Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf
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Energien“ für das Gebiet der bestehenden Biogasanlage Ameres, Rannersdorf wurde<br />
den Trägern öffentlicher Belange zugesandt, außer<strong>dem</strong> die Öffentlichkeit beteiligt<br />
und ein Termin zur Erläuterung der Planung durchgeführt.<br />
Folgende Stellungnahmen gingen ein:<br />
- Landratsamt Dingolfing-Landau – Kreisbaumeister – vom 14.10.2009<br />
Von Seiten <strong>des</strong> Kreisbaumeisters bestehen gegen die o.g. Planungen keine grundsätzlichen<br />
Einwände, wenn geeignete Maßnahmen getroffen werden, das Dorf-und<br />
Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen.<br />
Aus formaler Sicht wird auf folgen<strong>des</strong> hingewiesen:<br />
- In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 4 „Überörtliche<br />
Planungen" gibt der letzte Halbsatz <strong>des</strong> letzten Absatzes keinen Sinn („.. .erteilt,<br />
bis das Grundstück.").<br />
- Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung stimmt mit <strong>dem</strong> Geltungsbereich<br />
<strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht überein.<br />
- Der Bebauungsplan sollte nicht nur den eigenen Geltungsbereich darstellen, sondern<br />
auch das nähere Umfeld sollte planerisch aufgezeigt werden.<br />
Baurechtlich wird zu den o.g. Planungen vorgetragen, dass <strong>aus</strong> den vorgelegten Unterlagen<br />
die „Erforderlichkeit" der geplanten Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
und der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezognen Bebauungsplanes nicht ersichtlich<br />
ist (siehe § 1 Abs. 3 BauGB).<br />
Wie <strong>dem</strong> Anlagenbetreiber und seinem Planfertiger in einem Gespräch im Landratsamt<br />
am 20.05.2009 bereits mitgeteilt worden ist (Ablichtung <strong>des</strong> Aktenvermerkes<br />
liegt <strong>dem</strong> <strong>Markt</strong> vor), ist bei der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens aufgrund der<br />
eben erwähnten „Erforderlichkeit" seitens <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es zunächst das ganze Gemeindegebiet<br />
zu untersuchen und eine Bedarfsprüfung durchzuführen. Daran müsste sich<br />
eine Alternativenstandortprüfung anschließen, bei der sich anhand verschiedener<br />
Kriterien und Gewichtung der sich jetzt im Verfahren befindliche Standort möglicherweise<br />
als positiv her<strong>aus</strong>stellt.<br />
Seitens <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es sollten <strong>des</strong>weiteren noch Überlegungen angestellt werden, was<br />
mit der Fläche zwischen der bestehenden Biogasanlage und <strong>dem</strong> westlichen Ortsrand<br />
Rannersdorf geschehen soll, da sonst eine sog. „Inselplanung" entseht, die <strong>dem</strong><br />
Ziel B VI Punkt l. l <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogammes (LEP) widerspricht, wonach<br />
die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll und Neubauflächen möglichst<br />
in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden sollen.<br />
- Kreisbrandrat Alfons Weinzierl vom 21.09.2009<br />
1.) Die nachstehenden Hinweise zeigen die für die Planung bedeutsamen Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> abwehrenden Brandschutzes ( Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen<br />
und Rettung von Personen ) auf, die als Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine Zustimmung zu<br />
Bauanträgen zu berücksichtigen sind. Sie greifen einer Stellungnahme zu den einzelnen<br />
Bauanträgen nicht vor. Die Forderungen betreffen nur den abwehrenden<br />
Brandschutz. Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen der Bay BO Art<br />
15 zu beachten.