitplanungen<br />

In der letzten Sitzung am 08.02.2010 hatte der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschlossen, dass<br />

als Grundlage für eine Fortführung der Planungen die von Herrn Ameres vorgelegte<br />

Wärmebedarfsberechnung von einem unabhänigen Ingenieurbüro, das vom <strong>Markt</strong><br />

<strong>Eichendorf</strong> festgelegt wird, überrechnet und bis zur nächsten Sitzung vorgelegt werden<br />

soll.<br />

Es war nicht einfach aufgrund der relativ kurzen Zeit ein Ingenieurbüro zu finden, das<br />

die Wärmebedarfsberechung überarbeitet. Der Auftrag konnte an das Büro Otto<br />

Huml, Wärme und Strom, Waldkirchen, vergeben werden.<br />

Herr Huml und Herr Brunner stellen in der Sitzung <strong>aus</strong>führlich den Wärmebedarf für<br />

die Anlagen von Herrn Ameres und die Ortschaft Rannersdorf vor. In der Berechnung<br />

kommen sie abschließend zu folgen<strong>dem</strong> Ergebnis:<br />

„Das derzeitig eingesetzte BHKW ist nahezu <strong>aus</strong>gelastet.<br />

Es könnte bei Bedienung <strong>des</strong> Nahwärmenetzes 43.600 ltr. Öl ersetzen (36% <strong>des</strong> Gesamtbedarfes).<br />

Die Förderung der Wärmeleitung (MAP-Programm, KfW) fordert min<strong>des</strong>tens 50%<br />

Wärme <strong>aus</strong> erneuerbarer Energie. => Förderung für Wärmenetz somit nicht möglich.<br />

77.000 Liter Öl müßten zugekauft werden.<br />

Ein zusätzliches BHKW könnte die komplette Ölmenge <strong>des</strong> Nahwärmenetzes ersetzen<br />

(120.640 ltr.) und im Sommer auch dazu beitragen den Ölbedarf für die Fertigung<br />

Ameres (Konservierung) zu reduzieren (zusätzliche Einsparung 128.700 ltr.).<br />

Insgesamt könnte mit einem zusätzlichem BHKW ca. 250.000 ltr. Öl durch Wärme<br />

<strong>aus</strong> Biogas ersetzt werden.


Eine Nahwärmeversorung ohne zusätzliches BHKW ist nicht möglich, bzw. wäre nur<br />

mit zusätzlichem, anderweitigen Betriebsstoff möglich (z.B. Öl oder Hackschnitzel).<br />

Sollte die Nahwärmeversorgung mit der Biogasanlage erfolgen ist eine Erweiterung<br />

unumgänglich.<br />

Die vor<strong>aus</strong>sichtliche Laufzeit <strong>des</strong> ggf. neu einzusetzenden BHKW‘s, mit ca. 5.600<br />

Betriebsstunden/Jahr spricht für deren Einsatz.“<br />

Grundlage für eine positive Stellungnahme der Interessengemeischaft Rannersdorf<br />

ist, dass<br />

a) der Beschluss vom 21.12.2009 aufgehoben wird, dass der<br />

Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für erneuerbare<br />

Energien in Rannersdorf nicht zugestimmt wird,<br />

b) der <strong>Markt</strong>gemeinderat der Wiederaufnahme der beiden Verfahren zustimmt und<br />

die Bauleitplanungen nach der geforderten Überarbeitung positiv weitergeführt<br />

werden.<br />

Vor<strong>aus</strong>setzung für die Erweiterung der Biogasanlage Ameres ist allerdings, dass die<br />

Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt genehmigt wird.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, dass aufgrund der Überrechnung <strong>des</strong> Wärmebedarfs<br />

für die Anlagen von Herrn Ameres und für die Ortschaft Rannersdorf durch das<br />

Ing.Büro Huml<br />

a) der Beschluss vom 21.12.2009 aufgehoben wird und<br />

b) die Bauleitplanverfahren zur Flächennutzungsplanänderung und zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan nach Überarbeitung bzw. Einarbeitung der<br />

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (s. Beratung vom 30.11.2009)<br />

positiv weitergeführt werden. 13 : 7<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong><br />

<strong>Eichendorf</strong>, 08.03.2010<br />

gez.<br />

Eckwerth

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